Rechtsprechung
| BVerwG, 20.12.2004 - 1 B 67.04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der Divergenz; Verstoß gegen das Prinzip des gesetzlichen Richters; Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz; Zulässigkeit der Entscheidung im Beschlussverfahren nach § 130a VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung); Sinn und Zweck des Verfahrens ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2004 - 3 L 6/99
- BVerwG, 20.12.2004 - 1 B 67.04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 20.12.2004 - 1 B 67.04
Das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung solcher Rechtssätze genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328). - BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98
Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 20.12.2004 - 1 B 67.04
Die Beschwerde stützt sich zur Begründung der Divergenzrüge darauf, das Berufungsgericht sei im vorliegenden Verfahren mit der von ihm gewählten Entscheidung im Beschlussverfahren nach § 130 a VwGO von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1999 - BVerwG 4 B 112.98 (NVwZ 1999, 763) abgewichen. - EGMR, 12.07.2001 - 44759/98
Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch überlange Verfahrensdauer; …
Auszug aus BVerwG, 20.12.2004 - 1 B 67.04
Ein Rechtsstreit über die Abschiebung eines Ausländers ist auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht als Streit über "zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK anzusehen (vgl. EGMR, Große Kammer, Urteil vom 5. Oktober 2000 - Nr. 39652/98 - Maaouia - InfAuslR 2001, 109 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - Nr. 44759/98 - Ferrazzini - NJW 2002, 3453;… Meyer-Ladewig, EMRK, 1. Aufl. 2003, Art. 6 Rn. 9).
- BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
- BVerwG, 16.06.1999 - 9 B 1084.98
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach …
Auszug aus BVerwG, 20.12.2004 - 1 B 67.04
Dass ein Berufungsgericht Sachverhaltsaufklärung betrieben hat, führt entgegen der Rechtsauffassung der Beschwerde grundsätzlich nicht dazu, dass für eine Entscheidung nach § 130 a VwGO kein Raum mehr ist (vgl. Beschluss vom 16. Juni 1999 - BVerwG 9 B 1084.98 - NVwZ 1999, 1108). - EGMR, 05.10.2000 - 39652/98
Auszug aus BVerwG, 20.12.2004 - 1 B 67.04
Ein Rechtsstreit über die Abschiebung eines Ausländers ist auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht als Streit über "zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK anzusehen (vgl. EGMR, Große Kammer, Urteil vom 5. Oktober 2000 - Nr. 39652/98 - Maaouia - InfAuslR 2001, 109 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - Nr. 44759/98 - Ferrazzini - NJW 2002, 3453;… Meyer-Ladewig, EMRK, 1. Aufl. 2003, Art. 6 Rn. 9). - BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
Auszug aus BVerwG, 20.12.2004 - 1 B 67.04
Ob das Berufungsgericht den ihm nach § 130 a VwGO eröffneten Weg der Entscheidung im Beschlussverfahren beschreitet, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist (stRspr, etwa Beschluss vom 3. Februar 1999 - BVerwG 4 B 4.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 33 = NVwZ 1999, 1109). - BVerwG, 12.11.2004 - 1 B 33.04
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; vereinfachtes Berufungsverfahren.
Auszug aus BVerwG, 20.12.2004 - 1 B 67.04
Den Wegfall der in der Vorläufervorschrift im Entlastungsgesetz noch enthaltenen zeitlichen Grenze hat er für den Gerichtsbescheid, dessen Regelung insoweit entsprechend erfolgte, damit begründet, dass die Erledigung einer Streitsache in diesem vereinfachten Verfahren sich nicht selten auch dann noch als sachgerecht anbietet, "wenn bereits eine mündliche Verhandlung oder eine Beweisaufnahme stattgefunden hat" (…a.a.O. S. 26; vgl. auch den Beschluss des Senats vom 12. November 2004 - BVerwG 1 B 33.04 ).
- BVerwG, 08.08.2007 - 10 B 74.07
Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung, …
Die Beschwerde übersieht dabei, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Art. 6 EMRK in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren der vorliegenden Art ohnehin keine Anwendung findet (…vgl. Urteil vom 14. März 2002 - BVerwG 1 C 15.01 - a.a.O. und Beschluss vom 20. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 67.04 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 69 unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - vgl. zuletzt Beschluss vom 4. Mai 2007 - BVerwG 1 B 8.07 ). - BVerwG, 17.08.2010 - 10 B 19.10
Vereinfachtes Berufungsverfahren; erneute Anhörungsmitteilung; Gehörsverletzung
Diese Vorschrift ist in ausländer- und asylverfahrensrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich nicht anwendbar, denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist ein Rechtsstreit über die Abschiebung eines Ausländers nicht als Streit über "zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK anzusehen (Beschluss vom 20. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 67.04 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 69 m.w.N.).
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