Rechtsprechung
| BVerwG, 02.10.1981 - 1 B 684.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer Waffenbesitzkarte - Widerruf einer Waffenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 17.08.1979 - III 69/78
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.1980 - I 1884/79
- BVerwG, 02.10.1981 - 1 B 684.80
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76
Waffenanmeldungen - Waffenbesitzverbot - Erteilung einer Waffenbesitzkarte - …
Auszug aus BVerwG, 02.10.1981 - 1 B 684.80
Angesichts dieser Feststellungen ist die vom Kläger für rechtsgrundsätzlich bedeutsam gehaltene Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich: Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 94.76 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14 = NJW 1979 1564 = DÖV 1979, 567 = DVBl. 1979, 725) bereits entschieden, daß § 59 Abs. 4 Satz 2 WaffG 1972 für die Erteilung der dort vorgesehenen Waffenbesitzkarte die Zuverlässigkeit des Anmelders nicht verlangt und daß deshalb dem Anmelder die Waffenbesitzkarte nicht mit der Begründung versagt werden darf, er besitze nicht die erforderliche Zuverlässigkeit.
- BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08
Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Prüfung der Zuverlässigkeit anhand einer umfassenden Einbeziehung und Bewertung aller Tatsachen vorzunehmen ist, die für die zu treffende zukunftsbezogene Beurteilung bedeutsam sein können (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 684.80 -, vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - und vom 12. Oktober 1998 - BVerwG 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 30, 36 und 83). - BVerwG, 08.04.2026 - 8 B 37.25
Keine Sperrwirkung bei Ablauf der Fünfjahresfrist des § 34a Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 …
Vielmehr hängt auch dort von den gesamten Umständen des Einzelfalls ab, ob Tatsachen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, allein oder zusammen mit anderen Tatsachen die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1981 - 1 B 684.80 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 30 S. 13 und vom 28. Oktober 1983 - 1 B 144.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36 S. 40). - BVerwG, 28.10.1983 - 1 B 144.83
Annahme von Unzuverlässigkeit nach den Generalklauseln des Waffenrechts - Inhalt …
Der Senat hat das beschriebene Verhältnis zwischen § 5 Abs. 1 und Abs. 2 WaffG in seinem Beschluß vom 2. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 684.80 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 30 im einzelnen dargelegt.
- VG Chemnitz, 16.01.2004 - 3 K 1317/03
Rechtmäßigkeit eines Waffenbesitzverbots; Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit …
Das Waffenbesitzverbot ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil das ein Verbot rechtfertigende Verhalten zugleich auch den Tatbestand der Unzuverlässigkeit erfüllt (BVerwG, Beschl. v. 2.10.1981 - 1 B 684.80, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 30).Vielmehr ergänzt die Regelung des § 41 WaffG n.F. ebenso wie § 40 WaffG a.F. die Vorschriften über Rücknahme und Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse dergestalt, dass die Allgemeinheit vor Schaden bewahrt werden soll, der aus einem Umgang mit Schusswaffen durch ungeeignete Personen resultiert (BVerwG, Beschl. v. 2.10.1981 - 1 B 684.80, a.a.O.).
- BVerwG, 28.01.2005 - 6 B 77.04
Vermutungen und Einschätzungen als ausreichende Kriterien hinsichtlich einer …
Davon abgesehen erschließt sich auch nicht ansatzweise, warum das Berufungsgericht von den von dem Kläger zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 C 12.95 - BVerwGE 101, 24; Beschluss vom 5. März 1986 - BVerwG 1 B 36.86 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 44; Beschluss vom 2. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 684.80 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 30) abgewichen sein könnte. - VGH Hessen, 24.07.1997 - 11 UE 4441/96
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit - keine …
Trotz der Unanwendbarkeit der strikten Fristenregelung der Verwaltungsverfahrensgesetze hat das Bundesverwaltungsgericht mit Recht der Verwertbarkeit länger zurückliegender Ereignisse bei Prognoseentscheidungen nach §§ 5 Abs. 1, 47 Abs. 2 Satz 1 Waffengesetz Grenzen gesetzt (Beschluss vom 2. Oktober 1981 - 1 B 684.80 -, Buchholz 402.5 Waffengesetz Nr. 30; vgl. hierzu auch Heinrich, Zuverlässigkeit im Waffenrecht, GewArch 1989, 313 f.):. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1997 - 20 A 1399/96 Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - 1 C 94.76 -, a.a.O., Nr. 14; Beschluß vom 2. Oktober 1981 - 1 B 684.80 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 30 (S. 10 f.).
- BVerwG, 05.03.1986 - 1 B 36.86
Widerruf einer Erlaubnis zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen …
Die Regelvermutungen des § 5 Abs. 2 WaffG typisieren die Unzuverlässigkeitsmerkmale lediglich dahin, daß die in ihnen genannten Tatsachen - anders als die nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu bewertenden Tatsachen im Sinne von § 5 Abs. 1 WaffG - schon für sich allein "in der Regel" den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit begründen (s. Beschluß vom 2. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 684.80 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 30). - BVerwG, 29.06.1984 - 1 B 46.84
Erforderlichkeit des Widerrufs der zuvor erteilten Waffenbesitzkarte vor …
Damit steht das Berufungsurteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, wonach die in § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG genannten Tatsachen die Annahme des Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit rechtfertigen, sofern nicht - ausnahmsweise - besondere Umstände vorliegen, die im Einzelfall diese Annahme entkräften (…Beschluß vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 36;… Beschluß vom 12. August 1982 - BVerwG 1 B 82.82 - Beschluß vom 8. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 4.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 29; Beschluß vom 2. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 684.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 30 S. 13;… Beschluß vom 1. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 35.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 28; Beschluß vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 1 B 547.79 -). - VG Karlsruhe, 07.08.2001 - 11 K 1189/01
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen Straftat
Schlechthin ausgeschlossen ist die Berücksichtigung solcher Tatsachen jedenfalls nicht, auch wenn insoweit die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 WaffG nicht mehr einschlägig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.10.1981 - 1 B 684.80 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 30). - BVerwG, 13.08.1985 - 1 B 35.85
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- VG Ansbach, 26.01.2024 - AN 16 K 21.00010
Erfolglose Klage gegen den Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher …
- VG Bayreuth, 21.10.2025 - B 1 K 25.638
Wiedererteilung eines Jagdscheins
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