Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12534
BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11 (https://dejure.org/2011,12534)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2011 - 1 B 7.11 (https://dejure.org/2011,12534)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 1 B 7.11 (https://dejure.org/2011,12534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsanforderungen an einen Prozessbevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 VwGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsanforderungen an einen Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Versäumnis der Wiedereinsetzungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten ist dem Vollmachtgeber zuzurechnen; Zurechnung der Versäumnis der Wiedereinsetzungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten an den Vollmachtgeber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung der Versäumnis der Wiedereinsetzungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten an den Vollmachtgeber

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsanforderungen an einen Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01

    Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Den für eine ordnungsgemäße Fristermittlung unerlässlichen Vermerk über den Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils vermag ein Eingangsstempel des Anwaltsbüros auf dem zugestellten Urteil insbesondere im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nicht zu ersetzen, in dem Eingang in der Kanzlei und Entgegennahme durch den Rechtsanwalt zeitlich auseinanderfallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1996 - VI ZR 362/95 - NJW 1996, 1968, vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435 und vom 22. Juni 2010 - VIII ZB 12/10 - NJW 2010, 3305).

    In dem Fehlen einer stichprobenartigen Überwachung liegt ein entscheidender Organisationsmangel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435 und vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574).

  • BGH, 22.06.2010 - VIII ZB 12/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Organisation des …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Den für eine ordnungsgemäße Fristermittlung unerlässlichen Vermerk über den Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils vermag ein Eingangsstempel des Anwaltsbüros auf dem zugestellten Urteil insbesondere im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nicht zu ersetzen, in dem Eingang in der Kanzlei und Entgegennahme durch den Rechtsanwalt zeitlich auseinanderfallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1996 - VI ZR 362/95 - NJW 1996, 1968, vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435 und vom 22. Juni 2010 - VIII ZB 12/10 - NJW 2010, 3305).
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    In dem Fehlen einer stichprobenartigen Überwachung liegt ein entscheidender Organisationsmangel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435 und vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574).
  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 362/95

    Anforderungen an die Ermittlung und Notierung des Fristendes durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Den für eine ordnungsgemäße Fristermittlung unerlässlichen Vermerk über den Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils vermag ein Eingangsstempel des Anwaltsbüros auf dem zugestellten Urteil insbesondere im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nicht zu ersetzen, in dem Eingang in der Kanzlei und Entgegennahme durch den Rechtsanwalt zeitlich auseinanderfallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1996 - VI ZR 362/95 - NJW 1996, 1968, vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435 und vom 22. Juni 2010 - VIII ZB 12/10 - NJW 2010, 3305).
  • BGH, 26.03.1996 - VI ZB 1/96

    Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Frist

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Um zu gewährleisten, dass ein solcher Vermerk angefertigt wird und das maßgebende Datum zutreffend wiedergibt, darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BGH, Beschluss vom 26. März 1996 - VI ZB 1 und 2/96 - NJW 1996, 1900 ).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 15.08.1994 - 11 B 68.94
    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Dazu zählt jedoch die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) nicht, da sie teilweise abweichend von entsprechenden Fristen in anderen Prozessordnungen geregelt ist und die Führung von Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im Allgemeinen für Rechtsanwälte keine Routineangelegenheit ist (Beschlüsse vom 15. August 1994 - BVerwG 11 B 68.94 - BayVBl 1995, 123 und vom 25. März 1998 - BVerwG 9 B 806.97 ).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 B 4.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 25.03.1998 - 9 B 806.97

    Voraussetzungen für die Widereinsetzung in den vorherigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Dazu zählt jedoch die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) nicht, da sie teilweise abweichend von entsprechenden Fristen in anderen Prozessordnungen geregelt ist und die Führung von Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im Allgemeinen für Rechtsanwälte keine Routineangelegenheit ist (Beschlüsse vom 15. August 1994 - BVerwG 11 B 68.94 - BayVBl 1995, 123 und vom 25. März 1998 - BVerwG 9 B 806.97 ).
  • BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22

    Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

    Denn der Rechtsanwalt muss sich vergewissern, dass der Zustellung des Dokuments kein Ablehnungsgrund entgegensteht, und darf das angeforderte Empfangsbekenntnis erst abgeben, wenn er geprüft hat, ob durch die Zustellung Fristen ausgelöst und diese ordnungsgemäß notiert worden sind (vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 1 B 7.11 - juris Rn. 5; speziell zum elektronischen Empfangsbekenntnis OVG Münster…, Beschluss vom 27. September 2021 - 8 A 1144/21 - juris Rn. 17 f.).
  • BVerwG, 12.06.2026 - 3 B 33.25

    Frist Berufungsbegründung, Kontrolle Arbeitsanweisung Postausgang, beA, …

    Rn. 9 Ein Wiedereinsetzungsantrag verlangt eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - 1 B 7.11 - juris Rn. 3…, vom 26. Juni 2017 - 1 B 113.17 - juris Rn. 5 …und vom 25. Juni 2013 - 10 B 10.13 - juris Rn. 5 jew. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23

    Streit um eine Verfügung in Bezug auf die tierärztliche Hausapotheke einer …

    Erforderlich ist dabei eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011 - 1 B 7/11 -, juris Rn. 3).

    Dabei kann er zwar die Feststellung, Berechnung und Notierung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Angestellten überlassen (BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011 - 1 B 7.11 -, juris Rn. 5).

    Dies gilt jedoch nicht für Rechtsmittelbegründungsfristen, insbesondere der Frist zur Begründung der Berufung (…BVerwG, Beschl. v. 4.2.2013 - 6 B 55.12 -, juris Rn. 6;… NdsOVG, Beschl. v. 1.11.2000 - 4 L 2499/00 -, juris Rn. 11;… VGH BW, Beschl. v. 2.8.2006 - 4 S 2288/05 -, juris Rn. 5; vgl. zu § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011 - 1 B 7.11 -, juris Rn. 5, und zu § 139 Abs. 3 Satz 1 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 28.2.2002 - 6 C 23.01 -, juris Rn. 7;… Hoppe in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 60 Rn. 14).

    Des Weiteren hat ein Prozessbevollmächtigter durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden, insbesondere, wenn im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis der Eingang der Entscheidung in der Kanzlei und die Entgegennahme durch den Rechtsanwalt zeitlich auseinanderfallen können (BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011 - 1 B 7.11 -, juris Rn. 5).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht