Rechtsprechung
| VG Schleswig, 05.05.2023 - 1 B 7/23 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 11 GastG, § 123 Abs 1 VwGO, § 40 Abs 1a LFGB, § 60 LFGB
Einstweiliger Rechtschutz zur Verhinderung von öffentlichen Informationen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13
Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …
Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2023 - 1 B 7/23
Da die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB unverzüglich zu erfolgen hat und nach § 40 Abs. 4a LFGB (bereits) nach 6 Monaten wieder zu löschen ist, wird ein Hauptsacheverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung umfassend geprüft wird, regelmäßig nicht stattfinden (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1983 - 1 BvL 20/81 - BVerfGE 63, 131), sodass eine Veröffentlichung für den betroffenen Unternehmer zu möglicherweise irreversiblen Schäden und zu empfindlichen Grundrechtseingriffen führen kann (BayVGH…, Beschluss vom 4. November 2022 - 20 CE 22.2069 -, Rn. 14, juris mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2020 - 20 CE 20.286 - BeckRS 2020, 5452).Auch in Fällen, in denen dem Verdacht nicht (nur) durch Proben, sondern auf andere Weise, etwa - wie hier - durch eine Betriebskontrolle, nachgegangen wird, müssen die den Verdacht begründenden Tatsachen aus Sicht der Behörde aufgeklärt und in den Überwachungsergebnissen entsprechend dokumentiert sein (OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 31. März 2022 - 9 B 159/22 -, Rn. 17 - 19, juris mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, BVerfGE 148, 40-64, Rn. 44).
So kann ein nicht nur unerhebliches Ausmaß dann anzunehmen sein, wenn es sich um einen Verstoß mit besonders nachteiligen Folgen für den einzelnen Verbraucher handelt oder eine Vielzahl von Verbrauchern betroffen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, NJW 2018, 2109, 2113 Rn. 54).
Die Vereinbarkeit dieser Regelungstechnik mit verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsanforderungen hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21. März 2018 (1 BvF 1/13 -, juris) bestätigt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2022 - 9 B 159/22
Untersagung der Veröffentlichung der festgestellten Mängel in der Bäckereifiliale …
Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2023 - 1 B 7/23
Eine Verbraucherinformation zu (angeblichen) Rechtsverstößen eines Unternehmens kann für dieses existenzgefährdend oder sogar existenzvernichtend wirken (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2022 - 9 B 159/22 - Rn. 6, juris m.w.N.).Auch in Fällen, in denen dem Verdacht nicht (nur) durch Proben, sondern auf andere Weise, etwa - wie hier - durch eine Betriebskontrolle, nachgegangen wird, müssen die den Verdacht begründenden Tatsachen aus Sicht der Behörde aufgeklärt und in den Überwachungsergebnissen entsprechend dokumentiert sein (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2022 - 9 B 159/22 -, Rn. 17 - 19, juris mit Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, BVerfGE 148, 40-64, Rn. 44).
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 9 S 2421/20
Unverzügliche Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtlichen Verstoß
Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2023 - 1 B 7/23
In diesem Rahmen ist der zuständigen Behörde eine nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessende Prüfungs- und Überlegungsfrist - insbesondere auch mit Blick auf die erheblichen Folgen einer Veröffentlichung für die grundrechtlichen Belange des Betroffenen - einzuräumen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. November 2020 - 9 S 2421/20 -, NVwZ-RR 2021, 437, 440 Rn. 21; OVG Bremen…, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 1 B 487/21 -, BeckRS 2022, 4522 Rn. 27).
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 9 S 2481/20
Veröffentlichung eines begründeten Verdachts von Verstößen gegen lebens- oder …
Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2023 - 1 B 7/23
Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, der im Normtext wie in den Materialien Ausdruck findet, muss bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eine Veröffentlichung erfolgen, ohne dass - etwa im Rahmen einer behördlichen Ermessenentscheidung - die für sie streitenden Interessen der Öffentlichkeit mit gegenläufigen Belangen der betroffenen Unternehmen abzuwägen sind (…vgl. die amtliche Begründung BT-Drs. 17/7374, S. 20; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 9 S 2481/20 -, Rn. 38, juris). - OVG Bremen, 25.02.2022 - 1 B 487/21
Veröffentlichung lebens- oder futtermittelrechtlicher Verstöße - …
Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2023 - 1 B 7/23
In diesem Rahmen ist der zuständigen Behörde eine nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessende Prüfungs- und Überlegungsfrist - insbesondere auch mit Blick auf die erheblichen Folgen einer Veröffentlichung für die grundrechtlichen Belange des Betroffenen - einzuräumen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 9. November 2020 - 9 S 2421/20 -, NVwZ-RR 2021, 437, 440 Rn. 21; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 1 B 487/21 -, BeckRS 2022, 4522 Rn. 27). - OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2021 - 4 O 17/21
Keine Reduzierung des Auffangstreitwertes im Beschwerdeverfahren
Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2023 - 1 B 7/23
Diesem Charakter einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO beziehungsweise § 123 VwGO trägt bereits das Gebührenrecht mit seinen im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren geringeren Ansätzen Rechnung (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. August 2021 - 4 O 17/21 -, Rn. 6, juris). - OVG Niedersachsen, 15.11.2022 - 14 ME 339/22
Beseitigte Mängel; Lebens- und Futtermittelrecht; Veröffentlichung
Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2023 - 1 B 7/23
Unabhängig davon hat der Antragsteller auch nicht dargelegt, dass die beabsichtigte Veröffentlichung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in seinem Einzelfall nicht entspreche (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. November 2022 - 14 ME 339/22 -, Rn. 7, juris). - BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11
Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung; …
Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2023 - 1 B 7/23
Dieser Anspruch setzt voraus, dass sich die Veröffentlichung als rechtswidriger Eingriff in dieses Grundrecht darstellt (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 12. April 2021 - 9 S 661/21-, Rn. 13 juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2012 - 6 C 9.11 -, Rn. 22, juris). - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2023 - 1 B 7/23
Da die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB unverzüglich zu erfolgen hat und nach § 40 Abs. 4a LFGB (bereits) nach 6 Monaten wieder zu löschen ist, wird ein Hauptsacheverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung umfassend geprüft wird, regelmäßig nicht stattfinden (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1983 - 1 BvL 20/81 - BVerfGE 63, 131), sodass eine Veröffentlichung für den betroffenen Unternehmer zu möglicherweise irreversiblen Schäden und zu empfindlichen Grundrechtseingriffen führen kann (BayVGH…, Beschluss vom 4. November 2022 - 20 CE 22.2069 -, Rn. 14, juris mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2020 - 20 CE 20.286 - BeckRS 2020, 5452). - OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 13 ME 377/19
Anhörung; Ankündigung; ausermittelt; Beanstandung; Befristung; Beschreibung; …
Auszug aus VG Schleswig, 05.05.2023 - 1 B 7/23
Ein Erlass einstweiliger Anordnungen ist jedoch nach § 123 Abs. 1 VwGO auch bereits vor der Klageerhebung in der Hauptsache zulässig (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. September 2020 - 13 ME 377/19 -, Rn. 8 - 9, juris). - VG Stuttgart, 23.09.2019 - 16 K 2470/19
Untersagung einer Veröffentlichung vorgeworfener lebensmittelrechtlicher Verstöße …
- VGH Bayern, 28.11.2019 - 20 CE 19.1995
Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21
Untersagung der Veröffentlichung von im Rahmen einer Betriebskontrolle in einer …
- VGH Bayern, 02.04.2020 - 20 CE 20.286
Vorläufiger Rechtsschutz gegen lebensmittelrechtliche Veröffentlichung
- VG Frankfurt/Main, 12.12.2019 - 5 L 3285/19
Zur "Unverzüglichkeit" einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB
- VG Berlin, 02.02.2023 - 14 L 1272.22
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine beabsichtigte lebensmittelrechtliche …
- VG Karlsruhe, 10.04.2025 - 10 K 200/25
Vorläufiger Rechtsschutz gegen beabsichtigte lebensmittelrechtliche …
Auch in Fällen, in denen dem Verdacht nicht (nur) durch Proben, sondern auch auf andere Weise nachgegangen wird, müssen die den Verdacht begründenden Tatsachen aus Sicht der Behörde aufgeklärt und in den Überwachungsergebnissen entsprechend dokumentiert sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 31.3.2022 - 9 B 159/22 -, juris Rn. 17 ff. mit Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 44; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 5.5.2023 - 1 B 7/23 -, juris Rn. 60).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.03.2023 - 1 B 7.23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 57 Abs. 1 ; AufenthG § 11 Abs. 1
Wirkung der Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung auf die spezialpräventive Begründung des Fernhalteinteresses eines Ausländers i.R.d. Befristungsentscheidung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.09.2021 - 29 K 323.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2022 - 12 B 18.21
- BVerwG, 20.03.2023 - 1 B 7.23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 20.03.2023 - 1 B 7.23
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
Auszug aus BVerwG, 20.03.2023 - 1 B 7.23
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. …und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 20.03.2023 - 1 B 7.23
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 21.02.2023 - 1 B 76.22
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
Auszug aus BVerwG, 20.03.2023 - 1 B 7.23
Aus ihren Hinweisen auf die unterschiedliche Zwecksetzung einer Aussetzungsentscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB einerseits und einer Ausweisung andererseits folgt kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2023 - 1 B 76.22 - Rn. 11 f.).
- BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24 Rn. 5 Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO reicht es nicht aus, im Stil der Begründung eines zugelassenen oder zulassungsfreien Rechtsmittels vermeintliche Rechtsverletzungen oder materiell-rechtliche Mängel des angegriffenen Urteils geltend zu machen (BVerwG, Beschluss vom 20. März 2023 - 1 B 7.23 - juris Rn. 7).
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