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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.2022 - 1 B 73.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,42711
BVerwG, 19.12.2022 - 1 B 73.22 (https://dejure.org/2022,42711)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2022 - 1 B 73.22 (https://dejure.org/2022,42711)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2022 - 1 B 73.22 (https://dejure.org/2022,42711)
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2022 - 1 B 73.22
    Auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist das Gericht, das mit einem Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung befasst ist, mit der ein neuer Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abgelehnt wurde, in dem Fall, dass es über Angaben verfügt, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen eines solchen Risikos in dem bereits schutzgewährenden Mitgliedstaat nachzuweisen, verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u. a. - juris Rn. 88).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2022 - 1 B 73.22
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 …und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2022 - 1 B 73.22
    Dabei muss die fachgerichtliche Beurteilung von möglicherweise gegen Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK verstoßenden Aufnahmebedingungen - jedenfalls dann, wenn diese ernstlich zweifelhaft sind - auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nachzureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2022 - 1 B 73.22
    Das Bundesamt und das Verwaltungsgericht haben insoweit alle für die Beurteilung des Vorliegens einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung relevanten Lebensbedingungen im Zielstaat der Abschiebung zu ermitteln und zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 58 Rn. 16).
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2022 - 1 B 73.22
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2022 - 1 B 73.22
    Rn. 3 Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO oder § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2026 - 11 S 536/26

    Zur Identitätsklärung nach dem "Stufenmodell" im Einbürgerungsverfahren

    Dagegen ist die Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechts- oder Tatsachenfrage zu verneinen, wenn sich die Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist, wenn sie aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2022 - 1 B 73.22 - juris Rn. 2…, vom 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 4…, vom 10.03.2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 01.04.2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2026 - 11 S 1206/26

    Zur Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, der …

    Dagegen ist die Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechts- oder Tatsachenfrage zu verneinen, wenn sich die Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist, wenn sie aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2022 - 1 B 73.22 - juris Rn. 2…, vom 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 4…, vom 10.03.2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 01.04.2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2026 - A 11 S 183/26

    Anwendbarkeit der Statusverordnung (Verordnung

    Dagegen ist die Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechts- oder Tatsachenfrage zu verneinen, wenn sich die Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist, wenn sie aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2022 - 1 B 73.22 - juris Rn. 2…, vom 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 4…, vom 10.03.2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 01.04.2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2025 - 11 S 1037/23

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; vorübergehende …

    Dagegen ist die Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechts- oder Tatsachenfrage zu verneinen, wenn sich die Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist, wenn sie aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2022 - 1 B 73.22 - juris Rn. 2…, vom 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 4…, vom 10.03.2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 01.04.2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2025 - 11 S 1833/25

    Fachkräfte mit Berufsausbildung; Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte …

    Dagegen ist die Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechts- oder Tatsachenfrage zu verneinen, wenn sich die Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist, wenn sie aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2022 - 1 B 73.22 - juris Rn. 2…, vom 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 4…, vom 10.03.2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 01.04.2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2026 - A 11 S 2544/25

    Grundsätzliche Bedeutung; konkreter Einzelfall; Abschiebungsverbot; Afghanistan; …

    Dagegen ist die Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechts- oder Tatsachenfrage zu verneinen, wenn sich die Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist, wenn sie aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2022 - 1 B 73.22 - juris Rn. 2…, vom 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 4…, vom 10.03.2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 01.04.2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2025 - 3 S 1290/24

    Brandschutzrechtliche Privilegierung einer Terrassenüberdachung i.S.d. § 7 Abs. 2 …

    Dagegen ist die Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechts- oder Tatsachenfrage zu verneinen, wenn sich die Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist, wenn sie aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2022 - 1 B 73.22 - juris Rn. 2, v. 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. -, juris Rn. 4, v. 10.03.2015 - 1 B 7.15 -, juris Rn. 3 und v. 01.04.2014 - 1 B 1.14 -, juris Rn. 2 [jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO] sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.01.2025 - 11 S 1037/23 -, juris Rn. 32 f. zu § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2025 - 11 S 1043/23

    Erwerb eines abgeleiteten Freizügigkeitsrechts bzw. unionsrechtlichen …

    Dagegen ist die Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechts- oder Tatsachenfrage zu verneinen, wenn sich die Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist, wenn sie aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2022 - 1 B 73.22 - juris Rn. 2…, vom 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 4…, vom 10.03.2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 01.04.2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2025 - 11 S 644/25

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit assoziationsrechtlichem …

    Dagegen ist die Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechts- oder Tatsachenfrage zu verneinen, wenn sich die Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist, wenn sie aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 19.12.2022 - 1 B 73.22 - juris Rn. 2…, vom 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 4…, vom 10.03.2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 01.04.2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 ).
  • VG Leipzig, 06.02.2024 - 6 L 249/23

    Irak: Dublin Griechenland: Kein offensichtlicher Verstoß gegen Art. 3 EMRK bzw. …

    Die unionsrechtliche Vermutung einer EMRK-konformer Behandlung kann nur auf der Grundlage hinreichend aktualisierter Angaben widerlegt werden (…EuGH, Urt. v. 19.3.2019 - C- 297/17 -, juris Rn. 85 und 88; BVerwG, Beschl. v. 19.12.2022 - 1 B 73.22 -, juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2026 - 11 S 2163/25

    Arbeitgeberhaftung für Abschiebekosten; Kausalität

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2025 - 11 S 1138/25

    Zur Ausweisung einer assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, die …

  • VG Cottbus, 16.05.2024 - 5 K 22/19

    Drei erwachsene Personen, Griechenland, kein drohender Verstoß gegen Art. 3 EMRK …

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19

    Zulassung der Berufung wegen Divergenz (hier: Verpflichtung des Dienstherrn zur …

  • VG Cottbus, 31.01.2024 - 5 K 522/22

    Alleinstehender, erwerbsfähiger Mann mit internationalem Schutz in Griechenland, …

  • VG Cottbus, 01.12.2023 - 5 L 172/23
  • VG Cottbus, 25.06.2024 - 5 K 1202/18

    Arbeitsmarktsituation, dreiköpfige Familie, Einschulungsalter und …

  • VG Cottbus, 17.01.2025 - 5 K 1030/20

    Arbeitsmarktsituation, Griechenland, sechsköpfige Familie; darunter fünf …

  • VG Cottbus, 06.02.2024 - 5 K 307/20

    Alleinstehender, arbeitsfähiger Mann, Erholung der Wirtschaft, Gewährung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2025 - 16 A 2060/22

    Darlegung der Grundsatzbedeutung gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG ; Ablehnung des …

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