Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.2021 - 1 B 85.21 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Mangels Darlegung unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde (Gruppenverfolgung koptischer Christen
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§ 3 AsylVfG 1992, § 3a AsylVfG 1992, § 3e AsylVfG 1992, § 4 AsylVfG 1992
Mangels Darlegung unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde (Gruppenverfolgung koptischer Christen) - milo.bamf.de
VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1; AsylG, § 4 Abs 1
Ägypten: kein starrer Schwellenwert für die Verfolgungsdichte beim subsidiären Schutz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heranziehen eines rein statistischen oder mathematischen Maßstabs für die Rechtfertigung der Annahme einer Gruppenverfolgung; Verfolgung der koptischen Christen in Ägypten
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Heranziehen eines rein statistischen oder mathematischen Maßstabs für die Rechtfertigung der Annahme einer Gruppenverfolgung; Verfolgung der koptischen Christen in Ägypten
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Verfahrensgang
- VG Greifswald, 03.07.2017 - 4 A 1410/16
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2021 - 4 LB 645/17
- BVerwG, 13.12.2021 - 1 B 85.21
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 10.06.2021 - C-901/19
Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 1 B 85.21
Rn. 4 2.1 Es fehlt bereits deswegen an einer Darlegung der Klärungsbedürftigkeit dieser Fragen, weil sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 11.19 -, Buchholz 402.251 § 4 AsylG Nr. 1) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 10. Juni 2021 - C-901/19 [ECLI:EU:C:2021:472] -) verneinend dahin geklärt sind, dass - jedenfalls für die Verfolgungsdichte beim subsidiären Schutz - kein auf alle Konfliktlagen anzuwendender "Gefahrenwert" im Sinne einer zwingend zu beachtenden mathematisch-statistischen, quantitativen Mindestschwelle anzuwenden ist, sondern es einer umfassenden Gesamtbetrachtung auf der Grundlage einer wertenden Gesamtschau auch individuellen Betroffenheit bedarf (s.a. Berlit, Kein starrer Schwellenwert für die Verfolgungsdichte beim subsidiären Schutz, "Korrektur" einer Fehlinterpretation ohne Klärung in der Sache, ZAR 2021, 289).Dies ändert indes nichts daran, dass im Rahmen einer solchen Gesamtbetrachtung der Umstand, dass die Anzahl der bereits festgestellten Opfer bezogen auf die Gesamtbevölkerung in der betreffenden Region eine bestimmte Schwelle erreicht, als für die Feststellung einer solchen Bedrohung relevant angesehen werden kann (EuGH, Urteil vom 10. Juni 2021 - C-901/19 - Rn. 31), nur eben nicht im Sinne einer systematischen Anwendung eines einzigen quantitativen Kriteriums.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 1 B 85.21
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19
Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage; …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 1 B 85.21
Rn. 4 2.1 Es fehlt bereits deswegen an einer Darlegung der Klärungsbedürftigkeit dieser Fragen, weil sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 11.19 -, Buchholz 402.251 § 4 AsylG Nr. 1) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 10. Juni 2021 - C-901/19 [ECLI:EU:C:2021:472] -) verneinend dahin geklärt sind, dass - jedenfalls für die Verfolgungsdichte beim subsidiären Schutz - kein auf alle Konfliktlagen anzuwendender "Gefahrenwert" im Sinne einer zwingend zu beachtenden mathematisch-statistischen, quantitativen Mindestschwelle anzuwenden ist, sondern es einer umfassenden Gesamtbetrachtung auf der Grundlage einer wertenden Gesamtschau auch individuellen Betroffenheit bedarf (s.a. Berlit, Kein starrer Schwellenwert für die Verfolgungsdichte beim subsidiären Schutz, "Korrektur" einer Fehlinterpretation ohne Klärung in der Sache, ZAR 2021, 289).
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 1 B 85.21
Rn. 5 Die Darlegung setzt sich auch nicht damit auseinander, dass das Berufungsgericht für die Prüfung der Verfolgungsdichte bei der Gruppenverfolgung von einer wertenden Betrachtung im Sinne der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung ausgeht und ungeachtet der Heranziehung des in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 2011 - 10 C 13.10 - (Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 58) eine für die Annahme der Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte mit Blick auf die von dem Faktor 100 bis 1.00 0 geringere als in jener Entscheidung als nicht hinreichend erachtete Verfolgungsdichte verneint hat. - BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 1 B 85.21
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. …und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 1 B 85.21
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12
Wirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Mängel im Abwägungsvorgang und eines …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 1 B 85.21
Ist die vorinstanzliche Entscheidung aber auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 BN 18.12 - juris Rn. 2 …und vom 17. September 2019 - 1 B 41.19 - juris Rn. 7). - BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 41.19
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2021 - 1 B 85.21
Ist die vorinstanzliche Entscheidung aber auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 BN 18.12 - juris Rn. 2 und vom 17. September 2019 - 1 B 41.19 - juris Rn. 7).
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20
Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan …
Rn. 100 Zur Bestimmung der hierfür erforderlichen Gefahrendichte ist kein auf alle Konfliktlagen anzuwendender "Gefahrenwert" im Sinne einer zwingend zu beachtenden mathematisch-statistischen, quantitativen Mindestschwelle anzuwenden, sondern es bedarf einer umfassenden Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere derjenigen, die die Situation des Herkunftslands des Antragstellers kennzeichnen (vgl. EuGH…, Urteil vom 10.06.2021 - C-901/19 - Rn. 40, 45; BVerwG, Beschluss vom 13.12.2021 - 1 B 85.21 - juris Rn. 4; Berlit, ZAR 2021, 289 ).Im Rahmen einer solchen Gesamtbetrachtung kann der Umstand, dass die Anzahl der bereits festgestellten Opfer bezogen auf die Gesamtbevölkerung in der betreffenden Region eine bestimmte Schwelle erreicht, als für die Feststellung einer solchen Bedrohung relevant angesehen werden, allerdings nicht im Sinne einer systematischen Anwendung eines einzigen quantitativen Kriteriums (vgl. EuGH…, Urteil vom 10.06.2021 - C-901/19 - Rn. 31 ff.; BVerwG…, Urteil vom 20.05.2020 - 1 C 11.19 - juris Rn. 21; Beschluss vom 13.12.2021 - 1 B 85.21 - juris Rn. 4; Berlit, ZAR 2021, 289 ).
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - A 11 S 1695/22
Gefahren für ehemalige Regierungsmitarbeiter und Sicherheitskräfte in Afghanistan
Rn. 99 Zur Bestimmung der hierfür erforderlichen Gefahrendichte ist kein auf alle Konfliktlagen anzuwendender "Gefahrenwert" im Sinne einer zwingend zu beachtenden mathematisch-statistischen, quantitativen Mindestschwelle anzuwenden, sondern es bedarf einer umfassenden Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere derjenigen, die die Situation des Herkunftslands des Antragstellers kennzeichnen (vgl. EuGH…, Urteil vom 10.06.2021 - C-901/19 - Rn. 40, 45; BVerwG, Beschluss vom 13.12.2021 - 1 B 85.21 - juris Rn. 4; Berlit, ZAR 2021, 289 ).Im Rahmen einer solchen Gesamtbetrachtung kann der Umstand, dass die Anzahl der bereits festgestellten Opfer bezogen auf die Gesamtbevölkerung in der betreffenden Region eine bestimmte Schwelle erreicht, als für die Feststellung einer solchen Bedrohung relevant angesehen werden, allerdings nicht im Sinne einer systematischen Anwendung eines einzigen quantitativen Kriteriums (vgl. EuGH…, Urteil vom 10.06.2021 - C-901/19 - Rn. 31 ff.; BVerwG…, Urteil vom 20.05.2020 - 1 C 11.19 - juris Rn. 21; Beschluss vom 13.12.2021 - 1 B 85.21 - juris Rn. 4; Berlit, ZAR 2021, 289 ).
- VG Frankfurt/Main, 25.08.2026 - 12 K 5607/25
Derzeit keine Gruppenverfolgung von Kurden in Syrien
Dies ändert indes nichts daran, dass im Rahmen einer solchen Gesamtbetrachtung der Umstand, dass die Anzahl der bereits festgestellten Opfer bezogen auf die Gesamtbevölkerung in der betreffenden Region eine bestimmte Schwelle erreicht, als für die Feststellung einer solchen Bedrohung relevant angesehen werden kann, nur eben nicht im Sinne einer systematischen Anwendung eines einzigen quantitativen Kriteriums (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 1 B 85.21 -, juris Rn. 4 unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 10. Juni 2021 - C-901/19 -, juris Rn. 31).
- OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 11 LB 198/20
Amnesty International; Ausreise, illegal; Baloch Republican Students …
Bei dieser Ermittlung ist kein auf alle Konfliktlagen anzuwendender "Gefahrenwert" im Sinne einer zwingend zu beachtenden mathematisch-statistischen, quantitativen Mindestschwelle anzuwenden, sondern es bedarf einer umfassenden Gesamtbetrachtung auf der Grundlage einer wertenden Gesamtschau auch der individuellen Betroffenheit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.2021 - 1 B 85/21 - juris Rn. 4, m.w.N.).Konkret können insbesondere die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der beteiligten Streitkräfte und die Dauer des Konflikts als Faktoren berücksichtigt werden, ferner etwa das geografische Ausmaß der Lage willkürlicher Gewalt, der tatsächliche Zielort des Schutzsuchenden im Falle einer gedachten Rückkehr und die Aggression der Konfliktparteien gegen Zivilpersonen sowie die Verfolgungsdichte (…EuGH, Urt. v. 10.6.2021 - C-901/19 - juris Rn. 31 f., 40 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 13.12.2021 - 1 B 85/21 - juris Rn. 4; hierzu umfassend Berlit, ZAR 2021, 28).
- VG Berlin, 24.03.2022 - 20 K 666.17
Asylrecht: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. des subsidiären Schutzes …
Dies ändert indes nichts daran, das im Rahmen einer solchen Gesamtbetrachtung der Umstand, dass die Anzahl der bereits festgestellten Opfer bezogen auf die Gesamtbevölkerung in der betreffenden Region eine bestimmte Schwelle erreicht, als für die Feststellung einer solchen Bedrohung relevant angesehen werden kann, nur eben nicht im Sinne einer systematischen Anwendung eines einzigen quantitativen Kriteriums (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - BVerwG 1 B 85/21 -, juris Rn. 4).Rn. 75 Stellt man diese landesweit (ggf. bis auf den Osten Afghanistans) signifikant rückläufige Opferzahl, die weiterhin (im Verhältnis zur jeweiligen Einwohnerzahl) für die Beurteilung einer ernsthaften individuellen Bedrohung als relevanter Indikator anzusehen ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 10. Juni 2021, a.a.O., Rn. 31; BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - BVerwG 1 B 85/21 -, juris Rn. 4) in die gebotene wertende Gesamtbetrachtung aller Umstände mit ein, vermag das Gericht mit Blick auf das erheblich gesunkene Gewaltniveau die nötige hohe Gefahrendichte in der Provinz Kunduz nicht festzustellen (…so auch ausdrücklich UK Home Office, Security situation, a.a.O., S. 8, wonach in Afghanistan landesweit keine allgemeine Gefahr bestehe, als Zivilist einen ernsthaften Schaden zu erleiden).
- VG Gelsenkirchen, 22.07.2026 - 1a K 6251/25
Syrien; Raqqa; Wehrdienst; Selbstverteidigungspflicht; Sicherheitslage; …
Rn. 116 Vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juni 2021 - C-901/19 -, juris, Rn. 31 ff. und 40 ff., sowie darauf Bezug nehmend: BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 1 B 85.21 -, juris, Rn. 4. - VG Halle, 30.06.2026 - 4 A 421/25
Asylrecht; Herkunftsland Syrien, Gouvernement Hasaka; Wehrdienst; Atheismus
Dies ändert indes nichts daran, dass im Rahmen einer solchen Gesamtbetrachtung der Umstand, dass die Anzahl der bereits festgestellten Opfer bezogen auf die Gesamtbevölkerung in der betreffenden Region eine bestimmte Schwelle erreicht, als für die Feststellung einer solchen Bedrohung relevant angesehen werden kann, nur eben nicht im Sinne einer systematischen Anwendung eines einzigen quantitativen Kriteriums (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 1 B 85.21, juris Rn. 4 unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 10. Juni 2021 - C-901/19 - juris Rn. 31). - VG Sigmaringen, 17.07.2024 - A 14 K 2600/22
Gruppenverfolgung Turkmenen (verneint); Gruppenverfolgung Sunniten (verneint); …
Rn. 63 Zur Bestimmung der hierfür erforderlichen Gefahrendichte ist kein auf alle Konfliktlagen anzuwendender "Gefahrenwert" im Sinne einer zwingend zu beachtenden mathematisch-statistischen, quantitativen Mindestschwelle anzuwenden, sondern es bedarf einer umfassenden Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere derjenigen, die die Situation des Herkunftslands des Klägers kennzeichnen (vgl. EuGH…, Urteil vom 10.06.2021 [CF und DN] - C-901/19 - Rn. 40, 45; BVerwG, Beschluss vom 13.12.2021 - 1 B 85.21 - juris Rn. 4).Im Rahmen einer solchen Gesamtbetrachtung kann der Umstand, dass die Anzahl der bereits festgestellten Opfer bezogen auf die Gesamtbevölkerung in der betreffenden Region eine bestimmte Schwelle erreicht, als für die Feststellung einer solchen Bedrohung relevant angesehen werden, allerdings nicht im Sinne einer systematischen Anwendung eines einzigen quantitativen Kriteriums (vgl. EuGH…, Urteil vom 10.06.2021 [CF und DN] - C-901/19 - Rn. 31 ff.; BVerwG…, Urteil vom 20.05.2020 - 1 C 11.19 - juris Rn. 21; Beschluss vom 13.12.2021 - 1 B 85.21 - juris Rn. 4).
- VG Arnsberg, 20.07.2026 - 9 K 1918/25 Rn. 114 Vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juni 2021 - C-901/19 -, Rn. 31 ff., juris; BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 11/19 -, juris, Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 1 B 85/21 -, juris, Rn. 4; vgl. zum Vorgesagten insgesamt Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 12. Juni 2026 - 3 A 4278/25 -, juris, Rn. 30 - 38.
- VGH Baden-Württemberg, 15.01.2026 - A 10 S 439/25
Verfolgungsgefahr für chaldäische Christen durch IS im Irak; keine …
Insgesamt bedarf es einer umfassenden Gesamtbetrachtung auf der Grundlage einer wertenden Gesamtschau auch individuellen Betroffenheit (vgl. zum Maßstab auch BVerwG, Beschluss vom 13.01.2022 - 1 B 85.21 - juris Rn. 4 m. w. N.). - VG Frankfurt/Main, 11.08.2026 - 12 K 6492/25
Syrien, Zwangsrekrutierungen
- VG Trier, 02.06.2026 - 2 K 600/26
- VG Bremen, 08.08.2025 - 3 K 2611/24
Asyl Syrien, Urteil vom 08.08.2025 - Abschiebungsverbot; offensichtlich …
- VG Düsseldorf, 29.01.2026 - 9 K 4411/22
Yezide, Ninive, IS, Rückkehr, Prognose, realistisch, Kind, volljährig, psychisch, …
- OVG Thüringen, 13.03.2026 - 3 KO 71/23
Asylverfahren: Kein Flüchtlingsschutz eines syrischen Militärdienstpflichtigen …
- VG Aachen, 31.01.2025 - 7 K 2445/24
- VG Aachen, 31.01.2025 - 7 K 1430/23
- VG Osnabrück, 24.03.2026 - 4 A 50/24
Mogadischu; Ogaden; Flugverbindung; Beled Xaawo; Clan; Gedo; humanitäre …
- VG Würzburg, 26.02.2026 - W 4 K 25.33469
- VG München, 21.05.2025 - M 11 K 24.32415
Asyl (Somalia/ Italien), nachgeborenes Kind von in einem anderen Mitgliedstaat …
- VG Aachen, 14.03.2025 - 7 K 2919/24
- VG Aachen, 14.03.2025 - 7 K 2294/24
- VG Göttingen, 26.09.2022 - 3 A 683/17
Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Benadir; humanitäre Lage; …
- VG Berlin, 05.04.2022 - 32 K 444.18
Zentralafrikanische Republik: Feststellung eines zielstaatsbezogenen …
- VG Berlin, 09.12.2025 - 34 K 186.24
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2025 - 4 LZ 435/23
Asylrecht (Honduras): Antrag auf Zulassung der Berufung; Voraussetzungen eines …
- VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.30981
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit
- VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.31018
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit
- VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.30980
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
- VG München, 12.04.2024 - M 11 K 22.32287
Asyl (Somalia), Rückkehrort: ... (Lower Shabelle), Vorfluchtgründe nicht …
- VG München, 21.02.2024 - M 11 K 21.30073
Asyl (Herkunftsland, Somalia), Rücknahme von Flüchtlingsschutz, der aufgrund …
- VG Bremen, 28.11.2025 - 3 K 2828/23
Asylrecht, Syrien: rechtmäßiger Widerruf der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 73 …
- VG Göttingen, 06.07.2023 - 3 A 190/19
Abschiebungsverbot; Sudan; Abschiebungsverbot für nicht vulnerablen Mann
- VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.31031
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit
- VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.30983
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
- VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.30982
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit
- VG Leipzig, 11.03.2026 - 3 K 2548/25
- VG Göttingen, 04.07.2023 - 3 A 166/19
Humanitäre Lage; Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Südsudan; schlechte …
- VG Trier, 11.03.2026 - 2 K 686/26
- VG Trier, 11.03.2026 - 2 K 689/26
Syrien: Subsidiärer Schutz - Ausmaß willkürlicher Gewalt im Gouvernement Quneitra
- VG Göttingen, 10.07.2023 - 3 A 76/20
Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Subsidiärer Schutz; Sudan; West Darfur; …
- VG Göttingen, 29.08.2023 - 3 A 135/22
Sudan: Subsidiärer Schutz bei bewaffnetem Konflikt
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