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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6047
OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 (https://dejure.org/2007,6047)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 (https://dejure.org/2007,6047)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 92/07 (https://dejure.org/2007,6047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung der Behörde durch das Gericht im Wege einstweiliger Anordnung zur Erteilung einer befristeten Taxengenehmigung in Fällen der Verlängerung bestehender Genehmigungen; Vorläufige Erteilung der Taxengenehmigung durch die Behörde; Unbedenklichkeitsbescheinigung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 760
  • DVBl 2007, 981 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 7 ME 156/03

    Abgabenrückstand; finanzielle Leistungsfähigkeit; Leistungsfähigkeit; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07
    Eine derartige Verpflichtung widerspricht § 15 Abs. 4 PBefG entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht, die sich auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 1.9.2003, 7 ME 156/03, - juris - (in gleicher Richtung Bidinger, PBefG, § 15 Rn 72) stützt.

    Soweit an der Richtigkeit dieser Bescheinigungen Zweifel nicht bestehen, dürfte die Genehmigungsbehörde die finanzielle Leistungsfähigkeit zu unterstellen haben, da § 2 Abs. 2 PBZugV den Begriff der finanziellen Leistungsfähigkeit in § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG ausformt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 8.8.2005, NVwZ-RR 2006, 358; BVerwG…, Urt. vom 6.4.2000, DVBl 2000, 1614; a.A. wohl OVG Lüneburg, Beschl. vom 1.9.2003, 7 ME 156/03,).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des …

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07
    Soweit an der Richtigkeit dieser Bescheinigungen Zweifel nicht bestehen, dürfte die Genehmigungsbehörde die finanzielle Leistungsfähigkeit zu unterstellen haben, da § 2 Abs. 2 PBZugV den Begriff der finanziellen Leistungsfähigkeit in § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG ausformt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 8.8.2005, NVwZ-RR 2006, 358; BVerwG, Urt. vom 6.4.2000, DVBl 2000, 1614; a.A. wohl OVG Lüneburg, Beschl. vom 1.9.2003, 7 ME 156/03,).
  • OVG Hamburg, 08.08.2005 - 1 Bs 200/05

    Erteilung einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen – Zweifel an der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07
    Soweit an der Richtigkeit dieser Bescheinigungen Zweifel nicht bestehen, dürfte die Genehmigungsbehörde die finanzielle Leistungsfähigkeit zu unterstellen haben, da § 2 Abs. 2 PBZugV den Begriff der finanziellen Leistungsfähigkeit in § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG ausformt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 8.8.2005, NVwZ-RR 2006, 358; BVerwG…, Urt. vom 6.4.2000, DVBl 2000, 1614; a.A. wohl OVG Lüneburg, Beschl. vom 1.9.2003, 7 ME 156/03,).
  • VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09

    Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers bei Taxe mit hoher Anzahl privat …

    Dies gilt jedenfalls bei der Wiedererteilung bereits bestehender Genehmigungen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007, 1 Bs 92/07).

    Deshalb setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung in diesen Fällen voraus, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 3.9.08, 3 Bs 282/07; Beschlüsse v. 23.5.07, 1 Bs 85/07 und 1 Bs 92/07, VRS 113, 156 und NVwZ-RR 2007, 760; VG Hamburg, Beschl. v. 24.7.08, 15 E 1702/08; Beschl. v. 22.10.09, 5 E 2309/09).

    Sofern er gleichwohl eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt hat, steht dies einer solchen Feststellung nicht entgegen, da die Antragsgegnerin wie auch die Verwaltungsgerichte insoweit eine eigene, originäre Prüfungskompetenz besitzen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 85/07; Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 92/07, NVwZ-RR 2007, 760, juris, Rn. 7).

    Da beides nicht geschehen ist, muss befürchtet werden, dass die Fahrzeuge in erheblichem Umfang Einnahmen erwirtschaftet haben, für die keine Abgaben entrichtet wurden (vgl. entsprechend OVG Hamburg, Beschl. v. 23.5.2007, VRS 113, 156 und NVwZ-RR 2007, 760; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2008, 3 Bs 48/08, sowie VG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007, 15 E 3255/07, Beschl. v. 20.11.2007, 15 E 3311/07, und Beschl. v. 24.7.2008, 15 E 1702/08).

    Dies ist hier nach § 52 Abs. 1 GKG geboten, da der Antragsteller im Eilverfahren nur eine kurz befristete Genehmigung erwirken kann und die Bedeutung der Sache hinter der des Hauptverfahrens zurückbleibt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 08.08.2005, 1 Bs 200/05, juris; Beschl. v. 23.05.2007, 1 Bs 92/07, juris).

  • OVG Hamburg, 18.11.2010 - 3 Bs 206/10

    Genehmigungsfiktionseintritt bei Genehmigungsantrag gem. PBefG § 15 Abs 1 S 2; …

    Dort gilt der Grundsatz, dass zwar die Erteilung einer vorläufigen Genehmigung rechtlich ausgeschlossen ist (§ 15 Abs. 4 PBefG), aber die Verpflichtung zur Erteilung einer Genehmigung mit einer im Vergleich zu der beantragten Genehmigung kürzeren Geltungsdauer möglich bleibt (eine Verpflichtung der Behörde zur vollständigen Erteilung der Genehmigung mit der beantragten Genehmigungsdauer wird in aller Regel einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müssen); insoweit nimmt das Beschwerdegericht Bezug auf bereits erfolgte Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. 23.5.2007, NVwZ-RR 2007, 760).
  • VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09

    Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers - abgabenrechtliche Verpflichtungen, …

    Deshalb setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung die Feststellung voraus, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, zitiert nach Juris).

    Auch wenn die von der Antragstellerin vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes einer solcher Feststellung nicht entgegenstehen würde, da die Antragsgegnerin wie auch die Verwaltungsgerichte insoweit eine eigene, originäre Prüfungskompetenz besitzen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07, NVwZ-RR 2007, 760), ist die Prüfungsdichte bei der Beurteilung der personenbeförderungsrechtlichen Unzuverlässigkeit hinsichtlich der Frage, ob der Unternehmer seinen steuerrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, jedoch grundsätzlich auf eine Evidenzprüfung der Genehmigungsbehörde beschränkt.

    Dies ist nach § 52 Abs. 1 GKG geboten, da die Antragstellerin im Eilverfahren lediglich eine zeitlich eng befristete Genehmigung erwirken kann und die Bedeutung der Sache hinter der des Hauptverfahrens zurückbleibt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 08.08.2005 - 1 Bs 200/05 -, zitiert nach Juris; Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, zitiert nach Juris; VG Hamburg, Beschl. v. 07.11.2006 - 15 E 3403/06 -).

  • VG Hamburg, 15.12.2010 - 15 E 894/10

    Rettungsdienst; fiktive Genehmigung; Verlängerung und Bestandsschutz; …

    Dies gilt jedenfalls - wie im vorliegenden Fall - bei der Wiedererteilung bereits bestehender Genehmigungen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 23.5.2007, 1 Bs 92/07, Juris) .

    Deshalb setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung in diesen Fällen voraus, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 3.9.2008, 3 Bs 282/07; Beschluss vom 23.5.2007, 1 Bs 92/07, Juris; VG Hamburg, Beschluss vom 22.10.2009, 5 E 2309/09) .

    Dies ist hier nach § 52 Abs. 1 GKG geboten, da der Antragsteller im Eilverfahren nur eine kurz befristete Genehmigung erwirken kann und die Bedeutung der Sache somit hinter der des Hauptverfahrens zurückbleibt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 8.8.2005, Juris; Beschluss vom 23.5.2007, 1 Bs 92/07, Juris) .

  • OVG Hamburg, 20.06.2008 - 3 Bs 48/08

    Zur Erneuerung einer Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe im Wege …

    Zur Begründung hat es ausgeführt: Das in § 15 Abs. 4 PBefG normierte Verbot vorläufiger Genehmigungen schließe die Verpflichtung zur Erteilung einer (endgültigen, aber) zeitlich kurz befristeten Genehmigung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nicht aus; jedenfalls in Fällen der Verlängerung bereits bestehender Genehmigungen könne dies im Lichte von Art. 19 Abs. 4 und Art. 12 Abs. 1 GG geboten sein, wie auch der 1. Senat des Beschwerdegerichts bereits entschieden habe (Beschl. v. 23.5.2007, 1 Bs 92/07, juris).

    Eine unerklärlich hohe Anzahl mit einer Taxe (angeblich) privat gefahrener Kilometer kann, wie bereits der bisher für das Personenbeförderungsrecht zuständig gewesene 1. Senat des Beschwerdegerichts entschieden hat, bei schwacher Ertragslage den Verdacht nahelegen, dass die Allgemeinheit durch eine erhebliche Zahl "schwarz" gefahrener Kilometer durch Hinterziehung von Einkommens- und Umsatzsteuer geschädigt wird, und damit einen Anhaltspunkt für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers begründen (vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 23.5.2007, VRS 113, 156, und NVwZ-RR 2007, 760).

  • VG Karlsruhe, 14.05.2018 - 3 K 471/18

    Prüfungsmaßstab für die Gründe einer Fristverlängerung nach PBefG § 15 Abs 1 S 3; …

    Dort gilt der Grundsatz, dass zwar die Erteilung einer vorläufigen Genehmigung rechtlich ausgeschlossen ist (§ 15 Abs. 4 PBefG), aber die Verpflichtung zur Erteilung einer Genehmigung mit einer im Vergleich zu der beantragten Genehmigung kürzeren Geltungsdauer möglich bleibt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, juris).
  • VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 55/09

    Prüfung etwaiger Verletzungen abgabenrechtlicher Verpflichtungen für die …

    Deshalb setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung die Feststellung voraus, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, zitiert nach [...]).

    Auch wenn die von der Antragstellerin vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes einer solcher Feststellung nicht entgegenstehen würde, da die Antragsgegnerin wie auch die Verwaltungsgerichte insoweit eine eigene, originäre Prüfungskompetenz besitzen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07, NVwZ-RR 2007, 760), ist die Prüfungsdichte bei der Beurteilung der personenbeförderungsrechtlichen Unzuverlässigkeit hinsichtlich der Frage, ob der Unternehmer seinen steuerrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, jedoch grundsätzlich auf eine Evidenzprüfung der Genehmigungsbehörde beschränkt.

    Dies ist nach § 52 Abs. 1 GKG geboten, da die Antragstellerin im Eilverfahren lediglich eine zeitlich eng befristete Genehmigung erwirken kann und die Bedeutung der Sache hinter der des Hauptverfahrens zurückbleibt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 08.08.2005 - 1 Bs 200/05 -, zitiert nach [...]; Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, zitiert nach [...]; VG Hamburg, Beschl. v. 07.11.2006 - 15 E 3403/06 -).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12

    Teleologische Reduktion des Verbots der Erteilung vorläufiger …

    Der Senat teilt allerdings nicht die vielfach vertretene Auffassung, dass die Vereinbarkeit einer entsprechenden gerichtlichen Anordnung mit dem Wortlaut von § 15 Abs. 4 PBefG dadurch hergestellt werden kann, dass lediglich der Begriff einer "vorläufigen Genehmigung" vermieden wird, sondern stattdessen von einer "endgültigen, allerdings zeitlich […] eng befristeten […] Genehmigung" gesprochen wird (so indessen: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, juris Rdnr. 4;… sich dem anschließend: Bidinger, Personenbeförderungsrecht - Kommentar, Loseblatt, Stand: Dezember 2011, § 15 PBefG Rdnr. 73;… Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Loseblatt, Stand: Dez. 2011, § 15 Rdnr. 17).

    Rn. 7 b) Allerdings sind im Falle einer begehrten Verlängerung einer abgelaufenen Krankentransportgenehmigung die in ihrem Schutzbereich betroffenen Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG und das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG einerseits sowie das grundsätzliche Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache und das sich aus § 21 Abs. 1 NRettDG i. V. m. § 15 Abs. 4 PBefG ergebende einfachgesetzliche Verbot vorläufiger Genehmigungen andererseits nach Auffassung des Senats dahingehend in Ausgleich zu bringen, dass eine einstweilige Anordnung zu Gunsten des Krankentransportunternehmers nur ergehen kann, wenn im Rahmen des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes erkennbar ist, dass der Antragsteller die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (so zum Personenbeförderungsrecht auch: OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, juris Rdnr. 4), bzw. dass nach der im Eilverfahren anzustellenden Prognose ein Obsiegen in der Hauptsache gleichsam "auf der Hand liegt", weil bereits zum Entscheidungszeitpunkt klar erkennbar ist, dass ihm die Genehmigung zu Unrecht vorenthalten wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 13 B 1616/19

    Versagung einer Taxigenehmigung

    Rn. 7 Vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 10. März 2017 - 13 B 94/17 - juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 11 ZB 16.1703 -, juris, Rn. 17; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 92/07 -, juris, Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 1. September 2003 - 7 ME 156/03 -, juris, Rn. 4.
  • VG Düsseldorf, 10.07.2015 - 6 L 1880/15

    Personenbeförderung Genehmigung Taxi Taxen Gelegenheitsverkehr Zuverlässigkeit …

    Rn. 32 vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 92/07 -, juris Rn. 4 (= NVwZ-RR 2007, 760),.
  • VG Berlin, 10.08.2011 - 11 L 352.11

    Keine Taxikonzession bei Fehlen sog. "Schichtzettel"

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20

    Wiedererteilung einer Taxikonzession - Anhaltspunkte für Unzuverlässigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - 13 B 94/17

    Antrag auf einstweilige Anordnung betreffnd die Genehmigung zur Ausführung des …

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 7 OA 186/07

    Maßgeblichkeit des Betriebes für die Streitwertbemessung im einheitlichen …

  • OVG Hamburg, 16.10.2018 - 3 Bs 159/18

    Wiedererteilung der Taxierlaubnis nach vorangegangenem Widerruf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2025 - 13 B 1017/25
  • VG Düsseldorf, 22.02.2019 - 29 L 334/19

    Deutscher Hilfsdienst darf keine Krankentransporte durchführen

  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2014 - 7 L 1187/14

    Verkehr mit Taxen Genehmigung Geltungsdauer Verlängerung Wiedererteilung …

  • VG Hamburg, 10.08.2016 - 9 E 3276/16

    Störende Häufung von Werbeanlagen

  • VG Hamburg, 06.05.2013 - 9 E 1560/13

    Anrechnung inländischer Studienzeiten im Fachbereich Zahnmedizin für …

  • VG Hamburg, 08.07.2010 - 4 E 1684/10

    Sondernutzungserlaubnis; private Verkehrsfläche; Sicherheit und Leichtigkeit des …

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