Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 07.07.2005 - 1 Bf 172/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
BDSG § 38 Abs. 5; ; BDSG § 34 Abs. 1; ; BDSG § 27; ; BDSG § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befähigung eines Datenschutzbeauftragten gegenüber Privatleuten Anordnungen zu treffen; Anordnung zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit einer Datenerhebung; Auferlegung der Pflicht einer Detektei zur Dokumentation der Tätigkeit zur Verhinderung des Ausspionierens ...
Besprechungen u.ä.
- tu-darmstadt.de
(Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Zugangs- und Eingabekontrolle
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 21.11.2002 - 22 VG 2830/99
- OVG Hamburg, 07.07.2005 - 1 Bf 172/03
Papierfundstellen
- NJW 2006, 310
- NVwZ 2006, 957 (Ls.)
- DÖV 2005, 1050
Wird zitiert von ...
- VG Lüneburg, 05.07.2007 - 1 A 132/05
Erhebung einer Gebühr für eine datenschutzrechtliche Kontrolle einer Detektei
Dies zeigt bereits der Umstand, dass eine datenschutzrechtliche Anordnung zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit einer Datenerhebung gegenüber der Klägerin vom Verwaltungsgericht Hamburg im November 2002 als rechtmäßig angesehen wurde und diese Entscheidung erst durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 7. Juli 2005 (1 BF 172/03 - NJW 2006, 310) geändert worden ist und nunmehr rechtliche Klarheit gebracht hat.
dejure.org
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