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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2269
OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07 (https://dejure.org/2007,2269)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.2007 - 1 Bf 191/07 (https://dejure.org/2007,2269)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 1 Bf 191/07 (https://dejure.org/2007,2269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • hamburg.de PDF

    Gewährung von Beihilfeleistungen ohne Abzug

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2; ; HVerf Art. 53 Abs. 1 Satz 2; ; HmbBG i.d.F. v. 3.6.2005 § 85 Abs. 3; ; HmbBeihVO § 17a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einführung der "Kostendämpfungspauschale" für Beamte und Richter in Hamburg ist rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Beihilfeleistungen ohne Abzug der sog. Kostendämpfungspauschale; Erforderlichkeit einer Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers für den Erlass der Beihilfeverordnung; Kriterien für die Annahme eines Verstoßes gegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 403 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03

    Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne …

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07
    Die Länder waren deshalb befugt, die durch die Fürsorgepflicht gebotene Ergänzung der Regelalimentation mittels Beihilfen durch eigene Vorschriften zu regeln (so übereinstimmend BVerfG, Beschl. v. 2.10.2007, 2 BvR 1715/03, juris Rn. 17 ff.;… BVerwG, Urt. v. 3.7.2003, a.a.O., 278 f.).

    Dies erfordert die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten nicht (BVerfG, Beschl. v. 2.10.2007, a.a.O., Rn. 24;… BVerwG, Urt. v. 15.12.2005, BVerwGE 125, 21, 30).

    Es besteht deshalb keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle oder vergleichbare Belastungen Unterstützung gerade in Form von Beihilfen i.S. der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren (BVerfG, Beschl. v. 2.10.2007, a.a.O., Rn. 23; Beschl. v. 7.11.2002, BVerfGE 106, 225, 232; Beschl. v. 13.11.1990, BVerfGE 83, 89, 98; Beschl. v. 6.12.1988, BVerfGE 79, 223, 235; Beschl. v. 23.6.1981, BVerfGE 58, 68, 77).

    c) Die Beihilfen finden ihre Grundlage in der verfassungsrechtlich als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums in Art. 33 Abs. 5 GG verbürgten Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, die ihm gebietet, dass er Vorkehrungen treffen muss, damit der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamtem bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfälle nicht gefährdet wird (BVerfG, Beschl. v. 2.10.2007, a.a.O., Rn. 24).

    Denn einerseits beträgt seine monatliche zusätzliche finanzielle Belastung nur EUR 10, 42 und andererseits hat der Gesetzgeber bei der Frage, welcher Lebensunterhalt i.S. von Art. 33 Abs. 5 GG angemessen ist, einen weiten Bewertungsspielraum (…BVerfG, Beschl. v. 23.6.1981, a.a.O., 78; Beschl. v. 2.10.2007, a.a.O., Rn. 32).

    Dass die Grenzen dieses Bewertungsspielraums im Falle des Klägers - auf Grund der nunmehr eingetretenen Summation der Kostendämpfungspauschale mit den möglichen Abzugsbeträgen nach § 6 Nr. 2 Satz 1 und 2, Nr. 9 Satz 3 HmbBeihVO für Arznei- und Verbandmittel sowie Beförderungskosten und anderer in der Vergangenheit liegenden Sparmaßnahmen zu Lasten der Beamten - überschritten worden sind, ist von ihm weder substantiiert dargelegt worden noch sind hierfür konkrete Anhaltspunkte sonst wie ersichtlich (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 2.10.2007, a.a.O., Rn. 36).

    Die Aufwendungen für eine notwendige ärztliche Behandlung oder medizinisch erforderliche Medikamente, Hilfsmittel und dergleichen wären ihm vielmehr in jedem Falle entstanden (…BVerwG, Urt. v. 3.7.2003, a.a.O., 288; zustimmend BVerfG, Beschl. v. 2.10.2007, a.a.O., Rn. 39).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07
    Es besteht deshalb keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle oder vergleichbare Belastungen Unterstützung gerade in Form von Beihilfen i.S. der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren (…BVerfG, Beschl. v. 2.10.2007, a.a.O., Rn. 23; Beschl. v. 7.11.2002, BVerfGE 106, 225, 232; Beschl. v. 13.11.1990, BVerfGE 83, 89, 98; Beschl. v. 6.12.1988, BVerfGE 79, 223, 235; Beschl. v. 23.6.1981, BVerfGE 58, 68, 77).

    b) Beihilfen sind auch kein Bestandteil der ebenfalls durch Art. 33 Abs. 5 GG verbürgten Alimentation des Beamten, denn die amtsangemessene Alimentation muss von Verfassungs wegen nur die Kosten einer Krankenversicherung decken, die zur Abwendung krankheitsbedingter, durch Leistungen auf Grund der Fürsorgepflicht nicht ausgeglichener Belastungen erforderlich ist (BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990, a.a.O., 98;… Beschl. v. 23.6.1981, a.a.O., 77 f.; Beschl. v. 30.3.1977, BVerfGE 44, 249, 265 f.).

    Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht jedoch nicht (BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990, a.a.O., 100 ff.;… BVerwG, Urt. v. 3.7.2003, a.a.O., 282).

    Vor allem ist aber der Dienstherr von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, die Beihilfebestimmungen den Krankenversicherungsleistungen lückenlos anzupassen (BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990, a.a.O., 102).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07
    Der darin verankerte Grundsatz, wonach das Parlament sich seiner Verantwortung als gesetzgebende Körperschaft nicht dadurch entäußern können soll, dass es einen Teil der Gesetzgebungsmacht der Exekutive überträgt, ohne die Grenzen dieser Kompetenzen bedacht und diese nach Tendenz und Programm so genau umrissen zu haben, dass schon aus der Ermächtigung erkennbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll, ist aber auch für die Landesgesetzgebung verbindlich (BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981, BVerfGE 58, 257, 277).

    Zur Klärung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung können - wie auch sonst bei der Auslegung einer Vorschrift - der Sinnzusammenhang der Norm mit anderen Bestimmungen und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, ebenso berücksichtigt werden wie die Entstehungsgeschichte der Norm (BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981, a.a.O., 277;… Beschl. v. 14.3.1989, a.a.O., 21).

    Greift die Regelung erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein, so müssen höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung gestellt werden, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981, a.a.O., 278).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07
    Das Bundesverwaltungsgericht habe gerade im Hinblick auf Beihilfevorschriften insoweit zu Recht gefordert, dass der Gesetzgeber wenigstens die tragenden Strukturprinzipien der näheren Ausgestaltung der Fürsorge im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit des Beamten und seiner Angehörigen selbst regeln müsse (unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 17.6.2004, BVerwGE 121, 103 ff.).

    Demnach hat der Gesetzgeber selbst das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegbedürftigkeit bietet, festzulegen, welche "Risiken" erfasst werden, für welche Personen Leistungen beansprucht werden können, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben (BVerwG, Urt. v. 17.6.2004, a.a.O., 110).

    Seinem Gebot, dass der parlamentarische Gesetzgeber selbst die Verantwortung für die teilweise erheblichen Eingriffe in den erreichten Beihilfe- und Vorsorgestandard zu übernehmen habe (BVerwG, Urt. v. 17.6.2004, a.a.O., 107), kann auch dadurch entsprochen werden, dass der Gesetzgeber eine den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechende Verordnungsermächtigung erlässt, es sei denn, sie beträfe gerade tragende Strukturprinzipien des Beihilfesystems.

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07
    Dies erfordert die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten nicht (…BVerfG, Beschl. v. 2.10.2007, a.a.O., Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 15.12.2005, BVerwGE 125, 21, 30).

    Um den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG zu genügen, kommt es nicht darauf an, ob im Einzelfall die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden worden ist (…BVerwG, Urt. v. 22.3.1990, Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 S. 14, 17; Urt. v. 15.12.2005, a.a.O., 29 f.).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Approbation

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07
    Denn der Gesetzgeber selbst soll die wesentlichen Entscheidungen treffen und, sofern Einzelregelungen einer Verordnung überlassen bleiben, die Tendenz und das Programm schon so weit umreißen, dass sich der Zweck und der mögliche Inhalt der Verordnung bestimmen lassen (BVerfG, Beschl. v. 14.3.1989, BVerfGE 80, 1, 20;… BVerwG, Urt. v. 3.7.2002, BVerwGE 116, 347, 349).

    Zur Klärung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung können - wie auch sonst bei der Auslegung einer Vorschrift - der Sinnzusammenhang der Norm mit anderen Bestimmungen und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, ebenso berücksichtigt werden wie die Entstehungsgeschichte der Norm (…BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981, a.a.O., 277; Beschl. v. 14.3.1989, a.a.O., 21).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Haschischkonsum

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07
    Auslegungsbedürftigkeit macht eine Norm nicht unbestimmt (BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993, BVerfGE 89, 69, 84 f.).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07
    b) Beihilfen sind auch kein Bestandteil der ebenfalls durch Art. 33 Abs. 5 GG verbürgten Alimentation des Beamten, denn die amtsangemessene Alimentation muss von Verfassungs wegen nur die Kosten einer Krankenversicherung decken, die zur Abwendung krankheitsbedingter, durch Leistungen auf Grund der Fürsorgepflicht nicht ausgeglichener Belastungen erforderlich ist (…BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990, a.a.O., 98;… Beschl. v. 23.6.1981, a.a.O., 77 f.; Beschl. v. 30.3.1977, BVerfGE 44, 249, 265 f.).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07
    Dabei fällt insbesondere ins Gewicht, ob eine Ungleichbehandlung Auswirkungen auf grundrechtlich gesicherte Freiheiten hat (BVerfG, Beschl. v. 30.5.1990, BVerfGE 82, 126, 146).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07
    Es besteht deshalb keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle oder vergleichbare Belastungen Unterstützung gerade in Form von Beihilfen i.S. der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren (…BVerfG, Beschl. v. 2.10.2007, a.a.O., Rn. 23; Beschl. v. 7.11.2002, BVerfGE 106, 225, 232; Beschl. v. 13.11.1990, BVerfGE 83, 89, 98; Beschl. v. 6.12.1988, BVerfGE 79, 223, 235; Beschl. v. 23.6.1981, BVerfGE 58, 68, 77).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Rentner-Pensionäre

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …

  • VerfG Hamburg, 19.04.1999 - HVerfG 17/98

    Prüfung der Vereinbarkeit des in § 6 Nr. 6 S. 2 Hamburgische Verordnung über die …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2025 - 2 S 530/25

    Kürzung der Beihilfe um eine Kostendämpfungspauschale

    Auch nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Urteil vom 17.12.2007 - 1 Bf 191/07 - juris Rn. 45 ff.; nachfolgend BVerwG…, Beschluss vom 14.07.2010 - 2 B 92.09 - juris Rn. 11) verlangt das Gleichbehandlungsgebot in Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung durch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn keine anteilige Kürzung der Kostendämpfungspauschale, wenn diese erst mitten im Kalenderjahr eingeführt wird.
  • VG Hamburg, 19.05.2010 - 8 K 259/09

    Beihilferechtliche Geltung der Festbeträge für Hilfsmittel im Recht der …

    Die Regelung findet in § 85 Satz 2 HmbBG in der vom 11. Juli bis 31. Dezember 2007 gültigen Fassung eine gesetzliche Grundlage (vgl. zu den Anforderungen an die gesetzliche Verordnungsermächtigung nur OVG Hamburg - Urteil vom 17. Dezember 2007 - 1 Bf 191/07 - Schütz BeamtR ES/C IV 2 Nr. 181).

    Das Beihilferecht ist nach seiner Konzeption, die dem verfassungsverbürgten Fürsorgeprinzip genügt, nur eine Ergänzung der mit eigenen Mitteln zu betreibenden Eigenvorsorge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89; OVG Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2007 -1 Bf 191/07 -, juris; mittlerweile auch Gesetzeswort in § 80 Abs. 1 Satz 1 HmbBG in der ab 1. Februar 2010 gültigen Fassung).

  • BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09

    Einführung der Kostendämpfungspauschale in Hamburg; Legitimation durch den …

    In dem genannten Beschluss hat der Senat die Revision gegen das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2007 - 1 Bf 191/07 - wegen nachträglicher Divergenz zu der Senatsentscheidung vom 20. März 2008 (…a.a.O.) zugelassen, weil das Berufungsgericht den Rechtssatz aufgestellt hatte, die Einführung einer Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht sei nicht so wesentlich, dass eine Delegation an die Exekutive ausgeschlossen sei.
  • BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 96.09

    Anspruch auf Beihilfe i.H.d. nach § 17a Beihilfeverordnung Hamburg (HmbBeihVO) …

    In dem genannten Beschluss hat der Senat die Revision gegen das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2007 - 1 Bf 191/07 - wegen nachträglicher Divergenz zu der Senatsentscheidung vom 20. März 2008 (…a.a.O.) zugelassen, weil das Berufungsgericht den Rechtssatz aufgestellt hatte, die Einführung einer Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht sei nicht so wesentlich, dass eine Delegation an die Exekutive ausgeschlossen sei.
  • BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 94.09

    Kriterien für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Wahrung eines …

    In dem genannten Beschluss hat der Senat die Revision gegen das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2007 - 1 Bf 191/07 - wegen nachträglicher Divergenz zu der Senatsentscheidung vom 20. März 2008 (…a.a.O.) zugelassen, weil das Berufungsgericht den Rechtssatz aufgestellt hatte, die Einführung einer Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht sei nicht so wesentlich, dass eine Delegation an die Exekutive ausgeschlossen sei.
  • BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 93.09

    Anspruch auf Beihilfe i.H.d. nach § 17a Beihilfeverordnung Hamburg (HmbBeihVO) …

    In dem genannten Beschluss hat der Senat die Revision gegen das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2007 - 1 Bf 191/07 - wegen nachträglicher Divergenz zu der Senatsentscheidung vom 20. März 2008 (…a.a.O.) zugelassen, weil das Berufungsgericht den Rechtssatz aufgestellt hatte, die Einführung einer Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht sei nicht so wesentlich, dass eine Delegation an die Exekutive ausgeschlossen sei.
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