Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mehrfach erschlossenes übergroßes Grundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Teilweise Erschließung eines übergroßen, für eine Wohnsiedlung ausgewiesenen Grundstücks von einer Anbaustraße; Erschließungsfunktion eines Weges für ein Grundstück; Kapazität eines Weges hinsichtlich der Aufnahme des gesamten Zielverkehrs und Quellverkehrs; Zuordnung ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg - 7 3507/01
- VG Hamburg, 22.10.2003 - 7 VG 3507/01
- VG Hamburg, 22.10.2003 - 7-3507/01
- OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
- BVerwG, 21.07.2009 - 9 B 71.08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06
Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück; …
Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
Ob ein Grundstück, das an zwei oder mehrere Anbaustraßen grenzt, durch die abzurechnende Anbaustraße erschlossen wird, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts danach, ob das Grundstück - die durch eine andere Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht - mit Blick auf die regelmäßige Erschließung allein dieser Straße wegen nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar oder in sonst wie nach § 133 Abs. 1 BauGB beträchtlicher Weise nutzbar ist (BVerwG, Urt. v. 28.3.2007, 9 C 4/06, juris;… Urt. v. 1.3.1996, KStZ 1997, 198;… Urt. v. 29.8.1988, BVerwGE 79, 283).In Wohngebieten - wie hier - werden Grundstücke durch eine Anbaustraße in der Regel erschlossen im Sinne von § 131 Abs. 1 BauGB, wenn die Straße die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an sie heranzufahren und sie von dort ab zu betreten (z.B. BVerwG, Urt. v. 27.3.2007, 9 C 4/06, juris Rn. 16;… Urt. v. 27.9.2006, BVerwGE 126, 378; OVG Hamburg, Beschl. v. 1.11.2001, 1 Bs 98/00).
Ein Hinterliegergrundstück ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Fall der Eigentümeridentität als erschlossen im Sinne von § 131 Abs. 1 BauGB erstens anzusehen, wenn es tatsächlich über eine rechtlich unbedenkliche Zufahrt über das Anliegergrundstück zur abzurechnenden Anlage verfügt (BVerwG, Urt. vom 28.3.2007, BVerwGE 128, 246, BVerwG, Urt. v. 26.2.1993, BVerwGE 92, 157).
Zwar hängt das Erschlossensein eines Grundstücks nicht davon ab, ob ein der Erreichbarkeit entgegenstehendes, aber ausräumbares rechtliches oder tatsächliches Hindernis, dessen Beseitigung allein in der Verfügungsmacht des jeweiligen Grundstückseigentümers liegt, von diesem bereits beseitigt worden ist oder nicht (BVerwG, Urt. v. 28.3.2007, BVerwGE 128, 246;… Urt. v. 29.5.1991, BVerwGE 88, 248).
Jedoch verlangt das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung (BVerwG Urt. v. 28.3.2007 a.a.O.) gleichwohl für die Erreichbarkeit von Hinterliegergrundstücken darüber hinaus, dass es bereits tatsächlich durch eine Zufahrt über das Anliegergrundstück mit der Anbaustraße verbunden ist und diese Verbindung in rechtlich gesicherter Weise und auf Dauer vorgenommen werden kann.
In den Fällen der einheitlichen Nutzung verlangt es keine Zufahrt über das Anliegergrundstück (BVerwG, Urt. v. 28.3.2007 a.a.O.;… Urt. v. 15.1.1988, BVerwGE 79, 1).
Danach (BVerwG, Urt. v. 28.3.2007 a.a.O.) gebietet der das Erschließungsbeitragsrecht beherrschende Grundsatz eines angemessenen Vorteilsausgleichs, auch ohne Vorhandensein einer Zufahrt das Hinterliegergrundstück zu berücksichtigen, wenn es mit dem Anliegergrundstück einheitlich genutzt wird und sich infolge dieser einheitlichen, vom Willen der Eigentümer beider Grundstücke getragenen Nutzung der von der Anbaustraße dem Anliegergrundstück vermittelte Erschließungsvorteil auf das Hinterliegergrundstück erstreckt.
Einen derartigen Fall hat die Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 28.3.2007 a.a.O.;… ähnlich auch Urt. v. 30.5.1997, NVwZ-RR 1998, 67)) in einem Fall einer gemeinsamen Umzäunung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück angenommen, die einheitlich als Gartenfläche genutzt wurden, in der mittig das Wohnhaus mit den Nebengebäuden lag und ein mit Platten belegter Fußweg von dem Hinterliegergrundstück zu zwei an der Erschließungsanlage befindlichen Gartentoren und der dortigen Garagenanlage führte.
- BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …
Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
Dieser Erschließungsvorteil besteht in dem, was die Erschließung für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit (Nutzung) des Grundstücks hergibt (BVerwG, Urt. v. 27.6.2006, BVerwGE 126, 378; Beschl. v. 26.4.2006, DVBl. 2006, 993;… Urt. v. 1.9.2004, BVerwGE 121, 365).In Wohngebieten - wie hier - werden Grundstücke durch eine Anbaustraße in der Regel erschlossen im Sinne von § 131 Abs. 1 BauGB, wenn die Straße die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an sie heranzufahren und sie von dort ab zu betreten (…z.B. BVerwG, Urt. v. 27.3.2007, 9 C 4/06, juris Rn. 16; Urt. v. 27.9.2006, BVerwGE 126, 378; OVG Hamburg, Beschl. v. 1.11.2001, 1 Bs 98/00).
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 29.9.2006, BVerwGE 126, 378) ist für Mischgebiete anerkannt, dass ein Erschlossensein begründender Erschließungsvorteil nicht verlangt, dass die Erschließungsanlage dem Mischgebietsgrundstück eine Bebaubarkeit für alle nach § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen ermöglicht, ein Erschließungsvorteil vielmehr schon darin liegt, dass auf dem Grundstück überhaupt eine der nach § 6 Abs. 2 BauNVO zulässige Nutzung genehmigt werden müsste.
Insoweit ist unerheblich, dass auf dem Grundstück bereits eine sehr intensive Nutzung durch ein Wohnhochhaus verwirklicht ist; denn für die Frage des Erschlossenseins ist eine normative Betrachtung geboten, die auf die abstrakte Bebaubarkeit abstellt (BVerwG, Urt. v. 27.9.2006 a.a.O.).
- BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86
Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …
Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
Es ist erschließungsbeitragsrechtlich sowohl für die Erschließung im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB wie für das Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB ohne Belang, ob ein Eigentümer sein Grundstück durch die Errichtung einer Mauer, eines Zaunes oder ähnlichem gegen eine bestimmte Anbaustraße gleichsam verschließt (…BVerwG, Urt. v. 29.5.1991, BVerwGE 88, 248; Urt. v. 15.1.1988, BVerwGE 79, 1).In den Fällen der einheitlichen Nutzung verlangt es keine Zufahrt über das Anliegergrundstück (…BVerwG, Urt. v. 28.3.2007 a.a.O.; Urt. v. 15.1.1988, BVerwGE 79, 1).
Des weiteren ist es von einer einheitlichen Nutzung in einer Konstellation ausgegangen, in dem die Grundstücksgrenze von einem Garagenbauwerk überbaut war, der übrige Teil des Hinterliegergrundstückes aber durch einen Zaun von dem Anliegergrundstück getrennt war und anders als das mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebaute Anliegergrundstück nur als Garten und Holzablageplatz genutzt wurde (BVerwG, Urt. v. 15.1.1988, BVerwGE 79, 1.
- BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung; …
Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
Dieser Erschließungsvorteil besteht in dem, was die Erschließung für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit (Nutzung) des Grundstücks hergibt (…BVerwG, Urt. v. 27.6.2006, BVerwGE 126, 378; Beschl. v. 26.4.2006, DVBl. 2006, 993;… Urt. v. 1.9.2004, BVerwGE 121, 365).Auch bei einer einheitlichen Gebietsausweisung hat das Bundesverwaltungsgericht aber beispielsweise die Erschließungswirkung bei einem zwischen zwei (Parallel-) Straßen durchlaufenden Grundstück begrenzt, das nach den Festsetzungen des Bebauungsplans an jeder Straße selbstständig und ungefähr gleichgewichtig bebaubar war und bei dem sich deshalb der Eindruck aufdrängte, es handele sich planerisch um zwei voneinander vollauf unabhängige Grundstücke (BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006, DVBl. 2006, 993;… Urt. v. 27.6.1985, BVerwGE 71, 363).
In Übereinstimmung damit hat es das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26.4.2006 (DVBl. 2006, 993) als geklärt bezeichnet, dass bei einem zwischen zwei Anbaustraßen "durchlaufenden" Grundstück die Erschließungswirkung der Anbaustraße auch im Bereich eines Bebauungsplans dann begrenzt sei, wenn das Grundstück an jeder der Anbaustraßen selbständig und ungefähr gleichgewichtig - sozusagen "spiegelbildlich" - bebaubar sei.
- BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück
Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
Ob ein Grundstück durch eine Anbaustraße erschlossen wird, hängt somit ausschlaggebend von den Anforderungen ab, die das Bebauungsrecht an seine verkehrsmäßige Erschließung stellt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.5.2000, KStZ 2001 S. 11, Urt. v. 17.6.1994, BVerwGE 96, 116; Urt. v. 1.3.1991, BVerwGE 88, 70).Nah heran gefahren werden kann in diesem Sinne an ein Anliegergrundstück mit Kraftwagen regelmäßig dann, wenn auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße bis zur Höhe des Grundstücks mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen gefahren, dort gehalten und von da ab ggf. über einen Gehweg und/oder Radweg das Grundstück betreten werden kann (BVerwG, Urt. v. 1.3.1991, BVerwGE 88, 70).
Das rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 1.3.1991, BVerwGE 88, 70) indes nicht den Schluss, dass dann, wenn es daran fehlt, die Bebauung eines solchen Grundstücks z.B. mit Wohngebäuden unzulässig sein soll.
- BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen …
Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
Ferner hat es eine einheitliche Nutzung im Falle einer einheitlichen Bebauung und Gestaltung der Grundstücke bejaht, in dem die Grundstücke jeweils zeitgleich einheitlich mit Wohnhäusern bebaut und dadurch tatsächlich einer einheitlichen Nutzung zugeführt wurden und ein einheitliches System gemeinschaftlicher Grünflächen mit einem durchgängigen Wegenetz angelegt war (BVerwG, Urt. v. 26.11.2003, NVwZ 2004, 483).Anders als in dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.11.2003 a.a.O. zugrunde liegenden Fall fehlt es an einem einheitlichen Wegenetz, das den vorderen Teil des Grundstückes der Klägerin mit seinen hinteren Teilen verbindet.
- BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97
Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB, …
Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist von dem Grundsatz auszugehen, dass bei einem beplanten Grundstück, das an eine Anbaustraße grenzt und durch diese erschlossen wird, grundsätzlich die gesamte im Plangebiet liegende Fläche als von der Anbaustraße erschlossen anzusehen ist (…BVerwG, Urt. v. 1.9.2004, BVerwGE 121; Urt. v. 16.9.1998, DVBl. 1999 S. 395; Beschl. v. 22.1.1998, NVwZ-RR 1998, 579; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.7.2000 - 1 Bs 10/99).Soweit die planerische Festsetzung für beide "Teilgrundstücke" Baugebiet vorsieht, setzt eine solche Annahme weiter voraus, dass das Grundstück mehrfach erschlossen ist und der Bebauungsplan die unterschiedlichen Teile den verschiedenen Erschließungsanlagen zuordnet (BVerwG, Urt. v. 16.9.1998, DVBl. 1999, 395, Beschl. v. 22.1.1998, NVwZ-RR 1998, 579).
- BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines …
Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
Eine solche Gestaltung ist nicht nur in einem Fall anzunehmen, in dem ein übergroßes Grundstück zwei ihrem Charakter nach völlig unterschiedlichen Baugebieten angehört und der Bebauungsplan die Teilflächen an unterschiedliche Anbaustraßen angebunden hat (BVerwG, Urt. v. 3.2.1989, DVBl. 1989, 675).Auch überzeugt der Hinweis der Beklagten nicht, dass auch die hinteren Teile eines planerisch in unterschiedliche Teilgrundstücke unterteilten Grundstückes dann vollen Umfanges von jeder der angrenzenden Anbaustraßen erschlossen werden, wenn für diese Grundstücksteile die Voraussetzungen erfüllt sind, bei deren Vorliegen das Erschlossensein eines Hinterliegergrundstückes anzunehmen wäre (BVerwG; Urt: vom 3.2.1989, DVBl. 1989, 675;… OVG Hamburg, Urt. v. 26.6.1992, Bf VI 35/90, juris, Rn. 63, 64).
- BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92
Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück - …
Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
Es ist zwar richtig, dass Driehaus (…a.a.O. § 17 Rn. 45) unter Bezug auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.2.1993 (BVerwGE 92, 157) eine entsprechende Auffassung vertritt.Ein Hinterliegergrundstück ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Fall der Eigentümeridentität als erschlossen im Sinne von § 131 Abs. 1 BauGB erstens anzusehen, wenn es tatsächlich über eine rechtlich unbedenkliche Zufahrt über das Anliegergrundstück zur abzurechnenden Anlage verfügt (BVerwG, Urt. vom 28.3.2007, BVerwGE 128, 246, BVerwG, Urt. v. 26.2.1993, BVerwGE 92, 157).
- BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 5.98
Erschließungswirkung, übergroßes Grundstück, Frontlänge, Ausrichtung der …
Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist von dem Grundsatz auszugehen, dass bei einem beplanten Grundstück, das an eine Anbaustraße grenzt und durch diese erschlossen wird, grundsätzlich die gesamte im Plangebiet liegende Fläche als von der Anbaustraße erschlossen anzusehen ist (…BVerwG, Urt. v. 1.9.2004, BVerwGE 121;… Urt. v. 16.9.1998, DVBl. 1999 S. 395; Beschl. v. 22.1.1998, NVwZ-RR 1998, 579; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.7.2000 - 1 Bs 10/99).Soweit die planerische Festsetzung für beide "Teilgrundstücke" Baugebiet vorsieht, setzt eine solche Annahme weiter voraus, dass das Grundstück mehrfach erschlossen ist und der Bebauungsplan die unterschiedlichen Teile den verschiedenen Erschließungsanlagen zuordnet (BVerwG, Urt. v. 16.9.1998, DVBl. 1999, 395, Beschl. v. 22.1.1998, NVwZ-RR 1998, 579).
- BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene …
- BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89
Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem …
- BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84
Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …
- BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein …
- BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01
Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück; …
- BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91
Erschließung - Großfahrzeug - Wohnweg - Stichweg - Bebaubarkeit - …
- BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87
Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher …
- BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei …
- BVerwG, 30.09.2005 - 7 B 54.05
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …
- OVG Saarland, 17.08.2005 - 1 R 24/04
Erschließungswirkung von parallel zueinander verlaufenden Anbaustraßen auf ein …
- OVG Hamburg, 01.11.2001 - 1 Bs 98/00
- VG Münster, 12.09.2011 - 3 K 126/11
Fehlende Einbeziehbarkeit eines im Zeitpunkt der Entstehung einer Beitragspflicht …
Rn. 12 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.7.2009 - 9 B 71.08 -, KStZ 2009, 172 = NVwZ 2009, 1374 = juris, Rdn. 10 und Beschluss vom 22.1.1998 - 8 B 5.98 -, DVBl. 1998, 713 = juris, Rdn. 11; OVG Hamburg, Urteil vom 26.9.2008 - 1 Bf 443/03 -, juris, Rdn. 71; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.6.2006 - 6 A 10158/06 -, KStZ 2006, 171 = juris, Rdn. 18; OVG NRW, Urteil vom 29.9.2005 - 3 A 4430/02 -, KStZ 2006, 36 = juris, Rdn. 2; Bay. VGH, Urteil vom 11.4.2001 - 6 B 96.522 -, juris, Rdn. 16.
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