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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29667
BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13 (https://dejure.org/2016,29667)
BVerfG, Entscheidung vom 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13 (https://dejure.org/2016,29667)
BVerfG, Entscheidung vom 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13 (https://dejure.org/2016,29667)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewähr rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - rechtsfehlerhafte fachgerichtliche Anwendung der §§ 440, 441 ZPO verletzt weder Art 103 Abs 1 GG noch das aus Art 3 Abs 1 GG folgende Willkürverbot - keine grobe Verkennung grundrechtlichen Schutzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 440 Abs 1 ZPO, § 441 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewähr rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - rechtsfehlerhafte fachgerichtliche Anwendung der §§ 440, 441 ZPO verletzt weder Art 103 Abs 1 GG noch das aus Art 3 Abs 1 GG folgende Willkürverbot - keine grobe Verkennung grundrechtlichen Schutzes

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Aufrechterhaltung eines Versäumnisurteils und den Beschluss zur Anhörungsrüge; Beanstandung von Verstößen gegen das Willkürverbot, die Rechtsstaatsgarantie sowie den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Aufrechterhaltung eines Versäumnisurteils und den Beschluss zur Anhörungsrüge; Beanstandung von Verstößen gegen das Willkürverbot, die Rechtsstaatsgarantie sowie den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Aufrechterhaltung eines Versäumnisurteils und den Beschluss zur Anhörungsrüge; Beanstandung von Verstößen gegen das Willkürverbot, die Rechtsstaatsgarantie sowie den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das greifbar fehlerhafte Urteil des Amtsgerichts - und die Nichtzulassung der Berufung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

    Entsprechendes gilt für die Handhabung beweisrechtlicher Grundsätze und der Beweiswürdigung im Einzelnen (vgl. BVerfGE 96, 189 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Rn. 6 Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), weil die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Diese Argumentation ist zwar wie aufgezeigt rechtsfehlerhaft, erweist sich jedoch nicht als grobe Verkennung grundrechtlichen Schutzes (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt weiterhin auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es nach Ansicht des Gerichts für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).

  • AG Aachen, 22.03.2013 - 110 C 438/11

    Anforderungen an eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichteinholung eines …

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 22. März 2013 - 110 C 438/11 -,.

    das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 12. Dezember 2012 - 110 C 438/11 -.

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Rn. 9 Der Gehörsgrundsatz verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch der von dem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Rn. 9 Der Gehörsgrundsatz verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch der von dem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt weiterhin auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es nach Ansicht des Gerichts für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt weiterhin auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt, etwa weil es nach Ansicht des Gerichts für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 205/15

    Antrag auf Schriftvergleichung zum Beweis der Echtheit einer Unterschrift: …

    Entscheidungserheblich ist nicht, ob die Unterschriftsfälschung, sondern umgekehrt, ob die Echtheit der Urkunde festgestellt werden kann (BGH, Urteil vom 22. März 1995 - VIII ZR 191/93, NJW 1995, 1683; BVerfG, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13, juris Rn. 12).
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Unterlassene Wiedergabe des …

    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13, juris Rn. 9, mwN).
  • BAG, 21.07.2022 - 2 AZN 801/21

    Hilfsweise Anschlussberufung - Bindung an die Parteianträge - rechtliches Gehör - …

    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13 - Rn. 9).
  • BSG, 30.06.2022 - B 5 R 15/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …

    Ebenso wenig bietet es Schutz davor, dass das Gericht die Ansicht eines Beteiligten nicht teilt (…vgl BVerfG <Kammer> Beschluss vom 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 - SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 4 RdNr 14 mwN; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 19.8.2016 - 1 BvR 1283/13 - juris RdNr 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 114/20

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen zum Umfang der …

    Soweit in der Subsumtion unberücksichtigt geblieben sein könnte, dass dem Rechtsanwalt auch im Bereich unterhalb der Schwellengebühr nach Nr. 2302 VV RVG ein Ermessensspielraum von 20 % verbleibt, läge darin ein einfacher Rechtsanwendungsfehler, welcher für sich genommen nicht den Vorwurf verfassungsrechtlich relevanter Willkür im Sinne sachfremder Erwägungen rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13, juris, Rn. 16).
  • BSG, 24.11.2022 - B 5 R 146/22 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - gerügte …

    Ebenso wenig bietet es Schutz davor, dass das Gericht die Ansicht eines Beteiligten nicht teilt (…vgl BVerfG <Kammer> Beschluss vom 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 - SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 4 RdNr 14 mwN; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 19.8.2016 - 1 BvR 1283/13 - juris RdNr 9).
  • BGH, 06.06.2023 - XI ZR 199/22

    Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen der Kläger auf einen …

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Gerichte den ihnen unterbreiteten Streitstoff beachten und in ihre Rechtsprüfung einbeziehen, setzt eine Gehörsverletzung eine gewisse Evidenz und damit besondere Umstände voraus, aus denen sich klar ergibt, dass dieser Pflicht im Einzelfall nicht genügt worden ist (BVerfGE 65, 293, 295 f.; BVerfG, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13, juris Rn. 9).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
    Danach rechtfertigt allein die fehlerhafte Anwendung von Beweisregeln nicht ohne Weiteres den Vorwurf der Willkür, solange keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass das Urteil auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1984, BVerfGE 67, 90 [94]; Beschluss vom 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13 - juris Rn. 13).
  • VerfGH Saarland, 10.06.2024 - Lv 11/23

    Abgabenrechtliche Zugangsfiktion

    Danach rechtfertigt die fehlerhafte Anwendung von Beweisregeln nicht ohne Weiteres den Vorwurf der Willkür, solange keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass das Urteil auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG BeckRS 2016, 51920).
  • BSG, 04.08.2022 - B 5 R 75/22 B

    Gewährung einer höheren Regelaltersrente; Grundsatzrüge im …

    Ebenso wenig bietet es Schutz davor, dass das Gericht die Ansicht eines Beteiligten nicht teilt (…vgl BVerfG Beschluss vom 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 - SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 4 RdNr 14 mwN; BVerfG Beschluss vom 19.8.2016 - 1 BvR 1283/13 - juris RdNr 9) .
  • BSG, 03.03.2022 - B 5 R 337/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im …

  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 11 ZB 21.30512

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen Lückenhaftigkeit der …

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