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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7522
BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01 (https://dejure.org/2005,7522)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2005 - 1 BvR 2/01 (https://dejure.org/2005,7522)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 1 BvR 2/01 (https://dejure.org/2005,7522)
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  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Zivilrechtliche Bestimmungen zum Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs als Schranken des Grundrechts auf die Freiheit der Meinungsäußerung; Zulässigkeit eines Aufstellens von Schildern in der Nähe einer Lackiererei mit der Warnung vor ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 1
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
    Vielmehr durften sie erwarten, dass auch das Landgericht das Interesse der Beschwerdeführer gerade an der gewählten Form der Meinungskundgabe (vgl. BVerfGE 93, 266 ) bei der Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes berücksichtigen und damit für diesen zu einer vergleichbaren Einschätzung wie das Amtsgericht für den Streitwert gelangen würde.

    Der für einen verständigen und unvoreingenommenen Durchschnittsempfänger erkennbare Sinn der Aussage (zu diesem Bezugspunkt vgl. BVerfGE 93, 266 ) zielt entgegen der Auffassung des Amtsgerichts im Übrigen auch nicht auf die Frage, ob der klägerische Betrieb alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält.

    Dies wäre eine fern liegende Deutung, die bei der rechtlichen Bewertung außer Ansatz zu bleiben hat (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Rn. 35 Da keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die auf den Schildern enthaltenen Wertungen als Formalbeleidigung oder Schmähkritik einzuordnen wären (dazu vgl. BVerfGE 93, 266 ), hätte das Amtsgericht nach zutreffender Feststellung des Aussagegehalts der Schilder in eine Abwägung zwischen dem Äußerungsinteresse der Beschwerdeführer und dem Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin eintreten müssen.

    Der Schutz durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bezieht sich nicht nur auf den Inhalt der Äußerung, sondern auch auf ihre Form (vgl. BVerfGE 24, 278 ; 93, 266 ).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ebenso bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 94, 1 ; 97, 125 ) wie die zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 286 ).

    Ein Verfassungsverstoß ist bei Zuständigkeitsentscheidungen der Judikative nur gegeben, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm willkürlich erfolgt oder bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist, ferner wenn die Gerichte bei ihrer Entscheidung Inhalt und Reichweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennen (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 286 ).

    Letzteres ist der Fall, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
    Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 61, 1 ).

    Würden in einem solchen Fall die tatsächlichen Elemente als ausschlaggebend angesehen, könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (vgl. BVerfGE 61, 1 ).

    Bei ihr streitet eine Vermutung für die freie Rede (vgl. BVerfGE 7, 198, ; 61, 1 ).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über …

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
    Rn. 22 Allerdings muss ein Beschwerdeführer vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 90 Abs. 2 BVerfGG von einem Rechtsmittel auch dann Gebrauch machen, wenn zweifelhaft ist, ob es statthaft ist und in dem konkreten Fall in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 91, 93 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05, NJW 2005, S. 3059).

    Das gilt auch dann, wenn es als offen beurteilt werden kann, ob die Berufungssumme erreicht wird (vgl. BVerfGE 68, 376 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1993 - 2 BvR 818/92, NJW 1993, S. 3130).

    Wird das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, weil die Gerichte eine offene Zulässigkeitsfrage zu Ungunsten eines Beschwerdeführers beurteilen, kann er nach Ergehen der letztinstanzlichen Entscheidung innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG Verfassungsbeschwerde einlegen (vgl. BVerfGE 68, 376 ).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ebenso bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 94, 1 ; 97, 125 ) wie die zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 286 ).

    Ein Verfassungsverstoß ist bei Zuständigkeitsentscheidungen der Judikative nur gegeben, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm willkürlich erfolgt oder bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist, ferner wenn die Gerichte bei ihrer Entscheidung Inhalt und Reichweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennen (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 286 ).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ebenso bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 94, 1 ; 97, 125 ) wie die zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 286 ).

    Ergibt sich der Sinn erst bei der Zusammenschau der verschiedenen Elemente der Äußerung, sind sie im Interesse wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ).

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
    Rn. 22 Allerdings muss ein Beschwerdeführer vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 90 Abs. 2 BVerfGG von einem Rechtsmittel auch dann Gebrauch machen, wenn zweifelhaft ist, ob es statthaft ist und in dem konkreten Fall in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 68, 376 ; 91, 93 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05, NJW 2005, S. 3059).

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch stets betont, dass die berechtigte Ungewissheit über die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs nicht zu Lasten des Rechtsuchenden gehen und daher nicht zur Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde führen darf (BVerfGE 5, 17 ; 91, 93 ; 107, 299 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
    Bei ihr streitet eine Vermutung für die freie Rede (vgl. BVerfGE 7, 198, ; 61, 1 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
    Rn. 42 4. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG und die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG in Verbindung mit § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. zu den dazu entwickelten Grundsätzen BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ;… Kunze, in Umbach/Clemens/Dollinger (Hrsg.), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 34 a Rn. 71 ff.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02

    Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung wegen Beleidigung durch Meinungsäußerung

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
    Dies gilt auch, wenn es sich um Fragen handelt, die eine lokal begrenzte Öffentlichkeit wesentlich berühren (vgl. BVerfGK 1, 289 ).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 26.03.1999 - 1 BvR 1431/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2000 - 2 Ta 127/00

    Bestimmung eines Streitgegenstandes für anwaltliche Gebührenberechnung; …

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Journalistische Verbindungsdaten

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein …

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erhebung einer Gehörsrüge

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …

  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten …

  • BVerfG, 13.11.2001 - 2 BvR 1879/01

    Beginn der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde bei Verletzung …

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger …

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 124/87

    Anforderungen an die Begründung der Verwerfung einer Berufung; Ermessen des …

  • BVerfG, 01.04.1993 - 2 BvR 818/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Zweifelhaftigkeit der Zulässigkeit …

  • BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    e) Demnach kommt dem beanstandeten Begriff bei Anlegung der zur Sinnermittlung geltenden rechtlichen Maßstäbe, insbesondere bei Einbeziehung des vom Berufungsgericht unbeanstandet festgestellten Gesamtzusammenhangs und bei Ausscheidung von fern liegenden Deutungen (vgl. BVerfGE 93, 266, 296 = NJW 1995, 3303, 3305; 114, 339, 348 = NJW 2006, 207, 208; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3771; BVerfGK 7, 1, 9 f.), kein mehrdeutiger Inhalt zu.

    bb) Obwohl dem Beklagten auch in der Darstellungsweise seiner Kritik ein breiter Gestaltungsraum eingeräumt werden, ihm vor allem erlaubt sein muss, seinen Standpunkt möglichst wirkungsvoll zu vertreten, indem er durch die Wahl der Ausdrucksform Aufmerksamkeit auslöst (vgl. BVerfGK 7, 1, 11), muss er seine Äußerungen auch in der Form noch in einem vertretbaren Verhältnis zu seinem sachlichen Anliegen und zu den belastenden Auswirkungen für die Klägerin halten (vgl. Senatsurteile BGHZ 91, 117, 122 und 161, 266, 269;… Wenzel/Burkhardt aaO, Kap. 5 Rn. 150).

    Die gewählte Kundgabeform war in besonderer Weise geeignet, das mit der Meinungsäußerung verbundene Anliegen zu erreichen (vgl. BVerfGK 7, 1, 11).

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines …

    Im Falle einer solchermaßen engen Verknüpfung von Tatsachenbehauptung und Bewertung darf der Grundrechtsschutz nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird oder durch die Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile einer Äußerung ihr Sinn verfälscht wird (BVerfGE 85, 1, 15 f.; BVerfGK 7, 1, juris-Rn. 28;… BVerfG, ZUM 2013, 793 Rn. 18; BGH, Urteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93, GRUR 1994, 915, 916 f.).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20

    Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und …

    Anders als bei wertenden Äußerungen ist für die rechtliche Beurteilung von Tatsachenbehauptungen bedeutsam, ob sie wahr oder unwahr sind (BVerfG, Beschluss vom 01.12.2005 - 1 BvR 2/01, Rn. 27).

    Ergibt sich der Sinn erst bei der Zusammenschau der verschiedenen Elemente der Äußerung, sind sie im Interesse wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2005 - 1 BvR 2/01 Rn. 28; BVerfG…, Beschluss vom 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03, Rn. 21;… Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, Rn. 46;… Beschluss vom 08.05.2007 - 1 BvR 193/05 -, Rn. 21;… Beschluss vom 13.04.1994 - 1 BvR 23/94, Rn. 29;… BGH Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rn. 8;… Urteil vom 28.07.2015 - VI ZR 340/14, Rn. 24;… Urteil vom 24.01.2006 - XI ZR 384/03, Rn. 70).

  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 219/13

    Wettbewerbsverstoß: Herabsetzende Äußerungen über die Dissertation eines …

    Im Falle einer solchermaßen engen Verknüpfung von Tatsachenbehauptung und Bewertung darf der Grundrechtsschutz nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird oder durch die Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile einer Äußerung ihr Sinn verfälscht wird (BVerfGE 85, 1, 15 f.; BVerfGK 7, 1, juris-Rn. 28;… BVerfG, ZUM 2013, 793 Rn. 18; BGH, Urteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93, GRUR 1994, 915, 916 f.).

    Es handelt sich hier um eine so enge Verknüpfung von Tatsachenbehauptung und Bewertung, dass der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG nicht dadurch verkürzt werden darf, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird oder durch die Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile einer Äußerung ihr Sinn verfälscht wird (BVerfGE 85, 1, 15 f.; BVerfGK 7, 1, juris-Rn. 28;… BVerfG, ZUM 2013, 793 Rn. 18; BGH, Urteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93, GRUR 1994, 915, 916 f.).

  • BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvR 1692/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anhörung …

    Offensichtlich unzulässige Rechtsbehelfe gehören nicht zum vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde zu erschöpfenden Rechtsweg (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 91, 93 ; BVerfGK 7, 1 ; stRspr).
  • OLG München, 26.06.2008 - 29 U 1537/08

    Unterlassungsansprüche eines Unternehmens wegen kritischer Äußerungen in einem …

    Der Umstand, dass sie Grundlage für eine Wertung des Adressaten, das geschilderte Verhalten der Klägerin sei vorwerfbar, sein kann, eröffnet zwar den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2005 - 1 BvR 2/01, juris Tz. 27; NJW 1998, 2889 m. w. N.), ändert indes nichts an ihrem Charakter als Tatsachenbehauptung.
  • OLG Frankfurt, 11.03.2026 - 3 W 6/26

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen

    Dabei genießen Meinungen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79 -, BVerfGE 61, 1, 7; Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88 -, BVerfGE 85, 1, 14 f.; Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 -, BVerfGE 93, 266, 289; Beschluss vom 01.12.2005 - 1 BvR 2/01 -, BVerfGK 7, 1, 7 f.; Urteil vom 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95 -, BVerfGE 102, 347, 365 f.; Beschluss vom 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 -, NJW 2010, 47, 48; BGH, Urteil vom 14.01.2020 - VI ZR 496/18 -, NJW 2020, 1587, 1591; Braun/Kettner, Jura 2003, 344, 348;… Pille, in: Leupold/Wiebe/Glossner (Hrsg.), IT-Recht, 4. Aufl. 2021, Teil 15.2, Rdnr. 7).

    Meinungsäußerungen sind hingegen durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und lassen sich daher nicht als wahr oder unwahr erweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2005 - 1 BvR 2/01 -, BVerfGK 7, 1, 7; Beschluss vom 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13 -, BeckRS 2016, 50714; BGH, Urteil vom 03.02.2009 - VI ZR 36/07 -, NJW 2009, 1872, 1873; Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03 -, NJW 2005, 279, 281).

    Im Rahmen der Streitwertfestsetzung musste einerseits der Charakter des Rechtsstreits als Eilverfahren und andererseits die grundrechtliche Dimension der Streitigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2005 - 1 BvR 2/01, BVerfGK 7, 1, 10 ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.10.2015 - 8 W 53/15 -, juris) Beachtung finden.

  • OLG Dresden, 02.06.2026 - 4 U 1532/25

    Unterlassungsklage - Wer eine Deutschlandflagge hisst, muss sich kritisieren …

    Die von ihr vertretene Auffassung, bereits das Aufziehen einer deutschen Flagge sei Ausdruck einer im weitesten Sinne xenophoben Grundeinstellung, mag in tatsächlicher Hinsicht unzutreffend sein und von der Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland nicht geteilt werden, ist jedoch als Bestandteil der Meinungsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt, weil es hierfür nicht darauf ankommt, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (BVerfG, Beschluss vom 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79 -, BVerfGE 61, 1, 7; Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88 -, BVerfGE 85, 1, 14 f.; Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 -, BVerfGE 93, 266, 289; Beschluss vom 01.12.2005 - 1 BvR 2/01 -, BVerfGK 7, 1, 7 f.; Urteil vom 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95 -, BVerfGE 102, 347, 365 f.; Beschluss vom 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 -, NJW 2010, 47, 48; BGH, Urteil vom 14.01.2020 - VI ZR 496/18 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2015 - 8 W 53/15

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage, mit der sowohl die Unterlassung als auch …

    Darüber hinaus darf bei der konkreten Bemessung nicht außer Betracht gelassen werden, dass Klagen auf Unterlassung und Widerruf von Äußerungen in den Gewährleistungsbereich des grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts des jeweiligen Klägers fallen; diese grundrechtliche Dimension der Streitigkeit muss auch im Rahmen der Streitwertfestsetzung Beachtung finden (so für die Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes auch BVerfG, Beschluss vom 01.12.2005 - 1 BvR 2/01, BVerfGK 7, 1, 10 ff.).
  • LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25

    Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …

    An dieser Differenzierung beurteilt sich der jeweilige Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG: Geschützt ist zunächst lediglich die Freiheit von Meinungsäußerungen, welche durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und Meinens geprägt sind (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 01. Dezember 2005 - 1 BvR 2/01, Rn. 27;… BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, Rn. 25;… BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11, Rn. 18; auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 10. Juni 2020 - 4 U 86/20 , Rn. 38 ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 12. Juni 2023 - 2 Ws 2/23 , Rn. 58 , jew. zit. nach juris).
  • OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07

    Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung

  • VerfGH Thüringen, 15.11.2006 - VerfGH 36/05

    Verfassungsbeschwerde - Anhörungsrüge

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