Rechtsprechung
| BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06, 1 BvR 740/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Belastung von Rentnern mit dem vollen statt wie bisher mit dem halben Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung seit dem 1. April 2004 mit dem GG
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VI -ÄndG Art. 6 Nr. 12
Verfassungsmäßigkeit der Belastung der Rentner mit dem vollen statt dem halben Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Belastung der Rentner mit dem vollen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung ist nicht verfassungswidrig
Verfahrensgang
- SG Detmold, 28.10.2005 - S 11 RA 38/04
- SG Detmold, 28.10.2005 - S 11 RJ 26/04
- BSG, 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R
- BSG, 29.11.2006 - B 12 RJ 4/05 R
- BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 51/05 R
- BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06, 1 BvR 740/07
Papierfundstellen
- BVerfGK 14, 287
- NJW 2009, 983
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
Sozialversicherungsrechtliche Positionen sind geschützt, wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen und der Sicherung seiner Existenz dienen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 100, 1 ; stRspr).Rn. 15 Zwar steht der Annahme einer "nicht unerheblichen Eigenleistung" nicht von vornherein entgegen, dass die Rechtsposition auch oder sogar überwiegend auf staatlicher Gewährleistung beruht (vgl. BVerfGE 69, 272 ).
Nicht das Bedürfnis des Einzelnen, sondern der Umstand ist entscheidend, dass eine Position der großen Mehrzahl der Staatsbürger zur existentiellen Sicherung dient (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 69, 272 ).
Hingegen unterfällt die Aussicht, als Rentner Krankenversicherungsschutz ohne eigene Beitragsleistung erhalten zu können, nicht dem Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 69, 272 ).
Selbst die Eigentumsgarantie verfestigt das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).
So wie der Gesetzgeber berechtigt ist, aus Gründen des Gemeinwohls die auf entsprechenden Beitragsleistungen beruhenden Rentenanwartschaften und Rentenleistungen in gewissen Grenzen einzuschränken, so ist es ihm im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken ebenfalls gestattet, Einschränkungen bei versicherungsrechtlichen Zusatzleistungen vorzunehmen, wie dies das Bundesverfassungsgericht bereits in Bezug auf den als Ergänzung zur Rente gewährten Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag ausgeführt hat (vgl. BVerfGE 69, 272 ).
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
Rn. 13 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt ein Eigentumsschutz in Betracht, wenn der ein subjektiv-öffentliches Recht begründende Sachverhalt dem Einzelnen eine Rechtsposition verschafft, die derjenigen eines Eigentümers entspricht (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 88, 384 ).Je höher indes der einem Anspruch zugrunde liegende Anteil eigener Leistung ist, desto stärker tritt der verfassungsrechtlich wesentliche personale Bezug und mit ihm ein tragender Grund des Eigentumsschutzes hervor (vgl. BVerfGE 53, 257 ).
Nicht das Bedürfnis des Einzelnen, sondern der Umstand ist entscheidend, dass eine Position der großen Mehrzahl der Staatsbürger zur existentiellen Sicherung dient (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 69, 272 ).
Selbst die Eigentumsgarantie verfestigt das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).
- BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
Rn. 18 Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht den existenzsichernden Charakter der Versichertenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bejaht, ebenso des Arbeitslosengeldes sowie bereits zuerkannter Ansprüche auf Unterhalts- und Übergangsgeld (vgl. BVerfGE 76, 220 ).Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 76, 220 ; 100, 1 ) die angegriffene Maßnahme deshalb als geeignet und erforderlich ansehen.
Dabei liegt die Annahme, dass eine Erhöhung des paritätisch vom Arbeitgeber mit zu tragenden Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung den Faktor Arbeit zusätzlich verteuert und zum Wegfall oder zum Nichtentstehen versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse beiträgt, in der Einschätzungsprärogative des zur Gestaltung des Sozialstaats berufenen Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 76, 220 ).
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
Sozialversicherungsrechtliche Positionen sind geschützt, wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen und der Sicherung seiner Existenz dienen (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 100, 1 ; stRspr).Selbst die Eigentumsgarantie verfestigt das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).
Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 76, 220 ; 100, 1 ) die angegriffene Maßnahme deshalb als geeignet und erforderlich ansehen.
- BSG, 29.11.2006 - B 12 RJ 4/05 R
Pflegeversicherungsbeitrag - Rentner - alleinige Beitragstragung ab 1. 4. 2004 …
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. November 2006 - B 12 RJ 4/05 R -, 2. mittelbar gegen.Das Bundessozialgericht hat im Urteil (B 12 RJ 4/05 R) ausgeführt, selbst wenn die Begünstigung des § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI a.F. dem Eigentumsschutz unterfalle, halte sich die Gesetzesänderung im Rahmen einer zulässigen Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums.
Der Wegfall des Finanzierungsanteils der gesetzlichen Rentenversicherung am Beitrag zur Pflegeversicherung der Rentner sollte nach den Schätzungen des Gesetzgebers die Rentenversicherung für das Jahr 2004 um 0, 1 Beitragssatzpunkte und für die darauf folgenden Jahre im Umfang von bis zu 0, 2 Beitragssatzpunkten entlasten (…vgl. BTDrucks 15/1830, S. 11), was nach den Feststellungen des Bundessozialgerichts für die Zeit von April bis Dezember 2004 Minderausgaben von etwa 1, 2 Milliarden EUR und für das Jahr 2005 von etwa 1, 6 Milliarden EUR bedeutete (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2006 - B 12 RJ 4/05 R -, SuP 2007, S. 445 ).
- BSG, 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R
Einbehaltung von Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung aus der Rente durch …
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. September 2006 - B 4 R 71/06 R -, 2. mittelbar gegen.Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil (B 4 R 71/06 R) ausgeführt, ein subjektiv-öffentliches Recht des Rentners gegen seinen Rentenversicherungsträger, ihn über den 31. März 2004 hinaus von den Aufwendungen für seine Pflegeversicherung zur Hälfte freizustellen, sei in keinem Gesetz ausgestaltet und auch nicht ausgestaltet gewesen.
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Nachtragshaushaltsgesetz 2004
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
Er war auch nicht gehalten, angesichts der angespannten Haushaltslage von Bund, Ländern und Kommunen eine Deckung des Finanzierungsdefizits in der gesetzlichen Rentenversicherung über eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung sicherzustellen (vgl. zur Lage des Bundeshaushaltes 2004 eingehend: BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96). - BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
Nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 103, 392 ) sind solche Regelungen verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 103, 392 ). - BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
Nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 103, 392 ) sind solche Regelungen verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 103, 392 ). - BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
Freiwillig versicherte Selbständige
Auszug aus BVerfG, 07.10.2008 - 1 BvR 2995/06
Nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 103, 392 ) sind solche Regelungen verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 103, 392 ). - BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03
Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß
- BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84
Haushaltsbegleitgesetz 1984
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Zinsanpassungsgesetz
- BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …
Eine Zuordnung einzelner haushaltsrechtlicher Verwendungsentscheidungen zur Steuererhebung bei bestimmten Steuerzahlerinnen und -zahlern ist ausgeschlossen (vgl. BVerfGK 14, 287 ; 18, 477 ). - BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09
Schwerpunkt der Verfassungsbeschwerden ist das Recht der gesetzlichen …
Rn. 48 4. Soweit der Beschwerdeführer zu 3) den Bescheid vom 8. März 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. Oktober 2004, mithin auch die Abschaffung der Pflicht des Rentenversicherungsträgers, den nach der Rente zu bemessenden Beitrag zur Pflegeversicherung der Rentner zur Hälfte zu tragen, angreift, entbehrt die Rüge jeglicher Substanz (zur Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Pflicht des Rentenversicherungsträgers vgl. BVerfGK 14, 287).Mit Blick auf die durch § 59 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) - Soziale Pflegeversicherung in Verbindung mit § 249a SGB V in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung begründete vergleichbare Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers, den nach der Rente zu bemessenden Beitrag zur Pflegeversicherung zur Hälfte zu tragen, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2008 jedenfalls offen gelassen, ob § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI überhaupt ein subjektivöffentliches Recht auf eine Beteiligung des Rentenversicherungsträgers an dem Beitrag zur Pflegeversicherung geschaffen hat (vgl. BVerfGK 14, 287 ).
- BSG, 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 - …
Mithin lag hier keine Entwertung einer bestehenden Rechtsposition mit Wirkung für die Zukunft vor, so dass sich der Gefahrtarif 2005 noch nicht einmal unechte Rückwirkung beimaß (hierzu etwa BVerfG vom 7.10.2008 - 1 BvR 2995/06, 1 BvR 740/07 - BVerfGK 14, 287). Da zudem eine Änderung der Gefahrklasse für Konditoreien im Sinne einer Zusammenfassung in einer Gefahrtarifstelle mit Bäckereien nach den Feststellungen des LSG bereits früher diskutiert worden war, durften die Unternehmer des Konditoreigewerbes ohnehin nicht auf einen dauerhaften Fortbestand der von den Bäckereien getrennten Veranlagung ihres Gewerbezweigs vertrauen.
- BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21
§ 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Nicht das Bedürfnis des Einzelnen, sondern der Umstand ist entscheidend, dass eine Position der großen Mehrzahl der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zur existentiellen Sicherung dient (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 69, 272 ; BVerfGK 14, 287 ). - BSG, 21.01.2009 - B 12 R 11/06 R
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - beitragsrechtliche Änderungen in …
Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.10.2008, 1 BvR 2995/06, 1 BvR 740/07). - BSG, 11.04.2013 - B 2 U 4/12 R
Von Bäckereien und Konditoreien dürfen in der gesetzlichen Unfallversicherung …
Mithin lag hier keine Entwertung einer bestehenden Rechtsposition mit Wirkung für die Zukunft vor, so dass sich der Gefahrtarif 2005 noch nicht einmal unechte Rückwirkung beimaß (hierzu etwa BVerfG vom 7.10.2008 - 1 BvR 2995/06, 1 BvR 740/07 - BVerfGK 14, 287). Da zudem eine Änderung der Gefahrklasse für Konditoreien im Sinne einer Zusammenfassung in einer Gefahrtarifstelle mit Bäckereien nach den Feststellungen des LSG bereits früher diskutiert worden war, durften die Unternehmer des Konditoreigewerbes ohnehin nicht auf einen dauerhaften Fortbestand der von den Bäckereien getrennten Veranlagung ihres Gewerbezweigs vertrauen. - BSG, 13.12.2022 - B 12 R 3/21 R
Sozialversicherung - Beschäftigung versicherungsfreier Rentner - Pflicht zur …
Rn. 23 Der Gesetzgeber ist bei der Ausgestaltung sozialversicherungsrechtlicher Systeme von Verfassungs wegen nicht gehalten, Geldleistungen der Höhe nach in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (…vgl BVerfG Beschluss vom 3.4.1979 - 1 BvL 30/76 - BVerfGE 51, 115 = SozR 4100 § 112 Nr. 10 S 32 = juris RdNr 37;… BVerfG Beschluss vom 11.3.1980 - 1 BvL 20/76 ua - BVerfGE 53, 313 = SozR 4100 § 168 Nr. 12 S 24 = juris RdNr 48; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 7.10.2008 - 1 BvR 2995/06 ua - BVerfGK 14, 287 = juris RdNr 23;… BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 16.3.2006 - 1 BvR 1311/96 - BVerfGK 7, 410 = SozR 4-2600 § 250 Nr. 3 RdNr 2). - LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 22 R 578/15
Altersrente für langjährig Versicherte
Selbst die Eigentumsgarantie verfestigt das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (BVerfG, Beschluss vom 07.10.2008, 1 BvR 2995/06, 1 BvR 740/07, RdNr 22, mwN). - LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 1 R 311/10
Bindung des Rentenversicherungsträgers an die Feststellungen im …
Im Hinblick auf die Abschaffung der hälftigen Beitragspflicht des Rentenversicherungsträgers beim Pflegeversicherungsbeitrag sei auf den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 7. Oktober 2008 zu verweisen (1 BvR 2995/06 und 740/07 - juris).Im Hinblick auf die Abschaffung der hälftigen Beitragspflicht des Rentenversicherungsträgers beim Pflegeversicherungsbeitrag verweist der Senat auf den bereits vom SG zitierten Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 7. Oktober 2008 (1 BvR 2995/06 und 740/07 - juris).
Das BVerfG hat sich mit den hier zugrunde gelegten Rechtsvorschriften bereits befasst und diese verfassungsrechtlich nicht beanstandet (Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 und Nichtannahmebeschluss vom 7. Oktober 2008 - 1 BvR 2995/06 und 740/07 - jeweils juris).
- LSG Hessen, 14.04.2021 - L 7 AL 42/21
Arbeitslosenversicherung
Vielmehr enthält das Äquivalenzprinzip lediglich das Anrecht auf eine adäquate Teilhabe an den Leistungen der Versicherung insgesamt, nicht aber auf konkrete Einzelleistungen (siehe zum Ganzen BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Oktober 2008 - 1 BvR 2995/06). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 281/07
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 517/15
Altersrente für besonders langjährig Versicherte; 45jährige Wartezeit; …
- LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 KR 2750/20
Krankenversicherung - versicherungspflichtig Beschäftigter - Altersrenten- und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 R 444/11
- LSG Hessen, 23.04.2024 - L 2 R 36/23
Berücksichtigung und Bewertung von Beiträgen aus einer neben dem Bezug der …
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2012 - L 7 R 2752/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2024 - L 3 R 221/17
Geltendmachung eines Zuschusses zur Krankenversicherung aus der gesetzlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3531/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 R 4909/10
- SG Berlin, 28.03.2012 - S 31 R 4622/08
Rentenversicherung - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit …
- LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 13 R 2821/12
- LSG Baden-Württemberg, 09.02.2024 - L 8 AL 3362/22
Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Verlängerung der Anspruchsdauer - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3530/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2018 - L 8 R 669/15
Anspruch auf Regelaltersrente
- BSG, 08.04.2020 - B 12 R 45/19 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung - …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2025 - L 2 AL 30/21
- BSG, 19.09.2017 - B 3 KR 32/17 B
Krankengeld; Grundsatzrüge; Vermeintlicher Grundrechtsverstoß; Formgerechte …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2016 - L 2 R 176/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - L 18 AL 45/21
- VG Hannover, 03.12.2008 - 5 A 873/08
Altersrente; Altersversorgung; Beitrag; beitragsfreier Rentenanspruch; …
- LSG Baden-Württemberg, 02.10.2024 - L 5 KR 40/24
Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - Einkünfte aus …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - L 33 R 379/12
Rente wegen Erwerbsminderung - Existenzsicherung - Rentenabschlag
- BSG, 15.11.2019 - B 12 R 45/19 B
Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung von einer Regelaltersrente
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 3 R 1001/10
Berücksichtigung der Witwenrente bei der Bemessung des Kranken- und …
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.04.2012 - L 1 R 117/10
Gesetzliche Rentenversicherung: Pflicht zur Zahlung der Beiträge in die …
- BSG, 15.06.2021 - B 12 R 15/21 B
Einbehalt des kassenindividuellen Zusatzbeitrags zur gesetzlichen …
- LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 11 KR 452/15
- LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 R 2803/09
- BSG, 02.11.2009 - B 13 R 291/09 B
- BSG, 03.08.2009 - B 5 R 6/09 R
- BSG, 08.07.2010 - B 13 R 132/10 B
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 KR 1048/16
- BSG, 15.06.2011 - B 12 R 16/11 B
- BSG, 14.04.2011 - B 12 R 32/10 B
- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 80/10 B
- LSG Baden-Württemberg, 22.05.2009 - L 10 R 56/08
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 R 5502/09
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