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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36548
BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19 (https://dejure.org/2020,36548)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19 (https://dejure.org/2020,36548)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 (https://dejure.org/2020,36548)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sorgerechtsentziehung zwecks Fremdunterbringung verletzt bei mangelnder Verhältnismäßigkeit der Maßnahme das Elternrecht - Zur Verfahrensfähigkeit Minderjähriger im Verfassungsbeschwerdeverfahren - hier: Eignung und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666a Abs 1 S 1 BGB, § 1666 Abs 1 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sorgerechtsentziehung zwecks Fremdunterbringung verletzt bei mangelnder Verhältnismäßigkeit der Maßnahme das Elternrecht - Zur Verfahrensfähigkeit Minderjähriger im Verfassungsbeschwerdeverfahren - hier: Eignung und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sorgerechtsentziehung zwecks Fremdunterbringung verletzt bei mangelnder Verhältnismäßigkeit der Maßnahme das Elternrecht; Zur Verfahrensfähigkeit Minderjähriger im Verfassungsbeschwerdeverfahren; hier: Eignung und Erforderlichkeit ...

  • rechtsportal.de

    Sorgerechtsentziehung zwecks Fremdunterbringung hinsichtlich Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit der Maßnahme; Hinreichende Begründung der Eignung und Erforderlichkeit der Trennung der betroffenen Kinder von beiden Elternteilen wegen Annahme ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sorgerechtsentziehung zwecks Fremdunterbringung verletzt bei mangelnder Verhältnismäßigkeit der Maßnahme das Elternrecht - Zur Verfahrensfähigkeit Minderjähriger im Verfassungsbeschwerdeverfahren - hier: Eignung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Begründung einer Fremdunterbringung wegen Kindeswohlgefährdung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 847
  • FamRZ 2021, 104
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Unverschuldetes Elternversagen

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 136, 382 ; stRspr).

    Zudem darf eine Trennung des Kindes von seinen Eltern nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79 ; stRspr).

    Sie beschränkt sich nicht darauf, ob eine angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 ), sondern erstreckt sich auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ).

    Der Staat muss daher, bevor er Kinder von ihren Eltern trennt, nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; stRspr).

  • BVerfG, 19.06.2020 - 1 BvR 1284/20

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer …

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
    Zudem sind die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 23 m.w.N.) und diese Folgen müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 15 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3).

    Diesen Begründungsanforderungen können die Fachgerichte regelmäßig nicht allein durch Bezugnahmen auf inhaltlich nicht oder allenfalls rudimentär wiedergegebene Erkenntnisquellen entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3).

    Rn. 35 Für sich genommen könnten die Ausführungen der Gerichte eine der Art und Schwere nach konkret zu benennende (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, Rn. 37 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3) Gefährdung des Kindeswohls im Sinne von Art. 6 Abs. 3 GG allerdings nicht begründen.

    Ebenso wie bei der Kindeswohlgefährdung, die nach Art und Schwere konkret zu benennen ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, Rn. 37 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3), bedarf es näherer Darlegungen über die zu erwartenden negativen Folgen einer Fremdunterbringung.

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Minderjährigenbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
    Allerdings kommt die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde durch den gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Kindes nicht in Betracht, wenn ein Interessenkonflikt zwischen dem Kind und seinem gesetzlichen Vertreter besteht (vgl. BVerfGE 72, 122 ) oder ein solcher nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 51 ).

    Es bedarf dann der Bestellung eines Ergänzungspflegers nach § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB für das verfassungsgerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 79, 51 ).

    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 136, 382 ; stRspr).

  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung …

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
    Dem wird bei der Anwendung von § 1666 BGB einfachrechtlich dadurch Rechnung getragen, dass an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts desto geringere Anforderungen zu stellen sind, je schwerer der drohende Schaden wiegt (vgl. BGHZ 213, 107 m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18 -, juris, Rn. 18).

    Die Verhältnismäßigkeit im verfassungsrechtlichen Sinne verlangt bei diesem Vorgehen keine weitere, eine höhere Sicherheit des Schadenseintritts erfordernde Prognose, wie sie der Bundesgerichtshof in der Auslegung von §§ 1666, 1666a BGB verlangt (vgl. BGHZ 213, 107 ; BGH…, Beschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18 -, juris, Rn. 33), weil dieser Gesichtspunkt bereits durch die Ausrichtung der Kindeswohlprüfung an der je-desto-Formel (siehe oben) berücksichtigt ist.

  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Entziehung der elterlichen Sorge: Begriff der Kindeswohlgefährdung; hinreichende …

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
    Dem wird bei der Anwendung von § 1666 BGB einfachrechtlich dadurch Rechnung getragen, dass an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts desto geringere Anforderungen zu stellen sind, je schwerer der drohende Schaden wiegt (vgl. BGHZ 213, 107 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18 -, juris, Rn. 18).

    Die Verhältnismäßigkeit im verfassungsrechtlichen Sinne verlangt bei diesem Vorgehen keine weitere, eine höhere Sicherheit des Schadenseintritts erfordernde Prognose, wie sie der Bundesgerichtshof in der Auslegung von §§ 1666, 1666a BGB verlangt (vgl. BGHZ 213, 107 ; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18 -, juris, Rn. 33), weil dieser Gesichtspunkt bereits durch die Ausrichtung der Kindeswohlprüfung an der je-desto-Formel (siehe oben) berücksichtigt ist.

  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung …

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
    Rn. 35 Für sich genommen könnten die Ausführungen der Gerichte eine der Art und Schwere nach konkret zu benennende (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, Rn. 37 m.w.N.;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3) Gefährdung des Kindeswohls im Sinne von Art. 6 Abs. 3 GG allerdings nicht begründen.

    Ebenso wie bei der Kindeswohlgefährdung, die nach Art und Schwere konkret zu benennen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, Rn. 37 m.w.N.;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3), bedarf es näherer Darlegungen über die zu erwartenden negativen Folgen einer Fremdunterbringung.

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 136, 382 ; stRspr).

    Sie beschränkt sich nicht darauf, ob eine angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 ), sondern erstreckt sich auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ).

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf …

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
    Verfassungsrechtlich kommt es darauf an, dass der entsprechende Eingriff sich als geeignet, erforderlich und angemessen erweist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, Rn. 28; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, Rn. 37).

    So prüft das Bundesverfassungsgericht auch, ob die Fachgerichte in nachvollziehbarer Weise dargelegt haben, es bestehe eine nachhaltige Gefährdung des Kindeswohls, die lediglich durch die Trennung, nicht aber durch weniger eingreifende Maßnahmen abwendbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, Rn. 25).

  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch …

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
    Verfassungsrechtlich kommt es darauf an, dass der entsprechende Eingriff sich als geeignet, erforderlich und angemessen erweist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, Rn. 28;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, Rn. 37).

    Rn. 39 Geeignet sind nur Maßnahmen, die eine effektive Gefahrenabwehr gewährleisten (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, Rn. 30).

  • BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die fachgerichtliche Konkretisierung der …

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
    Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 22 m.w.N.).

    Zudem sind die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 23 m.w.N.) und diese Folgen müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 15 ff.;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 24.08.2020 - 1 BvR 1780/20

    Erfolgreicher Eilantrag des Amtsvormunds gegen Rückführung eines Fünfjährigen aus …

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 655/79

    Unzulässigkeit der vom Gemeinschuldner erhobenen Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch …

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Sorgeerklärungen

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge in Verfahren der …

  • BVerfG, 05.12.2016 - 1 BvR 2569/16

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Aufrechterhaltung der …

  • BVerfG, 28.11.1951 - 1 BvR 166/51

    Antragsbefugnis eines entmündigten Querulators

  • BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine …

  • BVerfG, 27.09.2019 - 1 BvR 1700/19

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen …

  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 364/19

    Vaterschaftsanfechtung - Wann muss die Vater-Kind-Beziehung vorliegen?

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde bereits aus dem Bestehen eines Interessenkonflikts oder schon aus dessen bloßer Möglichkeit einen Wegfall der Vertretungsbefugnis der Eltern kraft Gesetzes herleitet (vgl. zuletzt BVerfG FamRZ 2021, 104 Rn. 22 f. mwN), bezieht sich diese Rechtsprechung ausschließlich auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren.
  • OLG Frankfurt, 05.01.2026 - 7 UF 88/25

    Umgangsverweigerung eines Kindes zu einem Elternteil ohne konkrete Anhaltspunkte …

    Greift der Staat in Ausübung des Wächteramts in die elterliche Sorge ein, muss sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessern (BVerfG, Beschluss vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19 - juris, Rn. 30; BVerfG…, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 BvR 383/18 - juris, Rn. 16).

    Dabei kommt es darauf an, dass der entsprechende Eingriff sich als geeignet, erforderlich und angemessen erweist (BVerfG, Beschluss vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19 - juris, Rn. 31).

  • OLG Karlsruhe, 16.08.2022 - 5 UFH 3/22

    Teilweiser Sorgerechtsentzug bei Schulverweigerung

    Da in das nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG den Eltern gewährleistete Recht auf Erziehung nur unter strenger Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden darf (BVerfG FamRZ 2021, 104, juris Rn. 30 m.w.N.), dürfen den Eltern nicht mehr Rechte entzogen werden, als es zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist.
  • BVerfG, 16.09.2022 - 1 BvR 1807/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Eltern gegen Sorgerechtsentziehung wegen des …

    Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 22 m.w.N. und vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30).

    Die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung sind dabei zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 23 m.w.N.), und diese Folgen müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 15 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30 m.w.N.).

    Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30), und desto weniger belastbar muss die Tatsachengrundlage sein, von der auf die Gefährdung des Kindeswohl geschlossen wird (vgl. zu den allgemeinen Grundsätzen der Gefahrenabwehr BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ).

  • OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf anderen Elternteil

    Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder bei einer weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. November 2016 - XII ZB 149/16 -, Rn. 13, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30, m.w.N., juris).
  • BVerfG, 28.08.2023 - 1 BvR 1088/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von langjährigen Pflegeeltern eines fünfjährigen …

    Für die hier vorliegende Konstellation kommt es entgegen der in der Verfassungsbeschwerde vertretenen Rechtsauffassung weder fach- noch verfassungsrechtlich darauf an, ob das Kind bei einem Verbleib in dem beziehungsweise bei einer Rückführung in den Haushalt der Beschwerdeführenden konkret gefährdet (zu den Anforderungen an eine konkrete Kindeswohlgefährdung vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 35 m.w.N.) wäre.
  • OLG Köln, 22.06.2023 - 14 UF 56/23

    Entziehung elterliches Sorgerecht Anordnung Ergänzungspflegschaft bezüglich …

    Rn. 431 vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19, FamRZ 2021, 104).

    Rn. 444 528/19, FamRZ 2021, 104, Rn. 31; und vom 23.04.2018 - 1 BvR 383/18, FamRZ 2018,.

    Rn. 461 6.09.2022 - 1 BvR 1807/20, FamRZ 2023, 49 und vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19,.

    Rn. 462 FamRZ 2021, 104, Rn. 31; OLG Hamm, Beschluss vom 01.11.2022 - 5 UF 108/22,.

  • OLG Köln, 26.10.2023 - 14 UF 122/23

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsdefiziten seitens der …

    Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann, und desto weniger belastbar muss die Tatsachengrundlage sein, von der auf die Gefährdung des Kindeswohl geschlossen wird (std. Rspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.09.2022 - 1 BvR 1807/20, FamRZ 2023, 49; Beschluss vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19, FamRZ 2021, 104; BGH, Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 408/18, FamRZ 2019, 598).

    Verfassungsrechtlich kommt es darauf an, dass die anzuordnende Maßnahme zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung geeignet, erforderlich und auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (BVerfG, Beschlüsse vom 16.09.2022 - 1 BvR 1807/20, FamRZ 2023, 49; vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19, FamRZ 2021, 104, Rn. 31;… vom 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13, Rn. 28, FamRZ 2014, 1177; …und vom 24.03.2014 - 1 BvR 160/14, Rn. 37, ZKJ 2014, 242).

    Dabei sind auch die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern bei einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen; sie müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (BVerfG, Beschlüsse vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19, FamRZ 2021, 104, Rn. 31; und vom 23.04.2018 - 1 BvR 383/18, FamRZ 2018, 1084 m.w.N).

    Nehmen Kind und Elternteil das Eltern-Kind-Verhältnis positiv wahr, ist die drohende psychosoziale Schädigung des Kindes im Falle der Trennung regelmäßig sehr groß, so dass nur schwerstwiegende Gefahren bei Verbleib des Kindes einen Eingriff rechtfertigen können (BVerfG; Beschluss vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19, FamRZ 2021, 104 m.w.N.).

    In diesem Falle ist anerkannt, dass aufgrund der schweren Folgen der Trennung und der hier zusätzlich gegebenen Gefahren, die bei einem erneuten Weglaufen schon alleine aufgrund des Alters von A. entstehen können, nur schwerstwiegende Gefahren bei Verbleib des Kindes im mütterlichen Haushalt einen Eingriff rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19, FamRZ 2021, 104).

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 5 UF 188/22

    Sorgerechtliche Maßnahmen bei Schulverweigerung

    Rn. 35 a. Da in das nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG den Eltern gewährleistete Recht auf Erziehung nur unter strenger Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden darf (BVerfG vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19, FamRZ 2021, 104, juris Rn. 30 m.w.N.), dürfen den Eltern nicht mehr Rechte entzogen werden, als es zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist.
  • OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 4 UF 201/21

    Absehen von Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB

    Vielmehr setzt ein solcher Eingriff das Bestehen einer konkreten, gegenwärtigen Gefährdungslage voraus, in der der Schadenseintritt mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist, wobei der heranzuziehende Prognosemaßstab großzügiger zu bemessen ist, je gravierender der zu befürchtende Schaden ist (BVerfG, Beschluss v. 21. September 2020 - 1 BvR 528/19, juris; BGHZ 213, 107;… Senat aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1557).
  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch Entzug des …

  • OLG Köln, 16.09.2022 - 2 Wx 171/22

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamts Eintragung eines …

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2025 - 16 UF 136/24

    Vorgehen des Jugendamts und Mitwirkungspflicht der Eltern bei der Aufklärung …

  • BVerfG, 20.11.2024 - 1 BvR 1404/24

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Rückübertragung des Sorgerechts auf die …

  • OLG Köln, 15.04.2024 - 14 UF 39/24

    Beschwerde der Kindesmutter gegen die einstweilige Anordnung der Entziehung der …

  • OLG Köln, 16.05.2024 - 14 UF 22/24

    Beruhen der Umgangsverweigerung auf dem hochkonflikthaften Verhältnis der Eltern …

  • OLG Köln, 01.07.2025 - 14 UF 76/25
  • BVerfG, 27.07.2023 - 1 BvR 1242/23

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …

  • OLG Karlsruhe, 28.07.2026 - 5 UFH 2/26

    Ausübung der Persönlichkeitsrechte eines Kindes als Teilbereich der elterlichen …

  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1655/21

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Sachaufklärung im …

  • KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20

    Umgangsausschluss mit minderjährigem Kind bei hohen Aggressions- und …

  • OLG Frankfurt, 27.05.2024 - 6 UF 86/24

    Unterbringung des Kindes bei der Großmutter

  • OLG Köln, 11.04.2025 - 10 UF 123/24

    Antrag der leiblichen Eltern auf Rückführung der Kinder aus einer Inobhutnahme in …

  • OLG Köln, 21.01.2021 - 14 UF 162/20

    Beschwerde gegen einen Entzug der elterlichen Sorge Verhältnismäßigkeit einer …

  • OLG Hamm, 04.07.2025 - 6 UF 83/23

    Beschwerde eines Kindesvaters gegen den Entzug des Sorgerechts für seinen Sohn; …

  • OLG Karlsruhe, 24.03.2026 - 16 UF 146/24

    Kinderschutzverfahren wegen Nichteinhaltung der Schulpflicht und Homeschooling …

  • OLG Köln, 06.03.2023 - 14 UF 27/23

    Entziehung des Sorgerechts einer in Deutschland lebenden Ukrainerin Entziehung …

  • VG Bayreuth, 20.08.2024 - B 8 E 24.735

    Inobhutnahme eines Kindes, Faktischer Vollzug, Feststellung der aufschiebenden …

  • OLG Oldenburg, 07.03.2023 - 11 UF 206/22

    Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung der teilweisen Entziehung der …

  • OLG Hamm, 06.02.2024 - 4 UF 169/23

    Ruhen der elterlichen Sorge und Bestellung einer Vormundschaft im Wege des …

  • OLG Karlsruhe, 07.06.2024 - 18 WF 59/24

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistands im Verfahren auf …

  • OLG Köln, 20.04.2023 - 14 UF 28/23
  • VG Karlsruhe, 19.05.2026 - 8 K 4287/25

    Voraussetzungen für die jugendhilferechtliche Inobhutnahme eines Kindes

  • AG Flensburg, 14.01.2022 - 90 F 81/20

    Kindschaftssache: Voraussetzungen für einen Umgangsausschluss; Umgangsverfahren …

  • OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20

    Voraussetzungen für den Entzug des Sorgerechts für einen seelisch und geistig …

  • AG Kerpen, 22.12.2023 - 151 F 124/22
  • OLG München, 21.02.2023 - 16 UF 963/22

    Entzug der elterlichen Sorge bei körperlicher Züchtigung nach syrischem …

  • OLG Oldenburg, 08.08.2023 - 11 UF 206/22

    Verpflichtung im Rahmen der elterlichen Sorge für ihre Kinder den Schulbesuch zu …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 21/23

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 163/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwertung einer mit dem Messgerät "PoliScan …

  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 2663/21

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige …

  • VG Köln, 04.09.2026 - 25 K 4345/24
  • OLG Köln, 22.12.2022 - 14 UF 180/22
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 10/21

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Entscheidung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 7/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse eines Amtsgerichts

  • KG, 27.06.2022 - 17 UF 60/22

    Elterliche Sorge: Kindeswohlgefährdung und Teilsorgerechtsentzug bei …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 28/21

    Verfassungsbeschwerde wegen eines Bußgelds infolge einer …

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