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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,109
BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85 (https://dejure.org/1987,109)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1987 - 1 C 19.85 (https://dejure.org/1987,109)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - 1 C 19.85 (https://dejure.org/1987,109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG - Türkei - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Einwanderungspolitik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AuslG §§ 2, 7

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 192
  • NJW 1988, 1477 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 251
  • DVBl 1988, 289
 
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Wird zitiert von ... (119)Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Das alles entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. BVerwGE 36, 45 ; 65, 188 ; 74, 165 ).

    Die Erwägungen der Behörde halten sich im Rahmen des Zwecks der Ermessensermächtigung und sind auch sonst rechtlich einwandfrei; sie entsprechen den Grundsätzen, die der erkennende Senat in vergleichbaren Zusammenhängen wiederholt dargelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 ; 70, 127 ).

    Der aufenthaltsrechtliche Schutz, der aus Art. 6 Abs. 1, 2 GG und Art. 8 der Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (BGBl. 1952 II S. 686, 953/1954 II S. 14) - MRK - herzuleiten ist, soll das eheliche und familiäre Zusammenleben ermöglichen (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 ).

  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 67/85

    EG-Recht - Türkei - Arbeitserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Das hat der erkennende Senat in seinen Beschlüssen vom 20. Februar 1987 - BVerwG 1 A 93 und 94.86 - (Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 26) bereits ausgesprochen (vgl. auch BSGE 60, 230 ).

    In Übereinstimmung mit der im Schrifttum herrschenden Ansicht (…vgl. Becker, in: Groeben/Boeckh/Thiesing/Ehlermann, Komm, zum EWG-Vertrag, 3. Auflage, Art. 238 RdNr. 24;… Bleckmann, Europarecht, 4. Auflage, S. 279; Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, RdNr. 888; Petersmann, ZaöRV 33, , 266 ; Randelzhofer, in: Grabitz, EWG-Komm., Art. 48 RdNr. 14;… Vedder, in: Grabitz, a.a.O., Art. 238 RdNrn. 35 f.;… Schmitz, Ausländerrecht und Daueraufenthalt in der Bundesrepublik, 1985, S. 71 f.) und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 60, 230 ) ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß Assoziationsratsbeschlüsse der Umsetzung in innerstaatlich unmittelbar anwendbares Recht bedürfen, um Rechte zugunsten einzelner zu begründen.

    Sie hat sich demgemäß in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht durchgesetzt (BSGE 60, 230 ).

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Die nächste Verlängerung wurde lediglich für sechs Monate ausgesprochen, nachdem zunächst nur sog. "Erfassungsbescheinigungen" (§ 21 Abs. 3 AuslG) erteilt worden waren; es handelte sich dabei erkennbar um eine vorläufige Maßnahme mit Rücksicht darauf, daß der Aufenthalt des Klägers noch nicht geregelt war, nicht aber um eine - routinemäßig und einschränkungslos - erfolgte wiederholte Verlängerung, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 49, 168 ) Grundlage für einen Vertrauensschutz dahin sein kann, daß ein weiterer Aufenthalt ermöglicht wird.

    Besondere Umstände, nach denen sich der Kläger dennoch auf eine Verlängerung der Erlaubnis hätte einrichten dürfen (vgl. BVerfGE 49, 168 ), hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Die Erwägungen der Behörde halten sich im Rahmen des Zwecks der Ermessensermächtigung und sind auch sonst rechtlich einwandfrei; sie entsprechen den Grundsätzen, die der erkennende Senat in vergleichbaren Zusammenhängen wiederholt dargelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 ; 70, 127 ).

    Mit Recht hat das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang ausgeführt, daß der Anspruch auf Gleichbehandlung nur gegenüber dem konkret zuständigen Verwaltungsträger besteht und daß der Kläger folglich aufgrund des Gleichheitssatzes aus einer Verwaltungsübung in anderen Bundesländern nichts für sich herleiten kann (vgl. BVerwGE 70, 127 ; BVerfG, Beschluß vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86 u.a. - GewArch 1987, 194 ).

  • BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82

    Voraussetzungen einer aufenthaltsrechtlich erheblichen Einwanderung - …

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Es ist grundsätzlich nicht rechtsfehlerhaft, einem ausländischen Seemann einen Wechsel von einer Beschäftigung in der deutschen Seeschiffahrt in eine Beschäftigung an Land aus einwanderungspolitischen Gründen aufenthaltsrechtlich zu versagen (im Anschluß an Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 40).

    Die frühere Tätigkeit des Klägers in der deutschen Seeschiffahrt allein rechtfertigte kein Vertrauen dahin, ihm werde später der Aufenthalt für eine (auf Dauer ausgerichtete) Erwerbstätigkeit an Land gestattet (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 40 ).

  • BVerwG, 11.11.1982 - 1 C 15.79
    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Beklagte über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Klägers gemäß §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat, wenn die weitere Anwesenheit des Klägers Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt (vgl. z.B. Urteil vom 11. November 1982 - BVerwG 1 C 15.79 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 21 ).

    Die Beklagte hat in ihrem Widerspruchsbescheid eine neue Abschiebungsandrohung erlassen, nachdem die mit dem Erstbescheid verbundene Androhung infolge der vom Verwaltungsgericht angeordneten aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegenstandslos geworden war (vgl. dazu Urteil vom 11. November 1982 - BVerwG 1 C 15.79 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 21 ).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Schließlich hat jüngst auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - ausgeführt, der Assoziationsrat habe "keine Beschlüsse gefaßt, die das Aufenthaltsrecht im engeren Sinne beträfen".
  • BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86

    Anspruch auf Erteilung eines Sichtvermerks - Absicht des dauernden Aufenthalts …

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Die einwanderungspolitischen Ziele, die nach der Verwaltungspraxis einen Daueraufenthalt zu Erwerbszwecken regelmäßig ausschließen, sollen Belastungen für die Bundesrepublik Deutschland verhindern, die nicht schon mit dem Aufenthalt des um die Erlaubnis nachsuchenden einzelnen Ausländers verbunden sind, sondern bei vermehrter Zuwanderung auf verschiedenen Lebensgebieten drohen können (Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1985 - 17 B 2756/84
    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte entnimmt Art. 6 Abs. 1 ebenfalls kein Aufenthaltsrecht (vgl. OVG Münster, DVBl. 1986, 521; BayVGH, DÖV 1986, 81).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
    Da die Bundesrepublik Deutschland außerstande ist, alle Ausländer aufzunehmen, die an einem Daueraufenthalt zu Arbeitszwecken interessiert sind, stellt es regelmäßig eine rechtsfehlerfreie Ermessensbetätigung dar, wenn die Behörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit versagt oder nicht verlängert, um einer Einwanderung vorzubeugen oder eine solche zu beenden (vgl. z.B. BVerwGE 38, 90 ; 56, 254 ; 65, 174 ).
  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

  • BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83

    Ermessensumfang - Ausländerbehörde - Arbeitnehmerantrag - Bundesgebiet - …

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung …

  • BVerfG, 09.07.1986 - 1 BvR 413/86

    Gewerberecht - Peep-Show - Sittenwidrige Veranstaltungen - Sachliche Erwägungen - …

  • BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines …

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 106/81

    Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Zurückgekehrte Ausländer; Wartezeiten und …

  • BVerfG, 27.03.1987 - 1 BvR 850/86

    Spielgeräte - Verfassungsmäßigkeit - Begrenzung der Geldspielgeräte - Spielhalle …

  • BVerwG, 14.07.1978 - 1 ER 301.78

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Ausländerbehördliche Ablehnung - …

  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 38.82

    Klageart - Wirkungen der Ausweisung - Befristung der Wirkungen - Teilaufhebung …

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82

    Scheidung des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung - …

  • BVerwG, 19.05.1983 - 3 C 13.82

    Türkischer Arzt - Arbeitsrechtliche Freizügigkeit - Berufsausübungserlaubnis

  • BVerwG, 07.05.1985 - 1 B 47.85

    Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus allgemeinen …

  • OVG Bremen, 01.11.1972 - I B 32/72

    Beendigung des Suspensiveffekts eines Widerspruchs; Vollziehbarkeit eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1969 - XI B 168/69
  • OVG Hamburg, 15.12.1983 - Bs I 112/83
  • RG, 11.02.1885 - I 421/84

    Besteuerung des Einkommens eines nicht im Deutschen Reich wohnenden Aktionärs aus …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1969 - VI 906/69
  • OVG Hamburg, 29.07.1965 - Bs I 58/65
  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern - …

  • BVerwG, 20.01.2016 - 9 C 1.15

    Straßenausbaubeiträge; Festsetzungsbescheid; Abgabenbescheid; Widerspruch; …

    Denn die gerichtliche Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO soll grundsätzlich die Rechtslage in Kraft setzen, die bestände, wenn die in § 80 Abs. 1 VwGO vorgesehene aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs nicht ausnahmsweise entfiele (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 C 19.85 - BVerwGE 78, 192 ).
  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung; …

    Rn. 2 Gemäß § 80b Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 VwGO endet die Dauer der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage (§ 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO) grundsätzlich - soweit § 80b VwGO nichts Abweichendes bestimmt - mit der Unanfechtbarkeit des angegriffenen Bescheides (vgl. vor Einfügung dieser Bestimmung bereits das Urteil vom 27. Oktober 1987 - BVerwG 1 C 19.85 - BVerwGE 78, 192 ).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische …

    Der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an und gibt die in BVerwGE 78, 192 (196 ff.) [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85] vertretene gegenteilig Auffassung auf (vgl. auch Beschluß vom 14. April 1993 - BVerwG 1 C 14.92 - Buchholz 402.240 § 13 AuslG 1990 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 258 (259)).
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