Rechtsprechung
| BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sammlungsrechtliche Erlaubnispflicht - Persönliche Mitgliederwerbung - Vereinigungsfreiheit - Mitgliedsbeitrag - Anspruch auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 05.04.1989 - M 7 K 89.610
- VGH Bayern, 21.11.1989 - 21 B 89.1654
- BVerwG, 22.03.1990 - 1 B 23.90
- BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Papierfundstellen
- BVerwGE 88, 9
- NJW 1991, 2037
- MDR 1992, 79
- NVwZ 1991, 873 (Ls.)
- DVBl 1991, 943
- DÖV 1991, 644
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Die Vereinigungsfreiheit umfaßt das Recht auf Entstehen und Bestehen einer Vereinigung (BVerfGE 13, 174 ; 80, 244 ) einschließlich der autonomen Führung der Vereinsgeschäfte (BVerfGE 50, 290 ).Andererseits gibt Art. 9 Abs. 1 GG den Vereinigungen für ihre Tätigkeit nicht mehr Rechte, als Einzelpersonen zustehen (BVerwGE 10, 199 ; vgl. auch BVerfGE 50, 290 ; 54, 237 ; 70, 1 ).
Er berührt einerseits den Schutzbereich der Vereinigungsfreiheit nur in einem bestimmten Rand- und nicht im Kernbereich und ist andererseits zum Schutz anderer Rechtsgüter, namentlich der Willensfreiheit der von den Werbern angesprochenen Personen und deren Recht, einer Vereinigung fernzubleiben (negative Vereinigungsfreiheit; vgl. BVerfGE 10, 89 ; 50, 290 ), gerechtfertigt.
- BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
Vereinsverbot
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Die Vereinigungsfreiheit umfaßt das Recht auf Entstehen und Bestehen einer Vereinigung (BVerfGE 13, 174 ; 80, 244 ) einschließlich der autonomen Führung der Vereinsgeschäfte (BVerfGE 50, 290 ).Die Mitgliederwerbung wird daher vom Schutz des Art. 9 Abs. 1 GG erfaßt (…Scholz in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 9 GG Rn. 82;… von Münch, Grundgesetz, 2. Aufl. 1981, Art. 9 Rn. 19 Stichwort: Mitgliederwerbung;… ders. in BK, Art. 9 Abs. GG Rn. 47; ebenso für die Mitgliederwerbung von Koalitionen nach Art. 9 Abs. 3 GG: BVerfGE 28, 295 ; 57, 220 ) und zur Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes in ihrem Kernbereich vor staatlichen Eingriffen ebenso geschützt wie Vereinsbestand und Vereinstätigkeit (BVerfGE 30, 227 ; 62, 354 ; 80, 244 ).
- BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78
Bethel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Die Mitgliederwerbung wird daher vom Schutz des Art. 9 Abs. 1 GG erfaßt (…Scholz in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 9 GG Rn. 82;… von Münch, Grundgesetz, 2. Aufl. 1981, Art. 9 Rn. 19 Stichwort: Mitgliederwerbung;… ders. in BK, Art. 9 Abs. GG Rn. 47; ebenso für die Mitgliederwerbung von Koalitionen nach Art. 9 Abs. 3 GG: BVerfGE 28, 295 ; 57, 220 ) und zur Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes in ihrem Kernbereich vor staatlichen Eingriffen ebenso geschützt wie Vereinsbestand und Vereinstätigkeit (BVerfGE 30, 227 ; 62, 354 ; 80, 244 ).
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
(Großer) Erftverband
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Er berührt einerseits den Schutzbereich der Vereinigungsfreiheit nur in einem bestimmten Rand- und nicht im Kernbereich und ist andererseits zum Schutz anderer Rechtsgüter, namentlich der Willensfreiheit der von den Werbern angesprochenen Personen und deren Recht, einer Vereinigung fernzubleiben (negative Vereinigungsfreiheit; vgl. BVerfGE 10, 89 ; 50, 290 ), gerechtfertigt. - BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65
Mitgliederwerbung I
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Die Mitgliederwerbung wird daher vom Schutz des Art. 9 Abs. 1 GG erfaßt (…Scholz in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 9 GG Rn. 82;… von Münch, Grundgesetz, 2. Aufl. 1981, Art. 9 Rn. 19 Stichwort: Mitgliederwerbung;… ders. in BK, Art. 9 Abs. GG Rn. 47; ebenso für die Mitgliederwerbung von Koalitionen nach Art. 9 Abs. 3 GG: BVerfGE 28, 295 ; 57, 220 ) und zur Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes in ihrem Kernbereich vor staatlichen Eingriffen ebenso geschützt wie Vereinsbestand und Vereinstätigkeit (BVerfGE 30, 227 ; 62, 354 ; 80, 244 ). - BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Räumt das Gericht einem Beteiligten eine Frist zur Äußerung ein, dann verletzt es grundsätzlich den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es vor Ablauf der Äußerungsfrist entscheidet (BVerfGE 12, 110 ; 34, 344 ; 42, 243 ). - BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61
Sammlungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Die in Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit schließt ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt im Bereich des Sammlungswesens ebenfalls nicht aus (BVerfGE 20, 150 ). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82
Orthopädietechniker-Innungen
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Andererseits gibt Art. 9 Abs. 1 GG den Vereinigungen für ihre Tätigkeit nicht mehr Rechte, als Einzelpersonen zustehen (BVerwGE 10, 199 ; vgl. auch BVerfGE 50, 290 ; 54, 237 ; 70, 1 ). - BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
Sozietät Anwaltsnotar Wirtschaftsprüfer
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Andererseits gibt Art. 9 Abs. 1 GG den Vereinigungen für ihre Tätigkeit nicht mehr Rechte, als Einzelpersonen zustehen (BVerwGE 10, 199 ; vgl. auch BVerfGE 50, 290 ; 54, 237 ; 70, 1 ). - BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79
Heilfürsorgeansprüche der Soldaten
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Die Mitgliederwerbung wird daher vom Schutz des Art. 9 Abs. 1 GG erfaßt (…Scholz in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 9 GG Rn. 82;… von Münch, Grundgesetz, 2. Aufl. 1981, Art. 9 Rn. 19 Stichwort: Mitgliederwerbung;… ders. in BK, Art. 9 Abs. GG Rn. 47; ebenso für die Mitgliederwerbung von Koalitionen nach Art. 9 Abs. 3 GG: BVerfGE 28, 295 ; 57, 220 ) und zur Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes in ihrem Kernbereich vor staatlichen Eingriffen ebenso geschützt wie Vereinsbestand und Vereinstätigkeit (BVerfGE 30, 227 ; 62, 354 ; 80, 244 ). - BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68
Vereinsname
- BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57
Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG
- BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des …
- BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 78.81
Erfolg der Revision aufgrund der Verfahrensrüge der zu Unrecht fehlenden …
- BVerwG, 01.03.1960 - I C 150.58
Anspruch einer Vereinigung zur Unterstützung Blinder auf Genehmigung für den …
- BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 101.76
Mündliche Verhandlung - Fernmündlicher Verzicht - Zusammenlagerung von brennbaren …
- VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Auflage; Spendensammelverbot
Die Sammlung von Spenden durch gemeinnützige Vereine auf öffentlichen Straßen ist daher den gleichen Bestimmungen unterworfen wie eine entsprechende Tätigkeit von Einzelpersonen (vgl. BVerwG vom 12.2.1991 BVerwGE 88, 9/12).Dieses Abwehrrecht gibt den Vereinen aber keine weitergehenden Teilhaberechte an öffentlichen Sachen als privaten Einzelpersonen (vgl. BVerwG vom 12.2.1991 BVerwGE 88, 9/12).
- VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10
Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs
Die Vereinigungsfreiheit vermittelt einem gemeinsam verfolgten Zweck keinen weitergehenden Schutz als einem individuell verfolgten (vgl. BVerfG vom 15.12.1999 = NJW 2000, 1251; BVerwG vom 12.2.1991 = BVerwGE 88, 9/11 f.). - VG Berlin, 18.07.2024 - 1 K 437.21
Erwähnung der "junge Welt" in Verfassungsschutzberichten rechtens
Der beantragte Schriftsatznachlass war nicht zu bewilligen, weil die Klägerin in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und in der mündlichen Verhandlung ausreichend Gelegenheit hatte, angemessen und wohlüberlegt auf Ausführungen zur Zulässigkeit der Klage zu reagieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1991 - 1 C 20/90,NJW 1991, 2037;… Breuning in: BeckOK VwGO,Posser/Wolff/Decker, 70. Edition, Stand: 01.07.2024, § 108, Rn. 50).
- BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer …
Räumt das Gericht einem Beteiligten eine Frist zur Äußerung ein, dann verletzt es grundsätzlich dessen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es vor Ablauf der Äußerungsfrist entscheidet (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 20.90 - Buchholz 11 Art. 9 GG Nr. 27 S. 5 und Beschluss vom 7. April 1999 - BVerwG 9 B 999.98 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 55 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 1780/82 - BVerfGE 64, 224 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2008 - 7 A 10285/08
Spendensammlung durch Tierschutzverein kann beschränkt werden
Das Sammeln von Spenden durch und für Vereinigungen ist daher den gleichen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen wie eine entsprechende Tätigkeit von Einzelpersonen (BVerwGE 88, 9 [12]), kann also durch Bestimmungen über eine staatliche Beaufsichtigung beschränkt werden, soweit diese ihrerseits im Lichte der Schutzwirkungen des Art. 9 Abs. 1 GG verhältnismäßige Maßnahmen darstellen. - VG München, 27.09.2022 - M 30 K 18.1188
Erwähnung eines Motorradclubs als Supporter-Club der Hells Angels in …
Da Voraussetzung für die Existenz einer Vereinigung ihr Mitgliederbestand und damit zusammenhängend auch die Möglichkeit der Gewinnung neuer Mitglieder ist, ist auch die Mitgliederwerbung als vereinszwecksichernde Außenkontakt vom Schutz des Art. 9 Abs. 1 GG erfasst (vgl. BVerfG, B.v. 9.10.1991 - 1 BvR 397/87 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 12.2.1991 - 1 C 20/90 - juris Rn. 16; Höfling in Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 9 Rn. 19; Scholz in Dürig/Herzog/Scholz, GG, Lfg. - OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2007 - 7 B 10090/07
Deutsches Kinderförderwerk darf kein Geld sammeln
Die Sammlung von Spenden durch und für Vereinigungen ist daher den gleichen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen wie eine entsprechende Tätigkeit von Einzelpersonen (BVerwGE 88, 9 [12]). - BVerwG, 15.08.1991 - 4 C 11.90
Rechtmäßigkeit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses - Nachbarschutz gegen ein …
Die Prozeßbevollmächtigten der Kläger waren nicht verpflichtet, weiteres Vorbringen ausdrücklich anzukündigen; das bloße Unterlassen einer solchen Ankündigung kann daher nicht schon als Verzicht auf weiteren Vortrag angesehen werden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 20.90 - Buchholz 11 Art. 9 GG Nr. 27 = DöV 1991, 644). - VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 B 10.970
Fortsetzungsfeststellungsantrag; Wiederholungsgefahr; Sondernutzungserlaubnis; …
Dieses Abwehrrecht gibt den Vereinen aber keine weitergehenden Teilhaberechte an öffentlichen Sachen als privaten Einzelpersonen (vgl. BVerwG vom 12.2.1991 BVerwGE 88, 9/12). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.12.2021 - 7 B 11137/21
Öffentlicher Spendenaufruf über das Internet; Förderbeitrag als Spende; Rücklage
Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn dem jeweiligen Beitrag keine nennenswerte Gegenleistung gegenübersteht und nach den gesamten Umständen die finanzielle Zuwendung im Verhältnis zur Gewinnung neuer, durch eigene Tätigkeit die Vereinigung bei der Erfüllung etwaiger wohltätiger Zwecke tragender Mitglieder im Vordergrund steht (vgl. Beschluss des Senats vom 23. November 2010 - 7 A 10619/10.OVG -, ESOVG, unter Bezugnahme auf das BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1991 - 1 C 20/90 -, BVerwGE 88, 9 = juris, Rn. 18). - BVerfG, 14.08.1992 - 2 BvR 1463/91
Verfassungsmäßigkeit des Art. 10 Nr. 2 Bayerisches Sammlungsgesetz
- BVerwG, 07.04.1999 - 9 B 999.98
Voraussetzungen einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs - …
- VGH Bayern, 04.01.2018 - 11 CE 17.2376
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung bei unrichtiger Sachbehandlung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 20 D 181/98
Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für den Verkehrsflughafen …
- VGH Bayern, 16.01.2018 - 11 ZB 17.2504
Klageabweisung vor Ablauf der zur Klagerücknahme gesetzten Frist
- BVerwG, 10.03.2000 - 9 C 40.99
- BayObLG, 27.02.1992 - 3 ObOWi 11/92
Irren; Täter; Rechtsbegriff; Sammlung; Normatives; Tatbestandsmerkmal; …
- VG Trier, 08.01.2007 - 2 L 976/06
Deutsches Kinderförderungswerk e.V. aus Wetzlar darf in Rheinland-Pfalz keine …
- VG Trier, 30.08.2021 - 8 L 2530/21
Eilantrag gegen Sammlungsverbot erfolglos
- BVerwG, 14.02.1996 - 3 B 24.96
Unzulässigkeit der Klage mangels fallübergreifendem Gewicht
- BVerwG, 11.03.1993 - 8 B 183.92
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung vor Ablauf der …
- VG Trier, 21.03.2011 - 1 L 184/11
Sammlungsverbot für kurdischen Verein
- VG Trier, 02.03.2010 - 1 K 536/09
Rechtmäßigkeit einer Verbotsverfügung hinsichtlich erlaubnispflichtiger …
- VG Trier, 17.12.2007 - 1 K 642/07
Deutsches Kinderförderwerk e.V. aus Wetzlar auch im Hauptsacheverfahren …
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