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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4349
BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98 (https://dejure.org/1999,4349)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1999 - 1 C 21.98 (https://dejure.org/1999,4349)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1999 - 1 C 21.98 (https://dejure.org/1999,4349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    WaffG § 28 Abs. 4, 5; ; WaffG § 30 Abs. 1; ; WaffG § 37 Abs. 1, 3, 4; ; WaffG § 59; ; KrWaffG § 6; ; KrWaffG § 12 Abs. 6

  • Wolters Kluwer

    Anmeldepflicht - Bedürfnisprüfung - Erbrechtlicher Erwerb - Illegaler Waffenbesitz - Schußwaffen - Waffenbesitzkarte - Anspruch auf Erteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anmeldepflicht; Bedürfnisprüfung; Erwerb von Todes wegen; illegaler Waffenbesitz; Schußwaffen; Waffenbesitzkarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 577
  • DVBl 1999, 1225
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1998 - 20 A 406/97

    Waffenrecht: Anspruch auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für den Erben

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98
    BVerwG 1 C 21.98 OVG 20 A 406/97.

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt (GewArch 1999, 117): Zwar habe der Kläger die Schußwaffen gemäß § 28 Abs. 4 Nr. 1 WaffG von Todes wegen erworben.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erbschaftssteuer

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98
    Deswegen erwirbt der Erbe den verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsbestand (vgl. BVerfGE 93, 165 ; 97, 1 ) nur mit dieser Beschränkung.
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast - …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98
    Die Bedürfnisprüfung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WaffG dient dem Ziel, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (vgl. Urteile vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 und vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 = GewArch 1993, 325).
  • BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94

    Erbschaftsbesteuerung

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98
    Deswegen erwirbt der Erbe den verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsbestand (vgl. BVerfGE 93, 165 ; 97, 1 ) nur mit dieser Beschränkung.
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98
    Die Bedürfnisprüfung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WaffG dient dem Ziel, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (vgl. Urteile vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 und vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 = GewArch 1993, 325).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99

    Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen.

    Zu den Zielen des Waffengesetzes gehört, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (stRspr; vgl. Urteile vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1, vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 = GewArch 1993, 325 sowie zuletzt vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 21.98 - DokBerA 1999, 177).
  • VG Hamburg, 01.11.2013 - 4 K 2486/12

    Eintragung einer weiteren Waffe in die Gelbe Waffenbesitzkarte

    Sinn und Zweck des Waffengesetzes ist danach vorrangig, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwG, Urt. v. 23.3.1999, - BVerwG 1 C 21.98-; juris).

    Die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind nach dem Sinn und Zweck des Waffengesetzes dadurch zu schützen, dass die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken ist (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwG, Urt. v. 23.3.1999, - BVerwG 1 C 21.98-; juris).

  • VG Lüneburg, 12.06.2025 - 6 A 123/24

    Handwerksrolle; Nebenbetrieb; Glasreparatur als handwerklicher Nebenbetrieb

    Die Tätigkeit erfordert mit Sicherheit handwerkliches Wissen und Expertise (vgl. insoweit insbesondere auch die vom Beklagten vorgelegte Stellungnahme); es erscheint aber zweifelhaft, dass es sich hierbei um Kenntnisse und Fähigkeiten handelt, die zum Kernbereich des Glaserhandwerks zählen (…vgl. LG Bremen, Urt. v. 13.11.2024 - 9 O 1962/23 - juris Rn. 86; sowie VG Braunschweig, Urt. v. 29.3.1999 - 1 A 1027/96 - GewArch 1999, 338 [BVerwG 23.03.1999 - BVerwG 1 C 21/98], das die Wesentlichkeit bei der Autoscheiben-Ersatzverglasung bejahte).
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