Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 31.08.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,541
BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06 (https://dejure.org/2007,541)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 (https://dejure.org/2007,541)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 1 C 24.06 (https://dejure.org/2007,541)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AufenthG § 60 Abs. 1; Richtlinie 2004/83/EG Art. 8
    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung; Tschetschenien; Russische Föderation; Verfolgungsdichte; Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale; innerstaatliche Fluchtalternative; Zumutbarkeit; Existenzminimum; Illegalität des Aufenthalts.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 60 Abs. 1
    Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale; Existenzminimum; Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Illegalität des Aufenthalts; Russische Föderation; Tschetschenien; Verfolgungsdichte; Zumutbarkeit; begründete Furcht vor Verfolgung; innerstaatliche Fluchtalternative

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 1; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 8

  • Wolters Kluwer

    Relevanz des Existenzminimums am Ort einer inländischen Fluchtalternative (hier: für Tschetschenen in der Russischen Föderation); Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Hinblick auf eine in der Russischen Föderation drohende Verfolgung; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 8
    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung, interne Fluchtalternative, Registrierung, Inlandspass, Zumutbarkeit, Existenzminimum, Anerkennungsrichtlinie, interner Schutz

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 1; Richtlinie 2004/83/EG Art. 8
    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung; Tschetschenien; Russische Föderation; Verfolgungsdichte; Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale; innerstaatliche Fluchtalternative; Zumutbarkeit; Existenzminimum; Illegalität des Aufenthalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 590
  • NJ 2007, 278
  • DVBl 2007, 452
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (781)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
    Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. zuletzt Urteil vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - NVwZ 2006, 1420 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen - m.w.N.).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (Urteil vom 18. Juli 2006, a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 100.05

    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Revisionsantrag, Frist, Monatsfrist, …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
    Ein verfolgungssicherer Ort, an dem das wirtschaftliche Existenzminimum nur durch derartiges kriminelles Handeln erlangt werden kann, ist keine innerstaatliche Fluchtalternative im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 17. Mai 2006 - BVerwG 1 B 100.05 - juris, Rn. 11 und vom 9. Januar 1998 - BVerwG 9 B 1130.97 - juris, insoweit gleichlautend mit dem nicht veröffentlichten Beschluss vom 12. März 1998 - BVerwG 9 B 765.97).
  • BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 298.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
    Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen bietet ein verfolgungssicherer Ort erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Existenzminimum aber in aller Regel dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (Beschluss vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270, gleichlautend mit Beschluss vom gleichen Tag - BVerwG 1 B 263.02 - juris).
  • BVerwG, 09.01.1998 - 9 B 1130.97

    Asyl - Existenzgefährdung - grundsätzliche Bedeutung - Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
    Ein verfolgungssicherer Ort, an dem das wirtschaftliche Existenzminimum nur durch derartiges kriminelles Handeln erlangt werden kann, ist keine innerstaatliche Fluchtalternative im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschlüsse vom 17. Mai 2006 - BVerwG 1 B 100.05 - juris, Rn. 11 und vom 9. Januar 1998 - BVerwG 9 B 1130.97 - juris, insoweit gleichlautend mit dem nicht veröffentlichten Beschluss vom 12. März 1998 - BVerwG 9 B 765.97).
  • BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 263.02

    Beurteilung einer inländische Fluchtalternative im Rahmen eines Asylantrags - …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
    Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen bietet ein verfolgungssicherer Ort erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Existenzminimum aber in aller Regel dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (Beschluss vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270, gleichlautend mit Beschluss vom gleichen Tag - BVerwG 1 B 263.02 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17

    (Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der …

    Rn. 88 BVerwG, Urteil vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590 Rn. m.w.N. 11 m.w.N. sowie Beschluss vom 17.05.2005 - 1 B 100.05 - juris Rn. 11; BVerwG,; vgl. auch jüngst wieder VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.04.2016 - A 3 S 961/15 -, juris.
  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …

    Dazu ist erforderlich, dass er unter Berücksichtigung seiner persönlichen Voraussetzungen das wirtschaftliche Existenzminimum, sei es durch eigene Arbeit, sei es durch staatliche oder sonstige Hilfen, erlangen kann und nicht der Obdachlosigkeit ausgesetzt ist (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz Nr. 30 Rn. 11;… vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 2017 - 2 BvR 157/17 - juris Rn. 21).

    Ihm sind außer kriminellen Tätigkeiten alle Arbeiten zumutbar, auch solche, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz Nr. 30 Rn. 11).

  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen …

    Dazu ist erforderlich, dass er unter Berücksichtigung seiner persönlichen Voraussetzungen das wirtschaftliche Existenzminimum, sei es durch eigene Arbeit, sei es durch staatliche oder sonstige Hilfen, erlangen kann und nicht der Obdachlosigkeit ausgesetzt ist (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz Nr. 30 Rn. 11;… vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 2017 - 2 BvR 157/17 - juris Rn. 21).

    Ihm sind außer kriminellen Tätigkeiten alle Arbeiten zumutbar, auch solche, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz Nr. 30 Rn. 11).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 96.06 (1 C 24.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16024
BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 96.06 (1 C 24.06) (https://dejure.org/2006,16024)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2006 - 1 B 96.06 (1 C 24.06) (https://dejure.org/2006,16024)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2006 - 1 B 96.06 (1 C 24.06) (https://dejure.org/2006,16024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung; …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 96.06
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 24.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 23.12.2003 - 1 B 263.03

    Einstellung eines Verfahrens wegen der Rücknahme einer Beschwerde gegen die …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 96.06
    Rn. 2 Das Urteil des Berufungsgerichts weicht, wie die Beschwerde zu Recht geltend macht, hinsichtlich der Voraussetzungen für eine inländische Fluchtalternative von der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 263.03 - und vom 12. März 1998 - BVerwG 9 B 765.97 -) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen …

    Maßgeblich ist grundsätzlich auch nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.08.2006 - 1 B 96.06 -, juris; Urteil vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), d.h. ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können.
  • VG Bayreuth, 18.11.2019 - B 9 K 17.32494

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Tschetschenen - Russische …

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • VG Bayreuth, 18.04.2019 - B 9 K 17.32494

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • OVG Bremen, 10.07.2012 - 2 A 483/09

    Russland, Russische Föderation, Tschetschenen, Tschetschenien, interne …

    Maßgeblich ist grundsätzlich auch nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.08.2006 - 1 B 96.06 -, juris; Urteil vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), d.h. ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können.
  • VG Karlsruhe, 07.09.2018 - A 2 K 7673/17

    Alleinstehender Mann; Tadschike; Zwangsrekrutierung durch Taliban (unglaubhaft); …

    Maßgeblich ist grundsätzlich auch nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.08.2006 - 1 B 96.06 - juris;… Urt. v. 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), d.h. ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2016 - A 3 S 961/15

    Russische Föderation: Klageabweisung auf Berufung des Bundesamts; keine …

    Maßgeblich ist grundsätzlich auch nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris;… Urt. v. 1.02.2007 - 1 C 24.06 - NVwZ 2007, 590), d.h. ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können.
  • VG Bayreuth, 29.05.2019 - B 9 K 18.32113

    Interner Schutz für einen Tschetschenen bei einer Niederlassung in anderen Teilen …

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • VG Berlin, 01.04.2014 - 33 K 548.13

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Dabei ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 B 96.06 - juris; Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - NVwZ 2007, 590), das heißt ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15. Februar 2012 - A 3 S 1876/09 - juris, Rn. 60).
  • VG Karlsruhe, 27.09.2018 - A 2 K 6478/17

    Verfolgungsgefahr wegen versuchter Rekrutierung durch Taliban-Anhänger; kein …

    Maßgeblich ist grundsätzlich auch nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.08.2006 - 1 B 96.06 - juris;… Urt. v. 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), d.h. ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können.
  • VG Bayreuth, 16.09.2022 - B 9 S 22.30657

    Russische Föderation: Kein Sachgrund gegeben von der Entscheidung im Verfahren …

  • VG Bayreuth, 02.04.2019 - B 9 K 17.31707

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …

  • VG Stade, 21.07.2015 - 3 A 2633/13

    Russische Föderation: Übergriffe durch Angehörige der organisierten Kriminalität …

  • VG Bayreuth, 16.09.2022 - B 9 S 22.30957

    Erfolgloser Abänderungsantrag eines russischen Asylantragstellers infolge des …

  • VG Berlin, 21.11.2013 - 33 K 207.13

    Russische Föderation: Klageabweisung, § 60 Abs. 5 AufenthG, § 60 Abs. 7 Satz 1 …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht