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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,359
BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03 (https://dejure.org/2004,359)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2004 - 1 C 25.03 (https://dejure.org/2004,359)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2004 - 1 C 25.03 (https://dejure.org/2004,359)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AuslG § 8 Abs. 2, § 47 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 1, § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Satz 2; EMRK Art. 8
    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; Drogendelikt; Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz; Rauschgiftdelikt; Gesamtfreiheitsstrafe; Tatmehrheit; Bewährung; Generalprävention; Spezialprävention; schwerwiegende ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG § 8 Abs. 2; § 47 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 1
    Asylberechtigter; Ausländer; Ausweisung eines Asylberechtigten; Ausweisungsgrund; Befristung; Befristung der Ausweisung; Betäubungsmitteldelikt; Bewährung; Bewährung; Drogendelikt; Drogendelikt; Drogenkriminalität; Ermessensentscheidung; Familienleben; Familienschutz; ...

  • Judicialis

    AuslG § 8 Abs. 2; ; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 47 Abs. 3 Satz 1; ; AuslG § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; AuslG § 48 Abs. 1 Satz 2; ; EMRK Art. 8

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines Ausländers bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen zweier vorsätzlicher Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz; Auslegung der Formulierung "wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz" in § 47 Abs. 1 Nr. 2 Ausländergesetz ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 8 Abs. 2; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 2; AuslG § 47 Abs. 3; AuslG § 48 Abs. 1 S. 2; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    D (A), Iraner, Asylberechtigte, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte, Freiheitsstrafe, Gesamtfreiheitsstrafe, Tatmehrheit, Ist-Ausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Regelausweisung, Strafaussetzung zur Bewährung, Generalprävention, Spezialprävention, Atypischer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ist-Ausweisung bei rechtskräftiger Gesamtfreiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Drogendelikte ohne Bewährungsaussetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausweisung eines Iraners nach Drogendelikten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausweisung eines Iraners nach Drogendelikten

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Ausweisung eines Iraners nach Drogendelikten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 356
  • NVwZ 2005, 229
  • DVBl 2005, 128
  • DÖV 2005, 476
 
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Wird zitiert von ... (139)Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97
    Auszug aus BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03
    Dies gelte umso mehr, als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 31. Oktober 2002 (Yildiz, InfAuslR 2003, 126) festgestellt habe, dass es für die Beurteilung des Verstoßes einer Ausweisung gegen Art. 8 EMRK auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung ankomme.

    Der weitere Vortrag der Revision, dass der Kläger nach Abschluss des Berufungsverfahrens seine deutsche Lebensgefährtin geheiratet habe und dieser Umstand im Hinblick auf Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK - und die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 31. Oktober 2002 - Beschwerde-Nr. 37295/97 - Yildiz - InfAuslR 2003, 126) im Revisionsverfahren berücksichtigt werden und zur Rechtswidrigkeit der Ausweisung führen müsse, greift nicht durch.

  • BVerwG, 18.08.1995 - 1 B 55.95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03
    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann eine Ausweisung ihren ordnungsrechtlichen Zweck sowohl unter spezialpräventiven als auch unter generalpräventiven Gesichtspunkten auch dann erreichen, wenn sie nicht zu einer Abschiebung des Ausländers in sein Heimatland, sondern "nur" zu einer Verschlechterung seiner aufenthaltsrechtlichen Position im Bundesgebiet führt (vgl. Beschluss vom 18. August 1995 - BVerwG 1 B 55.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 7; Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351, 366).

    Eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention ist bei Ausländern, die einen besonderen Ausweisungsschutz genießen, nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn eine Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (stRspr, vgl. neben dem Urteil vom 11. Juni 1996 auch den Beschluss vom 18. August 1995 - BVerwG 1 B 55.95 - a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 11 S 525/03

    Ist-Ausweisung - Drogendelikt

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03
    Ob und in welchem Umfang eine einschränkende Auslegung in den Fällen geboten ist, in denen es sich - anders als hier - bei den weiteren mit der Gesamtstrafe abgeurteilten Straftaten nicht um solche nach dem Betäubungsmittelgesetz handelt und die Nichtaussetzung zur Bewährung auch auf der Mitverurteilung wegen dieser anderen Straftaten beruht, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. hierzu etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 26. März 2003 - 11 S 525/03 - NVwZ-RR 2003, 595, m.w.N.;… vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, § 47 AuslG Rn. 12 a;… Vormeier in: GK-AuslR, § 47 AuslG Rn. 27).

    Denn jedenfalls bei einer allein auf vorsätzlichen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz beruhenden Gesamtfreiheitsstrafe besteht für eine Einschränkung des Anwendungsbereiches der Vorschrift kein Anlass (im Ergebnis ebenso außer dem hier zugrunde liegenden Berufungsurteil: VGH Mannheim, Beschluss vom 26. März 2003, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. September 2002 - 3 Bf 277/99 - InfAuslR 2003, 420; vgl. auch - allerdings ohne nähere Begründung - das Urteil des Senats vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55; a.A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. März 2002 - 24 L 2826/01 - InfAuslR 2002, 301).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03
    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann eine Ausweisung ihren ordnungsrechtlichen Zweck sowohl unter spezialpräventiven als auch unter generalpräventiven Gesichtspunkten auch dann erreichen, wenn sie nicht zu einer Abschiebung des Ausländers in sein Heimatland, sondern "nur" zu einer Verschlechterung seiner aufenthaltsrechtlichen Position im Bundesgebiet führt (vgl. Beschluss vom 18. August 1995 - BVerwG 1 B 55.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 7; Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351, 366).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00

    Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03
    Allein der Umstand, dass die Eheschließung nach Abschluss der letzten Tatsacheninstanz unstreitig ist, reicht für eine Ausnahme (vgl. Urteil vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 ) nicht aus.
  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit; …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03
    Denn jedenfalls bei einer allein auf vorsätzlichen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz beruhenden Gesamtfreiheitsstrafe besteht für eine Einschränkung des Anwendungsbereiches der Vorschrift kein Anlass (im Ergebnis ebenso außer dem hier zugrunde liegenden Berufungsurteil: VGH Mannheim…, Beschluss vom 26. März 2003, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. September 2002 - 3 Bf 277/99 - InfAuslR 2003, 420; vgl. auch - allerdings ohne nähere Begründung - das Urteil des Senats vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55; a.A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. März 2002 - 24 L 2826/01 - InfAuslR 2002, 301).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03
    Bei spezialpräventiv begründeten Ausweisungen müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247, m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 12.09.2002 - 3 Bf 277/99

    Einwirkung mehrerer Drogendelikte auf § 47 I 2 Ausländergesetz (AuslG)

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03
    Denn jedenfalls bei einer allein auf vorsätzlichen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz beruhenden Gesamtfreiheitsstrafe besteht für eine Einschränkung des Anwendungsbereiches der Vorschrift kein Anlass (im Ergebnis ebenso außer dem hier zugrunde liegenden Berufungsurteil: VGH Mannheim…, Beschluss vom 26. März 2003, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. September 2002 - 3 Bf 277/99 - InfAuslR 2003, 420; vgl. auch - allerdings ohne nähere Begründung - das Urteil des Senats vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55; a.A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. März 2002 - 24 L 2826/01 - InfAuslR 2002, 301).
  • VG Düsseldorf, 06.03.2002 - 24 L 2826/01

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbare Ausweisunganordnung und …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03
    Denn jedenfalls bei einer allein auf vorsätzlichen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz beruhenden Gesamtfreiheitsstrafe besteht für eine Einschränkung des Anwendungsbereiches der Vorschrift kein Anlass (im Ergebnis ebenso außer dem hier zugrunde liegenden Berufungsurteil: VGH Mannheim…, Beschluss vom 26. März 2003, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. September 2002 - 3 Bf 277/99 - InfAuslR 2003, 420; vgl. auch - allerdings ohne nähere Begründung - das Urteil des Senats vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55; a.A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. März 2002 - 24 L 2826/01 - InfAuslR 2002, 301).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1 …

    Den Vorschriften zur zwingenden Ausweisung und zur Ausweisung im Regelfall fehlte, schon in Vorfassungen des AuslG, ein textlicher Bezug zur Frage einer Gefahr oder Beeinträchtigung, woraus die Rechtsprechung die Zulässigkeit generalpräventiv begründeter Ausweisungen unter Berufung auf die damalige Gesetzesbegründung und den zwingenden Charakter der Normen abgeleitet hatte (vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 11.06.1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247-265 und vom 31.08.2004 - 1 C 25.03 -, BVerwGE 121, 356-365, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll …

    Auch der mit der Ausweisung derzeit allein verbundenen Titelerteilungssperre nach § 11 Abs. 1 letzte Alt. AufenthG ist eine generalpräventive Wirkung beizumessen (siehe auch BVerwG, Urteil vom 31. August 2004 - 1 C 25.03 - BVerwGE 121, 356 und Beschluss vom 18. August 1995 - 1 B 55.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG Nr. 7 S. 13 f.).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Ausländerrecht: Prüfungsumfang bei Ausweisung // Ausweisung; Einsicht in die …

    Dabei können, wie in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. BVerwGE 101, 247 ; BVerwGE 121, 356 ) und vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich gebilligt (vgl. BVerfGE 50, 166 ; 51, 386 ), auch generalpräventive Erwägungen von Bedeutung sein.
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