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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 09.07.2020

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 26.19 (1 C 25.20)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11790
BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 26.19 (1 C 25.20) (https://dejure.org/2020,11790)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2020 - 1 C 26.19 (1 C 25.20) (https://dejure.org/2020,11790)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2020 - 1 C 26.19 (1 C 25.20) (https://dejure.org/2020,11790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 9.19

    EuGH soll weitere Fragen zum Elternnachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 26.19
    Der Senat beabsichtigt, mit Blick auf seine Vorlagen an den Gerichtshof der Europäischen Union in den Verfahren BVerwG 1 C 9.19 und BVerwG 1 C 10.19 (Beschlüsse vom 23. April 2020), das Verfahren in Bezug auf die Revision der Beklagten gegen ihre Verpflichtung, der Klägerin zu 1 ein Visum zum Zweck des Familiennachzugs zu erteilen, wegen der Vorgreiflichkeit der Klärung unionsrechtlicher Zweifelsfragen zur Auslegung der Familienzusammenführungsrichtlinie auszusetzen.
  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20

    Klage auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung mit dem …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 26.19
    Der Rechtsstreit wird hinsichtlich der Revision des Klägers zu 2 gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Mai 2019 unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 25.20 abgetrennt.
  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20

    Klage auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung mit dem …

    Rn. 16 Das Verfahren über die Revision der Beklagten und des Klägers ist zunächst unter dem Aktenzeichen 1 C 26.19 geführt worden.
  • OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 D 73/21

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung; Art und Weise der …

    Den bei anerkannten Flüchtlingen typischerweise bestehenden Beweisschwierigkeiten in Bezug auf ihre Identität wird nur durch Erleichterungen bei der Beweisführung und durch deren Berücksichtigung bei der Mitwirkungspflicht, nicht aber durch einen generellen Verzicht auf die Identitätsprüfung Rechnung getragen.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2021 - 1 C 26.19 - OVG Schleswig, Urteil vom 20.4.2021 - 4 LB 7/20 - juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2021 - 1 C 26.19 - OVG Schleswig, Urteil vom 20.4.2021 - 4 LB 7/20 - juris] Die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung gehört zu den grundsätzlich objektiv gerechtfertigten und daher zumutbaren Verfahrensanforderungen.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 21.2.2013 - 5 C 9.12 - juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 21.2.2013 - 5 C 9.12 - juris].
  • OVG Saarland, 31.10.2022 - 2 A 275/21

    Anforderungen an das in VwGO § 124a Abs 4 S 4, Abs 5 S 2 geforderte …

    Den bei anerkannten Flüchtlingen typischerweise bestehenden Beweisschwierigkeiten in Bezug auf ihre Identität wird nur durch Erleichterungen bei der Beweisführung und durch deren Berücksichtigung bei der Mitwirkungspflicht, nicht aber durch generellen Verzicht auf die Identitätsprüfung Rechnung getragen.[vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2021 - 1 C 26.19 - OVG Schleswig, Urteil vom 20.4.2021 - 4 LB 7/20 - juris][vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2021 - 1 C 26.19 - OVG Schleswig, Urteil vom 20.4.2021 - 4 LB 7/20 - juris] Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat der Kläger daher nicht aufgezeigt.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19167
OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19 (https://dejure.org/2020,19167)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.07.2020 - 1 C 26/19 (https://dejure.org/2020,19167)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 1 C 26/19 (https://dejure.org/2020,19167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1 BauGB, § 47 Abs. 2 VwGO
    Veränderungssperre; konkretisierte Planung; Planungshoheit; Normenkontrolle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderungssperre schützt nicht die "Absicht zu planen"!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Veränderungssperre dient nicht der bloßen Sicherung des Planungshoheit! (IBR 2020, 1055)

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19
    Strebt die Gemeinde mittels der Veränderungssperre hingegen an, Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts zu gewinnen, so dient die Veränderungssperre in der Sache der Sicherung der Planungshoheit (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 -, juris Rn. 30).

    Eine Planung, bei der für das Plangebiet Festsetzungen zur Bebauung "von Null bis Hundert" möglich sind, also alles noch offen ist, kann nicht durch eine Veränderungssperre gesichert werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 a. a. O., Rn. 30).

  • OVG Sachsen, 26.06.2018 - 1 C 15/17

    Veränderungssperre; Ausfertigung; Bekanntmachung; Ersatzbekanntmachung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19
    Selbst eine Abstimmung über die Aufstellung des Bebauungsplans zusammen mit derjenigen über die Satzung zur Veränderungssperre wäre zulässig gewesen (vgl. SächsOVG, NK- Urt. v. 26. Juni 2018 - 1 C 15/17 -, juris Rn. 55).

    Rn. 31 3. Nachdem die Satzung über die Veränderungssperre bereits deshalb unwirksam ist, weil sie nicht der Sicherung der Planung der Antragsgegnerin dient, kann der Senat offen lassen, ob die Bekanntmachung vom 9. November 2019 zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. ... "Südlicher J............", L............ - als Voraussetzung einer wirksamen Veränderungssperre (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Februar 1989 - 4 B 236.88 -, juris Rn. 6; SächsOVG, NK-Urt. v. 26. Juni 2018 a. a. O., Rn 55;… ThürOVG, NK-Urt. v. 4. Januar 2017 - 1 N 252/14 -, juris Rn. 51) - an einem ähnlichen Mangel leidet, wie die vorzeitige Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre vom gleichen Tag.

  • OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsanordnung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19
    Zwar dürfte diese Bekanntmachung, wie die Antragsgegnerin später erkannt hat, fehlerhaft erfolgt sein, weil vom Stadtrat beschlossene Satzungen (wie etwa Bebauungspläne) vom Bürgermeister zunächst auszufertigen sind und - anders als hier geschehen - erst anschließend eine Bekanntmachung veranlasst werden darf (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 41).

    Er führt - bei im Übrigen zulässigem Normenkontrollantrag und soweit keine erneute (ordnungsgemäße) Bekanntmachung erfolgt ist - vielmehr zum Erfolg des Normenkontrollantrags, ohne dass es auf sonstige Rügen des Antragstellers in entscheidungserheblicher Weise ankommt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 a. a. O., Rn. 42).

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19
    Rn. 28 Die Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB schützt die künftige Planung, nicht die abstrakte Planungshoheit der Gemeinde (vgl. BVerwG, Urt. vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 -, BVerwGE 156, 1-9, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19
    Hierfür ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (BVerwG, Urt. v. 30. August 2012 - 4 C 1.11 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19
    Rn. 29 Ein positives Planungsziel, eine mit einer Veränderungssperre sicherungsfähige Planung, liegt erst vor, wenn die Planung einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplanes sein soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. September 1976 - IV C 39.74 -, BVerwGE 51, 121-139, juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 22.01.1998 - 1 S 770/97

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Veröffentlichung; Statthaftigkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Inhalt der Norm unverrückbar feststeht, was regelmäßig erst mit der Verkündung der Fall ist (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Januar 1998 - 1 S 770/97 -, NVwZ 1998, 527).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19
    Demzufolge darf eine Veränderungssperre erst erlassen werden, wenn dieser Planungsstand erreicht ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 - 4 BN 22.16 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 27. Juli 1990 - 4 B 156.89 -, juris Rn. 6;… Senatsurt. v. 12. April 2000 - 1 D 1/00 -, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19
    Rn. 31 3. Nachdem die Satzung über die Veränderungssperre bereits deshalb unwirksam ist, weil sie nicht der Sicherung der Planung der Antragsgegnerin dient, kann der Senat offen lassen, ob die Bekanntmachung vom 9. November 2019 zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. ... "Südlicher J............", L............ - als Voraussetzung einer wirksamen Veränderungssperre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Februar 1989 - 4 B 236.88 -, juris Rn. 6;… SächsOVG, NK-Urt. v. 26. Juni 2018 a. a. O., Rn 55;… ThürOVG, NK-Urt. v. 4. Januar 2017 - 1 N 252/14 -, juris Rn. 51) - an einem ähnlichen Mangel leidet, wie die vorzeitige Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre vom gleichen Tag.
  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19
    Daraus folgt, dass das Mindestmaß an Vorstellungen, die vorliegen müssen, um eine Veränderungssperre zu rechtfertigen, zugleich geeignet sein muss, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1. Oktober 2009 - 4 BN 34.09 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.07.2019 - 3 BN 2.18

    Antragsbefugnis eines Waldeigentümers für einen Normenkontrollantrag; Änderung …

  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Bekanntmachung; Ausfertigungsmangel; ergänzendes …

  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 CN 1.02

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Hauptsatzung; Neufassung; Bekanntmachung; …

  • BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16

    Zum Begriff der Negativplanung (hier: Verhinderung einer Stätte der …

  • BVerwG, 21.10.2010 - 4 BN 26.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 18.06.2012 - 4 BN 37.11

    Zur Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine …

  • OVG Thüringen, 04.01.2017 - 1 N 252/14

    Anforderungen an eine Veränderungssperre

  • OVG Sachsen, 12.04.2000 - 1 D 1/00

    Geltungsbereich der Veränderungssperre; Wirksame Ausfertigung; Unterschrift des …

  • OVG Sachsen, 10.03.2023 - 1 C 10/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; uneigentliche Eventualantragshäufung; …

    Nichts anderes gilt, wenn - wie hier - ein immissionsrechtlicher Vorbescheid wegen der Veränderungssperre abgelehnt wurde und der Antragsteller an seinem Windenergievorhaben festhält (vgl. Senatsurt. v. 9. Juli 2020 - 1 C 26/19 -, juris Rn. 21 zum baurechtlichen Vorbescheid).

    Strebt die Gemeinde mittels der Veränderungssperre hingegen an, Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts zu gewinnen, so dient die Veränderungssperre in der Sache lediglich der Sicherung der Planungshoheit (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 -, juris Rn. 30; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 - 1 C 26/19 -, juris Rn. 28;… SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2022 - 1 B 276/21 -, juris Rn. 46).

    Hierfür ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (…BVerwG, Urt. v. 30. August 2012 - 4 C 1.11 -, juris Rn. 12; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 a. a. O., Rn. 29;… SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2022 a. a. O., Rn. 47).

  • OVG Sachsen, 04.10.2022 - 1 C 82/20

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; ergänzendes Verfahren; …

    Etwas Anderes folgt auch nicht aus dem von der Antragsgegnerin zitierten Senatsurteil vom 9. Juli 2020 (- 1 C 26/19 -, juris Rn. 21), in dem die Antragsbefugnis ebenfalls angenommen worden war.

    Die dortige Antragstellerin hatte auf der Grundlage von Vereinbarungen mit den Grundeigentümern zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens eine verbindliche Klärung durch einen baurechtlichen Vorbescheid (§ 75 SächsBO) beantragt, was ihr unter Verweis auf § 14 Abs. 1 BauGB versagt worden war (vgl. Senatsurt. v. 9. Juli 2020 a. a. O.).

    Hierfür ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (…BVerwG, Urt. v. 30. August 2012 - 4 C 1.11 -, juris Rn. 12; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 a. a. O., Rn. 29;… SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2022 a. a. O., juris Rn. 47).

  • OVG Sachsen, 17.06.2021 - 1 B 118/21

    Veränderungssperre; einstweilige Anordnung

    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 2019 - 3 BN 2.18 -, juris Rn. 11 m. w. N., v. 17. Januar 2001 - 6 CN 4.00 -, juris Rn. 10 m. w. N. …und Urt. v. 10. März 1998 - 4 CN 6.97 -, juris Rn. 12; SächsOVG, Beschl. v. 9. Juli 2020 -1 C 26/19 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

    Etwas Anderes folgt auch nicht aus dem von der Antragsgegnerin zitierten Senatsbeschluss vom 9. Juli 2020 (a. a. O.).

    Mit diesem hatte der Senat im konkreten Verfahren die Antragsbefugnis einer Antragstellerin bejaht, die auf der Grundlage von Vereinbarungen mit den Grundeigentümern zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens eine verbindliche Klärung durch einen baurechtlichen Vorbescheid (§ 75 SächsBO) beantragt hatte, was ihr unter Verweis auf § 14 Abs. 1 BauGB versagt worden war (vgl. Senatsbeschl. v. 9. Juli 2020 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 B 395/21

    Uneigentliche Antragshäufung; Ausfertigung; Satzung; Bekanntmachung; ergänzendes …

    Strebt die Gemeinde mittels der Veränderungssperre hingegen an, Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts zu gewinnen, so dient die Veränderungssperre in der Sache der Sicherung der Planungshoheit (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 -, juris Rn. 30; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 - 1 C 26/19 -, juris Rn. 28;… Senatsbeschl. v. 25. Januar 2022 a. a. O, Rn. 46).

    Demzufolge darf eine Veränderungssperre erst erlassen werden, wenn dieser Planungsstand erreicht ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. September 2016 a. a. O., juris Rn. 5;… Beschl. v. 27. Juli 1990 - 4 B 156.89 -, juris Rn. 6; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 a. a. O., Rn. 29).

  • OVG Sachsen, 08.10.2020 - 1 A 868/17

    Vorbescheid; Bebauungsplan; Bestimmtheit; selbstständige Festsetzung; …

    So lässt sich beispielsweise eine künftige Planung grundsätzlich nicht nach § 14 Abs. 1 BauGB durch eine Veränderungssperre sichern, solange die Art der beabsichtigten Nutzung unklar ist (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 - 1 C 26/19 -, juris Rn. 29 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 25.01.2022 - 1 B 276/21

    Veränderungssperre; positives Planungsziel; städtebauliches Konzept

    Strebt die Gemeinde mittels der Veränderungssperre hingegen an, Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts zu gewinnen, so dient die Veränderungssperre in der Sache der Sicherung der Planungshoheit (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 -, juris Rn. 30; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 - 1 C 26/19 -, juris Rn. 28).

    Hierfür ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (…BVerwG, Urt. v. 30. August 2012 - 4 C 1.11 -, juris Rn. 12; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 a. a. O., Rn. 29).

  • OVG Sachsen, 04.04.2022 - 1 B 460/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; einstweilige Anordnung

    Strebt die Gemeinde mittels der Veränderungssperre hingegen an, Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts zu gewinnen, so dient die Veränderungssperre in der Sache lediglich der Sicherung der Planungshoheit (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 -, juris Rn. 30; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 - 1 C 26/19 -, juris Rn. 28;… SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2022 - 1 B 276/21 -, juris Rn. 46).

    Hierfür ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (…BVerwG, Urt. v. 30. August 2012 - 4 C 1.11 -, juris Rn. 12; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 a. a. O., Rn. 29;… SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2022 - 1 B 276/21 -, juris Rn. 47).

  • OVG Sachsen, 23.06.2022 - 1 B 166/22

    Einstweilige Anordnung; Veränderungssperre; Geltungsdauer; Normenklarheit; …

    Strebt die Gemeinde mittels der Veränderungssperre hingegen an, Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts zu gewinnen, so dient die Veränderungssperre in der Sache lediglich der Sicherung der Planungshoheit (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 -, juris Rn. 30; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 - 1 C 26/19 -, juris Rn. 28;… SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2022 - 1 B 276/21 -, juris Rn. 46).

    Hierfür ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (…BVerwG, Urt. v. 30. August 2012 - 4 C 1.11 -, juris Rn. 12; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 a. a. O., Rn. 29;… SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2022 - 1 B 276/21 -, juris Rn. 47).

  • OVG Sachsen, 09.06.2022 - 1 C 106/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; positives Planungsziel; Mindestmaß an …

    Strebt die Gemeinde mittels der Veränderungssperre hingegen an, Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts zu gewinnen, so dient die Veränderungssperre in der Sache lediglich der Sicherung der Planungshoheit (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 -, juris Rn. 30; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 - 1 C 26/19 -, juris Rn. 28;… SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2022 - 1 B 276/21 -, juris Rn. 46).

    Hierfür ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (…BVerwG, Urt. v. 30. August 2012 - 4 C 1.11 -, juris Rn. 12; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 a. a. O., Rn. 29;… SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2022 - 1 B 276/21 -, juris Rn. 47).

  • OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 69/21

    Veränderungssperre; konkretisierte Planungsabsicht; Windenergieanlage; …

    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 2019 - 3 BN 2.18 -, juris Rn. 11 m. w. N., v. 17. Januar 2001 - 6 CN 4.00 -, juris Rn. 10 m. w. N. …und Urt. v. 10. März 1998 - 4 CN 6.97 -, juris Rn. 12; SächsOVG, Beschl. v. 9. Juli 2020 - 1 C 26/19 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
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