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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,257
BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87 (https://dejure.org/1990,257)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1990 - 1 C 26.87 (https://dejure.org/1990,257)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - 1 C 26.87 (https://dejure.org/1990,257)
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Peep-Show II

§ 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festellung der Nichtigkeit - Peep-Show-Betrieb - Unvereinbarkeit mit den guten Sitten - Verletzung der Menschenwürde - Sozialethische Wertvorstellungen - Prostitution

  • saarheim.de
  • archive.org Word Dokument
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Sittenwidrigkeit sog. Peep-Show-Veranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GewO § 33a

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gewerberecht; Sittenwidrigkeit von Peep-Show-Veranstaltungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 314
  • NJW 1990, 2572 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 668
  • DVBl 1990, 701
  • DÖV 1990, 707
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79

    Sittenwidrigkeit von Peep-Shows

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
    Zur Begründung verwies die Beklagte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274).

    In dem streitigen Peep-Show-Betrieb sei - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 64, 274) beschriebenen Fall - beidseitiger Blickkontakt gegeben.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274) die Sittenwidrigkeit üblicher Peep-Shows daraus hergeleitet, daß den zur Schau gestellten Frauen eine ihre Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) mißachtende objekthafte Rolle zugewiesen ist: Die Frauen werden - so hat der Senat die Umstände der Veranstaltung in ihrer Gesamtheit gewürdigt - durch den Veranstalter den in Einzelkabinen befindlichen Zuschauern wie eine der sexuellen Stimulierung dienende Sache zur entgeltlichen Betrachtung dargeboten.

  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
    Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 ; BFH, NJW 1965, 79 ; BGHZ 67, 119 , bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ), den guten Sitten.

    Für das Unwerturteil über die Prostitution ist maßgeblich, daß in entwürdigender Weise der Intimbereich zur Ware gemacht und der Sexualtrieb gewerblich ausgebeutet wird (BGHZ 67, 119 ).

  • BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78

    Gewerberecht - Öffentliche Vorführung - Geschlechtsverkehr - Gute Sitten

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 64, 280 ; 71, 29 ; 71, 34 ) ist der Begriff der guten Sitten ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt.

    Ebensowenig hängt die Sittenwidrigkeit der Vorführung des Geschlechtsverkehrs auf der Bühne (vgl. BVerwGE 64, 280) davon ab, ob sich die Bühne in einem Vergnügungsviertel oder etwa in einem Wohngebiet befindet.

  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 27.83

    Berücksichtigung der beabsichtigten Vorführung von Pornofilmen bei der …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 64, 280 ; 71, 29 ; 71, 34 ) ist der Begriff der guten Sitten ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt.

    Zu Unrecht beruft sich das Oberverwaltungsgericht für seine Auffassung, Peep-Show-Veranstaltungen im Vergnügungsmilieu verstießen nicht gegen die guten Sitten, auf die Entscheidung des Senats, wonach die öffentliche Vorführung pornographischer Filme nicht ohne weiteres sittenwidrig ist (BVerwGE 71, 34).

  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 10.83

    Pause - Vorführung - Pornographischer Film - Striptease-Darbietung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 64, 280 ; 71, 29 ; 71, 34 ) ist der Begriff der guten Sitten ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt.

    Hierdurch hebt sie sich auch von Striptease-Darbietungen ab, die, soweit sie dem herkömmlichen Bild entsprechen, als nicht sittenwidrig angesehen werden (BVerwGE 71, 29).

  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86

    Strafbarkeit des Dirnenbetruges

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
    Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 ; BFH, NJW 1965, 79 ; BGHZ 67, 119 , bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ), den guten Sitten.
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
    Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 ; BFH, NJW 1965, 79 ; BGHZ 67, 119 , bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ), den guten Sitten.
  • BFH, 23.06.1964 - GrS 1/64

    Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" (Prostitution); Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
    Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 ; BFH, NJW 1965, 79 ; BGHZ 67, 119 , bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ), den guten Sitten.
  • BVerwG, 11.02.1987 - 1 B 129.86

    Peep-Show - Erlaubnisfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, verstößt ein Verwaltungsakt nicht nur dann gegen die guten Sitten, wenn er etwas Sittenwidriges anordnet, sondern auch dann, wenn er etwas erlaubt, was wegen seiner Sittenwidrigkeit nicht erlaubnisfähig ist (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Februar 1987 - BVerwG 1 B 129.86 - Buchholz 451.20 § 33 a GewO Nr. 6 = GewArch 1987, 297).
  • VerfGH Bayern, 16.11.1982 - 26-VII-80
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
    Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 ; BFH, NJW 1965, 79 ; BGHZ 67, 119 , bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ), den guten Sitten.
  • VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87

    Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1987 - 6 S 793/86

    Sittenwidrigkeit einer Peep-Show

  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club; …

    Auch im Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG ist auf die dem geschichtlichen Wandel unterworfenen sozialethischen Wertvorstellungen, die in der Rechtsgemeinschaft als Ordnungsvoraussetzungen anerkannt sind, abzustellen (Urteil vom 30. Januar 1990 - BVerwG 1 C 26.87 - BVerwGE 84, 314 ).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Ebenso haben das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Sittenwidrigkeit bei Peep-Shows (BVerwGE 64, 274, 276; 84, 314, 317 f) und der Bundesgerichtshof (BGH) bei vertragsmäßigem Telefonsex angenommen (BGH LM Nr. 14 zu § 138 BGB = NJW 1998, 2895, 2896).

    Hingegen wird die Tätigkeit einer Stripteasetänzerin nicht als sittenwidrig angesehen (BVerwGE 71, 29, 30; 84, 314, 320) und bei ihr vom Bundesarbeitsgericht (BAG) jedenfalls ein faktisches Arbeitsverhältnis angenommen (BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).

  • BFH, 20.08.2014 - X R 15/10

    Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde; …

    Rn. 32 So lässt das BVerwG die Anfechtungsklage gegen eine auf § 44 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gestützte behördliche Nichtigkeitsfeststellung zu (Urteil vom 30. Januar 1990 1 C 26/87, BVerwGE 84, 314).
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