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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6836
BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20 (https://dejure.org/2021,6836)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2021 - 1 C 28.20 (https://dejure.org/2021,6836)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2021 - 1 C 28.20 (https://dejure.org/2021,6836)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und Abs. 4, §§ 28, 30, 37; StAG 1870 § 21; GG Art. 16 Abs. 1; VwGO § 137 Abs. 1 und 2
    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als Deutscher und Erstreckung auf Abkömmlinge

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als Deutscher und Erstreckung auf Abkömmlinge

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als deutscher Staatsangehöriger; Erstreckung des Staatsangehörigkeitserwerbs auf den ...

  • doev.de PDF

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als Deutscher und Erstreckung auf Abkömmlinge

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als deutscher Staatsangehöriger; Erstreckung des Staatsangehörigkeitserwerbs auf den ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als deutscher Staatsangehöriger; Erstreckung des Staatsangehörigkeitserwerbs auf den ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als Deutscher und Erstreckung auf Abkömmlinge

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als Deutscher und Erstreckung auf Abkömmlinge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die langjährige Behandlung des (Groß-)Vaters als deutscher Staatsangehöriger

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    "Ersitzung" der deutschen Staatsangehörigkeit erstreckt sich auch auf Abkömmlinge - "Ersitzung" der deutschen Staatsangehörigkeit erstreckt sich auch auf Abkömmlinge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstreckungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen, die ihre Staatsangehörigkeit von dem Begünstigten ableiten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rückwirkender Staatsangehörigkeitserwerb auch für Abkömmlinge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 172, 109
  • NJW 2021, 2669
  • NVwZ-RR 2021, 783
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Rn. 39 Der nach Art. 16 Abs. 1 GG aufgrund eines Gesetzes mögliche Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit setzt voraus, dass der deutsche Staatsangehörige den Eintritt der gesetzlichen Rechtsfolge in zumutbarer Weise beeinflussen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ).

    Eine solche wäre aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, denen im Bereich der staatsangehörigkeitsrechtlichen Verlustregelungen erhebliche Bedeutung zukommt (…vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juli 2019 - 2 BvR 1327/18 - InfAuslR 2019, 390 Rn. 33; ebenso BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ), erforderlich.

  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16

    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt; …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Rn. 17 Maßgeblich für die Prüfung des Anspruchs auf behördliche Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ist die gegenwärtige Rechtslage (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 - NVwZ 2017, 1312 Rn. 10).

    Der Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund Erstreckung besteht in dem für die begehrte Feststellung in tatsächlicher Hinsicht maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 - NVwZ 2017, 1312 Rn. 10) unabhängig davon fort, ob der Kläger vor dem Eintreten der Erstreckungswirkung im April 2015 durch einen freiwilligen Eintritt in die brasilianischen Streitkräfte einen Verlusttatbestand verwirklicht hat (3.3.).

  • BVerfG, 17.07.2019 - 2 BvR 1327/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verlust der Staatsangehörigkeit eines Kindes …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Eine solche wäre aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, denen im Bereich der staatsangehörigkeitsrechtlichen Verlustregelungen erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Juli 2019 - 2 BvR 1327/18 - InfAuslR 2019, 390 Rn. 33; ebenso BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ), erforderlich.
  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 20.09

    Antragserwerb; Bewusstsein deutscher Staatsangehörigkeit; Verlust der deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Denn nur dann hat dieser objektiv Anlass, von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen und bis zu deren Erhalt auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zu verzichten oder seinen Schritt noch einmal zu überdenken (…vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 2010 - 5 C 5.09 - NVwZ-RR 2010, 658 und - 5 C 4.09 - juris Rn. 9, sowie Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 20.09 - Buchholz 130 § 25 StAG Nr. 15 = juris Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 C 35.93

    Auslegung des Begriffs Abkömmling - Bestehen eines Einbürgerungsanspruchs - …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Rn. 42 Der Begriff der "Abkömmlinge" erfasst auch die Kindeskinder (vgl. etwa zu Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1994 - 1 C 35.93 - BVerwGE 95, 36 = juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 06.04.2006 - 5 C 21.05

    Erklärungserwerb; Erklärungsrecht; Staatsangehörigkeit; Erwerb der - durch …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Zum anderen meint "Erstreckung" des Staatsangehörigkeitserwerbs auf Abkömmlinge auch in anderen Vorschriften deren automatischen Staatsangehörigkeitserwerb, ohne dass auch in ihrer Person die Voraussetzungen für den Staatsangehörigkeitserwerb des Stammberechtigten ganz oder teilweise vorliegen müssten (vgl. etwa § 6 Satz 2 StAG; siehe auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2006 - 5 C 21.05 - Buchholz 130.0 RuStAÄndG Nr. 5 Rn. 16 mit weiteren Beispielen).
  • BVerwG, 29.04.2010 - 5 C 5.09

    Antragserwerb; Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Feststellung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Denn nur dann hat dieser objektiv Anlass, von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen und bis zu deren Erhalt auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zu verzichten oder seinen Schritt noch einmal zu überdenken (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 2010 - 5 C 5.09 - NVwZ-RR 2010, 658 und - 5 C 4.09 - juris Rn. 9, …sowie Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 20.09 - Buchholz 130 § 25 StAG Nr. 15 = juris Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 29.04.2010 - 5 C 4.09

    Antragserwerb; Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Feststellung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Denn nur dann hat dieser objektiv Anlass, von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen und bis zu deren Erhalt auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zu verzichten oder seinen Schritt noch einmal zu überdenken (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 2010 - 5 C 5.09 - NVwZ-RR 2010, 658 und - 5 C 4.09 - juris Rn. 9, …sowie Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 20.09 - Buchholz 130 § 25 StAG Nr. 15 = juris Rn. 14 f.).
  • BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Anlässlich des Streitfalles bedarf keiner Entscheidung, inwieweit dem zu folgen ist (zur Problematik der "hypothetischen Betrachtung" auch in Anwendung gleichheitswidrigen Staatsangehörigkeitsrechts s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2020 - 2 BvR 2628/18 -, InfAuslR 2020, 285).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 17.14

    Adoption; Annahme als Kind; Antragstellung; Zeitpunkt der Antragstellung; …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20
    Denn dieser Staatsangehörigkeitsausweis hatte nach der seinerzeit geltenden Rechtslage nur den Charakter einer widerlegbaren Vermutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 17.14 - BVerwGE 151, 245 Rn. 13 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 19 A 1170/11

    Anwendbarkeit von § 21 Abs. 1 S. 1 StAG 1870 auch auf im Ausland geborene Kinder …

  • VG Stade, 27.08.2009 - 1 A 560/09

    Vertrauensschutz bei dem Ersitzen der deutschen Staatsangehörigkeit; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 12 A 1842/06

    Umfang der Beweislast für den Nachweis der Eintragung eines Urgroßvaters und / …

  • VG Köln, 07.08.2017 - 10 K 5358/15
  • BVerwG, 04.03.2026 - 1 C 4.25

    Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nach Einbürgerung in den …

    Rechtsänderungen, die nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, sind zu berücksichtigen, wenn das Tatsachengericht - entschiede es anstelle des Revisionsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (vgl. zur positiven Feststellungsentscheidung BVerwG, Urteil vom 30. März 2021 - 1 C 28.20 - BVerwGE 172, 109 Rn. 17).
  • VG Stuttgart, 02.03.2022 - 4 K 40/21

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen …

    Dementsprechend hat der Kläger folgerichtig davon abgesehen, seine Anfechtungsklage mit einer Verpflichtungsklage, gerichtet auf die verbindliche behördliche Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, zu kombinieren (vgl. zur Statthaftigkeit einer kombinierten Verpflichtungs- und Anfechtungsklage BVerwG, Urt. v. 30.03.2021 - 1 C 28/20 - juris Rn. 15).

    Rn. 14 Maßgeblich für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist die gegenwärtige Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.03.2021 - 1 C 28/20 - juris Rn. 17 …und Urt. v. 19.04.2018 - 1 C 1/17 - juris Rn. 11) und damit das Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG - in der aktuellen Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 12.08.2021 (BGBl. I S. 3538).

    Diese Bestimmung dient dem Vertrauensschutz des Einzelnen und der Gewährleistung von Rechtssicherheit, vor allem in den Bereichen, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit Voraussetzung weiterer Rechte ist, etwa beim Wahlrecht oder im Beamtenrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.03.2021 - 1 C 28/20 - juris Rn. 23).

    § 3 Abs. 2 Satz 1 StAG findet nur auf Personen Anwendung, die nicht ohnehin bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die also zu Unrecht als deutsche Staatsangehörige behandelt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.03.2021 - 1 C 28/20 - juris Rn. 23).

    Hieraus folgt, dass eine Behandlung als deutscher Staatsangehöriger endet, wenn dem Betroffenen von einer deutschen Stelle im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 StAG Zweifel am Bestehen seiner deutschen Staatsangehörigkeit mitgeteilt werden; das gilt insbesondere, wenn ihm ein Bescheid dieser Stellen bekannt gegeben wird, in dem vom Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit ausgegangen wird, aber auch schon dann, wenn ihm eine zuständige deutsche Stelle Umstände zur Kenntnis bringt, die zu einer anderweitigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Bewertung führen (können) und/oder ein Staatsangehörigkeitsprüfungsverfahren offenen Ausgangs eingeleitet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.03.2021 - 1 C 28/20 - juris Rn. 25; VG Köln…, Urt. vom 04.02.2015 - 10 K 7733/13 - juris Rn. 90;… VG Berlin, Urt. v. 07.12.2016 - 2 K 433.15 - juris Rn. 34).

  • BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanerkennung: …

    Denn die in § 4 Abs. 1 StAG enthaltene Inbezugnahme der deutschen Gesetze umfasst auch das Kollisionsrecht (BVerwGE 172, 109 = NJW 2021, 2669 Rn. 42).
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