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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.04.1985

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,661
BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81 (https://dejure.org/1983,661)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1983 - 1 C 28.81 (https://dejure.org/1983,661)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1983 - 1 C 28.81 (https://dejure.org/1983,661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen Verwaltungsakten - Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung - Antrag auf Einbürgerung - Zweck einer erforderlichen Zustimmung des Reichsministers des Innern - Geltungsbereich eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 70
  • NVwZ 1984, 111 (Ls.)
  • DVBl 1983, 1002
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    § 9 RuStAG räumt daher bei Vorliegen seiner tatbestandlichen Voraussetzungen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Einbürgerung ein (BVerwGE 64, 7 [9]).

    Die allgemeine Einbürgerungsermächtigung des § 8 RuStAG wird durch § 9 RuStAG nicht völlig verdrängt (BVerwGE 64, 7), und zwar selbst dann nicht, wenn der Einbürgerung nach § 9 Abs. 1 RuStAG ein erheblicher Belang der Bundesrepublik entgegensteht.

  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO, …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35];Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).

    Diese Grundsätze, an denen festgehalten wird, hat das Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Zusammenhängen wiederholt dargelegt (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [127 f.]; 42, 8 [10 f.]; 54, 328 [331];Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 17.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3).

  • BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Das Zustimmungsrecht ist danach eine Weisungsbefugnis in abgeschwächter Form (BVerwGE 42, 279 [284]).

    Art. 128 GG erfaßt auch Weisungsrechte ehemaliger Reichsminister, zumal unter der Bundesregierung im Sinne des in Art. 128 GG in Bezug genommenen Art. 84 Abs. 5 GG ebenfalls einzelne Bundesminister zu verstehen sind (BVerwGE 42, 279 [283]).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG ist dem Ausländer nämlich der Daueraufenthalt grundsätzlich gewährleistet (vgl. BVerwGE 56, 246; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; AuslVwV Nr. 4 a zu § 2, GMBl. 1977, 202).
  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Das bedeutet, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die vorgesehene Rechtsfolge grundsätzlich gezogen werden muß und nur in atypischen Fällen ausnahmsweise verweigert werden darf (vgl. BVerwGE 49, 16 [23]; 56, 220 [223];… ferner Makarov/v. Mangoldt, StAngR-Komm. 3. Aufl., § 9 RuStAG Rdnr. 9; Schwerdtfeger, 53. DJT, Gutachten A S. 125).
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Das bedeutet, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die vorgesehene Rechtsfolge grundsätzlich gezogen werden muß und nur in atypischen Fällen ausnahmsweise verweigert werden darf (vgl. BVerwGE 49, 16 [23]; 56, 220 [223];… ferner Makarov/v. Mangoldt, StAngR-Komm. 3. Aufl., § 9 RuStAG Rdnr. 9; Schwerdtfeger, 53. DJT, Gutachten A S. 125).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis - …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG ist dem Ausländer nämlich der Daueraufenthalt grundsätzlich gewährleistet (vgl. BVerwGE 56, 246; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; AuslVwV Nr. 4 a zu § 2, GMBl. 1977, 202).
  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79

    Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG ist dem Ausländer nämlich der Daueraufenthalt grundsätzlich gewährleistet (vgl. BVerwGE 56, 246; 60, 126 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]; AuslVwV Nr. 4 a zu § 2, GMBl. 1977, 202).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Ist eine nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung unterblieben, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne entsprechende, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erhebende Rüge dieser Mangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und die Sache grundsätzlich an die Vorinstanz zurückzuverweisen; nach § 142 VwGO ist eine Heilung des Mangels im Revisionsverfahren ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [125 ff.]; 36, 188 [190]; 51, 268 [269]; 57, 31 [35];Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 47).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
    Diese Grundsätze, an denen festgehalten wird, hat das Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Zusammenhängen wiederholt dargelegt (vgl. z.B. BVerwGE 18, 124 [127 f.]; 42, 8 [10 f.]; 54, 328 [331];Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 17.65 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 3).
  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Irrevisibles Landesrecht - Revisibles Bundesrecht - Notwendigkeit einer Beiladung

  • BVerwG, 07.10.1977 - 4 C 47.75

    Baugenehmigungsbehörde - Zustimmungsbedürftige Baugenehmigung - Bauliche Anlage - …

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77

    Flurbereinigungsplan - Technische Maßnahmen - Herstellung gemeinschaftlicher …

  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 24.66

    Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren

  • BVerwG, 02.08.1979 - 1 B 171.79

    Beschwerdebefugnis einer Beigeladenen - Antrag auf Einbürgerung - Feststellung …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1981 - 1 S 1963/80

    Einbürgerung; Rückzahlung von staatlichen Förderungsmitteln

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …

    Es müssen demnach besondere Umstände vorliegen, die eine Einbürgerung nach Sinn und Zweck des Gesetzes unangemessen erscheinen lassen (vgl. Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4 = NVwZ 1984, 111 und vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - BVerwGE 77, 164 ; vgl. auch Beschluss vom 15. August 1985 - BVerwG 1 CB 141.84 - InfAuslR 1986, 7).

    Entsprechendes kann in Betracht kommen, wenn die Ehe des Einbürgerungsbewerbers gescheitert ist (vgl. Urteil vom 16. Mai 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 4.89

    Spezialmärkte - Jahrmärkte - Marktveranstaltung - Zeitabstand

    Insofern stellt sich das Gebot des "größeren Zeitabstandes" als Soll-Vorschrift (vgl. dazu z.B. Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4; Beschluß vom 20. Februar 1986 - BVerwG 5 ER 265.84 - Buchholz 436.36 § 53 BAföG Nr. 5) dar.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Soweit auch bei einer solchen Rechtslage die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil des 2. Senats vom 10. März 1964, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 28.81 -) es für geboten hält, die vorinstanzliche Entscheidung allein wegen Verstoßes gegen § 65 Abs. 2 VwGO aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen, vermag der erkennende Senat die Notwendigkeit eines derartigen Verfahrens nicht zu erkennen; denn der Verfahrensfehler der unterlassenen notwendigen Beiladung würde sich in einem solchen Fall jedenfalls nicht auswirken.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.1985 - 1 C 28.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6512
BVerwG, 26.04.1985 - 1 C 28.81 (https://dejure.org/1985,6512)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1985 - 1 C 28.81 (https://dejure.org/1985,6512)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1985 - 1 C 28.81 (https://dejure.org/1985,6512)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79

    Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 1 C 28.81
    Der beschließende Senat setzt in langjähriger Praxis den Wert des Streitgegenstandes in Einbürgerungsverfahren in aller Regel gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG auf 4.000 DM fest (vgl.z.B. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 1 C 56.79 -).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 16.92

    Streitwert - Einberufung zur Wehrdienstübung - Anfechtung eines …

    Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwertes ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG der wirtschaftliche Wert des Klageziels, das der Kläger mit seinem Klageantrag unmittelbar erreichen will (vgl. Beschlüsse vom 26. April 1985 - BVerwG 1 C 28.81 - amtlicher Umdruck S. 3 , vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 26.86 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 13 S. 1 ).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 26.86

    Doppelte Staatsbürgerschaft - Einbürgerungsbewerber - Einbürgerungsbehörde - …

    Für die von der Klägerin mit Schriftsatz vom 17. Februar 1987 angeregte Festsetzung des Streitwertes auf 100.000 DM ist danach kein Raum (vgl. auchBeschluß vom 26. April 1985 - BVerwG 1 C 28.81 -).
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