Rechtsprechung
| BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 4.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Spezialmärkte - Jahrmärkte - Marktveranstaltung - Zeitabstand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO §§ 67 ff.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 09.11.1988 - 7 VG A 63/88
- BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 4.89
Papierfundstellen
- BVerwGE 88, 1
- NJW 1992, 997 (Ls.)
- MDR 1991, 1005
- NVwZ 1991, 1057
- NVwZ 1991, 1080
- DVBl 1991, 940
- DÖV 1991, 649
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88
Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 4.89
Hierfür sind vielmehr zusätzliche aus der Natur der Sache oder aus der konkreten gesetzlichen Regelung folgende Anhaltspunkte erforderlich (vgl. z.B. Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 10.88 - Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 9 S. 5 = GewArch 1990, 355 ). - BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81
Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 4.89
Insofern stellt sich das Gebot des "größeren Zeitabstandes" als Soll-Vorschrift (vgl. dazu z.B. Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4; Beschluß vom 20. Februar 1986 - BVerwG 5 ER 265.84 - Buchholz 436.36 § 53 BAföG Nr. 5) dar. - BVerwG, 20.02.1986 - 5 ER 265.84
Sozialrechtliche Ausgestaltung der Rückzahlungspflicht für Ausbildungsförderung …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 4.89
Insofern stellt sich das Gebot des "größeren Zeitabstandes" als Soll-Vorschrift (vgl. dazu z.B. Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4; Beschluß vom 20. Februar 1986 - BVerwG 5 ER 265.84 - Buchholz 436.36 § 53 BAföG Nr. 5) dar.
- OVG Bremen, 13.06.2018 - 2 LB 72/18
Marktrechtliche Festsetzung - "Weser Winterwald" - Festsetzung eines Marktes; …
Bei dem Begriff des "größeren Zeitabstandes" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der keinen Beurteilungsspielraum für die Behörde eröffnet und gerichtlich voll überprüfbar ist (BVerwG, Urteil vom 12.02.1991 - 1 C 4/89 -, BVerwGE 88, 1-8, Rn. 12).Der Grund für das Erfordernis des größeren Zeitabstandes liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.02.1991, a.a.O., Rn. 19 f.) darin, dass die Festsetzung von Märkten neben Pflichten für den Veranstalter im Interesse der Förderung des Marktverkehrs gewisse "Marktprivilegien" vermittele.
- BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde - …
Der Senat teilt die Ansicht des Berufungsgerichts, daß die Vorschrift des § 52 Abs. 2 Satz 2 HwO entsprechend ihrem Wortlaut als Sollvorschrift im verwaltungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, d.h. als eine Vorschrift, die zwar im Regelfall für die Innung rechtlich zwingend ist, ihr in Sonderfällen aber gestattet, von der Regel abzuweichen (vgl. BVerwGE 64, 318 ; 88, 1 ). - BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle …
Gegen eine Veränderung der Schreibweise spricht zwar, daß nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 2 und 3 PAuswG innerhalb und außerhalb der Zone für das automatische Lesen übereinstimmend die Angabe des Familiennamens vorgesehen ist und die Verwendung des gleichen Begriffs in zwei Absätzen desselben Paragraphen eine übereinstimmende Auslegung nahelegt (BVerwGE 88, 1 ), zumal das Gesetz bei anderen Angaben differenziert ("Staatsangehörigkeit" nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 9 PAuswG gegenüber der Abkürzung "D" für die Eigenschaft als Deutscher nach § 1 Abs. 3 Nr. 6 PAuswG).
- BVerwG, 03.12.2009 - 9 B 79.09
Auslegung des § 44 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz ( FlurbG ) als "Muss"-Vorschrift
Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (Urteile vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275 und vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 4.89 - BVerwGE 88, 1 ; jeweils m.w.N.). - BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91
Ablehnung eines Antrages auf Festsetzung von sonntäglichen …
Die Beschwerde trägt vor, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 4.89 - (GewArch 1991, 180) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO); das Berufungsgericht folge nämlich nicht der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen "Ansicht, daß nur diejenigen Ablehnungsgründe (im Sinne des § 69 a Abs. 1 GewO), die die Beklagte selbst in ihren Bescheiden angegeben hat, zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihrer Bescheide herangezogen werden können". - VG Bremen, 26.10.2017 - 5 K 2821/16
Marktrechtliche Festsetzung - "Weser Winterwald" - Festsetzung; Weihnachtsmarkt
Im Übrigen weisen die Spezialmärkte und Jahrmärkte die gleichen tatbestandlichen Voraussetzungen mit identischem Bedeutungsinhalt auf (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.02.1991 - 1 C 4/89, juris Rn. 15).Diesem Ziel des Gesetzes widerspräche es auch, wenn das - ohnehin nicht ausnahmslos, sondern nur "im allgemeinen" geltende gesetzliche Erfordernis des "größeren Zeitabstandes" im Sinne eines von Fall zu Fall - etwa je nach Gemeindegröße, örtlicher Versorgungsanlage oder konkreter Wettbewerbssituation - variierenden Maßstabs verstanden würde (vgl. insgesamt BVerwG, Urt. v. 12.02.1991 - 1 C 4/89, juris Rn. 12).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1992 - 4 A 1305/91
Gewerberecht: Abhaltung von Jahrmärkten, Bestimmung des Zeitabstands
Der maßgebliche örtliche Bereich umfasse nicht notwendig das gesamte Gemeinde- oder Stadtgebiet; in einem in mehrere Ortsteile gegliederten Gemeindegebiet beziehe sich das Abstandsgebot vielmehr auf die Veranstaltungen im einzelnen Ortsteil (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1991 - 1 C 4.89 -, GewArch 1991, 180 (182); Urteil vom 12. Februar 1991 - 1 C 23.88 -, n.v).Die diesbezüglichen Entscheidungsgründe, vgl. Urteil vom 12. Februar 1991 - 1 C 4.89 -, GewArch 1991, 180 (182 rechte Spalte), beziehen sich vielmehr auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen einen geringeren Zeitabstand genügen lassen kann.
- OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1994 - 3 L 180/93
Verbot der Sonntagsarbeit; Sonntagsarbeit; Jahrmarkt
Dabei ist zwischen Spezialmärkten im Sinne von Abs. 1 und Jahrmärkten im Sinne von Abs. 2 des § 68 GewO kein Unterschied zu machen (BVerwG, Urteil vom 12.02.1991 - 1 C 4/89 -, NVwZ 1991, 1080).Zwar umfaßt der maßgebliche örtliche Bereich nicht notwendig das gesamte Gemeinde- oder Stadtgebiet, sondern in einem in mehrere Ortsteile gegliederten Gemeindegebiet bezieht sich das Abstandsgebot vielmehr auf die Veranstaltungen im einzelnen Ortsteil (BVerwG, Urteil vom 12.02.1991, aaO), doch ist eine derartige Differenzierung nach Ortsteilen hier nicht angezeigt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2010 - 6 A 2881/07
Zulassungsantrag gegen die Abweisung einer auf Wiedereinstellung in den …
Rn. 10 9 B 79.09 -, juris; Urteile vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275 (278), und vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 4.89 - BVerwGE 88, 1 (8), jeweils mit weiteren Nachweisen. - BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88
Das gesetzliche Regelerfordernis des größeren Zeitabstandes zwischen einzelnen …
Das gesetzliche Regelerfordernis des "größeren Zeitabstandes" zwischen einzelnen Jahrmärkten oder Spezialmärkten (§ 68 Abs. 1 und 2 GewO) ist erfüllt, wenn zwischen den Marktveranstaltungen im selben Ort oder Ortsteil ein Zeitabstand von etwa einem Monat liegt (wie Urteil vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 4.89 -). - VG Augsburg, 21.10.2004 - Au 4 E 04.1545
Gewerberecht: Zulassung eines Spezialmarktes
- VG Hannover, 17.08.1995 - 7 A 8481/94
Versagung der Festsetzung von Märkten nach der Gewerbeordnung; Veranstaltung von …
- VG Hamburg, 23.11.2021 - 11 K 3853/18
Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Gebühren für ein Wohnnutzungsgebot …
- VG Mainz, 13.02.2009 - 6 L 96/09
Bingen: Keine Erlaubnis für "DJ-Geburtstagsfeier"
- VG Aachen, 10.03.2008 - 7 K 1303/07
Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Veranstaltung …
- VG Schleswig, 16.07.2009 - 12 A 89/09
Festsetzung eines Trödel- oder Flohmarktes
- VG Augsburg, 30.09.2009 - Au 4 K 08.1791
Fortsetzungsfeststellungsklage
- VG Minden, 13.07.2020 - 4 K 574/19
- VG Gelsenkirchen, 28.04.2006 - 19 K 7049/03
Versorgungswerk, Beiträge, Säumniszuschläge, Zahlungsunfähigkeit
- VG Minden, 03.07.2020 - 4 K 574/19
- VG Minden, 18.04.2013 - 4 K 2821/12
Rechtliche Ausgestaltung einer Ernennungszusicherung in den Vorbereitungsdienst …
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