Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,667
BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20 (https://dejure.org/2021,667)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2021 - 1 C 42.20 (https://dejure.org/2021,667)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 (https://dejure.org/2021,667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1, § 34a Abs. 1; VO (EU) Nr. 604/2013 Art. 12 Abs. 2 und 4, Art. 21 Abs. 1 Unterabs. 1, Art. 22 Abs. 1, Art. 27 Abs. 3 und 4, Art. 29 Abs. 1 und 2
    Verlängerung der Dublin III-Überstellungsfrist wegen Flüchtigseins des Asylbewerbers

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verlängerung der Dublin III-Überstellungsfrist wegen Flüchtigseins des Asylbewerbers

  • Wolters Kluwer

    Ansehen eines Asylbewerbers als flüchtig bei Kenntnis der Behörde vom Aufenthaltsort (hier: sog. offenes Kirchenasyl); Verlängerung der Frist zur Überstellung eines Flüchtlings in den zuständigen Mitgliedstaat

  • doev.de PDF

    Verlängerung der Dublin III-Überstellungsfrist wegen Flüchtigseins des Asylbewerbers

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • milo.bamf.de

    AsylG, § 29 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; VwGO, § 80 Abs 5; EUV 604/2013, Art 27 Abs 4; EUV 604/2013, Art 29 Abs 2; VwGO, § 80 Abs 4; VwGO, § 113 Abs 1 S 1
    Iran: Dublin: kein Flüchtigsein bei offenem Kirchenasyl

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF

    Flüchtig, Überstellungsfrist, Kirchenasyl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Dublin III-Verordnung; flüchtig; offenes Kirchenasyl; Unzulässigkeit; Unterbrechung; verdecktes Kirchenasyl; Wiederauftauchen; internationale Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang

  • rechtsportal.de

    Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Dublin III-Verordnung; flüchtig; offenes Kirchenasyl; Unzulässigkeit; Unterbrechung; verdecktes Kirchenasyl; Wiederauftauchen; internationale Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen Flüchtigseins des Asylbewerbers bei Kenntnis des Aufenthaltsorts im Kirchenasyl

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen Flüchtigseins des Asylbewerbers bei Kenntnis des Aufenthaltsorts im Kirchenasyl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kirchenasyl - und die Dublin-Überstellungsfrist

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist bei Kenntnis des Aufenthaltsorts im Kirchenasyl - Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist bei Kenntnis des Aufenthaltsorts im Kirchenasyl

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine verlängerte Überstellungsfrist bei nicht flüchtigen Asylbewerbern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 171, 222
  • NVwZ 2021, 875
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20
    Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 53 ff.) ist ein Antragsteller "flüchtig" im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin III-VO, wenn er sich den für die Durchführung seiner Überstellung zuständigen nationalen Behörden gezielt entzieht, um die Überstellung zu vereiteln.

    Dies kann angenommen werden, wenn die Überstellung nicht durchgeführt werden kann, weil der Antragsteller die ihm zugewiesene Wohnung verlassen hat, ohne die zuständigen nationalen Behörden über seine Abwesenheit zu informieren, sofern er über die ihm insoweit obliegenden Pflichten unterrichtet wurde, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 70).

    Hiernach setzt der Begriff "flüchtig" objektiv voraus, dass sich der Antragsteller den zuständigen nationalen Behörden entzieht und die Überstellung hierdurch tatsächlich (zumindest zeitweise) unmöglich macht (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 60).

    Das Verhalten des Antragstellers muss kausal dafür sein, dass er nicht an den zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden kann (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 70; OVG Bautzen…, Beschluss vom 27. April 2020 - 5 A 157/20.A - juris Rn. 5; VGH München, Urteil vom 12. Februar 2020 - 14 B 19.50010 - AuAS 2020, 81 ).

    Subjektiv ist erforderlich, dass sich der Antragsteller gezielt und bewusst den nationalen Behörden entzieht und seine Überstellung vereiteln will (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 56).

    Aufgrund der erheblichen Schwierigkeiten, den Beweis für die innere Tatsache der Entziehungsabsicht zu führen und um das effektive Funktionieren des Dublin-Systems zu gewährleisten, darf aus dem Umstand des Verlassens der zugewiesenen Wohnung, ohne die Behörden über die Abwesenheit zu informieren, zugleich auf die Absicht geschlossen werden, sich der Überstellung zu entziehen, sofern der Betroffene ordnungsgemäß über die ihm insoweit obliegenden Pflichten unterrichtet wurde (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 61 f.).

    Insbesondere ist Art. 27 Abs. 1 Dublin III-VO dahin auszulegen, dass im Rahmen eines gegen eine Überstellungsentscheidung gerichteten Verfahrens die betreffende Person sich auf Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO berufen und geltend machen kann, dass die sechsmonatige Überstellungsfrist abgelaufen sei, weil sie nicht flüchtig gewesen sei (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 70).

  • BVerwG, 08.06.2020 - 1 B 19.20

    Zur Frage des "Flüchtigseins" bei offenem Kirchenasyl; erfolglose …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20
    Namentlich kann die rechtlich nicht verbindliche Verfahrensabsprache zwischen der Beklagten und den Kirchen zum Vorgehen bei Personen, die sich im Kirchenasyl befinden, auch nicht die Auslegung des unionsrechtlichen Rechtsbegriffs "flüchtig" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO beeinflussen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2020 - 1 B 19.20 - InfAuslR 2020, 427).

    Dass für eine Überstellung grundsätzlich ein zusammenhängender Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung stehen soll (EuGH…, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08 [ECLI:EU:C:2009:41], Petrosian - Rn. 43 ff.), um die Überstellung zu bewerkstelligen, rechtfertigt deswegen keine andere Beurteilung, weil es die Beklagte selbst in der Hand hat, bei zwischenzeitlichen Überstellungshindernissen infolge einer Flucht i.S.d. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin III-VO zeitnah durch eine Verlängerung der Überstellungsfrist zu reagieren; etwaige Kommunikationsmängel im Verhältnis zu den mit dem Vollzug der Überstellung betrauten Behörden müsste sich die Beklagte zurechnen lassen (s.a. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2020 - 1 B 19.20 - InfAuslR 2020, 427).

  • BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20
    Mit Ergehen der ablehnenden gerichtlichen Entscheidung vom 7. Januar 2019 wurde die sechsmonatige Überstellungsfrist erneut in Gang gesetzt (vgl. stRspr, BVerwG, Urteile vom 26. Mai 2016 - 1 C 15.15 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 83 Rn. 11 …und vom 8. Januar 2019 - 1 C 16.18 - BVerwGE 164, 165 Rn. 17) und endete am 7. Juli 2019.
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20
    Rn. 18 1. Die Klage ist, soweit sie sich gegen die Unzulässigkeitsentscheidung in Ziff. 1 des Bescheids des Bundesamts vom 22. Oktober 2018 richtet, als Anfechtungsklage statthaft (BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - BVerwGE 153, 162 Rn. 13 f. …und vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 6 Rn. 12) und auch im Übrigen zulässig.
  • BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18

    Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20
    Mit Ergehen der ablehnenden gerichtlichen Entscheidung vom 7. Januar 2019 wurde die sechsmonatige Überstellungsfrist erneut in Gang gesetzt (…vgl. stRspr, BVerwG, Urteile vom 26. Mai 2016 - 1 C 15.15 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 83 Rn. 11 und vom 8. Januar 2019 - 1 C 16.18 - BVerwGE 164, 165 Rn. 17) und endete am 7. Juli 2019.
  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20
    Dass für eine Überstellung grundsätzlich ein zusammenhängender Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung stehen soll (EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08 [ECLI:EU:C:2009:41], Petrosian - Rn. 43 ff.), um die Überstellung zu bewerkstelligen, rechtfertigt deswegen keine andere Beurteilung, weil es die Beklagte selbst in der Hand hat, bei zwischenzeitlichen Überstellungshindernissen infolge einer Flucht i.S.d. Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin III-VO zeitnah durch eine Verlängerung der Überstellungsfrist zu reagieren; etwaige Kommunikationsmängel im Verhältnis zu den mit dem Vollzug der Überstellung betrauten Behörden müsste sich die Beklagte zurechnen lassen (s.a. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2020 - 1 B 19.20 - InfAuslR 2020, 427).
  • BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17

    Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20
    Rn. 18 1. Die Klage ist, soweit sie sich gegen die Unzulässigkeitsentscheidung in Ziff. 1 des Bescheids des Bundesamts vom 22. Oktober 2018 richtet, als Anfechtungsklage statthaft (…BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - BVerwGE 153, 162 Rn. 13 f. und vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 6 Rn. 12) und auch im Übrigen zulässig.
  • BVerwG, 02.12.2019 - 1 B 75.19

    Verlängerung der Dublin III-Überstellungsfrist ist kein Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20
    Rn. 28 2. Die Klägerin hat auch einen subjektiv-öffentlichen Anspruch darauf, dass die objektive Zuständigkeitsordnung eingehalten und ein durch das Fristenregime des Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO bewirkter Zuständigkeitsübergang beachtet wird (BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - 1 B 75.19 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- und Asylrecht Nr. 107 Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2019 - 10 LA 155/19

    Begeben eines Asylbewerbers in das Kirchenasyl zur Entziehung der Überstellung …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20
    Vielmehr verzichtet der Staat als Ausdruck des Respekts vor einer christlich-humanitären Tradition bewusst darauf, das Recht durchzusetzen (vgl. in diesem Sinne auch: VGH München, Urteil vom 12. Februar 2020 - 14 B 19.50010 - AuAS 2020, 81 ; OVG Koblenz…, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 7 A 10885/19 - juris Rn. 12; OVG Bremen…, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 125/19 - juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A - juris Rn. 12 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 - InfAuslR 2019, 400 ;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: September 2020, § 29 AsylG Rn. 49a;… Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 29 AsylG Rn. 53).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - 13 A 2890/19

    Bewertung eines sich im Kirchenasyl befindlichen Asylbewerbers als flüchtig; …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20
    Vielmehr verzichtet der Staat als Ausdruck des Respekts vor einer christlich-humanitären Tradition bewusst darauf, das Recht durchzusetzen (vgl. in diesem Sinne auch: VGH München, Urteil vom 12. Februar 2020 - 14 B 19.50010 - AuAS 2020, 81 ; OVG Koblenz…, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 7 A 10885/19 - juris Rn. 12; OVG Bremen…, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 125/19 - juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A - juris Rn. 12 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 - InfAuslR 2019, 400 ;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: September 2020, § 29 AsylG Rn. 49a;… Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 29 AsylG Rn. 53).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2020 - 7 A 10885/19

    Flüchtigkeit eines sich im Kirchenasyl befindlichen Asylbewerbers

  • OVG Sachsen, 27.04.2020 - 5 A 157/20

    Sog. offenes Kirchenasyl; Überstellungsfrist; Fluchtabsicht

  • OVG Bremen, 18.09.2019 - 1 LA 125/19

    Kirchenasyl, flüchtig, Überstellungsfrist, Fristverlängerung, …

  • BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 26.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung …

    Bloße Flugunwilligkeit, ein Aufenthalt im offenen Kirchenasyl (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 26 m.w.N.) oder ein einmaliges Nichtantreffen in der Wohnung oder Unterkunft reichen nicht für die Annahme, ein Antragsteller sei flüchtig im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 53 ff.; s.a. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 [ECLI:DE:BVerwG:2021:260121U1C42.20.0] - NVwZ 2021, 875 Rn. 25) ist ein Antragsteller flüchtig im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO, wenn er sich den für die Durchführung seiner Überstellung zuständigen nationalen Behörden gezielt entzieht, um die Überstellung zu vereiteln.

    Wie aus der Verwendung der Zeitform des Präsens in Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO ("flüchtig ist") folgt, muss der Antragsteller im Zeitpunkt der Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist noch (aktuell) flüchtig sein, die Flucht also noch fortbestehen (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 27).

    Folglich reicht bei einem den zuständigen Behörden bekannten Aufenthalt des Antragstellers grundsätzlich weder dessen Flugunwilligkeit, ein Aufenthalt im offenen Kirchenasyl (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 26 m.w.N.), ein einmaliges Nichtantreffen in der Wohnung oder Unterkunft noch das Nichtbefolgen einer Selbstgestellungsaufforderung für die Annahme, er sei im unionsrechtlichen Sinne flüchtig.

    Rn. 24 Ob in Ausnahmefällen trotz bekannter Anschrift, etwa bei Verhinderung fortgesetzter Überstellungsversuche oder einem Verhalten, das einer fortdauernden Flucht gleichsteht, ein gegebenenfalls in der Gesamtwürdigung (fortbestehendes) Flüchtigsein im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 27), bedarf auch im vorliegenden Verfahren keiner abschließenden Entscheidung.

    Insbesondere ist Art. 27 Abs. 1 Dublin III-VO dahin auszulegen, dass im Rahmen eines gegen eine Überstellungsentscheidung gerichteten Verfahrens die betreffende Person sich auf Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO berufen und geltend machen kann, dass die sechsmonatige Überstellungsfrist abgelaufen sei, weil sie nicht flüchtig gewesen sei (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 70 und BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 28).

  • BSG, 24.06.2021 - B 7 AY 4/20 R

    Asylbewerberleistungen - Analogleistungen - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung …

    Die staatliche Respektierung des Kirchenasyls begründet also kein Vollstreckungshindernis, das die Behörden an der Überstellung hindert, weshalb eine im offenen Kirchenasyl befindliche Person auch nicht "flüchtig" iS des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 2. Alt nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-VO) ist (vgl Bundesverwaltungsgericht <BVerwG> vom 26.1.2021 - 1 C 42/20 - NVwZ 2021, 875 = Asylmagazin 2021, 290, RdNr 26).
  • BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 55.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 53 ff.; s.a. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875, Rn. 25) ist ein Antragsteller flüchtig im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO, wenn er sich den für die Durchführung seiner Überstellung zuständigen nationalen Behörden gezielt entzieht, um die Überstellung zu vereiteln.

    Wie aus der Verwendung der Zeitform des Präsens in Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO ("flüchtig ist") folgt, muss der Antragsteller im Zeitpunkt der Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist noch (aktuell) flüchtig sein, die Flucht also noch fortbestehen (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 27).

    Folglich reicht bei einem den zuständigen Behörden bekannten Aufenthalt des Antragstellers grundsätzlich weder dessen Flugunwilligkeit, ein Aufenthalt im offenen Kirchenasyl (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 26 m.w.N.), ein einmaliges Nichtantreffen in der Wohnung oder Unterkunft noch das Nichtbefolgen einer Selbstgestellungsaufforderung für die Annahme, er sei im unionsrechtlichen Sinne flüchtig.

    Rn. 29 Ob in Ausnahmefällen trotz bekannter Anschrift, etwa bei Verhinderung fortgesetzter Überstellungsversuche oder einem Verhalten, das einer fortdauernden Flucht gleichsteht, ein gegebenenfalls in der Gesamtwürdigung (fortbestehendes) Flüchtigsein im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 27), bedarf auch im vorliegenden Verfahren keiner abschließenden Entscheidung.

    Insbesondere ist Art. 27 Abs. 1 Dublin III-VO dahin auszulegen, dass im Rahmen eines gegen eine Überstellungsentscheidung gerichteten Verfahrens die betreffende Person sich auf Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO berufen und geltend machen kann, dass die sechsmonatige Überstellungsfrist abgelaufen sei, weil sie nicht flüchtig gewesen sei (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 70 und BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 28).

  • BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 51.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 53 ff.; s.a. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 25) ist ein Antragsteller flüchtig im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO, wenn er sich den für die Durchführung seiner Überstellung zuständigen nationalen Behörden gezielt entzieht, um die Überstellung zu vereiteln.

    Wie aus der Verwendung der Zeitform des Präsens in Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO ("flüchtig ist") folgt, muss der Antragsteller im Zeitpunkt der Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist noch (aktuell) flüchtig sein, die Flucht also noch fortbestehen (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 27).

    Folglich reicht bei einem den zuständigen Behörden bekannten Aufenthalt des Antragstellers grundsätzlich weder dessen Flugunwilligkeit, ein Aufenthalt im offenen Kirchenasyl (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 26 m.w.N.), ein einmaliges Nichtantreffen in der Wohnung oder Unterkunft noch das Nichtbefolgen einer Selbstgestellungsaufforderung für die Annahme, er sei im unionsrechtlichen Sinne flüchtig.

    Rn. 22 Ob in Ausnahmefällen trotz bekannter Anschrift, etwa bei Verhinderung fortgesetzter Überstellungsversuche oder einem Verhalten, das einer fortdauernden Flucht gleichsteht, ein gegebenenfalls in der Gesamtwürdigung (fortbestehendes) Flüchtigsein im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 27), bedarf auch im vorliegenden Verfahren keiner abschließenden Entscheidung.

    Dies gilt auch dann, wenn sich der Antragsteller zuvor innerhalb der sechsmonatigen Überstellungsfrist (Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO) in einem verdeckten Kirchenasyl befunden hat, dem Bundesamt aber vor Ergehen der Verlängerungsentscheidung dessen Aufenthaltsort bekannt geworden ist (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 26 f.).

    Insbesondere ist Art. 27 Abs. 1 Dublin III-VO dahin auszulegen, dass im Rahmen eines gegen eine Überstellungsentscheidung gerichteten Verfahrens die betreffende Person sich auf Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO berufen und geltend machen kann, dass die sechsmonatige Überstellungsfrist abgelaufen sei, weil sie nicht flüchtig gewesen sei (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 70 und BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 28).

  • BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 38.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 53 ff.; s.a. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875, Rn. 25) ist ein Antragsteller flüchtig im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO, wenn er sich den für die Durchführung seiner Überstellung zuständigen nationalen Behörden gezielt entzieht, um die Überstellung zu vereiteln.

    Wie aus der Verwendung der Zeitform des Präsens in Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO ("flüchtig ist") folgt, muss der Antragsteller im Zeitpunkt der Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist noch (aktuell) flüchtig sein, die Flucht also noch fortbestehen (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 27).

    Folglich reicht bei einem den zuständigen Behörden bekannten Aufenthalt des Antragstellers grundsätzlich weder dessen Flugunwilligkeit, ein Aufenthalt im offenen Kirchenasyl (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 26 m.w.N.), ein einmaliges Nichtantreffen in der Wohnung oder Unterkunft noch das Nichtbefolgen einer Selbstgestellungsaufforderung für die Annahme, er sei im unionsrechtlichen Sinne flüchtig.

    Rn. 23 Ob in Ausnahmefällen trotz bekannter Anschrift, etwa bei Verhinderung fortgesetzter Überstellungsversuche oder einem Verhalten, das einer fortdauernden Flucht gleichsteht, ein gegebenenfalls in der Gesamtwürdigung (fortbestehendes) Flüchtigsein im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 27), bedarf auch im vorliegenden Verfahren keiner abschließenden Entscheidung.

    Insbesondere ist Art. 27 Abs. 1 Dublin III-VO dahin auszulegen, dass im Rahmen eines gegen eine Überstellungsentscheidung gerichteten Verfahrens die betreffende Person sich auf Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO berufen und geltend machen kann, dass die sechsmonatige Überstellungsfrist abgelaufen sei, weil sie nicht flüchtig gewesen sei (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 70 und BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 28).

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Der Staat begibt sich freiwillig seiner rechtlichen Handlungsinstrumente und verzichtet bewusst darauf, das Recht durchzusetzen, solange ein Ausreisepflichtiger sich in kirchlichen Räumlichkeiten im "Kirchenasyl" aufhält (…OLG München a.a.O. S. 3043; BVerwG, Urt. v. 26.01.2021 - 1 C 42.20 bei juris;… BayVGH a.a.O.).
  • BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 1.21

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 53 ff.; s.a. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 25) ist ein Antragsteller flüchtig im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO, wenn er sich den für die Durchführung seiner Überstellung zuständigen nationalen Behörden gezielt entzieht, um die Überstellung zu vereiteln.

    Wie aus der Verwendung der Zeitform des Präsens in Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO ("flüchtig ist") folgt, muss der Antragsteller im Zeitpunkt der Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist noch (aktuell) flüchtig sein, die Flucht also noch fortbestehen (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 27).

    Folglich reicht bei einem den zuständigen Behörden bekannten Aufenthalt des Antragstellers grundsätzlich weder dessen Flugunwilligkeit, ein Aufenthalt im offenen Kirchenasyl (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 26 m.w.N.), ein einmaliges Nichtantreffen in der Wohnung oder Unterkunft noch das Nichtbefolgen einer Selbstgestellungsaufforderung für die Annahme, er sei im unionsrechtlichen Sinne flüchtig.

    Rn. 23 Ob in Ausnahmefällen trotz bekannter Anschrift, etwa bei Verhinderung fortgesetzter Überstellungsversuche oder einem Verhalten, das einer fortdauernden Flucht gleichsteht, ein gegebenenfalls in der Gesamtwürdigung (fortbestehendes) Flüchtigsein im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 27), bedarf auch im vorliegenden Verfahren keiner abschließenden Entscheidung.

    Insbesondere ist Art. 27 Abs. 1 Dublin III-VO dahin auszulegen, dass im Rahmen eines gegen eine Überstellungsentscheidung gerichteten Verfahrens die betreffende Person sich auf Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO berufen und geltend machen kann, dass die sechsmonatige Überstellungsfrist abgelaufen sei, weil sie nicht flüchtig gewesen sei (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 70 und BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 - NVwZ 2021, 875 Rn. 28).

  • VG Minden, 28.10.2022 - 1 K 4316/21

    Ablehnung als unzulässig Antrag auf internationalen Schutz, weiterer …

    Rn. 63 Vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 2016 - 1 C 15.15 -, ECLI:DE: BVerwG:2016:260516U1C15.15.0, Rn. 12, und vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 -, ECLI:DE:BVerwG:2021:260121U1C42.20.0, Rn. 23.

    Rn. 65 - vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 2016 - 1 C 15.15 -, ECLI: DE:BVerwG:2016:260516U1C15.15.0, Rn. 11 und 12, und vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 -, ECLI:DE:BVerwG:2021:260121 U1C42.20.0, Rn. 23 -,.

    Rn. 67 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20 -, ECLI: DE:BVerwG:2021:260121U1C42.20.0, Rn. 24 ff.

  • VG Bremen, 09.12.2024 - 1 V 3084/24

    Asylrecht - Flüchtigsein; Kirchenasyl; Überstellungsfrist

    Wie aus der Verwendung der Zeitform des Präsens in Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin III-VO ("flüchtig ist") folgt, muss der Antragsteller im Zeitpunkt der Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist noch (aktuell) flüchtig sein, die Flucht also noch fortbestehen (…s. zum Ganzen: EuGH, U.v. 19.03.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 53 ff.; BVerwG, U.v. 26.01.2021 - 1 C 42.20 - juris Rn. 25, 27;… BVerwG, U.v. 17.08.2021 - 1 C 38.20 - juris Rn. 19 f.).

    Ab diesem Zeitpunkt ist eine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate unzulässig, weil sich der Antragsteller der Überstellung nicht mehr gezielt entzieht und die Durchsetzung der Überstellung möglich ist (BVerwG, U.v. 26.01.2021 - 1 C 42/20, juris Rn. 27).

    Die politische Entscheidung, eine Überstellung zu unterlassen, schafft keine Rechtsgrundlage für eine Verlängerung der Überstellungsfrist und führt nicht dazu, dass das offene Kirchenasyl der Überstellung tatsächlich entgegensteht (BVerwG, U.v. 26.01.2021 - 1 C 42/20, juris Rn. 26 und B.v. 08.06.2020 - 1 B 19/20, juris;… OVG Bremen, B.v. 18.09.2019 - 1 LA 125/19, juris Rn. 7).

    Ob in Ausnahmefällen trotz bekannter Anschrift, etwa bei Verhinderung fortgesetzter Überstellungsversuche oder einem Verhalten, das einer fortdauernden Flucht gleichsteht, ein gegebenenfalls in der Gesamtwürdigung (fortbestehendes) Flüchtigsein im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20, Rn. 27), bedarf keiner abschließenden Entscheidung.

    Überstellungsfrist abgelaufen sei, weil sie nicht flüchtig gewesen sei (…EuGH, U.v. 19.03.2019 - C-163/17, Jawo - Rn. 70; BVerwG, U.v. 26.01.2021 - 1 C 42.20, juris Rn. 28).

  • VG Bremen, 27.02.2025 - 1 K 2132/24

    Urteil vom 27.02.2025 - Flüchtigsein; Kirchenasyl; Überstellungsfrist

    Wie aus der Verwendung der Zeitform des Präsens in Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin III-VO ("flüchtig ist") folgt, muss der Antragsteller im Zeitpunkt der Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist noch (aktuell) flüchtig sein, die Flucht also noch fortbestehen (…s. zum Ganzen: EuGH, U.v. 19.03.2019 - Jawo, C-163/17 - juris Rn. 53 ff.; BVerwG, U.v. 26.01.2021 - 1 C 42.20 - juris Rn. 25, 27;… BVerwG, U.v. 17.08.2021 - 1 C 38.20 - juris Rn. 19 f.).

    Ab diesem Zeitpunkt ist eine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate unzulässig, weil sich der Antragsteller der Überstellung nicht mehr gezielt entzieht und die Durchsetzung der Überstellung möglich ist (BVerwG, U.v. 26.01.2021 - 1 C 42/20, juris Rn. 27).

    Die politische Entscheidung, eine Überstellung zu unterlassen, schafft keine Rechtsgrundlage für eine Verlängerung der Überstellungsfrist und führt nicht dazu, dass das offene Kirchenasyl der Überstellung tatsächlich entgegensteht (BVerwG, U.v. 26.01.2021 - 1 C 42/20, juris Rn. 26 und B.v. 08.06.2020 - 1 B 19/20, juris;… OVG Bremen, B.v. 18.09.2019 - 1 LA 125/19, juris Rn. 7).

    Ob in Ausnahmefällen trotz bekannter Anschrift, etwa bei Verhinderung fortgesetzter Überstellungsversuche oder einem Verhalten, das einer fortdauernden Flucht gleichsteht, ein gegebenenfalls in der Gesamtwürdigung (fortbestehendes) Flüchtigsein im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin III-VO angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 42.20, Rn. 27), bedarf keiner abschließenden Entscheidung.

  • VG Düsseldorf, 16.07.2025 - 29 L 1924/25

    Wiederaufgreifen, Flucht, Flüchtigsein, Verlängerung, Überstellungsfrist

  • VG Würzburg, 14.03.2023 - W 1 E 23.50094

    Dublin III-Verfahren: Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung bei …

  • VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1772

    Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …

  • VG Trier, 21.09.2026 - 2 L 4180/26
  • BVerfG, 30.06.2025 - 1 BvR 1200/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen nicht ausreichenden Vortrages zur Wahrung …

  • VG Sigmaringen, 11.07.2022 - A 3 K 1431/22

    Gambia: Dublin Niederlande; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz ohne Erfolg: …

  • VG Düsseldorf, 02.09.2026 - 29 L 2558/26

    Rechtskraft, Wiederaufgreifen, Folgeantrag, Flucht, flüchtig, Überstellungsfrist, …

  • VG München, 26.07.2022 - M 5 K 21.50300

    Dublin, Zielstaat Italien, Ablauf der Überstellungsfrist, Einmaliges …

  • VG München, 03.03.2022 - M 10 K 21.50320

    Flüchtigsein im Sinne des Art. 29 Abs. 2 S. 2 Dublin III-VO

  • VG Düsseldorf, 06.11.2025 - 22 L 3744/25
  • VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1765

    Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …

  • VG Gelsenkirchen, 11.12.2023 - 2a L 1953/23
  • VG Sigmaringen, 21.02.2022 - A 7 K 10488/17

    Drittstaatenentscheidung; Schutz der Familieneinheit; subsidiärer Schutz in …

  • VG Ansbach, 13.12.2021 - AN 18 K 20/50110

    Keine Unterbrechung einer Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren durch eine …

  • VG Gelsenkirchen, 03.09.2024 - 18a K 1511/21

    Abschiebungsanordnung Rumänien; flüchtig; Verlängerung der Überstellungsfrist; …

  • VGH Bayern, 05.06.2024 - 19 C 24.66

    Fiktive Duldung während offenem Kirchenasyl (verneint)

  • VG Kassel, 18.01.2024 - 7 L 30/24

    Verlängerung der Überstellungsfrist bei Flüchtigkeit einzelner …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2024 - 11 A 2204/24

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - 4 LB 712/17

    Übergang der Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens nach erneuter …

  • LSG Sachsen, 30.11.2022 - L 8 AY 15/21
  • VG Würzburg, 13.09.2022 - W 1 K 22.50248

    Keine Rücküberstellung nach Ungarn (Dublin-Verfahren)

  • VG Bremen, 12.09.2025 - 1 K 1733/18
  • VG Düsseldorf, 10.08.2026 - 29 L 2253/26
  • VG Düsseldorf, 13.08.2020 - 22 L 1466/20

    Überstellungsfrist behördliche Aussetzung der Vollziehung Unterbrechung …

  • VG Bremen, 22.04.2022 - 1 K 198/22

    Türkei: Dublin Kroatien: Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen …

  • VG München, 16.10.2023 - M 10 S 23.51083

    Dublin-Verfahren (Zielstaat, Dänemark), Abschiebungsanordnung (bestandskräftig), …

  • VG Köln, 24.09.2020 - 20 L 1658/20
  • VG Karlsruhe, 04.02.2026 - 13 K 321/26

    Dublin-Verfahren; Wohnungsdurchsuchung zur Ergreifung des Ausländers

  • VG Trier, 10.05.2022 - 7 K 3007/21
  • VG Karlsruhe, 27.02.2026 - 11 K 266/26

    Gerichtliche Anordnung zur Durchsuchung von Wohnungen von abzuschiebenden …

  • VG München, 19.10.2023 - M 10 E 23.51029

    Dublin-Verfahren (Zielstaat Bulgarien), Abschiebungsanordnung, Ablauf der …

  • VG München, 23.05.2023 - M 10 S7 22.50739

    Asylrecht, Dublin III-VO, Antrag auf Abänderung eines Beschlusses, Veränderte …

  • VG Dresden, 22.02.2024 - 11 K 2229/22

    Libanon: Dublin: Einmaliges Nichtantreffen in der Wohnung begründet kein …

  • VG Hamburg, 12.06.2025 - 12 A 6052/24

    Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Zuständigkeit Deutschlands für die …

  • VG Magdeburg, 10.11.2021 - 5 B 229/21

    Dublin-Verfahren: kein gezielter Entzug der Überstellung durch offenes …

  • VG Karlsruhe, 01.09.2021 - A 19 K 2736/21

    Afghanistan: Dublin Rumänien: Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Keine …

  • VG Regensburg, 02.07.2024 - RN 13 E 24.50108

    Syrien: Dublin: Verlängerung der Überstellungsfrist wegen Flüchtigsein

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht