Rechtsprechung
| BVerwG, 04.04.2019 - 1 C 44.18, 1 PKH 14.19, 1 C 44.18, 1 PKH 14.19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderung an eine Zustimmungserklärung zur Sprungrevision
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 134 Abs 1 VwGO, § 134 Abs 1 S 3 VwGO, § 143 S 2 VwGO
Anforderung an eine Zustimmungserklärung zur Sprungrevision - Wolters Kluwer
Anfechtung der Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet ohne vorherige Anhörung; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Prozessbevollmächtigten
- milo.bamf.de
VwGO, § 139 Abs 3 S 4; VwGO, § 143; VwGO, § 144 Abs 1; VwGO, § 134 Abs 1
Ägypten: Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Sprungrevision - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 166 ; ZPO § 114 ; VwGO § 139 Abs. 3 S. 4
Anfechtung der Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet ohne vorherige Anhörung; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Prozessbevollmächtigten - datenbank.nwb.de
Anforderung an eine Zustimmungserklärung zur Sprungrevision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 21.09.2018 - 10 K 3037/18
- BVerwG, 04.04.2019 - 1 C 44.18, 1 PKH 14.19, 1 C 44.18, 1 PKH 14.19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97
Revisionsbegründung - Anforderungen
Auszug aus BVerwG, 04.04.2019 - 1 C 44.18
Das Fehlen eines ausdrücklichen Antrages kann unschädlich sein, wenn sich aus den in den Vorinstanzen gestellten Anträgen nur ein Ziel der Revision ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 ).Dazu gehört eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung der Vorinstanz tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung nicht als zutreffend erachtet (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 m.w.N.).
- BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90
Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2019 - 1 C 44.18
Für die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm bedarf es dann keines ausdrücklichen Paragraphenzitates, wenn sich aus dem Revisionsvorbringen ohne Weiteres und eindeutig entnehmen lässt, welche Rechtsnorm oder welcher Rechtsgrundsatz vom Revisionskläger als verletzt angesehen wird (BVerwG, Urteile vom 25. November 1970 - 4 C 80.66 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 39 und vom 12. April 1991 - 7 C 36.90 - NVwZ 1992, 56). - BVerwG, 10.12.2013 - 1 C 1.13
Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Protokoll; Zulässigkeit; Niederschrift; …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2019 - 1 C 44.18
Dies ist etwa der Fall, wenn die Zustimmungserklärung zu Protokoll der mündlichen Verhandlung erklärt worden ist, weil das Verwaltungsgericht dem Revisionsgericht die Akten mit dem Original des Protokolls vorlegt und damit die unmittelbare Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision sichergestellt ist (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 1 C 1.13 - BVerwGE 148, 297 Rn. 8).
- BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66
Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2019 - 1 C 44.18
Für die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm bedarf es dann keines ausdrücklichen Paragraphenzitates, wenn sich aus dem Revisionsvorbringen ohne Weiteres und eindeutig entnehmen lässt, welche Rechtsnorm oder welcher Rechtsgrundsatz vom Revisionskläger als verletzt angesehen wird (BVerwG, Urteile vom 25. November 1970 - 4 C 80.66 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 39 und vom 12. April 1991 - 7 C 36.90 - NVwZ 1992, 56). - BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2019 - 1 C 44.18
Ebenso ist in aller Regel auch ohne eine ausdrückliche Antragstellung erkennbar, dass der Revisionskläger die Aufhebung oder Abänderung des Berufungsurteils anstrebt, soweit es seinen in der Vorinstanz gestellten Anträgen nicht stattgegeben hat (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 3 C 27.80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59; Beschluss vom 8. November 1954 - 5 C 61.54 - BVerwGE 1, 222 ;… Buchheister, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand September 2018, § 139 Rn. 40). - BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 27.80
Feststellung von Vertreibungsschäden - Bewertung des landwirtschaftlichen …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2019 - 1 C 44.18
Ebenso ist in aller Regel auch ohne eine ausdrückliche Antragstellung erkennbar, dass der Revisionskläger die Aufhebung oder Abänderung des Berufungsurteils anstrebt, soweit es seinen in der Vorinstanz gestellten Anträgen nicht stattgegeben hat (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 3 C 27.80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59; Beschluss vom 8. November 1954 - 5 C 61.54 - BVerwGE 1, 222 ;… Buchheister, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand September 2018, § 139 Rn. 40).
- BVerwG, 11.06.2026 - 3 C 15.24 Allein der Umstand, dass das Revisionsgericht die Zulassung der Revision mit einer klärungsbedürftigen Frage begründet hat, entbindet nicht vom Erfordernis der Revisionsbegründung (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 1 C 44.18 u. a. - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 90 Rn. 16).
- BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 4.21
Berufungszulassung trotz Verfahrensunterbrechung
Für die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm bedarf es dann keines ausdrücklichen Paragraphenzitats, wenn sich aus dem Revisionsvorbringen ohne Weiteres und eindeutig entnehmen lässt, welche Rechtsnorm oder welcher Rechtsgrundsatz vom Revisionskläger als verletzt angesehen wird (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 1 C 44.18 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 90 Rn. 11 m. w. N.). - BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 3.20
Konkurrenzverhältnis von naturschutzrechtlicher Kostenerstattung und …
Dies dient der Entlastung des Revisionsgerichts sowie dem Interesse des Revisionsgegners, der wissen soll, in welchen Punkten er sich auf eine Verteidigung einzurichten hat (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 1 C 44.18 u.a. - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 90 Rn. 16; vgl. auch Beschluss vom 30. April 1980 - 7 C 88.79 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 55;… Buchheister, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 139 Rn. 34;… Berlit, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1. April 2021, § 139 Rn. 21). - BVerwG, 25.09.2025 - 1 WRB 1.24 Aus dem über § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO entsprechend anwendbaren § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 1 WRB 1.22 - BVerwGE 180, 373 Rn. 24) ergibt sich dementsprechend, dass die Begründung jedenfalls die verletzte Rechtsnorm angeben und darlegen muss, dass und warum damit eine revisible Rechtsnorm verletzt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 1 C 44.18 u. a. - juris Rn. 15;… Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 139 Rn. 37).
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