Rechtsprechung
| AG Landau/Pfalz, 17.03.2025 - 1 C 466/24 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BGB § 133, § 138 Abs. 1, § 145, § 157
Vertragsschluss, Bestimmtheit der Leistung, Cold Call, Sittenwidrigkeit, Äquivalenzmissverhältnis, Überrumpelungstaktik
Verfahrensgang
- AG Landau/Pfalz, 17.03.2025 - 1 C 466/24
- AG Landau/Isar, 17.03.2025 - 1 C 466/24
- LG Landshut, 01.10.2025 - 12 S 1163/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- AG Köln, 30.03.2022 - 144 C 178/21
Auszug aus AG Landau/Pfalz, 17.03.2025 - 1 C 466/24
Aufgrund des Nichterscheinens im Rahmen einer Suchanfrage ist von geringen Nutzerzahlen auszugehen, so dass der Eintrag bei "XY.com" quasi wertlos und die Vergütung von 2.975,00 EUR netto hierfür in jedem Fall unangemessen hoch ist (vgl. AG Köln, Urteil vom 30.03.2022 - 144 C 178/21).(vgl. AG Köln, Urteil vom 30.03.2022 - 144 C 178/21).
- LG Flensburg, 29.05.2024 - 1 S 62/23
Kein wirksamer Vertragsschluss bei einem unbestimmten Leistungsangebot
Auszug aus AG Landau/Pfalz, 17.03.2025 - 1 C 466/24
Die im Laufe des Rechtsstreits beigebrachten Informationen über den Leistungsumfang, den sich die Klägerin für ihre Leistungen vorstellt, können nicht darüber hinweghelfen, dass sie solche Informationen vor Vertragsschluss den angerufenen Kunden und nicht erst dem Gericht im Zahlungsprozess präsentieren müsste (LG Flensburg, Urteil vom 29.05.2024, 1 S 62/23).Angesichts dieser kalkulierten Empfängersituation sind die Anforderungen an die Bestimmtheit bzw. einfache Nachvollziehbarkeit der unterbreiteten Leistungen erhöht, zumal das Geschäftsmodell der Klägerin auf einen verbindlichen Vertragsschluss bereits im Telefonat abzielt und daher keine Gelegenheit für den Adressaten bietet/bieten soll, sich ohne Druck über die Programme und Möglichkeiten zu informieren (vgl. LG Flensburg, Urteil vom 29.05.2024, 1 S 62/23).
- BGH, 21.04.2016 - I ZR 276/14
Lebens-Kost - Wettbewerbsverstoß: Eingeschränkter Schadensersatzanspruch bei …
Auszug aus AG Landau/Pfalz, 17.03.2025 - 1 C 466/24
Hier ist ferner zu berücksichtigen, dass - anders als im Sachverhalt, der der Lebenskost-Entscheidung des BGH (BGH, Urt. v. 21.4.2016 - I ZR 276/14; GRUR 2016, 831, beckonline) zugrunde lag und in dem es jedenfalls zwei Anrufe gegeben hat, hier ein einziger und unangemeldeter Telefonanruf seitens der Klägerin bei dem Beklagten erfolgt ist. - BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus AG Landau/Pfalz, 17.03.2025 - 1 C 466/24
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (BGHZ 146, 298). - BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines …
Auszug aus AG Landau/Pfalz, 17.03.2025 - 1 C 466/24
Zwar begründet die Kaufmann-Eigenschaft des Beklagten in aller Regel die widerlegliche Vermutung, dass der Begünstigte nicht in verwerflicher Weise eine persönliche oder geschäftliche Unterlegenheit des Benachteiligten ausgenutzt hat (BGH, NJW 2003, 2230).
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- AG Landau/Pfalz, 17.03.2025 - 1 C 466/24
- LG Landshut, 01.10.2025 - 12 S 1163/25
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