Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 47.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einziehung einer Waffenbesitzkarte wegen nicht mehr gegebener erforderlicher Zuverlässigkeit durch Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs - Erforderliche Zuverlässigkeit zum Besitz einer Waffe - Gemeingefährliche Straftaten im Sinne der Vorschrift ...
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 25.03.1988 - 7 K 153/87
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1989 - 2 A 53/88
- BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 47.89
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 47.89
Nach den Grundsätzen, die der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts entwickelt hat (BVerwGE 70, 356, 362 ff.), beginnt die Jahresfrist für die Rücknahme eines Verwaltungsaktes erst dann zu laufen, wenn die zuständige Behörde Kenntnis nicht nur vom Sachverhalt, sondern auch von der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes hat. - BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87
Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 47.89
Trunkenheitsbedingte fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 3 Nr. 2 StGB) ist eine gemeingefährliche Straftat im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG 1976 (im Anschluß an Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 1 C 36.87 -). - BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 12.83
Waffenrecht - Jagdschein - Waffenbesitzkarte - Widerruf - Zuverlässigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 47.89
Die straffreie Führung in der Folgezeit bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides ändert an dieser Beurteilung nichts, denn die Vermutungsregel greift innerhalb der erwähnten Frist von fünf Jahren auch nach einer einmaligen Verurteilung Platz (Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 12.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 40 ;… Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 46.89 - Buchholz a.a.O. Nr. 52).
- BVerwG, 28.10.1983 - 1 B 144.83
Annahme von Unzuverlässigkeit nach den Generalklauseln des Waffenrechts - Inhalt …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 47.89
Die Verurteilung des Klägers wegen trunkenheitsbedingter Gefährdung des Straßenverkehrs begründet demnach den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit, sofern nicht besondere Umstände diese Annahme ausnahmsweise entkräften (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36). - BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80
Waffenbesitzkarte - Nachträgliche Unzuverlässigkeit - Widerruf der …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 47.89
Die dem Kläger nach § 59 Abs. 4 Satz 2 des Waffengesetzes vom 19. September 1972 (BGBl. I S. 1797) - WaffG 1972 - erteilte Waffenbesitzkarte ist eine "Erlaubnis ... nach diesem Gesetz" im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976 (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 C 158.80 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 34). - BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 46.89
Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache bei einer …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 47.89
Die straffreie Führung in der Folgezeit bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides ändert an dieser Beurteilung nichts, denn die Vermutungsregel greift innerhalb der erwähnten Frist von fünf Jahren auch nach einer einmaligen Verurteilung Platz (Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 12.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 40 ; Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 46.89 - Buchholz a.a.O. Nr. 52).
- BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91
Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit
Diese ist demnach grundsätzlich nicht schon dann entkräftet, wenn der Betroffene sonst strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist (Urteile vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 1 C 38.87 und BVerwG 1 C 47.89 -). - VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336
Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen …
Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte wie dem Widerruf einer Approbation als Arzt gibt die Sach-und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (BVerwG, Urteile vom 30. April 1985, BVerwG 1 C 24.83, und vom 19. Dezember 1989, BVerwG 1 C 47.89 S. 13; BayVGH, Beschluß vom 25. August 1986, BayVBl 1987, 727; OVG Koblenz, Urteil vom 9. Mai 1989, NJW 1990, 1553). - VGH Baden-Württemberg, 21.05.1990 - 1 S 441/90
Kein Verstoß gegen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Ablehnung einer …
Die Anordnung, eine Waffe unbrauchbar machen zu lassen, ist durch § 48 Abs. 2 S 1 WaffG nicht gedeckt (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 19.12.1989 - BVerwG 1 C 47/89 -).Die Beklagte kann danach nur verlangen, daß der Kläger die Waffe unbrauchbar macht, nicht jedoch, daß er damit einen anderen beauftragt (BVerwG, Urteil vom 19.12.1989 -- BVerwG 1 C 47.89 --; allerdings steht es dem Betroffenen frei, sich zum Unbrauchbarmachen der Waffe der Hilfe eines Dritten zu bedienen).
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