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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1562
BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88 (https://dejure.org/1992,1562)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1992 - 1 C 49.88 (https://dejure.org/1992,1562)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 1 C 49.88 (https://dejure.org/1992,1562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Antragsablehung - Aufenthaltsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 1211
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft, …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Das gleiche gilt auch für die Genfer Konvention, insbesondere die Bestimmung über den Reiseausweis (Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254 = Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 21 S. 4).

    Angesichts der inhaltlichen Übereinstimmung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. i StlÜbk mit Art. 1 D GK gelten die Ausführungen zu dieser Bestimmung im Senatsurteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - (…a.a.O. S. 261 bzw. S. 7) auch für die Ausschlußklausel im Staatenlosen-Übereinkommen.

    Von dieser Sachlage ist der Senat in seinem Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - (…a.a.O. S. 263 ff. bzw. S. 9 ff.) ausgegangen, wenn er zum einen ausführt, das Fortbestehen der UNRWA-Betreuung sei von der Zustimmung des jeweiligen Aufnahmestaates abhängig, in dem die UNRWA tätig ist, und zum anderen einen Wegfall des Schutzes oder Beistandes bejaht, wenn einem UNRWA-betreuten Palästina-Flüchtling die Berechtigung zur Rückkehr und zum Aufenthalt in dem Aufnahmestaat entzogen wird.

    Dies kann auch durch Maßnahmen des Aufnahmestaates gegenüber der UNRWA oder den von ihr betreuten Personen geschehen, wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - (…a.a.O. S. 263 ff. bzw. S. 9 ff.) näher dargelegt hat.

    Das ergibt sich, wie der erkennende Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - (…a.a.O. S. 264 f. bzw. S. 10 f.) ausgeführt hat, aus dem Zweck der Ausschlußklausel: Wie bereits erwähnt, soll die Vertragsvorschrift gewährleisten, daß sich in erster Linie die UNRWA der palästinensischen Flüchtlinge annimmt, nicht aber die Vertragsstaaten, insbesondere nicht die arabischen Staaten.

    Da dem Kläger auch nicht wie in dem der Senatsentscheidung vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - zugrundeliegenden Fall während der Gültigkeitsdauer der Rückkehrberechtigung die Wiedereinreise in den Aufnahmestaat und damit in das Tätigkeitsgebiet der UNRWA auf Dauer verwehrt wurde, ist nach den vorstehenden Ausführungen der Schutz oder Beistand der UNRWA für den Kläger nicht weggefallen.

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art. …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Entsprechendes galt, soweit dem Ausländer unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohte (vgl. Art. 3 EMRK; BVerwGE 67, 184 ; 87, 11 ; Beschluß vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 1 B 203.86 - Buchholz 402.24 § 14 AuslG Nr. 3).

    Ferner war die seit Beendigung des Asylverfahrens verstrichene Zeit nicht so lang, daß sich das behördliche Ermessen mit Blick auf diese Umstände auf Null reduziert hätte (BVerwGE 87, 11 ).

    Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 87, 11 ) davon aus, daß ein Ausländer grundsätzlich aus dem Staatenlosen-Übereinkommen als völkerrechtlichem Vertrag unmittelbar Ansprüche herleiten kann, weil es mit Zustimmungsgesetz vom 12. April 1976 in innerstaatliches Recht transformiert und nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet und hinreichend bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Regelung rechtliche Wirkung zu entfalten, dafür also keiner weiteren normativen Ausfüllung bedarf.

    Das Staatenlosen-Übereinkommen ist nach seinem Art. 1 Abs. 1 nur auf Personen anwendbar, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörige ansieht, also nur auf solche, die de iure staatenlos sind (BVerwGE 87, 11 mit weiteren Nachweisen).

    Es sieht für Staatenlose im wesentlichen dieselben Regelungen vor wie für Flüchtlinge die Genfer Konvention (BVerwGE 87, 11 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 S. 42 = InfAuslR 1989, 48 ;… vgl. auch die Denkschrift der Bundesregierung a.a.O. S. 33).

  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Das Berufungsgericht hat - bezogen auf diesen für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen auch bei Verpflichtungsklagen grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt (Urteil vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27) - zu Recht entschieden, daß die beantragte Aufenthaltserlaubnis ermessensfehlerfrei versagt wurde.

    Für die Prüfung, ob ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Erlaubnis besteht, kommt es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz an (Urteil vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - a.a.O.).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Das beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge konzentrierte Verfahren rechtfertigt sich aus einem dringenden Interesse der Rechtsordnung an einem den Status des politisch Verfolgten feststellenden Formalakt; anderenfalls müßte dieser Status in jedem entscheidungserheblichen Fall von neuem festgestellt werden (BVerfGE 60, 253 ).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Die weiterhin allein in Betracht kommende Berufung auf die Flüchtlingseigenschaft nach Art. 1 A Nr. 2 GK wegen Furcht vor politischer Verfolgung setzt, wie der Senat in seinem Urteil vom selben Tage - BVerwG 1 C 21.87 - im einzelnen ausgeführt hat, voraus, daß der Betroffene das in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene besondere asylrechtliche Prüfungsverfahren betrieben und seine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Feststellung eines Abschiebungsverbots wegen drohender politischer Verfolgung (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1990) erreicht hat.
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 3.85

    Asylberechtigter - Einbürgerungsantrag - Staatenlosigkeit - Deutscher Ehegatte - …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Es sieht für Staatenlose im wesentlichen dieselben Regelungen vor wie für Flüchtlinge die Genfer Konvention (BVerwGE 87, 11 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 S. 42 = InfAuslR 1989, 48 ;… vgl. auch die Denkschrift der Bundesregierung a.a.O. S. 33).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Entsprechendes galt, soweit dem Ausländer unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohte (vgl. Art. 3 EMRK; BVerwGE 67, 184 ; 87, 11 ; Beschluß vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 1 B 203.86 - Buchholz 402.24 § 14 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Auf erledigte Verpflichtungsklagen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die für Anfechtungsklagen geltende Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechend anwendbar (Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 5 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 1 C 13.84

    Ausländerrecht - Aufenthaltsberechtigung - Aufenthaltsunterbrechung - …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    In diesem Falle wäre dem Kläger die Fiktion eines erlaubten Aufenthalts aufgrund des § 21 Abs. 3 AuslG 1965 zugute gekommen (vgl. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 C 13.84 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 10).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 1 B 203.86

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88
    Entsprechendes galt, soweit dem Ausländer unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohte (vgl. Art. 3 EMRK; BVerwGE 67, 184 ; 87, 11 ; Beschluß vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 1 B 203.86 - Buchholz 402.24 § 14 AuslG Nr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2024 - 8 A 3194/21

    Kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung für Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer

    Rn. 235 Vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2023 - 1 C 40.21 -, juris Rn. 14, 18, 32, und vom 21. Januar 1992 - 1 C 49.88 -, juris Rn. 19; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 44. EL März 2023, § 113 VwGO Rn. 268.
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der …

    Rn. 27 Dies gilt auch bei Ermessensentscheidungen, wenn --wie hier-- eine Ermessensreduzierung auf Null geltend gemacht wird (vgl. BVerwG-Urteil vom 21. Januar 1992 1 C 49/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1992, 1211; Wernsmann in HHSp, § 5 AO Rz 235 ff., 242;… Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 101 FGO Rz 8, m.w.N.; Wagner, EFG 2010, 280, 281;… Wolff in Sodan/ Ziekow, a.a.O., § 113 Rz 113).
  • BFH, 11.10.2017 - IX R 2/17

    Schlichter Änderungsantrag nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Klagefrist - …

    Dies gilt auch bei Ermessensentscheidungen, wenn --wie hier-- eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477, unter II.1.c; BVerwG-Urteil vom 21. Januar 1992 1 C 49/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1992, 1211, unter 2.b bb; Lange in HHSp, § 101 FGO Rz 25 f.; Wernsmann in HHSp, § 5 AO Rz 235, 242;… Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 101 FGO Rz 8).
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