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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 28.02.2006 | AG Bad Neustadt/Saale, 16.02.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05   

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BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05 (https://dejure.org/2006,1320)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 C 5.05 (https://dejure.org/2006,1320)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 C 5.05 (https://dejure.org/2006,1320)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § ... 69 Abs. 2, § 71 Abs. 1; AuslG § 63 Abs. 1, § 81 Abs. 2, § 83 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 4; Rückführungsabkommen zwischen Deutschland und Jugoslawien; VwGO § 65; VwKostG §§ 1, 3, 10 Abs. 1 Nr. 7, § 14 Abs. 2
    Beiladung; Verbot der Mischverwaltung; Abschiebung; Durchführung der Abschiebung; Rückführung; Abschiebungskosten; Personalkosten; Zentrale Abschiebestelle; amtliche Flugbegleitung; Erforderlichkeit der Begleitung; Begleitung durch ausländische Sicherheitskräfte; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 69 Abs. 2, § 71 Abs. 1
    Abschiebung; Abschiebungsdurchführung; Abschiebungskosten; Abschiebungskosten; Auslagenersatz; Auslagenersatz; Auslagenerstattung; Ausländer; Begleitung durch ausländische Sicherheitskräfte; Behörde; Beiladung; Beiladung; Durchführung der Abschiebung; Erforderlichkeit; ...

  • Judicialis

    AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § ... 67 Abs. 1 Nr. 3; ; AufenthG § 69 Abs. 2; ; AufenthG § 71 Abs. 1; ; AuslG § 63 Abs. 1; ; AuslG § 81 Abs. 2; ; AuslG § 83 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 83 Abs. 1 Nr. 3; ; AuslG § 83 Abs. 4; ; Rückführungsabkommen zwischen Deutschland und Jugoslawien; ; VwGO § 65; ; VwKostG § 1; ; VwKostG § 3; ; VwKostG § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; VwKostG § 14 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Beiladung anderer an der Durchführung der Abschiebung beteiligter Behörden im Klageverfahren des Ausländers gegen den Leistungsbescheid der Ausländerbehörde auf Zahlung der Abschiebungskosten; Personalkosten der Behörde als vom Ausländer zu erstattende ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 65 Abs. 2; AuslG § 63 Abs. 1; AuslG § 83 Abs. 4; AuslG § 83 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 67 Abs. 1; AuslG § 83 Abs. 1 Nr. 3; VwKostG § 1 Abs. 1; VwKostG § 10 Abs. 1 Nr. 7; VwKostG § 14 Abs. 2 S. 1
    D (A), Abschiebungskosten, Kostenrecht, Kosten, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, notwendige Beiladung, Bundesgrenzschutz, Personalkosten, Zentrale Abschiebestelle, Flugbegleitung, ausländische Flugbegleiter, Verwaltungskosten, Erforderlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageverfahren des Ausländers gegen Leistungsbescheid auf Zahlung der Abschiebungskosten - Erstattungsfähigkeit von Personalkosten der Behörde und Kosten der Begleitung durch ausländische Sicherheitskräfte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 125, 101
  • NVwZ 2006, 1182
  • DVBl 2006, 1039
  • DÖV 2006, 782
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 11.04

    Abschiebung; Durchführung der Abschiebung; Rückführung; Ersuchen der …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist allein die Ausländerbehörde in diesen Fällen als zuständige Behörde im Sinne des § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG zur Erhebung der gesamten Abschiebungskosten einschließlich der Kosten der hinzugezogenen Behörden gegenüber dem Ausländer befugt (Urteil vom 14. Juni 2005 - BVerwG 1 C 11.04 - Buchholz 402.240 § 83 AuslG Nr. 6, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    Der Senat hat inzwischen geklärt, dass die Ausländerbehörde - hier der Beklagte - gemäß § 83 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 AuslG berechtigt ist, die Kosten der Abschiebung auch insoweit geltend zu machen, als diese bei dem zur Durchführung der Abschiebung herangezogenen Bundesgrenzschutz sowie anderen an der Abschiebung beteiligten Behörden entstanden sind (Urteil vom 14. Juni 2005 - BVerwG 1 C 11.04 - a.a.O.).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05
    Insbesondere stellt die alleinige Geltendmachung der Abschiebungskosten durch die Ausländerbehörde eines Landes gegenüber dem Kostenschuldner und die daraus folgende Beschränkung der an der Abschiebung beteiligten Bundesbehörden auf einen Kostenerstattungsanspruch im Innenverhältnis keine verfassungsrechtlich unzulässige "Mischverwaltung" dar (hierzu allgemein BVerfGE 63, 1 und Isensee in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Band IV, § 98 Rn. 179 ff.; vgl. etwa auch für die Amtshilfe § 8 VwVfG).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder; …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05
    Zu den Kosten der Abschiebung gehören ferner Personalkosten, die im Zusammenhang mit den in § 83 Abs. 1 Nr. 2 AuslG im Einzelnen aufgeführten, die Abschiebung vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen stehen (z.B. Kosten der Abschiebungshaft; vgl. dazu Urteil des Senats vom 14. Juni 2005 - BVerwG 1 C 15.04 - Buchholz 402.240 § 82 AuslG Nr. 2, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 25.99

    Amtliche Begleitung; Ausländer; Beförderungsunternehmen; Betriebsrechte; …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05
    Dagegen können die sonstigen, allgemeinen oder laufenden Personalkosten der Ausländerbehörde oder anderer an der Abschiebung beteiligter Behörden nicht als Teil der Verwaltungskosten im Sinne des § 83 Abs. 1 Nr. 2 AuslG angesehen werden (…ebenso Hailbronner, Ausländerrecht, Januar 2005, § 67 AufenthG Rn. 4;… Funke-Kaiser, GK-AufenthG, April 2005, § 67 Rn. 12;… Kloesel/ Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, August 2004, § 83 AuslG Rn. 20; vgl. ferner BTDrucks 11/6321 S. 84; Urteil des Senats vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 25.99 - BVerwGE 111, 284 = Buchholz 402.240 § 83 AuslG Nr. 1;… Urteil des Senats vom 18. März 2003 - BVerwG 1 C 9.02 - Buchholz a.a.O. Nr. 4).
  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05
    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte der Dritten eingegriffen wird, d.h. ihre Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (vgl. z.B. Beschluss vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131).
  • BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 9.02

    Ausländer; Beförderungsunternehmen; Chicagoer Abkommen; Dolmetscherkosten; …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05
    Dagegen können die sonstigen, allgemeinen oder laufenden Personalkosten der Ausländerbehörde oder anderer an der Abschiebung beteiligter Behörden nicht als Teil der Verwaltungskosten im Sinne des § 83 Abs. 1 Nr. 2 AuslG angesehen werden (…ebenso Hailbronner, Ausländerrecht, Januar 2005, § 67 AufenthG Rn. 4;… Funke-Kaiser, GK-AufenthG, April 2005, § 67 Rn. 12;… Kloesel/ Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, August 2004, § 83 AuslG Rn. 20; vgl. ferner BTDrucks 11/6321 S. 84; Urteil des Senats vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 25.99 - BVerwGE 111, 284 = Buchholz 402.240 § 83 AuslG Nr. 1; Urteil des Senats vom 18. März 2003 - BVerwG 1 C 9.02 - Buchholz a.a.O. Nr. 4).
  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene …

    Ist eine Begleitung dem Grunde nach oder der Höhe der verursachten Kosten nach nicht erforderlich, liegt eine unrichtige Sachbehandlung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG vor, die der Pflicht zur Erstattung der Kosten entgegen steht (vgl. Urteil vom 14. März 2006 - BVerwG 1 C 5.05 - BVerwGE 125, 101 Rn. 21).
  • VG Darmstadt, 06.01.2009 - 5 E 1614/07

    Zur Übernahme offener Verwaltungsverfahren bei einem gesetzlichen …

    Die Entscheidung des BVerwG vom 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182, steht dem nicht entgegen, denn dort wurde das außer Kraft getretene AuslG angewendet, weil erst während des Berufungsverfahrens neues Recht in Kraft getreten war.

    Kosten der Abschiebung sind daher von der Behörde geltend zu machen, die die Abschiebung angeordnet hat (BVerwG, Urt. v. 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182).

    Dies kommt auch in § 67 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG mit der dort ausdrücklich vorgenommenen Begrenzung der Kostenhaftung auf eine "erforderliche" Begleitung zum Ausdruck (BVerwG, Urt. v. 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182 [1184]).

    Die Begleitung muss objektiv erforderlich sein (BVerwG, Urt. v. 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182 [1184]).

    Sofern die Erforderlichkeit einer Begleitung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund anderer Umstände nicht offen zutage liegt, muss sie von der Behörde ggf. in nachvollziehbarer Weise benannt und belegt werden (BVerwG, Urt. v. 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182 [1184]).

  • VG Hamburg, 21.01.2010 - 2 K 1682/08

    Abschiebungskosten, Fahrtkosten, begleitete Abschiebung

    Für die Geltendmachung der Abschiebungskosten, insbesondere auch der Kosten der Bundespolizei, war die Beklagte zuständig, da sie gem. § 71 Abs. 1 AufenthG die für die Abschiebung insgesamt zuständige Behörde im Sinne von § 67 Abs. 3 AufenthG ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.3.2006, 1 C 5/05, juris; Urteil vom 14.6.2005, 1 C 11/04, juris; VG Hamburg, Urteil vom 28.6.2007, 15 K 2007/06, juris).

    Auch für die Kosten der zwei von der Fluggesellschaft gestellten Begleitkräfte dürfte § 67 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG (und nicht §§ 67 Abs. 1 Nr. 2, 69 Abs. 2 Satz 2 AufenthG i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 7 VwKostG) die einschlägige haftungsausfüllende Norm sein, nachdem der Gesetzgeber ausdrücklich als Reaktion auf die restriktive Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 14.3.2006, 1 C 5/05, juris) das Wort "amtlich" in § 67 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG gestrichen hat (Art. 1 Nr. 54 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007, BGBl 1, 1970; siehe zur Begründung BT-Drs. 16/5065, 189).

    Letztlich kann dies offen bleiben, weil die Begleitung nicht, wie es § 67 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG explizit vorsieht und wie es im Übrigen aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt (BVerwG, Urteil vom 14.3.2006, 1 C 5/05, juris), erforderlich war.

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   BVerwG, 28.02.2006 - 1 PKH 3.06, 1 C 5.05   

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  • Doctrine

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  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts

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   AG Bad Neustadt/Saale, 16.02.2005 - 1 C 5/05   

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AG Bad Neustadt/Saale, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 1 C 5/05 (https://dejure.org/2005,75654)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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