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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11   

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BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11 (https://dejure.org/2012,12865)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2012 - 1 C 5.11 (https://dejure.org/2012,12865)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2012 - 1 C 5.11 (https://dejure.org/2012,12865)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • lexetius.com

    AufenthG § 11 Abs. 1, § 71 Abs. 1, § 72 Abs. 3; AuslG 1965 § 15; GG Art. 83, 84 Abs. 1; VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3a, Nr. 4, §§ 36, 48 Abs. 5, § 49 Abs. 5; OBG NRW § 4 Abs. 1
    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung; Verbandskompetenz; örtliche Zuständigkeit; Annexzuständigkeit; Ausführung von Bundesrecht durch die Länder; gewöhnlicher Aufenthalt; Aufenthalt des Ausländers im Ausland

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 11 Abs. 1, § 71 Abs. 1, § 72 Abs. 3
    Annexzuständigkeit; Aufenthalt des Ausländers im Ausland; Ausführung von Bundesrecht durch die Länder; Sperrwirkung der Abschiebung; Verbandskompetenz; gewöhnlicher Aufenthalt; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung; örtliche Zuständigkeit

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachträgliche Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung; Zuständigkeit der Ausländerbehörde; Verbandskompetenz der Länder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 3 AufenthG 2004, § 71 Abs 1 AufenthG 2004, § 72 Abs 3 AufenthG 2004, § 15 Abs 1 S 3 AuslG, Art 83 GG
    Nachträgliche Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung; Zuständigkeit der Ausländerbehörde; Verbandskompetenz der Länder

  • Wolters Kluwer

    Annexzuständigkeit der eine Abschiebung anordnenden Ausländerbehörde für eine spätere Entscheidung über die Befristung ihrer Wirkungen nach § 11 Abs. 1 AufenthG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annexzuständigkeit der eine Abschiebung anordnenden Ausländerbehörde für eine spätere Entscheidung über die Befristung ihrer Wirkungen nach § 11 Abs. 1 AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sperrwirkung der Abschiebung

  • keienborg.de (Kurzinformation)

    Wer ist für die Befristung von Abschiebungen zuständig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 142, 195
  • NVwZ 2012, 1485
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2008 - 18 B 210/08

    Ausweisung Befristung Betretenserlaubnis örtliche Zuständigkeit Einvernehmen …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11
    In dem Einstellungsbeschluss erlegte das Oberverwaltungsgericht der Klägerin die Kosten des Verfahrens auf und bezog sich zur Begründung u.a. auf seine Rechtsprechung, wonach für die Befristungsentscheidung die Ausländerbehörde örtlich zuständig sei, in deren Bezirk sich der Ausländer nach seiner Einreise begeben wolle (Beschluss vom 11. März 2008 - 18 B 210/08 - InfAuslR 2008, 250).

    Entgegen der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg in seinem gegen die Klägerin ergangenen Urteil vom 15. April 2008 und des Oberverwaltungsgerichts Münster in seinem Beschluss vom 11. März 2008 (18 B 210/08 - InfAuslR 2008, 250) kann daher aus § 4 Abs. 1 OBG NRW eine länderübergreifende Zuständigkeitsregelung nicht abgeleitet werden.

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum; …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11
    Rechtsänderungen während des Revisionsverfahrens sind nach der Rechtsprechung des Senats allerdings zu beachten, wenn das Tatsachengericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (stRspr, vgl. Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 - BVerwGE 138, 371 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.07.2011 - 2 BvR 742/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Haftantrag gem § 62 Abs 2 AufenthG 2004 …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11
    Durch die Abschiebungshaft wird aber kein gewöhnlicher Aufenthalt begründet, da diese nach Zweck und gesetzlicher Ausgestaltung vorübergehender Natur ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 2 BvR 742/10 - NVwZ 2011, 1254 ).
  • BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 19.94

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage; …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11
    Während die örtliche Zuständigkeit die Frage betrifft, welche von mehreren sachlich zuständigen Behörden desselben Verwaltungsträgers ein Verfahren durchzuführen hat, dient die Verbandskompetenz der Zuweisung von Aufgaben an einen bestimmten Verwaltungsträger sowie der Aufgabenabgrenzung zwischen verschiedenen selbstständigen Verwaltungsträgern und damit der Sicherung der Verwaltungshoheit des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts (…vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, § 3 Rn. 6;… Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht II, 7. Aufl. 2010, § 82 Rn. 80 ff.; Oldiges, DÖV 1989, 873 ff.; zur Verbandskompetenz im Ausländerecht vgl. im Übrigen auch Urteil vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 C 19.94 - Buchholz 402.240 § 5 AuslG 1990 Nr. 1 S. 2 f.).
  • VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Hessen; zur Sachdienlichkeit …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11
    Diese Regelung bezieht sich nicht nur auf die Änderung einer bereits verfügten Befristung, sondern erfasst nach ihrem Sinn und Zweck auch die erstmalige Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (…vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand August 2008, § 72 AufenthG Rn. 11; zur Vorgängervorschrift des § 64 Abs. 2 AuslG 1990 auch VGH Kassel, Urteil vom 28. Oktober 1996 - 12 UE 628/96 - DVBl 1997, 913).
  • VGH Bayern, 14.04.1997 - 25 B 97.30067

    Stattgabe einer Berufung in asylrechtlichen Streitigkeiten ohne mündliche …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11
    Diese Regelung bezieht sich nicht nur auf die Änderung einer bereits verfügten Befristung, sondern erfasst nach ihrem Sinn und Zweck auch die erstmalige Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (…vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand August 2008, § 72 AufenthG Rn. 11; zur Vorgängervorschrift des § 64 Abs. 2 AuslG 1990 auch VGH Kassel, Urteil vom 28. Oktober 1996 - 12 UE 628/96 - DVBl 1997, 913).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.10.1978 - XV A 1927/75
    Auszug aus BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11
    Für eine einseitige länderübergreifende abdrängende Zuständigkeitsregelung (hier: zu Lasten des Landes Berlin) fehlt dem Land Nordrhein-Westfalen die Verbandskompetenz (…vgl. Oldiges, a.a.O. S. 878; zur Möglichkeit der Verletzung der Verbandskompetenz durch Übergriff in einen fremden Zuständigkeitsbereich bei der Ausführung von Bundesgesetzen vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 3. Oktober 1978 - XV A 1927/75 - NJW 1979, 1057, 1058).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20

    Begründeter Eilantrag auf Änderung der in der Duldung vermerkten Wohnsitzauflage

    Mangels anderslautender Regelungen im Aufenthaltsgesetz ist die Zuständigkeit bei länderübergreifendem Sachverhalt nach allgemeinem Verfahrensrecht in zwei Schritten zu ermitteln, nämlich zunächst in Bezug auf die Verbandskompetenz des Landes und sodann auf die örtliche Zuständigkeit innerhalb des Landes (VG B-Stadt, Beschl. v. 29.04.2020 - 2 V 1830/19 -, juris Rn. 18 und VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 47, beide mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5.11 -, BVerwGE 142, 195, juris Rn. 17 f.;… VG des Saarlandes, Beschl. v. 01.02.2016 - 6 L 1103/15 -, juris Rn. 30).
  • VG Münster, 15.10.2020 - 3 L 747/20

    Armenien Wehrpflicht Passbeschaffung Zumutbarkeit

    Rn. 11 Vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22.3.2012 - 1 C 5.11 -, juris, Rdn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 18.12.2015 - 18 A 60/13 -, S. 3/4 des Beschlussabdrucks.
  • VG Augsburg, 25.03.2014 - Au 1 K 13.283

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Befristung ohne Ausreise; Bestandskraft …

    Örtliche Unzuständigkeit der bayerischen Ausländerbehörde (wie BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 5.11 - BVerwGE 142, 195 ff.).

    Rn. 26 b) Maßgeblich für die Bestimmung der zuständigen Behörde ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor Gericht (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 5.11 - BVerwGE 142, 195 Rn. 12).

    Auch enthält das AufenthG keinen Grundsatz dahingehend, dass die Ausländerbehörde, die die Ausweisung verfügt hat, stets auch für die Befristung der Wirkungen der Ausweisung zuständig ist (im Einzelnen: BVerwG, U.v. 22.3.2012 a.a.O. Rn. 14 f.).

    Insbesondere § 71 AufenthG beinhaltet keine Regelung über die örtliche Zuständigkeit, da deren Bestimmung alleine der Regelungskompetenz der Länder obliegt (BVerwG, U.v. 22.3.2012 a.a.O Rn. 15).

    In einem zweiten Schritt ist auf der Grundlage des Landesrechts des zur Sachentscheidung befugten Bundeslandes zu ermitteln, welche Behörde innerhalb des Landes örtlich zuständig ist" (BVerwG, U.v. 22.3.2012 a.a.O. Rn. 17).

    Rn. 32 Da vorliegend für die Frage der örtlichen Zuständigkeit nach dem Wohnsitzwechsel des Klägers nach Baden-Württemberg keine Entscheidung zwischen möglichen zuständigen Ausländerbehörden innerhalb eines Bundeslandes zu treffen ist, sondern die für die Entscheidung zuständigen Behörden in zwei Bundesländern (Bayern und Baden-Württemberg) liegen, sind die landesintern getroffenen Zuständigkeitsregelungen nicht maßgeblich (BVerwG, U.v. 22.3.2012 a.a.O. Rn. 19).

    Rn. 34 cc) Damit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die allgemeinen Grundsätze der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, die in § 3 VwVfG bzw. dem insoweit gleichlautenden Art. 3 BayVwVfG ihren Niederschlag gefunden haben, zurückzugreifen (BVerwG, U.v. 22.3.2012 a.a.O. Rn 20).

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