Rechtsprechung
| BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Bedürfnis - Repetiergewehr - Schießsport - Zahl der Waffen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WaffG § 28 Abs. 1 § 30 Abs. 1 § 32
Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 20.05.1998 - 2 K 629/98
- VG Koblenz, 09.06.1998 - 2 K 629/98
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 2 A 12037/98
- BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 20
- SpuRt 2001, 75
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.11.1997 - 1 C 16.97
Waffenrechtliches Bedürfnis; Sportschütze; Kurzwaffen; Leistungsschütze.
Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
Die Bestimmung stützt daher nicht die verbreitete Auffassung, ein Sportschütze dürfe im Rahmen des § 32 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 WaffG andere Waffen als Kurzwaffen (zum Begriff "Waffen dieser Art" vgl. Urteil vom 27. November 1997 - BVerwG 1 C 16.97 - Buchhholz 402.5 WaffG Nr. 79 = GewArch 1998, 117 = NVwZ-RR 1998, 234) in beliebiger Anzahl erwerben und besitzen (…vgl. BTDrucks 11/1556, S. 38).Die gebotene Abwägung zwischen den berechtigten privaten Interessen und dem öffentlichen Interesse, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen, hat der Gesetzgeber für Sportschützen in § 32 Abs. 2 Nr. 3 WaffG zwar konkretisiert (vgl. Urteil vom 27. November 1997, a.a.O.).
In diesem Sinne kann eine Waffe u.U. etwa als Reservewaffe oder zum Zweck der Leistungssteigerung nötig sein, wobei in Fällen dieser Art zu bedenken ist, ob der Antragsteller außer der erstrebten Waffe die bereits in seinem Besitz befindliche Waffe weiterhin benötigt (vgl. Urteil vom 27. November 1997, a.a.O.).
- BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73
Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast - …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
Zu den Zielen des Waffengesetzes gehört, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (stRspr; vgl. Urteile vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1, vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 = GewArch 1993, 325 sowie zuletzt vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 21.98 - DokBerA 1999, 177). - BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92
Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule
Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
Zu den Zielen des Waffengesetzes gehört, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (stRspr; vgl. Urteile vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1, vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 = GewArch 1993, 325 sowie zuletzt vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 21.98 - DokBerA 1999, 177).
- BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98
Anmeldepflicht; Bedürfnisprüfung; Erwerb von Todes wegen; illegaler Waffenbesitz; …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
Zu den Zielen des Waffengesetzes gehört, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (stRspr; vgl. Urteile vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1, vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 = GewArch 1993, 325 sowie zuletzt vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 21.98 - DokBerA 1999, 177). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 2 A 12037/98
Repetiergewehre; Professioneller Schießsport; Vereinsbescheinigung
Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
BVerwG 1 C 5.99 OVG 2 A 12037/98. - OVG Hamburg, 13.10.1997 - Bf VI 76/97
Waffenrecht: Befreiung vom Bedürfnisnachweis für Mitglieder von …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99
Die Beteiligten gehen in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen davon aus, daß die Regelung des § 32 Abs. 2 Nr. 3 WaffG insoweit ebenfalls gilt (in diesem Sinne auch OVG Hamburg, GewArch 1998, 119;… Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl., § 32 WaffG Rn. 28;… Kurth/Lehle/Schirm, Aktuelles Waffenrecht, § 32 WaffG Rn. 28;… vgl. aber BTDrucks 11/1556, S. 38 und 57).
- BVerwG, 11.11.2015 - 6 C 67.14
Waffenschein; Bedürfnis; Bewachungsunternehmer; Bewachungsaufträge; gefährdete …
Zu den Zielen des Waffengesetzes gehört, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1999 - 1 C 5.99 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85). - BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07
Waffenbesitzkarte, "Gelbe Waffenbesitzkarte", Sportschütze, …
Ein unbeschränkter Erwerb in den Fällen des § 14 Abs. 4 WaffG 2002 stünde nicht in Einklang mit der Absicht der Neuregelung des Waffengesetzes und dem Grundsatz, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" (vgl. dazu Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 5.99 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 S. 8 = GewArch 1999, 483 ) gelangen zu lassen. - VG Hamburg, 18.05.2011 - 4 K 2382/10
Waffenrechtliches Bedürfnis besonders gefährdeter Personen
Danach ist die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich "ins Volk" gelangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.7.1999, 1 C 5.99, juris; Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11/08, juris).Diese gesetzliche Wertung ist Ausdruck des bereits genannten Grundsatzes des Waffenrechts, dass die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß beschränkt werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.7.1999, 1 C 5.99, juris; Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11/08, juris).
- OVG Hamburg, 18.04.2016 - 4 Bf 299/13
Voraussetzungen für die Eintragung einer nach WaffG 2002 § 14 Abs 4 S 1 …
Dies stünde nicht in Einklang mit der Absicht der Neuregelung des Waffengesetzes und dem Grundsatz, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" (…vgl. zu diesem Grundsatz: BVerwG, Beschl. v. 26.3.2008, 6 B 11.08 u.a., Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95, juris Rn. 12; Urt. v. 13.7.1999, 1 C 5.99, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 S. 8, juris Rn. 14) gelangen zu lassen. - BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08
Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und …
Bei der danach erforderlichen Abwägung ist der Grundsatz zu beachten, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" (vgl. dazu Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 5.99 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 S. 8 = GewArch 1999, 483 ) gelangen zu lassen. - VerfG Hamburg, 15.12.2004 - HVerfG 6/04
Antrag auf Feststellung einer verbindlichen Wirkung eines Volksentscheides; …
In ähnlichem Sinne hat sich auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof mehrfach (Entscheidung vom 29.8.1997, BayVBl. 1997 S. 622, 627, und Entscheidung vom 31.3.2000, NVwZ-RR 2000 20. - VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09
Bewachungsunternehmen; waffenrechtliche Erlaubnis; Glaubhaftmachung des …
Ein strenger Maßstab bei der Prüfung des Bedürfnisses folgt auch hier aus der das gesamte Waffengesetz ausweislich des § 1 Abs. 1 WaffG beherrschenden Zielsetzung, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich "ins Volk" gelangen (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 13.07.1999 - 1 C 5.99 - und vom 14.11.2007 - 6 C 1.07 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 und Nr. 94 ). - VGH Bayern, 14.04.2021 - 24 CE 21.795
Keine Vorwegnahme der Hauptsache durch einstweilige Erteilung einer …
Da im Waffenrecht der öffentlichen Gewalt eine besondere Schutzpflicht im Hinblick auf die mit dem Umgang mit Waffen einhergehenden erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung obliegt und das gesamte Waffengesetz ausweislich des § 1 Abs. 1 WaffG das Ziel hat, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 13.7.1999 - 1 C 5.99 - juris Rn. 14;… U.v. 14.11.2007 - 6 C 1.07 - juris Rn. 29;… vgl. Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, 126. Aufl. 2015, § 8 Rn. 10 ff), gilt dieser Grundsatz erst recht im hier zu entscheidenden Fall (…vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11;… BayVGH, B.v. 16.8.2010 - 11 CE 10.262 - juris Rn. 20).Zu den Zielen des Waffengesetzes gehört, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, die Verbreitung von Schusswaffen einzudämmen und die Ausnahmen streng zu regulieren (…st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 6 C 67/14 - juris Rn. 18; BVerwG, U.v. 13.7.1999 - 1 C 5.99 - juris Rn. 14;… BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1/07 - juris Rn. 29;… Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, 126. Aufl., Stand 12/2015, § 8 Rn. 10 m.w.N.).
Im Hinblick auf die großen Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit, die von Waffen ausgehen und angesichts der das gesamte Waffengesetz ausweislich des § 1 Abs. 1 beherrschenden Zielsetzung, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich in Privathand gelangen (…vgl. VGH BW, U.v. 16.12.2009 - 1 S 202/09 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 13.7.1999 - 1 C 5.99, U.v. 14.11.2007 - 6 C 1.07 - juris Rn. 29), sind die persönlichen und beruflichen Nachteile hinzunehmen, die die Antragstellerin möglicherweise erleidet, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht.
- VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1085
Waffenschein für einen Waffenhändler
Dies folgt aus der das gesamte Waffengesetz beherrschenden Zielsetzung (§ 1 Abs. 1 WaffG), die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich in die Bevölkerung gelangen (…vgl. VGH BW, U. v. 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 - juris Rn. 13; BVerwG, U. v. 13. Juli 1999 - 1 C 5/99 - juris Rn. 14 u. U. v. 14. November 2007 - 6 C 1/07 - juris Rn. 29).Dabei ist zwischen dem berechtigten privaten Interesse an der Verbesserung der persönlichen Sicherheit und dem öffentlichen Interesse abzuwägen (BVerwG, U. v. 13. Juli 1999 - 1 C 5/99 - juris Rn. 14 u. U. v. 27. November 1997 - 1 C 16/97 - juris Rn. 14 m. w. N.;… N. Heinrich in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, WaffG, 10. Aufl. 2015, § 19 Rn. 3).
- BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 9.02
Waffensammlung; Bedürfnis; Ernsthaftigkeit; sammlungsspezifische Kenntnisse.
Die Bedürfnisprüfung dient dem Ziel, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BTDrucks VI/2678 S. 31; stRspr; vgl. Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 5.99 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85, S. 7 f. ). - VG München, 21.09.2016 - M 7 K 15.5205
Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an einen Uhren- und …
- VGH Bayern, 26.02.2026 - 24 B 25.1740
Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, zweite Kurzwaffe für Jäger, keine …
- VG München, 30.04.2014 - M 7 K 14.633
Erteilung einer Waffenbesitzkarte; besondere persönliche Gefährdung als …
- BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 3.07
Beschränkung des Waffenerwerbs durch Sportschützen rechtmäßig
- BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 8.07
Beschränkung des Waffenerwerbs durch Sportschützen rechtmäßig
- VG München, 20.04.2021 - M 7 K 19.4259
Verlängerung der Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige
- VGH Bayern, 20.03.2014 - 12 ZB 12.1351
Eingliederungshilfeleistungen nach § 35a SGB VIII (Legasthenie- und …
- VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.24
Kein Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins eines Sprengmeisters
- VG Augsburg, 29.05.2013 - Au 4 K 13.614
Schusswaffe nicht erforderlich und nicht geeignet, Gefährdung zu mindern
- VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 52.22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 20 A 3215/06
Antrag auf die Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zum Erwerb von Waffen der in …
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.2025 - 6 S 112/24
Unanwendbarkeit des Erwerbsstreckungsgebots auf Wechselsysteme geringeren …
- VG München, 10.10.2012 - M 7 K 12.2442
- OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10
Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen bei Eintritt von nachträglichen …
- VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980
Anspruch auf Verlängerung bzw. (hilfsweise) Neuerteilung eines Waffenscheins
- VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 333/09
Waffenrechtliches Bedürfnis; besondere Gefährdung
- VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 58.22
- VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 54.22
- VG Berlin, 04.10.2023 - 31 K 64.22
- VG Berlin, 15.05.2023 - 31 K 118.22
- VG Schwerin, 27.07.2023 - 3 A 1559/22
Erteilung eines Waffenscheins für einen Waffenhändler; besondere Gefährdung
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