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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,668
BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20 (https://dejure.org/2021,668)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2021 - 1 C 52.20 (https://dejure.org/2021,668)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 1 C 52.20 (https://dejure.org/2021,668)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1, §§ 34a, 77 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 4; VO (EU) Nr. 604/2013 Art. 27 Abs. 3 und 4, Art. 29 Abs. 1 und 2
    Unterbrechung der Dublin III-Überstellungsfrist durch behördliche Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung wegen COVID-19-Pandemie

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH; Unterbrechung der Überstellungsfrist nach EUV 604/2013 durch behördliche Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung wegen COVID-19-Pandemie

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • milo.bamf.de

    AsylG, § 29 Abs 1; AsylG § 34a; AsylG, § 77 Abs 1; EURL 32/2013, Art 46; ... EUV 604/2013, Art 27 Abs 3; EUV 604/2013, Art 27 Abs 4; EUV 604/2013, Art 29 Abs 1; EUV 604/2013, Art 29 Abs 2; VwGO, § 80 Abs 4
    Nigeria: Dublin Fall; Aussetzung des Rechtsstreites; Vorabentscheidungsersuchen an EuGH; Unterbrechung der Dublin III-Überstellungsfrist durch behördliche Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung wegen COVID-19-Pandemie

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF

    Corona-Virus, Aussetzung der Vollziehung, Überstellungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Klage eines nigerianischen Staatsangehörigen gegen die Ablehnung seines Asylantrages als unzulässig und die Anordnung seiner Abschiebung nach Italien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll klären, ob die Dublin III-Überstellungsfrist durch behördliche Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung wegen COVID 19-Pandemie unterbrochen wird

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll klären, ob die Dublin III-Überstellungsfrist durch behördliche Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung wegen COVID 19-Pandemie unterbrochen wird

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerwG fragt den EuGH: Darf das BAMF die Überstellungsfrist selbst unterbrechen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dublin III - und die Überstellungsfrist in Corona-Zeiten

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuGH soll "Dublin-III-Überstellungsfrist" in Coronazeiten klären - EuGH soll "Dublin-III-Überstellungsfrist" in Coronazeiten klären

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 171, 231
  • NVwZ 2021, 877

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18

    Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20
    Mit Ergehen der ablehnenden gerichtlichen Eilentscheidung vom 1. Oktober 2019 wurde die sechsmonatige Überstellungsfrist erneut in Gang gesetzt und endete am 1. April 2020 (…vgl. stRspr, BVerwG, Urteile vom 26. Mai 2016 - 1 C 15.15 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 83 Rn. 11; vom 8. Januar 2019 - 1 C 16.18 - BVerwGE 164, 165 Rn. 17 …und vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 6 Rn. 31).

    Nach der Rechtsprechung des vorlegenden Gerichts (BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2019 - 1 C 16.18 - BVerwGE 164, 165 Rn. 20) bewirkt die in Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO eröffnete Möglichkeit, dass auch die zuständigen Behörden die Durchführung der Überstellungsentscheidung aussetzen können, bei ihrer Nutzung, dass einem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung im Sinne von Art. 29 Abs. 1 i.V.m. Art. 27 Abs. 3 Dublin III-VO zukommt.

    Das Bundesamt ist bei nach Erlass der Abschiebungsanordnung auftretenden Abschiebungsverboten oder Duldungsgründen nicht verpflichtet, die Abschiebungsanordnung sogleich aufzuheben, sondern kann bei vorübergehenden Abschiebungshindernissen auch lediglich die Vollziehung (vorläufig) aussetzen (BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2019 - 1 C 16.18 - BVerwGE 164, 165 Rn. 23).

    Das vorliegende Verfahren gibt dabei keinen Anlass zur abschließenden Klärung dieser Willkür- oder Missbrauchsschwelle; sie wird aber dann überschritten sein, wenn bei klarer Rechtslage und offenkundig eröffneter Überstellungsmöglichkeit die behördliche Aussetzungsentscheidung allein dazu dient, die Überstellungsfrist zu unterbrechen, weil sie aufgrund behördlicher Versäumnisse ansonsten nicht (mehr) gewahrt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2019 - 1 C 16.18 - BVerwGE 164, 165 Rn. 27 m.w.N.).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Überstellungsfrist auch bei vorübergehender Unmöglichkeit der Überstellung wegen einer schweren Krankheit der zu überstellenden Person nach sechs Monaten abläuft und die Zuständigkeit auf den ersuchenden Mitgliedstaat übergeht (EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU [ECLI:EU:C:2017:127], C.K. u.a. - Rn. 89).
  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20
    Nach dieser Rechtsprechung wird die Überstellungsfrist wegen des kraft Gesetzes damit verbundenen, verfahrenssichernden Überstellungsverbots (§ 34a Abs. 2 AsylG; s.a. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 [ECLI:EU:C:2018:465], Gnandi -) auch in solchen Fällen unterbrochen, in denen ein gerichtlicher Eilantrag im Ergebnis ohne Erfolg bleibt oder nicht beschieden wird.
  • BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20
    Mit Ergehen der ablehnenden gerichtlichen Eilentscheidung vom 1. Oktober 2019 wurde die sechsmonatige Überstellungsfrist erneut in Gang gesetzt und endete am 1. April 2020 (vgl. stRspr, BVerwG, Urteile vom 26. Mai 2016 - 1 C 15.15 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 83 Rn. 11;… vom 8. Januar 2019 - 1 C 16.18 - BVerwGE 164, 165 Rn. 17 …und vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 6 Rn. 31).
  • BVerwG, 09.08.2016 - 1 C 6.16

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Dublin; Zuständigkeitsübergang; …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20
    Eine behördliche Aussetzungsentscheidung darf jedenfalls dann ergehen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG bestehen (BVerwG, Urteil vom 9. August 2016 - 1 C 6.16 - BVerwGE 156, 9 Rn. 18).
  • EuGH, 13.09.2017 - C-60/16

    Khir Amayry - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20
    Denn die praktische Wirksamkeit des Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO erfordert es, dass die Regelung angewandt werden kann, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Überstellungsfrist abläuft und die Zuständigkeit auf den ersuchenden Mitgliedstaat übergeht (vgl. EuGH, Urteil vom 13. September 2017 - C-60/16 [ECLI:EU:C:2017:675], Khir Amayry - Rn. 71).
  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20
    Das vorlegende Gericht hält es auch in Ansehung hiervon abweichender Rechtsprechung in zumindest einem anderen Mitgliedstaat in der Rechtsprechung des Gerichtshofs für geklärt, dass auch in Fällen, in denen eine Überstellung kraft Gesetzes oder kraft wirksamer Einzelfallentscheidung lediglich zeitweise ausgeschlossen war, die Mitgliedstaaten über eine zusammenhängende Frist von sechs Monaten verfügen müssen, die sie in vollem Umfang für die Bewerkstelligung der Überstellung sollen nutzen dürfen (s. nur EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08 [ECLI:EU:C:2009:41], Petrosian - Rn. 40 ff., 44).
  • BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17

    Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20
    Mit Ergehen der ablehnenden gerichtlichen Eilentscheidung vom 1. Oktober 2019 wurde die sechsmonatige Überstellungsfrist erneut in Gang gesetzt und endete am 1. April 2020 (…vgl. stRspr, BVerwG, Urteile vom 26. Mai 2016 - 1 C 15.15 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 83 Rn. 11;… vom 8. Januar 2019 - 1 C 16.18 - BVerwGE 164, 165 Rn. 17 und vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 6 Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2026 - 11 A 150/24

    Alleinerziehende, Asylsuchende, Aufnahmeeinrichtung, Dublin III-VO, …

    Rn. 40 Vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 26. Januar 2021 - 1 C 52.20 -, juris, Rn. 24, und Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 -, juris, Rn. 9.

    Urteil vom 18. Februar 2016 - 1 A 11081/14.OVG - juris, Rn. 36; OVG MV, Beschluss vom 29. November 2004 - 2 M 299/04 -, juris, Rn. 9; vgl. auch BVerwG, Vorlagebeschluss vom 26. Januar 2021 - 1 C 52.20 -, juris, Rn. 18.

  • VGH Bayern, 11.07.2024 - 24 B 24.50010

    Asylrecht (Dublin-Verfahren), Zuständigkeit für die Durchführung von …

    Rn. 45 1. Es steht fest, dass die Abschiebung durchgeführt werden kann, wenn sie rechtlich zulässig und auch mit großer Wahrscheinlichkeit zeitnah tatsächlich möglich ist (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage v. 26.1.2021 - 1 C 52.20 - juris Rn. 18;… OVG Hamburg, B.v. 3.12.2010 - 4 Bs 223/10 - juris Rn. 10;… VG Würzburg, B.v. 5.6.2024 - W 6 S 24.50178 - juris Rn. 24;… VG Regensburg, B.v. 19.9.2023 - RO 13 S 23.50675 - juris Rn. 18;… Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 34a AsylG Rn. 3;… Müller in Hofmann, Ausländerrecht, § 34a AsylG Rn. 23).
  • BVerwG, 17.08.2021 - 1 C 38.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen bloßer Nichtbefolgung …

    Rn. 35 c) Ist die Überstellungsfrist mangels wirksamer Verlängerung bereits am 17. Mai 2018 abgelaufen, konnte sie schon deshalb weder durch den Eilantrag beim Verwaltungsgericht vom 30. Mai 2018 noch durch die behördliche Aussetzung der Abschiebung durch das Bundesamt vom 26. März 2020 wegen der Covid-19-Pandemie unterbrochen werden, so dass sich hinsichtlich der behördlichen Aussetzung die im Vorlagebeschluss des Senats vom 26. Januar 2021 im Verfahren - 1 C 52.20 u.a. - (Asylmagazin 2021, 178) an den Gerichtshof gerichteten Fragen vorliegend nicht stellen.
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