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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31259
BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18 (https://dejure.org/2018,31259)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2018 - 1 C 6.18 (https://dejure.org/2018,31259)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 (https://dejure.org/2018,31259)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG § 17 Abs. 1, § ... 31 Abs. 1 Satz 4, § 74 Abs. 1; EUV Art. 4 Abs. 3; GVG § 184 Satz 1; RL 2013/32/EU Art. 11 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 Buchst. f, Art. 46 Abs. 1; VwGO §§ 55, 58, 60, 81 Abs. 1, § 86 Abs. 1; VwVfG § 23
    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Bundesamtsbescheid; Deutsch; Fristlauf; Gerichtssprache; Information; Klageerhebung; Klagefrist; Niederschrift des Urkundsbeamten; Rechtsbehelfsbelehrung; Unrichtigkeit der ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Hinweis in Rechtsbehelfsbelehrung auf Abfassung der Klage in deutscher Sprache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 AsylVfG 1992, § 31 Abs 1 S 4 AsylVfG 1992, § 74 Abs 1 Halbs 1 AsylVfG 1992, Art 12 Abs 1 Buchst f EURL 32/2013, Art 46 Abs 1 EURL 32/2013
    Hinweis in Rechtsbehelfsbelehrung auf Abfassung der Klage in deutscher Sprache

  • Wolters Kluwer

    Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Abfassung der Klage "in deutscher Sprache" hinsichtlich Richtigkeit; Übersetzung der Rechtsbehelfsbelehrung in die Heimatsprache eines Asylbewerbers

  • Wolters Kluwer

    Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf Abfassung der "Klage in deutscher Sprache" hinsichtlich Richtigkeit; Übersetzung der Rechtsbehelfsbelehrung in eine Sprache des Asylbewerbers

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • doev.de PDF

    Hinweis in Rechtsbehelfsbelehrung auf Abfassung der Klage in deutscher Sprache

  • ra.de
  • milo.bamf.de

    VwGO, § 58 Abs 2; VwGO, § 74 Abs 1; EURL 32/2013, Art 46
    Afghanistan: Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesamts ist nicht unrichtig i.S.v. § 58 Abs. 2 VwGO; fehlende oder unrichtige Übersetzung der Belehrung führt nicht zur Anwendung des § 58 Abs. 2 VwGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Abfassung der Klage "in deutscher Sprache" hinsichtlich Richtigkeit; Übersetzung der Rechtsbehelfsbelehrung in die Heimatsprache eines Asylbewerbers

  • rechtsportal.de

    Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf Abfassung der "Klage in deutscher Sprache" hinsichtlich Richtigkeit; Übersetzung der Rechtsbehelfsbelehrung in eine Sprache des Asylbewerbers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinweis in Rechtsbehelfsbelehrung auf Abfassung der Klage in deutscher Sprache

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hinweis in Rechtsbehelfsbelehrung auf Abfassung der Klage in deutscher Sprache

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Trotz Übersetzungsfehler deutsche Rechtsbehelfsbelehrung bindend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hinweis in Rechtsbehelfsbelehrung eines Bescheids auf Klageeinreichung in deutscher Sprache sowie fehlende oder falsche Übersetzung der Belehrung führt nicht zur Unrichtigkeit der Belehrung - Keine Anwendung des § 58 Abs. 2 VwGO

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 58, 70, 74 VwGO
    Hinweis auf deutsche Sprache macht Rechtsbehelfsbelehrung nicht unrichtig

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Hinweis in Rechtsbehelfsbelehrung auf Abfassung der Klage in deutscher Sprache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 163, 26
  • NJW 2019, 247
  • NVwZ 2019, 167
 
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Wird zitiert von ... (111)Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18
    Grundsätzlich hat ein Ausländer daher keinen Anspruch darauf, dass ihm die Rechtsbehelfsbelehrung in seiner Heimatsprache erteilt wird (BVerfG, Beschluss vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 , BVerwG, Beschluss vom 14. April 1978 - 1 B 113.78 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37 S. 16).

    Lag das Versäumnis der Klagefrist darin begründet, dass der Kläger aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht zu erkennen vermochte, bis wann er Klage zu erheben hat, und konnte er sich diese Kenntnis auch nicht verschaffen, liegt eine unverschuldete Versäumung der Klagefrist mit der Folge vor, dass dem Kläger Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren ist (BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 und vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 - BVerfGE 86, 280 sowie Kammerbeschluss vom 19. April 1995 - 2 BvR 2295/94 - NVwZ-RR 1996, 120 , BVerwG…, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 9 B 60.92 - juris Rn. 3, OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17. Dezember 2014 - OVG 7 B 44.13 - juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein"; …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18
    Die Formulierung erwecke entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Urteil vom 18. April 2017 - A 9 S 333/17 - NVwZ 2017, 1477) auch nicht den Eindruck, dass der Betroffene die Klage nur selbst in schriftlicher Form einreichen müsse.

    Rn. 18 Nicht zu vertiefen ist, inwieweit "abfassen" vorrangig oder gar ausschließlich auf eine Verschriftlichung der Klage weist oder bereits semantisch offen zu interpretieren ist und neben der schriftlichen Klageerhebung auch andere Formen einschließlich der Niederschrift durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle umschließt (aus der obergerichtlichen Rechtsprechung s. dazu einerseits OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 2018 - 1 A 2/18.A - juris; VGH Mannheim, Urteil vom 18. April 2017 - A 9 S 333/17- NVwZ 2017, 1477, andererseits OVG Hamburg, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 Bf 32/17.A - juris; VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 6 B 17.31442 - juris; Urteil vom 10. Januar 2018 - 13a B 17.31116 - NVwZ 2018, 838; OVG Schleswig, Beschluss vom 16. November 2017 - 1 LA 68/17 - juris).

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis - …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18
    Eine Belehrung über die Form des einzulegenden Rechtsbehelfs ist nicht erforderlich (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1976 - 4 C 74.74 - BVerwGE 50, 248 , vom 13. Dezember 1978 - 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188 und vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 S. 2 f. sowie Beschluss vom 17. September 1954 - 4 B 08.54 - BVerwGE 1, 192 ).

    Rn. 15 aa) Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann unrichtig, wenn sie einen nicht erforderlichen Zusatz enthält, der fehlerhaft oder irreführend ist und dadurch generell geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1978 - 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188 und vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 83 S. 16 …sowie Beschlüsse vom 27. Februar 1981 - 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635, vom 11. Mai 1994 - 11 B 66.94 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63 S. 1, vom 14. Februar 2000 - 7 B 200.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77 S. 10 f., vom 16. November 2012 - 1 WB 3.12 - NZWehrr 2013, 168 , vom 31. August 2015 - 2 B 61.14 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 92 Rn. 8 …und vom 24. August 2016 - 4 VR 15.16 - juris Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - 1 A 2/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines marokkanischen Staatsangehörigen …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18
    Ungeachtet des Umstandes, dass der Empfänger eines Asylbescheids in der Regel der deutschen Sprache unkundig ist, ist wegen der Maßgeblichkeit der deutschen Fassung der Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Empfänger abzustellen, der der deutschen Sprache mächtig ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 2018 - 1 A 2/18.A - juris Rn. 51).

    Rn. 18 Nicht zu vertiefen ist, inwieweit "abfassen" vorrangig oder gar ausschließlich auf eine Verschriftlichung der Klage weist oder bereits semantisch offen zu interpretieren ist und neben der schriftlichen Klageerhebung auch andere Formen einschließlich der Niederschrift durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle umschließt (aus der obergerichtlichen Rechtsprechung s. dazu einerseits OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 2018 - 1 A 2/18.A - juris; VGH Mannheim, Urteil vom 18. April 2017 - A 9 S 333/17- NVwZ 2017, 1477, andererseits OVG Hamburg, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 Bf 32/17.A - juris; VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 6 B 17.31442 - juris; Urteil vom 10. Januar 2018 - 13a B 17.31116 - NVwZ 2018, 838; OVG Schleswig, Beschluss vom 16. November 2017 - 1 LA 68/17 - juris).

  • BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81

    Unrichtiger Zusatz in der Rechtsmittelbelehrung - Schriftlicher Widerspruch - …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18
    Rn. 15 aa) Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann unrichtig, wenn sie einen nicht erforderlichen Zusatz enthält, der fehlerhaft oder irreführend ist und dadurch generell geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1978 - 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188 und vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 83 S. 16 sowie Beschlüsse vom 27. Februar 1981 - 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635, vom 11. Mai 1994 - 11 B 66.94 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63 S. 1, vom 14. Februar 2000 - 7 B 200.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77 S. 10 f., vom 16. November 2012 - 1 WB 3.12 - NZWehrr 2013, 168 , vom 31. August 2015 - 2 B 61.14 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 92 Rn. 8 …und vom 24. August 2016 - 4 VR 15.16 - juris Rn. 6).

    Dabei ist darauf abzustellen, wie ein Empfänger die Erklärung bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1981 - 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635).

  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18
    Lag das Versäumnis der Klagefrist darin begründet, dass der Kläger aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht zu erkennen vermochte, bis wann er Klage zu erheben hat, und konnte er sich diese Kenntnis auch nicht verschaffen, liegt eine unverschuldete Versäumung der Klagefrist mit der Folge vor, dass dem Kläger Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren ist (BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 und vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 - BVerfGE 86, 280 sowie Kammerbeschluss vom 19. April 1995 - 2 BvR 2295/94 - NVwZ-RR 1996, 120 , BVerwG…, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 9 B 60.92 - juris Rn. 3, OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17. Dezember 2014 - OVG 7 B 44.13 - juris Rn. 30).
  • BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Steuerstrafverfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18
    Lag das Versäumnis der Klagefrist darin begründet, dass der Kläger aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht zu erkennen vermochte, bis wann er Klage zu erheben hat, und konnte er sich diese Kenntnis auch nicht verschaffen, liegt eine unverschuldete Versäumung der Klagefrist mit der Folge vor, dass dem Kläger Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren ist (BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 und vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 - BVerfGE 86, 280 sowie Kammerbeschluss vom 19. April 1995 - 2 BvR 2295/94 - NVwZ-RR 1996, 120 , BVerwG…, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 9 B 60.92 - juris Rn. 3, OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17. Dezember 2014 - OVG 7 B 44.13 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 27.09.1993 - 4 NB 35.93

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18
    Rn. 34 a) Eine Krankheit kann nur dann als Grund für eine "nicht verschuldete" Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist durchgreifen, wenn sie so schwer war, dass der von ihr Betroffene nicht bloß unfähig war, selbst zu handeln, sondern auch außerstande war, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfang zu informieren (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 1962 - 8 B 186.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 20 und vom 27. September 1993 - 4 NB 35.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 185 S. 57).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 7 B 44.13

    Durchführung der Abschiebung/Rücküberstellung nach Italien nach Unanfechtbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18
    Lag das Versäumnis der Klagefrist darin begründet, dass der Kläger aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht zu erkennen vermochte, bis wann er Klage zu erheben hat, und konnte er sich diese Kenntnis auch nicht verschaffen, liegt eine unverschuldete Versäumung der Klagefrist mit der Folge vor, dass dem Kläger Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren ist (BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 und vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 - BVerfGE 86, 280 sowie Kammerbeschluss vom 19. April 1995 - 2 BvR 2295/94 - NVwZ-RR 1996, 120 , BVerwG…, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 9 B 60.92 - juris Rn. 3, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2014 - OVG 7 B 44.13 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 19.07.1962 - VIII B 186.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18
    Rn. 34 a) Eine Krankheit kann nur dann als Grund für eine "nicht verschuldete" Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist durchgreifen, wenn sie so schwer war, dass der von ihr Betroffene nicht bloß unfähig war, selbst zu handeln, sondern auch außerstande war, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfang zu informieren (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 1962 - 8 B 186.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 20 und vom 27. September 1993 - 4 NB 35.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 185 S. 57).
  • BVerwG, 28.10.1992 - 9 B 60.92

    Schuldhaftes Nichtverstehen einer Rechtsmittelbelehrung eines, der deutschen …

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung - Anforderungen an die Form eines …

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch …

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen …

  • BVerwG, 31.08.2015 - 2 B 61.14

    Beamtenrechtliche Disziplinarklage; Einlegung der Berufung; …

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer …

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 13a B 17.31116

    Zum Zusatz "Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein."

  • OVG Hamburg, 28.06.2018 - 1 Bf 32/17

    Hinweis in Rechtsbehelfsbelehrung Verwendung der deutschen Sprache

  • BVerwG, 14.02.2000 - 7 B 200.99

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige; Zusatz, irreführender; …

  • BVerwG, 05.02.1990 - 9 B 506.89

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Abfassung einer Klage in …

  • EuGH, 05.04.2017 - C-391/15

    Marina del Mediterráneo u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2017 - 1 LA 68/17

    Fehlerfreiheit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Hinweis, dass die Klage "in …

  • BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 3.12

    Irreführender Inhalt einer Rechtsbelehrung; Grundsatz der Vollständigkeit und …

  • BVerwG, 14.04.1978 - 1 B 113.78

    Rechtsmittelbelehrung - Deutsche Sprache - Rechtsmittelfrist gegenüber Ausländern …

  • BVerwG, 24.08.2016 - 4 VR 15.16

    Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen …

  • BVerwG, 11.05.1994 - 11 B 66.94

    Rechtsbehelfsbelehrung - Zustellung - Mehrere Bescheide - Widerspruchsbescheid - …

  • VGH Bayern, 22.02.2018 - 6 B 17.31442

    Befähigung zum Richteramt, Rechtsmittelbelehrung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

  • BVerwG, 17.09.1954 - IV B 8.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen …

    Denn es handelt sich dabei um eine Belehrung über die Form des Rechtsbehelfs, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach § 58 Abs. 1 VwGO nicht erforderlich ist, weil die danach gebotene Belehrung "über den Rechtsbehelf" dessen Form nicht einschließt (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 27. Februar 1976 - 4 C 74.74 - BVerwGE 50, 248 , vom 13. Dezember 1978 - 8 C 77.78 - BVerwGE 57, 188 , vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 S. 2 f. und vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - BVerwGE 163, 26 Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 9 LB 59/17

    Bekanntgabe; elektronische Form; elektronische Übermittlung; Fristbeginn; …

    Rn. 50 Grundsätzlich ist eine Belehrung über die Form der Einlegung des Rechtsbehelfs nicht erforderlich, da dies nicht zu dem sich aus § 58 Abs. 1 VwGO ergebenden zwingenden Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung gehört (vgl. statt vieler BVerwG, Urteil vom 29.8.2018 - 1 C 6.18 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 28.19

    Zustellungsfiktion bei erfolgloser Zustellung einer Asylablehnung an eine von …

    Der Hinweis in einer Rechtsbehelfsbelehrung, dass die Klage "in deutscher Sprache abgefasst" sein muss, macht diese nicht unrichtig (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94).

    Zudem ist ihm bei unverschuldeter Versäumung der Klagefrist unter den Voraussetzungen des § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 32).

    Unrichtig ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht nur, wenn ihr eine der in § 58 Abs. 1 VwGO aufgeführten Angaben fehlt, sondern auch dann, wenn sie einen nicht erforderlichen Zusatz enthält, der fehlerhaft oder irreführend ist und dadurch generell geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch davon abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 15 m.w.N.).

    Dabei ist darauf abzustellen, wie ein der deutschen Sprache mächtiger Empfänger die Erklärung bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 15).

    Rn. 31 a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Zusatz in der dem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung, dass die Klage "in deutscher Sprache abgefasst" sein muss, die Belehrung nicht unrichtig macht (BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 14).

    Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung - wie hier - keine Angaben über die möglichen Formen der Klageerhebung, ist dies unschädlich (BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6.18 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 94 Rn. 13).

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