Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1107
BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04 (https://dejure.org/2005,1107)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2005 - 1 C 9.04 (https://dejure.org/2005,1107)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2005 - 1 C 9.04 (https://dejure.org/2005,1107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1, § 138 Nr. 3; AuslG § 17 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und 2, § 24 Abs. 1 Nr. 6, § 92 Abs. 2 Nr. 2; BayVwVfG Art. 28, 37 Abs. 1, 48; ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1
    Assoziationsrecht; ordnungsgemäße Beschäftigung; Bestandskraft; eheliche Lebensgemeinschaft; Gewaltenteilung; Scheinehe; arglistige Täuschung; Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1
    Anhörung; Anwendungsvorrang; Assoziationsrecht; Assoziationsrecht; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; Ausweisungsgrund; Bestandskraft; Bestandskraft; Gewaltenteilung; Nachholung; Rechtswidrigkeit; Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; VwGO § ... 86 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; AuslG § 17 Abs. 1; ; AuslG § 23 Abs. 1; ; AuslG § 23 Abs. 2; ; AuslG § 24 Abs. 1 Nr. 6; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; ; BayVwVfG Art. 28; ; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1; ; BayVwVfG Art. 48; ; ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen wegen arglistiger Täuschung über das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft; Bindungswirkung tatrichterlicher Feststellungen für das Revisionsgericht; Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Scheinehe; Voraussetzungen für die ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    BayVwVfG Art. 48; ARB Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 1; AuslG § 23; AuslG § 17 Abs. 1; AuslG § 25 Abs. 3; AuslG § 46 Nr. 2
    Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Türken, Arbeitnehmer, Rücknahme, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, Scheinehe, Täuschung, Ausweisungsgrund, rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine ordnungsgemäße Beschäftigung nach EWG-Assoziationsrecht bei täuschungsbedingter Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Aufenthaltsrecht nach Assoziationsrecht EG/Türkei bei Scheinehe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufenthaltserlaubnis durch Scheinehe - Bayern darf türkischen Arbeitnehmer abschieben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 190
  • NVwZ 2005, 1329
  • FamRZ 2005, 1671
  • DVBl 2005, 1452
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04
    In diesem Urteil (Rs.C-285/95 Slg. I -1997, 3069 = NVwZ 1998, 50) hat der Gerichtshof ausgeführt:.

    Nach den von dem Gerichtshof in dem Urteil vom 5. Juni 1997 (a.a.O. Rn. 27) für die Auslegung des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 entwickelten Grundsätzen sind vielmehr Beschäftigungszeiten, die ein türkischer Staatsangehöriger aufgrund einer durch Täuschung erwirkten Aufenthaltserlaubnis absolviert hat, von vornherein als in einer nur vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da ihm während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand.

    Die Ausübung einer Beschäftigung im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis, die aufgrund einer Täuschung erteilt wurde, kann bei dem türkischen Arbeitnehmer vielmehr kein berechtigtes Vertrauen begründen (EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997, a.a.O. Rn. 28).

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04
    Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Eheschließung nicht zu dem Zweck diente, eine - in welcher Form auch immer zu führende - eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen, sondern einen anderen Zweck verfolgte, insbesondere den, dem ausländischen Partner ein sonst nicht zu erlangendes Aufenthaltsrecht zu verschaffen (vgl. Urteile vom 9. September 2003 - BVerwG 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17 und vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 - BVerwGE 98, 298 m.w.N.).

    Aus dem von der Revision zitierten Satz kann auch nicht geschlossen werden, dass das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft von einer formellen Beweislast (Beweisführungslast) ausgegangen ist, die der vom Untersuchungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) geprägte Verwaltungsprozess nicht kennt (vgl. Urteile vom 9. September 2003 - BVerwG 1 C 6.03 - a.a.O. S. 21 und vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).

    Auch aus den weiteren Gründen des Bescheids (S. 5 oben), die ein schutzwürdiges Vertrauen des Klägers auf den Bestand der Aufenthaltserlaubnisse verneinen, lässt sich ableiten, dass die Rücknahme - wie es der gesetzlichen Regel des Art. 48 Abs. 2 Satz 4 BayVwVfG entspricht - mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgen sollte (vgl. Urteil vom 9. September 2003 - BVerwG 1 C 6.03 - a.a.O. S. 23).

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04
    Die Rechtsgrundlage für den angefochtenen Rücknahmebescheid bildet Art. 48 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG - (zur Anwendbarkeit im Ausländerrecht vgl. Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 - BVerwGE 98, 298).

    Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Eheschließung nicht zu dem Zweck diente, eine - in welcher Form auch immer zu führende - eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen, sondern einen anderen Zweck verfolgte, insbesondere den, dem ausländischen Partner ein sonst nicht zu erlangendes Aufenthaltsrecht zu verschaffen (vgl. Urteile vom 9. September 2003 - BVerwG 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17 und vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 - BVerwGE 98, 298 m.w.N.).

    Namentlich hatte er - auch wenn man unterstellt, dass er ab dem 1. Dezember 2002 im Bundesgebiet mehr als vier Jahre als Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war - weder zum Zeitpunkt der Erteilung der zurückgenommenen Aufenthaltserlaubnisse noch später einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 (vgl. auch Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 - BVerwGE 98, 298).

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04
    Hiervon ist der Senat bereits im Urteil vom 17. Juni 1998 (- BVerwG 1 C 27.96 - BVerwGE 107, 58) ausgegangen.
  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94

    Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04
    Es bedarf mithin keiner Vorlage nach Art. 234 Abs. 1 und 3 EG an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, die der Kläger im Übrigen auch nicht beantragt hat (vgl. auch Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 1 C 5.94 - BVerwGE 99, 28).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04
    Aus dem von der Revision zitierten Satz kann auch nicht geschlossen werden, dass das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft von einer formellen Beweislast (Beweisführungslast) ausgegangen ist, die der vom Untersuchungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) geprägte Verwaltungsprozess nicht kennt (…vgl. Urteile vom 9. September 2003 - BVerwG 1 C 6.03 - a.a.O. S. 21 und vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04
    Insgesamt überschreiten die maßgeblich auf der Bejahung der Glaubwürdigkeit der Zeugin S. beruhenden Erwägungen des Berufungsgerichts nicht die Grenzen einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200).
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16

    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt; …

    Denn der assoziationsrechtliche Begriff der "ordnungsgemäßen Beschäftigung" setzt nach ständiger Rechtsprechung eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt und damit das Bestehen eines nicht bestrittenen Aufenthaltsrechts voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 2005 - 1 C 9.04 - BVerwGE 123, 190 unter Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 [ECLI:EU:C:1997:280], Kol - Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die …

    Ein solcher ausdrücklicher Ausspruch ist aber auch nicht erforderlich (vgl. auch Urteil vom 12. April 2005 - BVerwG 1 C 9.04 - BVerwGE 123, 190 ).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung; …

    Rn. 19 Der Senat hat bereits entschieden, dass ein türkischer Staatsangehöriger sich auch dann nicht auf ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht aus Art. 6 ARB 1/80 berufen kann, wenn er wegen der Täuschung der Ausländerbehörde nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden ist (Urteil vom 12. April 2005 - BVerwG 1 C 9.04 - BVerwGE 123, 190 = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 43 mit Verweis auf das Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 1 C 27.96 - BVerwGE 107, 58 ).

    Ebenso ist geklärt, dass es in Fällen einer durch Täuschung erwirkten Aufenthaltserlaubnis keiner Rücknahme des nationalen Aufenthaltstitels bedarf, um mit Blick auf Art. 6 ARB 1/80 von einer fehlenden ordnungsgemäßen Beschäftigung auszugehen (Urteil vom 12. April 2005 a.a.O. S. 200 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht