Rechtsprechung
| BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten - Anforderungen an das Vorliegen schwerwiegender Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung - Voraussetzungen für die Heranziehung spezialpräventiver und generalpräventiver ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 11 Abs. 2; StGB § 56
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de
, S. 21 (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 24.11.1977 - VS III 86/76
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.1978 - I 434/78
- BVerwG, 11.05.1979 - 1 B 596.78
- BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79
Papierfundstellen
- NVwZ 1985, 51 (Ls.)
- DÖV 1984, 980
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber
Auszug aus BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79
Die Regelung des § 11 Abs. 2 AuslG bezieht sich allerdings nur auf anerkannte Asylberechtigte bzw. Flüchtlinge (BVerwGE 62, 215 [218 f.]).Das entspricht der Rechtsprechung des Senats aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes vom 16. Juli 1982 (BGBl. I S. 946) - AsylVfG -, nach der das Ausweisungsermessen gegenüber Asylbewerbern an den Anforderungen des § 11 Abs. 2 AuslG auszurichten war (BVerwGE 62, 215 [221]; vgl. jetzt § 11 Abs. 3 AuslG i.d.F. des § 39 Nr. 1 AsylVfG).
Danach steilen die mehr lästigen als gefährlichen oder schädlichen Unkorrektheiten des Alltags, Ordnungswidrigkeiten, Bagatellkriminalität und ganz allgemein die minder bedeutsamen Verstöße gegen Strafgesetze von vornherein keinen ausreichenden Grund für die Ausweisung eines Asylberechtigten dar (vgl. BVerwGE 62, 215 [221]).
- BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76
Aufenthaltsgesetz/EWG
Auszug aus BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79
Das verbleibende Risiko, daß es zu neuen Verfehlungen kommt, ist mit Rücksicht auf den von Gesetz beabsichtigten Ausweisungsschutz grundsätzlich noch hinnehmbar (vgl. auch BVerwGE 57, 61 [67]).Dem Ausgeführten steht nicht entgegen, daß sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das erforderliche Maß der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt und deswegen in Fällen der Verurteilung wegen Gewalttaten u.U. geringer als in anderen Fällen anzusetzen ist (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [65, 68]).
- BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79
Ein Ausweisungsgrund kann zwar mit Rücksicht auf seine generalpräventive Zielsetzung im Sinne des § 11 Abs. 2 AuslG schwerwiegend sein (vgl. z.B. BVerwGE 64, 13 [20]).Nach diesen Grundsätzen kommt eine Ausweisung zum Zwecke der Generalprävention nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Straftat besonders schwerwiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerfGE 51, 386 [397]; BVerwGE 64, 13 [20]).
- BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79
Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO, …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79
Die von der Beklagten erwähnte neue Straftat und die auf ihr beruhende Verurteilung des Klägers müssen im Einblick auf § 137 Abs. 2 VwGO im Revisionsverfahren unberücksichtigt bleiben Sie ermöglichen ohne Rücksicht auf die Grundsätze über die maßgebende Sach- und Rechtslage bei der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung auch nicht die Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht (BVerwGE 66, 192 [198];Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 -). - BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79
Die damit anerkannte Möglichkeit der Ausweisung von Asylberechtigten (Flüchtlingen) ist mit dem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) vereinbar (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207 f.];Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - NJW 1981, 1915 [1916 f.]). - BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
Auszug aus BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79
Nach diesen Grundsätzen kommt eine Ausweisung zum Zwecke der Generalprävention nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Straftat besonders schwerwiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerfGE 51, 386 [397]; BVerwGE 64, 13 [20]). - BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70
Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79
Daß die Widerspruchsbehörde mit der Ausweisung darauf hinwirken will, daß das Bundesgebiet nicht "zum Schauplatz gewalttätiger Auseinandersetzungen revalisierender Ausländergruppen" wird, insbesondere nicht politisch Andersdenkende aus übersteigertem Nationalgefühl zusammengeschlagen werden, begegnet für sich keiner Bedenken (vgl. auch BVerwGE 49, 36). - BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81
Asylrecht - Kriegsdienstverweigerung - Politische Verfolgung - Heimatland - …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79
Die von der Beklagten erwähnte neue Straftat und die auf ihr beruhende Verurteilung des Klägers müssen im Einblick auf § 137 Abs. 2 VwGO im Revisionsverfahren unberücksichtigt bleiben Sie ermöglichen ohne Rücksicht auf die Grundsätze über die maßgebende Sach- und Rechtslage bei der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung auch nicht die Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht (BVerwGE 66, 192 [198];Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 -). - BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79
Die Beurteilung ist maßgebend an den Ausweisungszwecken auszurichten, wonach die Ausweisung künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder anderer Beeinträchtigungen erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorbeugen soll (vgl. z.B. BVerwGE 35, 291 [293 f.]). - BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75
Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79
Die damit anerkannte Möglichkeit der Ausweisung von Asylberechtigten (Flüchtlingen) ist mit dem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) vereinbar (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207 f.];Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - NJW 1981, 1915 [1916 f.]). - BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen - …
- BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74
Begriff der "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" - Gefährdung der …
- BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86
Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger …
Die durch §§ 10 Abs. 1.11 Abs. 2 AuslG auch gegenüber Asylberechtigten bestehende Ausweisungsmöglichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats mit dem Grundgesetz, insbesondere mit dem Grundrecht auf Asyl nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG vereinbar (vgl. grundlegend BVerwGE 49, 202 ; 62, 36 und 215 ; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6; Beschluß vom 8. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 108.85 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 7).Mit der Beschränkung auf "schwerwiegende Gründe" trägt das Gesetz dem Umstand Rechnung, daß Asylberechtigte sich in ihrer Heimat politischer Verfolgung aussetzen würden und in einem anderen Staat häufig keine Aufnahme finden können, so daß für sie ein dieser besonderen Lage Rechnung tragender Ausweisungsschutz geboten ist (Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - a.a.O. S. 5).
Für die erforderliche Beurteilung bieten unter anderem die Grundsätze einen Anhaltspunkt, die in der Rechtsprechung zum Ausweisungsschutz des ausländischen Ehegatten eines Deutschen entwickelt worden sind (BVerwG Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - a.a.O.).
Denn in diesem Falle ist eine dem besonderen Ausweisungsschutz des § 11 Abs. 2 AuslG Rechnung tragende erhöhte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung noch nicht gegeben, so daß auch der Ausweisungsgrund nicht schwer wiegt (vgl. auch Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - a.a.O. S. 6 f.).
Nach der Rechtsprechung des Senats können Ausweisungsgründe auch mit Rücksicht auf den generalpräventiven Gesetzeszweck des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG schwerwiegend sein (Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz a.a.O.).
Deswegen ist in Anlehnung an die zum Ausweisungsschutz ausländischer Ehegatten Deutscher entwickelten Maßstäbe eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwGE 64.13 ; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - a.a.O. S. 8; BVerfGE 51.386 ).
- BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94
Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …
Zwar ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts nicht zu beanstanden, daß unter besonderer Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls auch ein einmaliges Rauschgiftdelikt im Hinblick auf den spezialpräventiven Ausweisungszweck einen schwerwiegenden Ausweisungsgrund darstellen kann und daß einer derartigen Bewertung die dem Kläger gewährte Strafaussetzung zur Bewährung nicht von vornherein entgegensteht (vgl. Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6; vgl. ferner BVerwGE 57, 61 (66); Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96; Beschluß vom 20. Oktober 1994 - BVerwG 1 B 84.94 - Buchholz 402.240 § 51 AuslG 1990 Nr. 7).c) Nach der Rechtsprechung des Senats zum früheren Ausländergesetz können Ausweisungsgründe auch mit Rücksicht auf den generalpräventiven Gesetzeszweck des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 schwerwiegend sein (BVerwGE 81, 155 (160); Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - a.a.O.).
Infolgedessen ist in Anlehnung an die zum Ausweisungsschutz ausländischer Ehegatten Deutscher entwickelten Maßstäbe eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur dann zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerfGE 51, 386 (397); BVerwGE 81, 155 (161); Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - a.a.O. S. 8;… Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 1 B 43.95 - a.a.O.).
- BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86
Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener …
Eine Ausweisung ist nur noch unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 AuslG (hierzu und zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 - BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75], vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 169.79 - BVerwGE 62, 215 [BVerwG 19.05.1981 - 1 C 169/79] und vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - DÖV 1984, 980 sowie Beschluß vom 8. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 108.85 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 7), eine Abschiebung nur nach Maßgabe des § 14 AuslG zulässig.
- BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94
Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel
Das hat der erkennende Senat bereits für die frühere Regelung des § 11 Abs. 2 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl I S. 353) ausgesprochen, die u.a. für Asylberechtigte die Ausweisung auf schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung beschränkte (Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6). - BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94
Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention
b) Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats können Ausweisungsgründe auch mit Rücksicht auf den generalpräventiven Gesetzeszweck des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 schwerwiegend sein (BVerwGE 81, 155 [160]; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6).Deswegen ist eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerfGE 51, 386 [397]; BVerwGE 81, 155 [161]; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - aaO. S. 8).
- BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93
Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision - …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß schwerwiegende Gründe dann vorliegen, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (BVerwGE 81, 155 ;. Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6 S. 5). - BVerwG, 08.10.1985 - 1 B 108.85
Befristung der Wirkungen der Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten - …
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats widerspricht es nicht dem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG), daß anerkannte Asylberechtigte gemäß § 11 Abs. 2 AuslG aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgewiesen werden können (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207 f]; 62, 215 [217]; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - DÖV 1984, 980).Zu der Frage schließlich, unter welchen Voraussetzungen ein schwerwiegender Grund der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Falle einer strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers bejaht werden kann, hat sich der beschließende Senat ebenfalls schon rechtsgrundsätzlich geäußert (BVerwGE 62, 215 [221]; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - a.a.O.; vgl. ferner BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [210]; Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 76 [S. 151 f.]).
- BVerwG, 18.08.1995 - 1 B 55.95
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Infolgedessen ist eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur dann zulässig, wenn eine Straftat besonders schwerwiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 - InfAuslR 1995, 194 zur Rechtslage nach § 11 Abs. 2 AuslG: BVerwGE 81, 155 [BVerwG 17.01.1989 - 1 C 46/86]; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6). - BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 50.86
Rechtsschutzinteresse für eine Asylanerkennungsklage des minderjährigen …
Eine Ausweisung ist nur noch unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 AuslG (hierzu und zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.49 - BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 169.79 - BVerwGE 62, 215 [BVerwG 19.05.1981 - 1 C 169/79]; und vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - DÖV 1984, 980 sowie Beschluß vom 8. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 108.85 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 7), eine Abschiebung nur nach Maßgabe des § 14 AuslG zulässig. - BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 43.95
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsgrund der grundsätzlichen …
Dies bedeutet, daß im Falle einer durch erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 AuslG vorgesehenen Ausweisung nach Ermessen gemäß § 47 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 AuslG die Ausweisung auf generalpräventive Erwägungen gestützt werden darf, um andere Ausländer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten in der Bundesrepublik Deutschland zu veranlassen (Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 4 = InfAuslR 1995, 194 im Anschluß an BVerwGE 81, 155 [BVerwG 17.01.1989 - 1 C 46/86]; Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 C 91.79 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6 zur Rechtslage nach §§ 10 f. AuslG 1965). - VGH Hessen, 29.03.1993 - 12 UE 78/93
Ausweisung eines Ausländers, der besonderen Ausweisungsschutz besitzt - …
- BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92
Generalpräventive Erwägungen bei Ausweisung trotz laufendem Asylverfahrens
- BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 224.86
Asylanspruch für minderjährige Asylbewerber - Rechtsschutzinteresse für eine …
- VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 TH 2253/94
Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort …
- BVerwG, 24.02.1987 - 9 C 45.86
Rechtsschutzinteresse für eine Asylanerkennungsklage des minderjährigen …
- BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 52.86
Asylanspruch minderjähriger Kinder - Politische Verfolgung - Familiennachzug
- BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 51.86
Rechtsschutzinteresse für eine Asylanerkennungsklage des minderjährigen …
- BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 194.86
Asylrechtlicher Schutz minderjähriger Kinder von asylberechtigten Eltern - …
- VGH Baden-Württemberg, 21.05.1985 - 13 S 467/85
Nachträgliche Befristung der Ausweisung nach asylrechtlicher Anerkennung
- BVerwG, 06.06.1986 - 1 B 88.86
Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch Nichtbefolgung eines …
- BVerwG, 15.08.1985 - 1 B 65.85
Anforderungen an das Vorliegen des Rechtsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung …
- BVerwG, 11.04.1985 - 1 B 44.85
Vereinbarkeit der Ausweisung von Asylberechtigten aus schwerwiegenden Gründen der …
- VG München, 30.06.2010 - M 23 K 09.3745
Ausweisung; schwerwiegende Betäubungsmittelstraftat; Spezialprävention; …
- VG München, 19.05.2010 - M 23 K 09.5181
Bosnisch - herzegowinischer Staatsangehöriger; Ausweisung; Hehlerei …
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