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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.05.1982

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1982 - 1 CB 14.82   

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BVerwG, 02.07.1982 - 1 CB 14.82 (https://dejure.org/1982,989)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1982 - 1 CB 14.82 (https://dejure.org/1982,989)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1982 - 1 CB 14.82 (https://dejure.org/1982,989)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die Begründung der Beschwerde - Unzumutbarkeit der Fristeinhaltung - Fristwahrende Rechtsmitteleinlegung beim Berufungsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 § 132 Abs. 3 S. 1; ZPO § 85 Abs. 2
    Anwaltsverschulden bei Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gegenüber dem BVerwG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung - Anforderungen an die Form eines …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 1 CB 14.82
    Danach ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu versagen, wenn dem Betroffenen nach den gesamten Umständen ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß er die Frist versäumt hat, wenn ihm also die Einhaltung der Frist zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Beschluß vom 6. September 1979 - BVerwG 1 B 183.78 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 25.08.1969 - VIII B 34.68

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Senden der …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 1 CB 14.82
    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner schon in BVerwGE 32, 357 = NJW 1970, 75 darauf hingewiesen, daß das Gesetz bei der Nichtzulassungsbeschwerde anders als bei der Revision nicht zwischen der Einlegung des Rechtsmittels und der Einreichung der Begründung unterscheide und daß nach dem Gesetzeswortlaut die Beschwerdeschrift selbst die Begründung, deren notwendiger Inhalt gesetzlich bestimmt sei (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO), enthalten müsse.
  • BVerwG, 24.11.1977 - 1 B 245.77

    Ausländische Kläger - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Fristversäumnis - …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 1 CB 14.82
    Dabei ist auch auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO der Partei zuzurechnen (Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 98).
  • BVerwG, 05.02.1981 - 7 B 13.80

    Begründungserfordernis einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 1 CB 14.82
    Dafür ist unerheblich, ob der Prozeßbevollmächtigte die Entscheidung des 7. Senats vom 5. Februar 1981 - BVerwG 7 B 13.80 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 118) hätte kennen müssen.
  • BVerwG, 11.05.1962 - V B 76.61
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 1 CB 14.82
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG 5 B 76.61 - (NJV 1962, 1692) ausgesprochen, daß der durch eine berufungsgerichtliche Nichtabhilfeentscheidung, die auf eine (formfehlerhafte) Beschwerde ergangen ist, ausgelöste Devolutiveffekt keine Änderung des für die Einreichung der Beschwerdeschrift zuständigen Gerichts bewirkt.
  • BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78

    Geltung der Vorschriften über Rechtsbehelfsfristen und Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 1 CB 14.82
    Danach ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu versagen, wenn dem Betroffenen nach den gesamten Umständen ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß er die Frist versäumt hat, wenn ihm also die Einhaltung der Frist zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Beschluß vom 6. September 1979 - BVerwG 1 B 183.78 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet, …

    Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts als Gericht der Hauptsache wird jedoch auch durch einen verfrühten Nichtabhilfebeschluss begründet (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1962, a.a.O. und vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125, jeweils zu einer Nichtabhilfeentscheidung auf eine formfehlerhafte Beschwerde).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 9 B 506.89

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Abfassung einer Klage in …

    Unverschuldete Fristversäumnis erfordert, daß dem Betroffenen nach den gesamten Umständen kein Vorwurf daraus zu machen ist, daß er die Frist versäumt hat, ihm also die Einhaltung der Frist nicht zumutbar war (Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 4 C 74.74 - <BVerwGE 50, 248 [254]>; Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - ).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 BN 20.99

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Fristversäumung; Gesetzesauslegung; Grenzen; …

    Irrt der Betroffene sich über die Reichweite einer Rechtsvorschrift, so hat er für die Folgen, die sich hieraus ergeben, in der Regel selbst einzustehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1970 - BVerwG 4 B 71.69 - und vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nrn. 58 und 125).
  • BVerwG, 05.01.1987 - 8 B 131.86

    Verspätete Nachholung der verabsäumten Rechtshandlung im Rahmen einer beantragten …

    Das verstößt gegen § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO, wonach die Beschwerde einschließlich ihrer Begründung bei dem Gericht einzulegen ist, dessen Entscheidung angefochten werden soll (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. Februar 1981 - BVerwG 7 B 13.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 118 S. 1 und vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125 S. 13 ).

    Nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung darf die Beschwerdebegründung auch dann nicht beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden, wenn das Oberverwaltungsgericht bereits beschlossen hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89

    Versagung der Widereinsetzung in den vorigen Stand bei unzulänglicher …

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zu versagen, wenn dem Betroffenen nach den gesamten Umständen ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß er die Frist versäumt hat, wenn ihm deren Einhaltung also zumutbar war (Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 4 C 74.74 - BVerwGE 50, 248 [BVerwG 27.02.1976 - IV C 74/74]; Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125).
  • BVerwG, 13.09.2022 - 9 B 11.22

    Vorlage der Beschwerdebegründung beim Ausgangsgericht

    Rn. 4 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt die eindeutige Regelung in § 133 Abs. 3 Satz 2 VwGO auch dann, wenn das Ausgangsgericht, ohne den Ablauf der Begründungsfrist abzuwarten, die Abhilfe verweigert und die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1982 - 1 CB 14.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125; Beschluss vom 24. Juli 1997 - 9 B 552.97 - Buchholz 310 § 133 ) VwGO Nr. 25; ebenso Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider, VerwR, Stand 42. Lieferung Februar 2022, § 133 Rn. 27; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 133 Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2002 - 14 A 2568/02
    BVerwG, Beschluss vom 2.7.1982 - 1 CB 14.82 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125.
  • VGH Bayern, 29.07.2019 - 10 ZB 19.50023

    Abgelehnter Antrag auf Zulassung der Berufung

    Denn in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass für das Verschulden im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO darauf abzustellen ist, ob die Betroffenen diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die für gewissenhafte, ihre Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmende Prozessführende geboten und nach den Gesamtumständen des Falles zuzumuten ist (…vgl. BVerwG, B.v. 5.2.1990 - 9 B 506.89 - juris Rn. 3; B.v. 2.7.1982 - 1 CB 14.82 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.02.1987 - 8 CB 100.86

    Nichtzulassung der Revision mangels Fristeinhaltung - Beweis für den …

    Mit diesem Vorbringen ist nicht einmal dargetan, geschweige denn glaubhaft gemacht, daß die Prozeßbevollmächtigten des Klägers an der - für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand voraussetzungsgemäß zu unterstellenden - Fristversäumnis kein dem Kläger zuzurechnendes (vgl. u. a. Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125 S. 13) Verschulden trifft.
  • BVerwG, 12.02.1986 - 1 CB 41.85

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Die mit dem 9. Januar 1986 abgelaufene Beschwerdefrist ist damit nicht gewahrt, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß auch eine von der Beschwerdeschrift getrennte Beschwerdebegründung entsprechend § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO nicht bei dem Bundesverwaltungsgericht, sondern bei dem Berufungsgericht einzulegen ist (Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.04.1983 - 2 B 14.83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist - …

  • BVerwG, 12.02.1987 - 2 B 136.86

    Fristgemäße Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verlängerung der Frist …

  • BVerwG, 11.10.1983 - 9 B 209.83

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.1982 - 1 CB 14.82   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nachholung der erforderlichen Beschwerdebegründung innerhalb der Beschwerdefrist durch gesonderten Schriftsatz - Versäumnis der Frist nach Weiterleitung eines Schriftsatzes an das Oberverwaltungsgericht

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.08.1969 - VIII B 34.68

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Senden der …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 1 CB 14.82
    Die Beschwerdebegründung muß aber ebenfalls bei dem Berufungsgericht eingereicht werden (BVerwGE 32, 357).
  • BVerwG, 05.02.1981 - 7 B 13.80

    Begründungserfordernis einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1982 - 1 CB 14.82
    Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht bereits entschieden hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen (Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 7 B 13.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 118).
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