Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.983 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; BayBO Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; BayBO Art. 6 Abs. 5
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachbarwiderspruch gegen die Modifikation eines Bauantrags; Einbeziehung einer Tekturgenehmigung im Beschwerdeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 03.04.2006 - M 1 SN 06.1032
- VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.983
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 17.04.2000 - GrS 1/99
Unterschreitung der Abstandsflächentiefe vor mehr als zwei Außenwänden
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.983
Die Entscheidung des Großen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. April 2000 (VGH n. F. 53, 89 = NVwZ-RR 2001, 291 = BayVBl 2000, 562), der zufolge das 16-Meter-Privileg keine Anwendung findet, wenn die Abstandsflächentiefe des Art. 6 Abs. 4 BayBO (bei einem Vorhaben, bei dem das Privileg zweimal zur Verfügung steht) vor mehr als zwei Außenwänden unterschritten wird, ist, wie der Beigeladene zutreffend herausstellt, nicht einschlägig. - VGH Bayern, 01.02.2006 - 1 CE 04.734
Aufschiebende Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen Baugenehmigung für Kurhaus …
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.983
In diesem Fall entspricht es der Prozessökonomie, auch die Regelungen des Änderungsbescheids zum Gegenstand der Prüfung zu machen (BayVGH vom 15.1.2004 - 1 CS 03.328, vom 1.2.2006 - 1 CE 04.737 / 1 CS 04.791;… vgl. auch Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 92 f.). - VGH Bayern, 15.01.2004 - 1 CS 03.328
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.983
In diesem Fall entspricht es der Prozessökonomie, auch die Regelungen des Änderungsbescheids zum Gegenstand der Prüfung zu machen (BayVGH vom 15.1.2004 - 1 CS 03.328, vom 1.2.2006 - 1 CE 04.737 / 1 CS 04.791;… vgl. auch Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 92 f.).
- VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Änderung der Eilentscheidung des …
An dem Ergebnis ändert sich auch dann nichts, wenn man eine der raschen Klärung der Sache dienende Änderung eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5, § 80 a und § 123 VwGO auch in der Beschwerdeinstanz nicht für ausgeschlossen hält (…Eyermann/ Happ, VwGO, 12. Aufl., § 146 RdNr. 25;… in dieselbe Richtung gehend: Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 92 f.; vgl. auch BayVGH vom 10.7.2006 - 1 CS 06.983 - Juris [zur Anpassung des Antrags an eine während des Beschwerdeverfahrens erfolgte Änderung der angefochtenen Genehmigung]). - VGH Bayern, 24.03.2020 - 1 ZB 19.659
Nachbarklage gegen Erweiterung einer Schule - Abstandsflächen
Geht man weiter davon aus, dass die Klägerin auch rügen kann, dass an der zweiten Seite, an der das 16 m-Privileg in Anspruch genommen wird, eine erforderliche Abstandsflächentiefe von 1 H nicht eingehalten wird (für eine dort zugelassene Abweichung verneinend vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2006 - 1 CS 06.983 - juris Rn. 16), kann sich die Klägerin nicht darauf berufen, dass die Abstandsflächentiefe mit der bestellten Grunddienstbarkeit nicht eingehalten wird.Sollte daher mit der Neuaufteilung der Abstandsflächen in der bestellten Dienstbarkeit, die weder durch die Feststellungswirkung der Erstgenehmigung noch durch die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilte Genehmigung des Erweiterungsbaus ausgeschlossen ist, eine Abweichung erforderlich sein, was im Hinblick auf die oben genannte Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2006 - 1 CS 06.983 - juris Rn. 16) nicht auf der Hand liegt, kann dies von der Klägerin nicht geltend gemacht werden.
- VGH Bayern, 23.09.2020 - 1 CS 20.1595
Bestimmtheit einer Baugenehmigung - Nachbarschutz
Damit kann offenbleiben, ob der Antragsteller überhaupt rügen kann, dass an der zweiten Seite, an der das 16 m-Privileg in Anspruch genommen wird, die erforderliche Abstandsflächentiefe nicht eingehalten wird (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2006 - 1 CS 06.983 - juris).
- VGH Bayern, 23.02.2007 - 1 CS 06.3219
Geltendmachen von Nachbarrechten durch einzelne Mitglieder einer …
An dem Ergebnis ändert sich auch dann nichts, wenn man eine der raschen Klärung der Sache dienende Änderung eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5, § 80 a und § 123 VwGO auch in der Beschwerdeinstanz nicht für ausgeschlossen hält (…Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl., § 146 RdNr. 25;… in dieselbe Richtung gehend: Guckelberger in Sodan/ Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 92 f.; vgl. auch BayVGH vom 10.7.2006 - 1 CS 06.983 - Juris [zur Anpassung des Antrags an eine während des Beschwerdeverfahrens erfolgte Änderung der angefochtenen Genehmigung]). - VGH Bayern, 23.05.2025 - 1 CS 25.528
Nachbareilantrag, Erstreckung von Abstandsflächen auf angrenzende …
Rn. 13 Geht man weiter davon aus, dass die Antragsteller auch rügen können, dass an der zweiten Seite, an der das 16-m-Privileg in Anspruch genommen wird, eine erforderliche Abstandsflächentiefe von hier 0, 8 H nicht eingehalten wird (für eine dort zugelassene Abweichung verneinend vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2006 - 1 CS 06.983 - juris Rn. 16), können sich die Antragsteller nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Abstandsflächentiefe nicht eingehalten wird, weil die (zweite) Anwendung des 16-m-Privilegs auf Außenwand(teil) strecken und damit die Aufspaltung einer durchgängigen Außenwand von mehr als 16 m nicht in Betracht komme. - VGH Bayern, 07.12.2023 - 2 CS 23.1169
Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Kiesabbau - Lärmbelästigungen
Rn. 18 1. Unter sachgerechter Auslegung (§ 88 VwGO entsprechend) - die Beigeladene hat den Ergänzungsbescheid vom 25. Juli 2023 nicht ausdrücklich in ihrem Antrag aufgenommen - ist Gegenstand des zulässigen Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz nicht mehr - wie im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht - die Genehmigung für den Kiesabbau in ihrer ursprünglichen Fassung vom 28. September 2022, sondern diese Genehmigung in der Fassung des Bescheides vom 25. Juli 2023 (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2006 - 1 CS 06.983 - juris Rn. 14). - OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08
Antragsänderung; Staatsexamen; Lärm; Rügeerfordernis
Gleichwohl kann das Beschwerdeverfahren nur Erfolg haben, wenn die innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat bei Beschwerden in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, durchgreifen (vgl. hierzu VGH BW, Beschl. v. 18.1.2006 - 11 S 1455/05 - zit. nach juris, BayVGH, Beschl. v. 10.7.2006 - 1 CS 06.983 - zit. nach juris und BayVGH, Beschl. v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 - zit. nach juris).
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