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Rechtsprechung
   ArbG Krefeld, 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,32890
ArbG Krefeld, 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24 (https://dejure.org/2024,32890)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24 (https://dejure.org/2024,32890)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 14. November 2024 - 1 Ca 1201/24 (https://dejure.org/2024,32890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Auszug aus ArbG Krefeld, 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24
    Rn. 51 1. Eine Kündigung ist i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zumutbar ist (…BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 619/19 - Rn. 15; BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 75;… BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass grobe Beleidigungen sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 -).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 - Rn. 12; BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 75).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Auszug aus ArbG Krefeld, 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24
    Eine verkörperte Willenserklärung geht auch dann zu und wird damit entsprechend § 130 Abs. 1 S. 1 BGB wirksam, wenn sie dem Empfänger mit der für ihn erkennbaren Absicht, es ihm zu übergeben, angereicht und, falls er die Entgegennahme ablehnt, so in seiner unmittelbaren Nähe abgelegt wird, dass er es ohne Weiteres an sich nehmen und von seinem Inhalt Kenntnis nehmen kann (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 -).
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus ArbG Krefeld, 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24
    Rn. 51 1. Eine Kündigung ist i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zumutbar ist (BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 619/19 - Rn. 15;… BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 75;… BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11).
  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

    Auszug aus ArbG Krefeld, 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24
    Ein In-Kenntnis-Setzen liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiter in eine Stelle berufen hat, mit der üblicherweise ein Kündigungsrecht verbunden ist (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 -).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus ArbG Krefeld, 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24
    Rn. 52 2. Auch eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers kann eine Kündigung rechtfertigen (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 -).
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus ArbG Krefeld, 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 - Rn. 12;… BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 75).
  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags

    Auszug aus ArbG Krefeld, 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24
    Rn. 51 1. Eine Kündigung ist i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zumutbar ist (…BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 619/19 - Rn. 15;… BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 75; BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11).
  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 135/19

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - …

    Auszug aus ArbG Krefeld, 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24
    Rn. 55 b) Jede Partei hat auf die Behauptungen des Prozessgegners grundsätzlich substantiiert, d. h. mit näheren positiven Angaben zu erwidern (BAG 14. Juli 2021 - 10 AZR 135/19 - Rn. 23;… MüKoZPO/Fritsche, 6. Aufl. 2020, ZPO § 138 Rn. 22).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14

    Vertragliche Ausschlussfrist bei sittenwidrigem Lohn - Lohnwucher - üblicher Lohn …

    Auszug aus ArbG Krefeld, 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24
    Sind Behauptungen nach der Überzeugung des Gerichts unbeachtlich, gilt der Vortrag der Beklagten gem. §§ 138 Abs. 3, 286 ZPO als zugestanden (…LAG Rheinland-Pfalz 8. Mai 2018 - 6 Sa 169/17 - Rn. 44; LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2015 - 6 Sa 1343/14 u. a.- Rn. 52).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 6 Sa 169/17

    Anforderungen an die Berufungsbegründung - Darlegungs- und Beweislast im …

    Auszug aus ArbG Krefeld, 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24
    Sind Behauptungen nach der Überzeugung des Gerichts unbeachtlich, gilt der Vortrag der Beklagten gem. §§ 138 Abs. 3, 286 ZPO als zugestanden (LAG Rheinland-Pfalz 8. Mai 2018 - 6 Sa 169/17 - Rn. 44;… LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2015 - 6 Sa 1343/14 u. a.- Rn. 52).
  • LAG Düsseldorf, 18.11.2025 - 3 SLa 699/24

    Ordentliche Kündigung; Beleidigung bzw. unangemessene Kritik einer Vorgesetzten; …

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 14.11.2024 - Az.: 1 Ca 1201/24 - teilweise abgeändert und - unter Klageabweisung im Übrigen - .

    1 Ca 1201/24.

    Rn. 36 das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 14.11.2024 - Az.: 1 Ca 1201/24 - abzuändern und .

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