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Rechtsprechung
   ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8921
ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11 (https://dejure.org/2012,8921)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11 (https://dejure.org/2012,8921)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 1 Ca 1698/11 (https://dejure.org/2012,8921)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzen von Streitigkeiten wegen sog. "equal-pay"-Vergütung gestützt auf § 10 Abs. 4 S.1 AÜG gem. § 97 Abs. 5 ArbGG; Inhaltskontrolle einer individualrechtlich vereinbarten Verfallklausel

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11
    Rn. 47 Die fehlende Gewerkschaftseigenschaft der CGZP ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10, in der das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich erkannt hat, dass die CGZP nicht tariffähig ist.

    Rn. 49 Durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - wurde die fehlende Tariffähigkeit der CGZP bezogen auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung vor dem Landesgericht Berlin-Brandenburg am 07.12.2009 festgestellt, was zur Nichtigkeit der nach diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Tarifverträge führt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit der CGZP - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für …

    Auszug aus ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11
    Rn. 43 Die fehlende Gewerkschafteigenschaft der CGZP ergibt sich aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 zum Aktenzeichen 24 TaBV 1285/11.

    Rn. 52 Zu bedenken ist zudem, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der den Parteien bekannten Entscheidung vom 09.01.2012 zum Aktenzeichen 24 TaBV 1285/11 ausdrücklich - ohne die Rechtsbeschwerde zuzulassen - erkannt hat, dass die CGZP auch zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tarifverträge am 29.11.2004, 19.06.2006 und 09.07.2008 nicht tariffähig war mit der Folge, zu diesen Zeitpunkten keine Tarifverträge abschließen zu können.

  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11
    Diese Entscheidungen in gilt in subjektiver Hinsicht nicht nur gegenüber den dortigen Verfahrensbeteiligten, sondern gegenüber jedermann (BAG, Beschl. v. 25.11.1986, 1 ABR 22/85).

    Eine Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kommt nicht in Betracht, da sie in einem Beschlussverfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG ergangen ist und solche Entscheidungen in subjektiver Hinsicht nicht nur gegenüber den Verfahrensbeteiligten, sondern gegenüber jedermann gelten (BAG, Beschl. v. 25.11.1986, 1 ABR 22/85) ,s.o.

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11
    Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2010, 1 BvR 1682/07 wird ausdrücklich hingewiesen.
  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Fußballtrainer klagt 140.000 Euro ein

    Auszug aus ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11
    Indessen ist diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit der Begründung in die Kritik geraten, dass dem Verbot geltungserhaltender Reduktion möglicherweise nicht hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 11.10.2011, 14 Sa 543/11).
  • ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10

    Nach Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist besteht kein Anspruch eines …

    Auszug aus ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11
    Rn. 66 Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.06.2011, 4 Ca 8180/10 hingewiesen hat, bedurfte es schon deshalb keiner Auseinandersetzung der erkennenden Kammer mit jener Entscheidung, da der dort zur Prüfung anstehende Arbeitsvertrag eine anderslautende Inbezugnahmeklausel aufwies, als der Arbeitsvertrag der hiesigen Streitparteien vom 24.02.2010.
  • ArbG Lübeck, 15.03.2011 - 3 Ca 3147/10

    Kündigung, Kündigungsfrist, Tarifvertrag, Tarifvertrag, mehrgliedriger, …

    Auszug aus ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11
    Damit erweist die Einbeziehungsvorschrift des § 1 des Arbeitsvertrages jedenfalls insoweit gemäß § 305 c Abs. 2 BGB als intransparent und damit rechtsunwirksam, als andere Partner außer der CGZP den Entgelttarifvertrag West vom 15.03.2010 abgeschlossen haben (so ausdrücklich ArbG Lübeck, Urt. v. 15.03.2011, 3 Ca 3147/10 und ArbG Arnsberg, Urt. v. 24.02.2011, 2 Ca 1053/10).
  • BAG - 1 AZB 40/11 (anhängig)
    Auszug aus ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11
    Rn. 55 Soweit in der Zeit vor der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 Aussetzungsbeschlüsse ergangen sind, die derzeit noch beim Bundesarbeitsgericht im Rahmen einer Rechtsbeschwerde zu prüfen sind, hat sich die erkennende Kammer eben wegen der Feststellungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in der Entscheidung vom 09.01.2012 nicht mehr auseinandergesetzt (LAG Rheinland-Pfalz, beim BAG anhängig 1 AZB 37/11, LAG Baden-Württemberg, beim BAG anhängig 1 AZB 40/11, Sächsisches LAG, beim BAG anhängig 1 AZB 53/11.
  • ArbG Arnsberg, 24.02.2011 - 2 Ca 1053/10

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11
    Damit erweist die Einbeziehungsvorschrift des § 1 des Arbeitsvertrages jedenfalls insoweit gemäß § 305 c Abs. 2 BGB als intransparent und damit rechtsunwirksam, als andere Partner außer der CGZP den Entgelttarifvertrag West vom 15.03.2010 abgeschlossen haben (so ausdrücklich ArbG Lübeck, Urt. v. 15.03.2011, 3 Ca 3147/10 und ArbG Arnsberg, Urt. v. 24.02.2011, 2 Ca 1053/10).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11
    Vielmehr ist im Hinblick auf diesen Gegenwartszug darauf abzustellen, dass die für die fehlende Tariffähigkeit der CGZP maßgeblichen Tatsachen im Verlaufe des Beschlussverfahrens mit Abschluss der zweiten Instanz beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 07.12.2009 festgestellt waren (Beschluss vom 07.12.2009, 23 TaBV 1016/09).
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Wirksamkeit von Tarifverträgen der …

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

  • ArbG Frankfurt/Oder, 09.06.2011 - 3 Ca 422/11

    Entgeltzahlung einer Leiharbeitnehmerin nach dem Grundsatz Equal pay

  • LAG Nürnberg, 04.08.2011 - 4 Ta 108/11

    Verfahrensaussetzung - Tarifunfähigkeit der CGZP ab dem Zeitpunkt der letzten …

  • LAG Düsseldorf, 22.05.2012 - 16 Sa 302/12

    Verfall von Differenzlohnansprüchen eines Leiharbeitnehmers bei …

    Tarifverträge mit anderen Gewerkschaften erfüllen dieses Kriterium nicht (…vgl. auch LAG Hamm vom 29.02.2012 - 3 Sa 889/11 - zit. nach juris, Rn. 172 ff.; ArbG Hagen vom 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11 - zit. nach juris, Rn. 49).
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