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Weitere Entscheidungen unten: OVG Bremen, 22.01.2001 | OVG Bremen, 08.11.2001

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21779
OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01 (https://dejure.org/2001,21779)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13.12.2001 - 1 D 299/01 (https://dejure.org/2001,21779)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 1 D 299/01 (https://dejure.org/2001,21779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    WaStrG § 14 Abs 1; BImSchG § 22
    Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT IIIa) - Containerhafen; Hafenerweiterung; Lärmschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01
    Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärm ist eine "Güterabwägung" der konkreten Gegebenheiten zum einen der emittierenden Nutzung, zum anderen der immissionsbetroffenen Nutzung erforderlich (BVerwGE 79, 254 ).

    Wo die Grenze der Zumutbarkeit verläuft, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (BVerwGE 79, 254 ), wenn es - wie hier - an untergesetzlichen Regelungen in Form von Verordnungen oder normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften fehlt.

    Den Nachbarn verbleibt in jedem Fall ein Anspruch auf Geldausgleich für Maßnahmen des passiven Lärmschutzes, der nicht unter Hinweis auf die entstehenden Mehrkosten abgelehnt werden darf (BVerwGE 79, 254 - Feuersirene).

    Wie bereits in anderem Zusammenhang (oben unter 4.4.) erwähnt, rechtfertigen es auch dringende öffentliche Interessen nicht, den Betrieb lärmverursachender Anlagen von der Rücksichtnahme auf die Wahrung anderer öffentlicher oder rechtlich geschützter privater Interessen freizustellen (vgl. BVerwGE 81, 197 ); auch die Durchsetzung dieses Interesses wird vielmehr durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BVerwGE 79, 254 ).

    Sind somit alle Möglichkeiten eines aktiven Lärmschutzes ausgeschöpft, muss weiter geprüft werden, ob den Auswirkungen der Überschreitung durch einen Geldausgleich für Maßnahmen des passiven Schallschutzes begegnet werden kann (vgl. BVerwGE 79, 254 ; 81, 197 ).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …

    Auszug aus OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01
    Das öffentliche Interesse an der Nutzung einer bestimmten Anlage allein rechtfertigt es noch nicht, diese Nutzung von der Rücksichtnahme auf die Wahrung anderer öffentlicher oder rechtlich geschützter privater Interessen freizustellen (BVerwGE 81, 197 - Sportanlagen).

    Bei unvermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen unterhalb der Gefahrenschwelle für Leben und Gesundheit von Menschen sind solche Beschränkungen vom Anlagenbetreiber erst dann nicht mehr hinzunehmen, wenn und soweit sie unverhältnismäßig sind." (BVerwGE 81, 197 ).

    Wie bereits in anderem Zusammenhang (oben unter 4.4.) erwähnt, rechtfertigen es auch dringende öffentliche Interessen nicht, den Betrieb lärmverursachender Anlagen von der Rücksichtnahme auf die Wahrung anderer öffentlicher oder rechtlich geschützter privater Interessen freizustellen (vgl. BVerwGE 81, 197 ); auch die Durchsetzung dieses Interesses wird vielmehr durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BVerwGE 79, 254 ).

    Sind somit alle Möglichkeiten eines aktiven Lärmschutzes ausgeschöpft, muss weiter geprüft werden, ob den Auswirkungen der Überschreitung durch einen Geldausgleich für Maßnahmen des passiven Schallschutzes begegnet werden kann (vgl. BVerwGE 79, 254 ; 81, 197 ).

  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 149.84

    Mittelwertbildung bei Schallimmissionen zum Interessenausgleich zwischen …

    Auszug aus OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01
    Die Regelung knüpft an Rechtsgrundsätze an, die von der Rechtsprechung (z.B. BVerwGE 50, 49 ; NVwZ 1985,186; NVwZ-RR 1994, 139) aus dem Gebot der Rücksichtnahme abgeleitet und fortentwickelt worden sind (…vgl. Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Rn 25 zu Nr. 6 TA Lärm).

    5.2.3 Für die Höhe des Zwischenwertes ist nicht vom arithmetischen Mittel zwischen den für die beiden Gebiete geltenden Richtwerten auszugehen (BVerwG NVwZ 1985, 186; NVwZ-RR 1994, 139 ).

    Die Frage, ob ein Geräusch ortsüblich ist, hängt von seiner spezifischen Lästigkeit ab (BVerwG NVwZ 1985,186 ); diese ist hier durch die impulsartigen Aufsetzgeräusche gekennzeichnet, die ausschließlich von dem Hafenumschlag ausgehen.

    Das Containerterminal muss am seeschifftiefen Wasser errichtet werden, hat einen erheblichen Bedarf an zusammenhängenden Flächen und erfordert die Anbindung an leistungsfähige Verkehrswege zu Lande; dadurch unterscheidet es sich zum Beispiel auch von einer Schiffswerft (vgl. dazu BVerwG NVwZ 1985, 186).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …

    Auszug aus OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01
    Ein Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Beschluss deshalb fehlerhaft ist, weil in ihm die erforderliche Anordnung von Vorkehrungen zum Schutz gegen Lärm fehlt, und diese Anordnung nachgeholt werden kann, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt wird und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden (BVerwGE 56,110 ; 71, 150 ; 104, 123 <129).

    Da § 19 Abs. 1 WaStrG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG den Betroffenen keinen Anspruch auf bestimmte Schallschutzmaßnahmen gewährt, sondern der Planfeststellungsbehörde bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm ein Auswahlermessen einräumt, ist es grundsätzlich sachgerecht, ein auf die Anordung von Schallschutzmaßnahmen gerichtetes Begehren im Wege einer Neubescheidungsklage entsprechend § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verfolgen (BVerwGE 87, 332 ; 104, 123 ).

    Damit konkretisieren die Kläger jedoch nur die Rechtsauffassung, die das Gericht bei seinem Bescheidungsurteil der Beklagten zur Beachtung vorgeben soll (vgl. BVerwGE 104, 123 ).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01
    Der Mangel ist offensichtlich, weil er die Erkenntnis und Einstellung aller wesentlichen Belange in die Abwägung und die Gewichtung der Belange betrifft und sich ohne weiteres aus der Planbegründung ergibt (zu diesen Voraussetzungen vgl. BVerwGE 64, 33 ; NVwZ 1999, 535 ).

    Er ist auch von Einfluss auf das Abwägungsergebnis, weil die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerwGE 64, 33 ; 107, 350 ).

  • BVerwG, 28.09.1993 - 4 B 151.93

    Außenbereich - Lärmimmission - Mittelwert - Ortsüblichkeit

    Auszug aus OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01
    Die Regelung knüpft an Rechtsgrundsätze an, die von der Rechtsprechung (z.B. BVerwGE 50, 49 ; NVwZ 1985,186; NVwZ-RR 1994, 139) aus dem Gebot der Rücksichtnahme abgeleitet und fortentwickelt worden sind (…vgl. Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Rn 25 zu Nr. 6 TA Lärm).

    5.2.3 Für die Höhe des Zwischenwertes ist nicht vom arithmetischen Mittel zwischen den für die beiden Gebiete geltenden Richtwerten auszugehen (BVerwG NVwZ 1985, 186; NVwZ-RR 1994, 139 ).

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01
    Vorkehrungen im Sinne dieser Vorschrift sind alle technischen Maßnahmen, die geeignet sind, die schädlichen Auswirkungen des Lärms auf die betroffenen Grundstücke in der Nachbarschaft zu mildern; dazu gehören auch Maßnahmen des passiven Lärmschutzes wie der Einbau von Schallschutzfenstern (BVerwG NVwZ 1989, 255 ).

    Weil diese Maßnahmen im Herrschaftsbereich des Nachbarn selbst zu treffen und dementsprechend von diesem zu veranlassen sind, sind die Vorkehrungen vom Träger des Vorhabens in Form von Aufwendungsersatz zu erfüllen (BVerwG NVwZ 1989,255 ; 2000, 68).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 CN 1.97

    Bayerische Biergarten-Verordnung ist ungültig

    Auszug aus OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01
    Sie ist in besonderer Weise von Wertungen geprägt und kann darum sehr unterschiedlicher Beurteilung im Einzelfall unterliegen (BVerwGE 108, 260 ).

    4..1 Es ist vorrangig Aufgabe und Befugnis des Verordnungsgebers, die im Gesetz allgemein umschriebene Schwelle zumutbarer Lärmeinwirkungen aufgrund abstrakt-genereller Abwägung der widerstreitenden Interessen verbindlich festzulegen (BVerwGE 108, 260 ).

  • BVerwG, 19.03.1997 - 11 B 102.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Spruchkörperzuständigkeit nach dem …

    Auszug aus OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01
    Betrifft ein wasserstraßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss über die Erweiterung eines Containerhafens nur die Herstellung der Kaje und der Lagerflächen (Infrastruktur), ist eine Vorausbeurteilung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Umschlagsanlagen (Suprastruktur) in der Weise erforderlich, dass die grundsätzliche Vereinbarkeit des Hafenumschlags mit den Anforderungen des Immissionsschutzrechts positiv festgestellt wird (im Anschl. an das Senatsurteil vom 11.06.1996, UPR 1997, 299).

    Auch der Klägers zu 6., der nicht - wie die übrigen Kläger - Eigentümer eines Wohngebäudes, sondern Mieter einer Wohnung in der Nachbarschaft der geplanten Anlage ist, ist klagebefugt; zur näheren Begründung kann insoweit auf das Urteil des Senats vom 11.06.1996 (UPR 1997, 299) zum CT III Bezug genommen werden, das den Beteiligten bekannt ist.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …

    Auszug aus OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01
    Sie entspricht der abschließenden und isolierten Regelung der Verkehrsimmissionen durch den Gesetzgeber (vgl. dazu BVerwGE 101, 1) und ihrer speziellen Ausgestaltung in der 16. BImSchV.
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen; …

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 10 S 2317/99

    Zumutbare Lärmimmissionen bei nächtlichen Ernteeinsätzen

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus …

  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche …

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke; …

  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

  • BVerwG, 01.09.1999 - 11 A 2.98

    Teilanfechtung; Auflage; Schutzvorkehrung; Planfeststellungspflicht; …

  • OVG Bremen, 19.01.1993 - 1 BA 11/92

    Abwehranspruch; Nachbar; Schienenweg; Bahn; Zug; Schienenverkehr; Verkehrslärm; …

  • OVG Bremen, 28.08.2001 - 1 D 469/00

    Straßenbahnlinie 4 - Leher Kreisel bis Borgfeld - Straßenbahn; Lärmschutz

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des …

  • BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00

    Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub auf 20 mg/ m³ im …

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 15.98

    Chemische Fabrik; Anlage; Stoff, organischer; Vorsorge; Verwaltungsvorschrift, …

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90

    Gaststättenerlaubnis, Auflage, schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz für zu …

  • BVerwG, 23.07.1992 - 7 B 103.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • RG, 05.04.1889 - 661/89

    Ist der Widerstand gegen Waldeigentümer, gegen Forst- oder Jagdberechtigte, oder …

  • OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19

    Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter …

    Nur wenn auf den ersten Blick und ohne vertiefende Prüfung offenkundig ist, dass die künftige Errichtung und der zukünftig beabsichtigte Betrieb der Suprastruktur aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sein werden, mangelt es dem planfestgestellten Vorhaben schon an der erforderlichen Planrechtfertigung (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2001, 1 D 299/01, NordÖR 2002, 116, juris Rn. 45).

    Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärm ist im Einzelfall eine Abwägung der konkreten Gegebenheiten zum einen der emittierenden Nutzung und zum anderen der immissionsbetroffenen Nutzung erforderlich (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1988, 7 C 33.87, BVerwGE 79, 254, juris Rn. 16; OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2001, 1 D 299/01, NordÖR 2002, 116, juris Rn. 50), soweit es keine untergesetzlichen Konkretisierungen der Zumutbarkeitsgrenze in Rechtsverordnungen oder normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage von § 48 Abs. 1 BImSchG gibt.

    Dieses Verständnis liegt offenbar auch der von der Beklagten in dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss (dort insbesondere S. 256) zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zugrunde (vgl. Urt. v. 13.12.2001, 1 D 299/01, NordÖR 2002, 116, juris).

    All dem kann nur mit den Mitteln der Planung, nicht aber durch eine Konkretisierung der Betreiberpflichten gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, 24 Satz 1 BImSchG angemessen Rechnung getragen werden (in diese Richtung auch OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2001, 1 D 299/01, NordÖR 2002, 116, juris Rn. 47).

    Seehafenumschlagsanlagen müssen aufgrund der Anforderungen des internationalen Schiffsverkehrs auch nachts betrieben werden und haben aufgrund ihrer großen Betriebsfläche und der Schallabstrahlung über das Wasser einen großen Einwirkungsbereich und lediglich ein beschränktes Lärmminderungspotential (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2001, 1 D 299/01, NordÖR 2002, 116, juris Rn. 63).

    Rn. 160 Dabei ist allerdings stets zu prüfen, ob die Maßstäbe der herangezogenen Regelung für die zu beurteilende Frage geeignet sind oder ob die Umstände des Einzelfalls, namentlich die Besonderheiten der Anlage, die zu der Ausnahme in Nr. 1 Abs. 2 lit. g) TA Lärm geführt haben, zu einer anderen Beurteilung führen müssen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2001, 1 D 299/01, NordÖR 2002, 116, juris Rn. 62;… Urt. v. 13.1.2005, 1 D 224/04, juris Rn. 104;… vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.3.2008, 7 MS 115/07,NVwZ-RR 2008, 686, juris Rn. 38).

    Sie betreffen vielmehr die Bewertung der Zumutbarkeit der ermittelten Immissionen in dem Sinne, dass sie bei der grundsätzlichen Orientierung an den Richtwerten der TA Lärm im Einzelfall Anlass sein können, von diesen Werten abzuweichen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2001, a.a.O., Rn. 63).

    Es handelt sich bei den seltenen Geräuschspitzen aufgrund "ungünstiger Betriebszustände" um hafentypische Besonderheiten, die der Grund dafür sind, dass die TA Lärm auf Seeumschlaganlagen nicht anwendbar ist (vgl. auch OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2001, 1 D 299/01, NordÖR 2002, 116, juris Rn. 64 f., 75).

  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Im Rahmen der Anfechtung (durch mittelbar Betroffene) eines …

    Im Urteil vom 13. Dezember 2001 (1 D 299/01, juris Rn. 45 ff.), dessen Grundsätze im weiteren Urteil vom 13. Januar 2005 (…1 D 224/04, juris Rn. 101) fortgeführt werden, führt das OVG Bremen wie folgt aus:.

    Das Recht der Teilgenehmigungen, auf welches das OVG Bremen sich für seinen Ansatz bezieht (vgl. Urt. v. 13.12.2001, 1 D 299/01, juris Rn. 45), ist dabei ebenso wie dasjenige der abschnittsweisen Planfeststellung von einer Prüfung am Maßstab "von vornherein unüberwindlicher Hindernisse" geprägt (vgl. für die Teilgenehmigung § 8 Satz 1 Nr. 3 BImSchG;… zur Abschnittsbildung vgl. Ziekow, a.a.O., Rn. 60 m.w.N.); die - durch den Antragsgegenstand begrenzte - Bindungswirkung ergibt sich im Recht der Teilgenehmigungen typischerweise ausdrücklich aus dem Gesetz (vgl. § 8 Satz 2 BImSchG).

    So gibt das OVG Bremen zum einen zu bedenken, dass ohne eine solche Prüfung bzw. Wirkung "nicht ausgeschlossen" wäre, dass die Baugenehmigungsbehörde im Rahmen der Suprastrukturzulassung den Umschlagbetrieb in einer Weise beschränkt, welche die Abwägungsgrundlagen im Sinne der "im Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegten Funktion" der Anlage "berühre" (Urt. v 13.12.2001, a.a.O., Rn. 46).

    Rn. 180 Für die Sorge der Beigeladenen zu 2., eine Anordnung passiven Schallschutzes im Rahmen des Baugenehmigungs- bzw. Überwachungsverfahrens könnte mangels hinreichender Ermächtigungsgrundlage in §§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 72 Abs. 3 HBauO i.V.m. §§ 22, 24 BImSchG ausscheiden, erkennt die Kammer keinen Grund (…vgl. auch, jeweils ohne eine solche Einschränkung, Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 24 Rn. 10;… Koch/König, in: Führ (Hrsg.), GK-BImSchG, 2. Aufl. 2019, § 24 Rn. 19;… Sparwasser/Heilshorn, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 2/2019, § 24 BImSchG Rn. 60; unklar OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2001, 1 D 299/01, juris Rn. 113).

    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich aus den Besonderheiten des Umschlagbetriebs, die den Vorschriftengeber zu einem Ausschluss der Anwendbarkeit der TA Lärm auf Seehafenumschlagsanlagen bewegt haben, vgl. Nr. 1 Abs. 1 lit. g) TA Lärm, nämlich die Angewiesenheit auf zügige Be- und Entladung mit den hierdurch bedingten atypischen, auch die Nachtzeit umfassenden Betriebszeiten, die natürliche Standortgebundenheit sowie die besonderen Charakteristiken und Ausbreitungsbedingungen von Umschlagsgeräuschen, zu denen neben einem beschränkten Lärmminderungspotenzial auch die Schallabstrahlung über Wasser gehört (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2001, 1 D 299/01, juris Rn. 64;… Feldhaus/Tegeder, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand 2/2019, Nr. 1 TA Lärm Rn. 21), maßgebliche Gesichtspunkte für die wertende Betrachtung des vorliegenden Falles ergeben.

    Auch soweit Wohnnutzungen insbesondere in Övelgönne einem Hafenbetrieb auf dem gegenüberliegenden Elbufer zeitlich vorangehen, ist neben den Umständen, dass dieses Gebiet seit jeher durch die Lage an der Seeschifffahrtsstraße Elbe geprägt ist und erst im Laufe des 20. Jahrhunderts den Wandel zum städtischen Wohngebiet vollzogen hat, die bereits erwähnte besondere Standortgebundenheit des Vorhabens zu berücksichtigen (ähnlich OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2001, 1 D 299/01, juris Rn. 71).

    Auch von einem "Aneinandergrenzen" der beiden Gebiete im Sinne dieser Bestimmung (…vgl. dazu Feldhaus/Tegeder, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand 2/2019, Nr. 6 TA Lärm Rn. 60; OVG Bremen, Urt. v. 13.12.2001, 1 D 299/01, juris Rn. 68) wäre auszugehen, da die Elbe als plane Freifläche mit vergleichsweise schallharter Oberfläche günstige Ausbreitungsbedingungen für Luftschall bietet (vgl. auch S. 266 PFB), wie die Kläger selbst in anderem Zusammenhang, zur Ausbreitungsrechnung der Lärmimmissionsprognosen, betonen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2022 - 8 A 1575/19

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erhöhung …

    Rn. 169 Vgl. OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 1 D 299/01 -, juris Rn. 71 (zu einem Containerterminal eines Hafens); Feldhaus/Tegeder, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand: Dezember 2021, 6. BImSchVwV (TA Lärm) Nr. 6 Rn. 69.
  • VG Köln, 11.08.2009 - 14 K 4719/06

    Godorfer Hafen: Verwaltungsgericht Köln hebt Planfeststellungsbeschluss der …

    Soweit der Kläger auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 13. Dezember 2001 - 1 D 299/01 - verweise, könne er für den hier zu entscheidenden Fall nichts herleiten.

    Rn. 69 Vgl. hierzu OVG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 D 3/94 - Urteil vom 13. Dezember 2001 - 1 D 299/01 - Urteil vom 13. Januar 2005 - 1 D 224/04 - alle dokumentiert bei juris.

    Rn. 71 Urteile vom 13. Januar 2005 - 1 D 224/04 -, 13. Dezember 2001 - 1 D 299/01 - und 11. Juni 1996 - 1 D 3/94 - a.a.O.,.

  • VG Köln, 11.08.2009 - 14 K 4720/06

    Godorfer Hafen: Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung aufgehoben

    Soweit die Klägerin auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 13. Dezember 2001 - 1 D 299/01 - verweise, könne sie für den hier zu entscheidenden Fall nichts herleiten.

    Rn. 57 Vgl. hierzu OVG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 D 3/94 - Urteil vom 13. Dezember 2001 - 1 D 299/01 - Urteil vom 13. Januar 2005 - 1 D 224/04 - alle dokumentiert bei juris.

    Rn. 59 Urteile vom 13. Januar 2005 - 1 D 224/04 -, 13. Dezember 2001 - 1 D 299/01 - und 11. Juni 1996 - 1 D 3/94 - a.a.O.,.

  • OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08

    Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss; …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. für straßenbahnrechtliche Planfeststellungen zuletzt Urt. v. 08.10.2002 - 1 D 291/02 - allgemein zuletzt Urt. v. 13.12.2001 - 1 D 299/01 - m. w. Nwn.) kann aus Gründen der Billigkeit bei Verfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse auch dann davon abgesehen werden, den unterliegenden und kostenpflichtigen Anfechtungskläger zusätzlich zu den außergerichtlichen Kosten des Trägers der Planfeststellungsbehörde noch mit den außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Vorhabenträgers oder Nutzers der Anlage zu belasten, wenn dieser zwar selbst einen Antrag gestellt hat, es wegen der weitgehenden Interessenidentität, die zwischen Beklagter und Beigeladenen besteht, aber unbillig wäre, den Kläger doppelt mit Kosten anderer Beteiligter zu belasten.
  • VG Köln, 11.08.2009 - 4 K 4719/06
    Soweit der Kläger auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 13. Dezember 2001 - 1 D 299/01 - verweise, könne er für den hier zu entscheidenden Fall nichts herleiten.

    hierzu OVG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 D 3/94 - Urteil vom 13. Dezember 2001 - 1 D 299/01 - Urteil vom 13. Januar 2005 - 1 D 224/04 - alle dokumentiert bei juris.

    Urteile vom 13. Januar 2005 - 1 D 224/04-, 13. Dezember 2001 - 1 D 299/01 - und 11. Juni 1996 - 1 D 3/94 - a.a.O.,.

  • VG Bremen, 18.05.2016 - 5 V 366/16

    Wasserrechtliche Planfeststellung für einen Schwerlasthafen - Hafenneubau; OTB

    Sowohl das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen als auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg haben in der Vergangenheit den Neubau bzw. die Erweiterung eines unmittelbar an einer Bundeswasserstraße belegenen Hafens als Ausbau einer Bundeswasserstraße nach § 12 Abs. 2 WaStrG angesehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg…, Beschluss vom 05. März 2008 - 7 MS 114/07 -, Rn. 37 (Jade-Weser-Port) …und Urteil vom 20. März 2003, a. a. O.; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen;… Urteil vom 13. Januar 2005 - 1 D 224/04 -, Rn. 1 (CT IVa); Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 G 3/94 - (CT III) und Urteil vom 13. Dezember 2001 - 1 D 299/01 - (CT IIIa); jeweils juris).

    Auch in seinen weiteren Entscheidungen zu den Erweiterungen des CT, die im Wesentlichen die Verlängerung der Kaje zum Gegenstand hatten und ihre Rechtsgrundlage in §§ 14, 45 - 19 - WaStrG fanden, ist das Oberverwaltungsgericht Bremen von dem Ausbau einer Bundeswasserstraße im Sinne von § 12 Abs. 2 WaStrG - wenn auch ohne dies näher zu begründen - ausgegangen, da es ansonsten den jeweiligen Planfeststellungsbeschluss wegen der aus der Verwendung einer falschen Rechtsgrundlage resultierenden Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde aufgehoben hätte (…vgl. Urteil vom 11. Juni 1996, a. a. O. und Urteil vom 13. Dezember 2001, a. a. O.).

  • OVG Bremen, 11.01.2005 - 1 D 224/04

    Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT IV) - Containerhafen; …

    Zwischen 1980 und 1983 wurde die Stromkaje um ca. 650 m (CT II) und ab 1994 um weitere 700 m (CT III) nach Norden verlängert (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 11.06.1996 - 1 G 3/94, UPR 1997, 299); zuletzt wurde die Kaje ab 2001 um einen weiteren Großschiffsliegplatz von ca. 350 m Länge (CT IIIa) vergrößert (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 13.12.2001 - 1 D 299/01 - NordÖR 2002, 116).
  • VG Bremen, 28.09.2016 - 5 K 1975/14

    Anfechtung der Sperrzeitaufhebung - Drittschutz; Parteigutachten; …

    Mit dem Messabschlag soll möglichen Messunsicherheiten Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, U. v. 29.08.2007 - 4 C 2/07, juris; OVG Bremen, U. v. 13.12.2001 - 1 D 299/01, juris).
  • OVG Sachsen, 19.04.2023 - 1 B 298/22

    Milchviehanlage; Güllelager; Nachbarantrag; Außenbereich; Vorbelastung; …

  • OVG Bremen, 08.10.2002 - 1 D 291/02

    Schwachhauser Heerstraße; Planfeststellung für den Ausbau zwischen Hollerallee …

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 22.01.2001 - 1 D 299/01   

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OVG Bremen, 22.01.2001 - 1 D 299/01 (https://dejure.org/2001,65958)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.01.2001 - 1 D 299/01 (https://dejure.org/2001,65958)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 1 D 299/01 (https://dejure.org/2001,65958)
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   OVG Bremen, 08.11.2001 - 1 D 299/01   

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OVG Bremen, Entscheidung vom 08.11.2001 - 1 D 299/01 (https://dejure.org/2001,62242)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. November 2001 - 1 D 299/01 (https://dejure.org/2001,62242)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung gem. § …

    Dagegen reicht die bloße Möglichkeit, künftig eine Rechtsposition zu erlangen, die ihrerseits durch den Prozessausgang beeinflusst werden könnte, nicht aus (OVG Bremen, NordÖR 2002, 64;… Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand April 2006, § 65 Rn. 12).
  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung eines …

    Dagegen reicht die bloße Möglichkeit, künftig eine Rechtsposition zu erlangen, die ihrerseits durch den Prozessausgang beeinflusst werden könnte, nicht aus (OVG Bremen, NordÖR 2002, 64;… Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand April 2006, § 65 Rn. 12).
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