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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.06.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,504
BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99 (https://dejure.org/2000,504)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2000 - 1 D 37.99 (https://dejure.org/2000,504)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 (https://dejure.org/2000,504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Beamten wegen Vornahme einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt und Verrichtung des Dienstes unter Restalkoholeinfluss - Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten außerhalb des Dienstes - Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf ...

  • opinioiuris.de

    Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen Telekom AG; freigestellter Vertrauensmann der Schwerbehinderten übt bei der Deutschen Telekom AG kein Amt im Sinne des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG aus; Pflichtwidrigkeit außerdienstlichen Verhaltens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 19
  • NJW 2001, 1080
  • NVwZ 2001, 572 (Ls.)
  • DVBl 2001, 137
  • DÖV 2001, 80
 
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Wird zitiert von ... (142)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.12.1970 - II D 19.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99
    Die Rechtsprechung hat die vom Gesetzgeber zitierten gewandelten gesellschaftlichen Anschauungen zum außerdienstlichen Verhalten eines Beamten in der Folgezeit nicht nur bei der Prüfung der Frage berücksichtigt, ob ein Dienstvergehen im Sinne des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG vorliegt, sondern auch auf die Frage erstreckt, ob der Beamte überhaupt seine beamtenrechtlichen Pflichten aus § 54 Satz 3 BBG verletzt hat (vgl. Urteil vom 9. Mai 1968 - BVerwG III D 22.67 - Urteil vom 16. Dezember 1970 - BVerwG II D 19.70 -).

    Denn nicht jeder außerdienstliche Verstoß gegen die Rechtsordnung, nicht einmal jeder Verstoß gegen Strafgesetze, führt notwendigerweise zu einer Ansehens- und Vertrauensschädigung des Beamten in seiner dienstlichen Eigenschaft (so schon Urteil vom 16. Dezember 1970 - BVerwG II D 19.70 - ).

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99
    Aufgabe des Berufsbeamtentums ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, eine stabile gesetzestreue Verwaltung zu sichern, die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung zu verteidigen und durch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften darzustellen (BVerfGE 7, 155 ; 56, 146 ; 70, 69 ).
  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99
    Aufgabe des Berufsbeamtentums ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, eine stabile gesetzestreue Verwaltung zu sichern, die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung zu verteidigen und durch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften darzustellen (BVerfGE 7, 155 ; 56, 146 ; 70, 69 ).
  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Übergang Waisengeld

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99
    Aufgabe des Berufsbeamtentums ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, eine stabile gesetzestreue Verwaltung zu sichern, die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung zu verteidigen und durch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften darzustellen (BVerfGE 7, 155 ; 56, 146 ; 70, 69 ).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …

    Das Vertrauen der Bürger, dass der Beamte dem Auftrag gerecht wird, als Repräsentant des demokratischen Rechtsstaates eine unabhängige, unparteiliche und gesetzestreue Verwaltung zu sichern, darf der Beamte auch durch sein außerdienstliches Verhalten nicht beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 ).

    Rn. 14 Unterhalb dieser Schwelle erwartet der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten mehr als von jedem anderen Bürger (BT-Drs. 16/7076 S. 117 zum BBG sowie BT-Drs. 16/4027 S. 34 zum BeamtStG; hierzu auch BVerwG, Urteile vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 …und vom 27. Juni 2013 - 2 A 2.12 - BVerwGE 147, 127 Rn. 24).

    Private Straßenverkehrsdelikte etwa begründen daher in der Regel kein disziplinarrechtliches Sanktionsbedürfnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 zur einmaligen Trunkenheitsfahrt).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2001 - 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 ; ähnlich bereits Urteil vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 ).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Unterhalb dieser Schwelle erwartet der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem anderen Bürger (BT-Drs. 16/7076 S. 117 zum BBG sowie BT-Drs. 16/4027 S. 34 zum BeamtStG; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 …und vom 27. Juni 2013 - 2 A 2.12 - BVerwGE 147, 127 Rn. 24).

    Außerdienstliche Straßenverkehrsdelikte etwa begründen daher in der Regel kein disziplinarrechtliches Sanktionsbedürfnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 zur einmaligen Trunkenheitsfahrt).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

    Der geänderten Stellung der Beamten in der Gesellschaft, von denen außerdienstlich kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem Bürger erwartet wird, sollte Rechnung getragen werden (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 S. 22 und 25 …und vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - Rn. 15).

    Rn. 14 Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - a.a.O. S. 25, vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 1 D 4.01 -.

    Rn. 16 Bei erstmaligem außerdienstlichem Fehlverhalten ist die Eignung zur Beeinträchtigung von Achtung und Vertrauen im Hinblick auf das Ansehen des Beamtentums bereits unter Hinweis auf die gesetzgeberischen Wertungen auch bei der Begehung einer Straftat zum Nachteil des Staates (vgl. § 48 Satz 1 Nr. 2 BBG a.F., § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG) oder der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlich begangenen schwerwiegenden Straftat (vgl. § 48 Satz 1 Nr. 1 BBG a.F., § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG) angenommen worden (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - a.a.O. S. 26 f. …und vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - Rn. 18).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.06.1999 - 1 D 37.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20734
BVerwG, 09.06.1999 - 1 D 37.99 (https://dejure.org/1999,20734)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1999 - 1 D 37.99 (https://dejure.org/1999,20734)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 1 D 37.99 (https://dejure.org/1999,20734)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

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Verfahrensgang

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