Rechtsprechung
| BVerwG, 23.04.2001 - 1 DB 14.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit des Antrags auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung wegen vorheriger Beendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes - Fortsetzungsfeststellungsantrag als Rechtsbehelf gegen eine disziplinarrechtliche Regelung - Zulässigkeit einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 12.02.2001 - VII BK 9/99
- BVerwG, 23.04.2001 - 1 DB 14.01
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.02.2000 - 1 DB 21.99
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses zur Überprüfung der angeordneten …
Auszug aus BVerwG, 23.04.2001 - 1 DB 14.01
Die vorläufige Suspendierung vom Dienst, die den Beamten von seiner Pflicht zur Dienstausübung entbindet, kann nur bei einem aktiven Beamten ausgesprochen werden (Beschluss vom 16. Februar 2000 - BVerwG 1 DB 21.99 - m.w.N.).Für eine analoge Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist daher kein Raum (vgl. Beschluss vom 16. Februar 2000, a.a.O.; Beschluss vom 6. Juni 1996 - BVerwG 1 DB 4, 96 - BVerwGE 103, 333 ; Beschluss vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 1 DB 28.94 -).
Eine gewisse Einschränkung seiner Lebenshaltung musste der Antragsteller hinnehmen (vgl. Beschluss vom 16. Februar 2000, a.a.O.).
- BVerwG, 06.06.1996 - 1 DB 4.96
Verwaltungsprozeßrecht: Keine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen vorläufige …
- BVerwG, 23.02.2000 - 1 D 65.99
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten infolge Vornahme eines Dienstvergehens - …
Auszug aus BVerwG, 23.04.2001 - 1 DB 14.01
Dem Antragsteller kann daher auch nach Beendigung der Einbehaltensanordnung das Rechtsschutzbedürfnis für deren gerichtliche Überprüfung nicht abgesprochen werden (vgl. Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 1 D 65.99 -). - BVerwG, 26.01.1979 - 1 DB 2.79
Auszug aus BVerwG, 23.04.2001 - 1 DB 14.01
In Verfahren, die Maßnahmen nach §§ 91, 92 BDO zum Gegenstand haben, ergeht grundsätzlich keine Kostenentscheidung (Beschluss vom 26. Januar 1979 - BVerwG 1 DB 2, 79 - BVerwGE 63, 186 ).
- OVG Sachsen, 14.07.2021 - 12 B 5/21
Einbehaltung der Dienstbezüge; Ermessen; Disziplinarverfahren; Straftat; …
Über den Gesetzeswortlaut hinaus ist die vorgenannte Regelung auch dann anwendbar, wenn es - bei einem eingeleiteten Disziplinarverfahren - zu einem disziplinargerichtlichen Ausspruch der Höchstmaßnahme voraussichtlich nicht kommen wird, weil in einem anhängigen sachgleichen Strafverfahren mit der Verurteilung des Beamten wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu rechnen ist, die gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG kraft Gesetzes zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führt (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. September 2013 - D 6 B 151/11 -, juris Rn. 11;… BVerwG, Beschl. v. 2. April 1997 - 1 DB 3, 97 -, juris Rn. 10, und Beschl. v. 23. April 2001 - 1 DB 14.01 -, juris Rn. 9;… Urban, in: ders./Wittowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 38 Rn. 18;… Weiß, in: GKÖD Bd. II Teil 5 M § 38 Rn. 50). - VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12
Disziplinarrecht: Verfall von Dienstbezügen
Daher scheidet auch eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO oder deren analoge Übertragung auf das Disziplinarrecht wegen der Einstellung des Disziplinarverfahrens aus (vgl. BVerwG, Beschluss v. 23.04.2001; 1 DB 14.01; Beschluss v. 16.02.2000, 1 DB 21.99; Beschluss v. 06.06.1996, 1 DB 4, 96; Beschluss v. 07.12.1995, 1 DB 28.94; alle juris). - VG Köln, 22.11.2023 - 21 K 5249/20 Rn. 61 Vgl. zu dieser Fallgruppe BVerwG, Beschluss vom 23. April 2001 - 1 DB 14/01 -, juris Rn. 5.
- VGH Bayern, 04.08.2008 - 16a DS 08.1288
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung ab Zeitpunkt der Entlassung …
- OVG Sachsen, 21.09.2009 - D 6 A 343/09
Untätigkeitsklage; disziplinarische Vorermittlungen; Beschwerde; …
Geht man mit der - von der Disziplinarkammer herangezogenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 18.8.1978 a. a. O.; Beschl. v. 23.4.2001 - 1 DB 14.01 -, juris Rn. 4) zur Bundesdisziplinarordnung davon aus, dass auf übereinstimmende Erledigungserklärung eine Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 161 Abs. 2 VwGO und § 138 Abs. 1 FGO zu erfolgen habe, rechtfertigt auch dies keine abweichende Verteilung der Verfahrenskosten. - VG Karlsruhe, 20.09.2002 - DK 13 K 5/01
Entfernungsvorbereitende Dienstenthebung - eingeleitetes Zurruhesetzungsverfahren …
Zwar wird die vorläufige Suspendierung vom Dienst, die den Beamten von seiner Pflicht zur Dienstausübung entbindet, bei Ausscheiden des Beamten aus dem aktiven Dienst gegenstandslos (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.04.2001 -1 DB 14.01-, zit. nach juris, m. w. N.). - VG Karlsruhe, 20.09.2002 - D 13 K 5/01
Einbehaltung der Bezüge nach § 90 Abs. 1 LDO
Zwar wird die vorläufige Suspendierung vom Dienst, die den Beamten von seiner Pflicht zur Dienstausübung entbindet, bei Ausscheiden des Beamten aus dem aktiven Dienst gegenstandslos (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.04.2001 -1 DB 14.01-, zit. nach juris, m. w. N.). - VG Berlin, 08.07.2014 - 80 K 25.13
Zulässiger Rechtsweg für eine Klage auf Aussetzung einer beamtenrechtlichen …
Die nach früherem Recht (§ 88 Abs. 2 LDO Berlin bzw. § 95 Abs. 3 BDO, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. April 2001 - 1 DB 14/01 - juris Rn. 7) für das Gericht eröffnete Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Einbehaltungsanordnung auch rückwirkend zu überprüfen und ggf. aufzuheben, besteht nicht mehr (…Gansen a.a.O.;… anders - aber unter Bezug auf die frühere Gesetzeslage - Hummel/Köhler/Mayer, BDG, Rn. 11 zu § 63 BDG).
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