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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 08.03.2021 - 1 EO 439/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7130
OVG Thüringen, 08.03.2021 - 1 EO 439/20 (https://dejure.org/2021,7130)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08.03.2021 - 1 EO 439/20 (https://dejure.org/2021,7130)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08. März 2021 - 1 EO 439/20 (https://dejure.org/2021,7130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 9 Abs 1 BImSchG, § 23 Abs 2 BImSchV 4 2013, § 4 BImSchV 9, § 7 Abs 1 BImSchV 9, § 20 Abs 2 S 2 BImSchV 9
    Konkurrierende Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 3.19

    Konkurrenzsituation von zwei Windkraftanlagen: Es gilt das Prioritätsprinzip!

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.03.2021 - 1 EO 439/20
    Maßgeblich für den Vorrang ist dabei der Zeitpunkt, zu dem ein prüffähiger Genehmigungsantrag vorliegt (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.06.2020 4 C 3.19 juris; Modifikation der bisherigen Senatsrechtsprechung).

    Danach ist es regelmäßig sachgerecht und damit rechtlich geboten, die Frage, welcher genehmigungspflichtigen Anlage Vorrang vor einer gleichartigen genehmigungspflichtigen Anlage einzuräumen ist, nach dem Prioritätsprinzip zu beantworten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.2020 - 4 C 3.19 - juris, dort insb. Leitsatz 1 und Rdn. 19 f.).

    Das Prioritätsprinzip gilt dabei auch im Verhältnis von immissionsschutzrechtlichem Vorbescheid und Genehmigung, soweit der Vorbescheid über eine Genehmigungsvoraussetzung oder über den Standort der Anlage endgültig entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.2020, a. a. O. Rdn. 22 f.;… s. dazu auch schon den Senatsbeschluss vom 17.07.2012 - 1 EO 35/12 - juris Rdn. 26 - 28).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.06.2020 (a. a. O. Rdn. 26) ausgeführt:.

  • OVG Thüringen, 17.07.2012 - 1 EO 35/12

    Windparks: Behandlung konkurrierender Anträge?

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.03.2021 - 1 EO 439/20
    In diesem Fall muss der Dritte die Möglichkeit haben, die sachgerechte Auswahl unter den sich gegenseitig ausschließenden Genehmigungsanträgen gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. zu dieser Konstellation schon die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 01.06.2011 - 1 EO 69/11 - und vom 17.07.2012 - 1 EO 35/12 - beide in juris).

    Rn. 23 Hinsichtlich der für die Entscheidung über die Reihenfolge der Bescheidung konkurrierender Genehmigungsanträge geltenden Maßstäbe schließt sich der Senat in Modifikation seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. dazu die oben erwähnten Senatsbeschlüsse vom 01.06.2011 - 1 EO 69/11 - und vom 17.07.2012 - 1 EO 35/12 - jeweils in juris) nunmehr der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung an.

    Das Prioritätsprinzip gilt dabei auch im Verhältnis von immissionsschutzrechtlichem Vorbescheid und Genehmigung, soweit der Vorbescheid über eine Genehmigungsvoraussetzung oder über den Standort der Anlage endgültig entscheidet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.06.2020, a. a. O. Rdn. 22 f.; s. dazu auch schon den Senatsbeschluss vom 17.07.2012 - 1 EO 35/12 - juris Rdn. 26 - 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die …

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.03.2021 - 1 EO 439/20
    Rn. 29 Ausgehend von diesen Maßstäben, die auch dem von der Antragstellerin in ihrer Beschwerdebegründung genannten Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen (als Vorinstanz zum BVerwG) zugrunde lagen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.09.2018 - 8 A 1886/16 - juris Rdn. 57), mag es durchaus zweifelhaft erscheinen, ob allein das von der Vorinstanz angeführte "Fehlen eines den Anforderungen entsprechenden Schallgutachtens" (Beschluss, S. 11 unten) schon die Annahme rechtfertigt, dass die von der Antragstellerin in ihrem Genehmigungsverfahren vorgelegten Unterlagen unvollständig gewesen seien.

    Unabhängig davon ist hier ohnehin nicht erkennbar, dass und weshalb die für ein anderes Vorhaben erstellten artenschutzrechtlichen Unterlagen dem Antragsgegner eine Prüfung der artenschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens der Antragstellerin ermöglicht haben und deshalb auf das konkrete Vorhaben der Antragstellerin bezogene artenschutzrechtliche Unterlagen entbehrlich gewesen sein sollten (vgl. dazu schon das von der Antragstellerin in anderem Zusammenhang angeführte Urteil des OVG NRW vom 18.09.2018 - 8 A 1886/16 - juris Rdn. 84).

  • OVG Thüringen, 01.06.2011 - 1 EO 69/11
    Auszug aus OVG Thüringen, 08.03.2021 - 1 EO 439/20
    In diesem Fall muss der Dritte die Möglichkeit haben, die sachgerechte Auswahl unter den sich gegenseitig ausschließenden Genehmigungsanträgen gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. zu dieser Konstellation schon die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 01.06.2011 - 1 EO 69/11 - und vom 17.07.2012 - 1 EO 35/12 - beide in juris).

    Rn. 23 Hinsichtlich der für die Entscheidung über die Reihenfolge der Bescheidung konkurrierender Genehmigungsanträge geltenden Maßstäbe schließt sich der Senat in Modifikation seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. dazu die oben erwähnten Senatsbeschlüsse vom 01.06.2011 - 1 EO 69/11 - und vom 17.07.2012 - 1 EO 35/12 - jeweils in juris) nunmehr der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung an.

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.03.2021 - 1 EO 439/20
    Der Senat sieht keinen Anlass, aufgrund der Angriffe des Geschäftsführers der Antragstellerin gegen die in der Praxis angewandten fachlichen Maßstäbe die Plausibilität der von seiner Sicht der Dinge abweichenden fachlichen Beurteilung der Genehmigungsbehörde (vgl. dazu auch den von der Antragstellerin selbst erwähnten Beschluss des BVerfG vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 und 1 BvR 595/14 - BVerfGE 149, 407 und juris) und damit die Berechtigung der Nachforderungen von Unterlagen für die artenschutzrechtliche Prüfung in Frage zu stellen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08

    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.03.2021 - 1 EO 439/20
    Leitsatz 2 und 9; für den Fall eines erstinstanzlich als unzulässig abgelehnten Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.05.2008 - 2 M 72/08 - NVwZ-RR 2008, 747 = juris, hier insb.
  • OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13

    Anhörungsrüge; Ablehnung der Beschwerde durch Oberverwaltungsgericht; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.03.2021 - 1 EO 439/20
    Die von § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO geforderte Beschwerdebegründung muss nicht nur aufzeigen, dass und weshalb die Erwägungen, auf die das Verwaltungsgericht seine Entscheidung gestützt hat, unzutreffend sind; vielmehr muss sie nach dieser Bestimmung auch "die Gründe darlegen, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist", also das Ergebnis der angefochtenen Entscheidung in Frage stellen (vgl. dazu für Verfahren nach § 123 VwGO etwa: BayVGH, Beschluss vom 08.08.2006 - 11 CE 05.2152 - juris Rdn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 Bs 333/13 - DVBl. 2014, 396 = NVwZ-RR 2014, 494 = juris, hier insb.
  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 11 CE 05.2152
    Auszug aus OVG Thüringen, 08.03.2021 - 1 EO 439/20
    Die von § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO geforderte Beschwerdebegründung muss nicht nur aufzeigen, dass und weshalb die Erwägungen, auf die das Verwaltungsgericht seine Entscheidung gestützt hat, unzutreffend sind; vielmehr muss sie nach dieser Bestimmung auch "die Gründe darlegen, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist", also das Ergebnis der angefochtenen Entscheidung in Frage stellen (vgl. dazu für Verfahren nach § 123 VwGO etwa: BayVGH, Beschluss vom 08.08.2006 - 11 CE 05.2152 - juris Rdn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 Bs 333/13 - DVBl. 2014, 396 = NVwZ-RR 2014, 494 = juris, hier insb.
  • BVerwG, 13.03.2019 - 4 B 39.18

    Abschattung; Abschattungswirkung; Immission; Rücksichtnahmegebot; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.03.2021 - 1 EO 439/20
    Zwar befasst sich die von der Beigeladenen in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13.03.2019 - 4 B 39.18 - veröffentlicht u. a. in NVwZ 2019, 1520 und juris) nur mit dem Schutz benachbarter Bestandsanlagen vor einer mit der Errichtung und dem Betrieb einer hinzukommenden Windenergieanlage verbundenen Abschattung ("Windklau").
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2025 - 7 A 9.25

    Drittanfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …

    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Auffassung, dass das Prioritätsprinzip dem zu Unrecht unterlegenen Konkurrenten eine geschützte Rechtsposition gibt, die er erforderlichenfalls auch gerichtlich durchsetzen kann (vgl. u.a. OVG Weimar, Beschlüsse vom 8. März 2021 - 1 EO 439/20 - juris Rn. 22 f., vom 17. Juli 2012 - 1 EO 35/12 - juris Rn. 25, 29 …und vom 1. Juni 2011 - 1 EO 69/11 - juris Rn. 32; OVG Koblenz…, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 B 10139/14.OVG - juris Rn. 13 f., 18…, vom 17. Juli 2012 - 1 EO 35/12 - juris Rn. 25, 29 …und vom 1. Juni 2011 - 1 EO 69/11 - juris Rn. 32; OVG Greifswald…, Beschluss vom 28. März 2008 - 3 M 188/07 - juris Rn. 31 f.; VG Saarlouis…, Beschluss vom 12. November 2018 - 5 L 411/18 - juris Rn. 186, 200 ff.; VG Lüneburg…, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 2 B 43/17 - juris Rn. 32, 38; VG Aachen…, Beschluss vom 2. März 2015 - 6 L 27/15 - juris Rn. 4, 33;… Sittig-Behm, in: Maslaton [Hrsg.], Windenergieanlagen, 2. Aufl. 2018, Kap. 2 Rn. 213).

    Insbesondere lässt sich etwas anderes nicht daraus ableiten, dass das Bundesverwaltungsgericht (…Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 - juris Rn. 20) das Prioritätsprinzip teilweise abweichend von der früheren Rechtsprechung begründet und konturiert hat (z.B. hinsichtlich der Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung; im Ergebnis wie hier: OVG Weimar, Beschluss vom 8. März 2021 - 1 EO 439/20 - juris Rn. 22 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2025 - 7 A 8.25

    Konkurrentenklage gegen Vorbescheid für Windenergieanlagen

    Rn. 44 Für diejenigen Genehmigungsvoraussetzungen, die im Rahmen der nach § 9 Abs. 1 BImSchG erforderlichen vorläufigen positiven Gesamtbeurteilung geprüft werden, entfaltet der Vorbescheid regelmäßig keine uneingeschränkte Bindungswirkung und daher auch keine Vorrangwirkung (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 8. März 2021 - 1 EO 439/20 - juris Rn. 24;… Dietlein, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 106. EL Januar 2025, § 9 BImSchG Rn. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2023 - 3a A 57.23

    Windenergieanlage - Genehmigung - Nachbar - UVP-Vorprüfung - Plausibilität - …

    Für die hiermit angesprochene Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen Windenergieanlagen gilt allerdings das Prioritätsprinzip (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 8. März 2021 - 1 EO 439/20 - juris Rn. 23; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 - juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 302.21
    BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 C 3/19 -, BVerwGE 169, 39-48, Rn. 19 ff.; vgl. auch Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. März 2021 - 1 EO 439/20 -, Rn. 23, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 8 B 10001/19 -, Rn. 8, juris sowie Beschluss vom 18. Juni 2018 - 8 B 10260/18 -, Rn. 19, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. September 2018 - 8 A 1886/16 -, Rn. 53, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 22 CS 14.851 -, Rn. 13, juris).
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