Rechtsprechung
| ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 938, § 940; BGB § 823 Abs. 1, § 1004; GG Art. 9 Abs. 3, Art. 14; ArbGG § 62 Abs. 2; TVG § 5 Abs. 1 S. 1
Untersagung einer Aufforderung zur Arbeitsniederlegung im Rahmen einer Verfügungsklage
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
- LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 8/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
Streik - Schadensersatz
Auszug aus ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
Rn. 44 Arbeitskämpfe dürfen sich nach der Rechtsprechung nur auf tariflich regelbare Inhalte beziehen (BAG 26.07.2016 - 1 AZR 160/14.) Ob sich dies nur auf normative Tarifvertragsregelungen (Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen) beziehen darf, oder ob auch schuldrechtliche Tarifvertragsregelungen, die die Beziehungen der Tarifvertragsparteien untereinander regeln, davon erfasst werden ist umstritten (…vgl. Giesen, Streikrecht 2022, § 6 Rn. 6 m.w.N.).Für die Unzulässigkeit der Arbeitskampfmaßnahme ist es ausreichend, wenn nur eines von mehreren Arbeitskampfzielen rechtswidrig ist (vgl. BAG 26.07.2016 - 1 AZR 160/14) und dieses Kampfziel (wie hier) eines der Hauptziele ist.
- LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15
Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist …
Auszug aus ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
Bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme ist ein strenger Maßstab zugrunde zu legen (vgl. LAG Hessen v. 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15). - LAG Hamm, 02.07.2017 - 12 Ta 373/17
Warnstreik um Abfindungsregelungen in Sozialtarifverträgen
Auszug aus ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
Ist die Rechtswidrigkeit der Streikmaßnahme offensichtlich, wird regelmäßig angenommen, dass eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann (vgl. LAG Hamm vom 02.07.2017 - 12 Ta 373/17.).
- ArbG Köln, 06.06.2023 - 17 Ga 27/23
Keine einstweilige Verfügung auf Streikuntersagung beim REWE-Logistikstandort …
Auszug aus ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
Während das Arbeitsgericht Nürnberg das Streikziel für rechtswidrig erachtete und den Streik mit dieser Forderung untersagte (vgl. ArbG Nürnberg v. 13.07.2023 3 Ga 3/23), wiesen die Arbeitsgerichte Köln, Stuttgart und Würzburg die Anträge zurück, weil sie das Streikziel als nicht offensichtlich rechtswidrig erachteten (vgl. ArbG Köln v. 06.06.2023 17 Ga 27/23, ArbG Stuttgart v. 09.06.2023, 15 Ga 41/23, ArbG Würzburg v. 12.07.2023 9 Ga 5/23; a.A.). - ArbG Würzburg, 13.07.2023 - 9 Ga 5/23
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine Untersagung der Aufforderung zur …
Auszug aus ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
Während das Arbeitsgericht Nürnberg das Streikziel für rechtswidrig erachtete und den Streik mit dieser Forderung untersagte (vgl. ArbG Nürnberg v. 13.07.2023 3 Ga 3/23), wiesen die Arbeitsgerichte Köln, Stuttgart und Würzburg die Anträge zurück, weil sie das Streikziel als nicht offensichtlich rechtswidrig erachteten (vgl. ArbG Köln v. 06.06.2023 17 Ga 27/23, ArbG Stuttgart v. 09.06.2023, 15 Ga 41/23, ArbG Würzburg v. 12.07.2023 9 Ga 5/23; a.A.). - EGMR, 22.11.2005 - 458/03
KANTOR v. HUNGARY
Auszug aus ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
Diese Mitteilung kann auch durch den Streikaufruf selbst erfolgen (Sächsisches LAG v. 02.12.2003 - 17 Sa 458/03) Grundsätzlich ist ein Streit dann das adäquate Mittel zur Erreichung des gewerkschaftlich verfolgten Zwecks.
- LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 8/23
Unbegründete einstweilige Verfügung hinsichtlich der Untersagung eines Streiks
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth - Kammer Hofvom 17.07.2023, Az.: 1 Ga 2/23, wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Bayreuth -Kammer Hofvom 17. Juli 2024, Aktenzeichen 1 Ga 2/23, wird der Beklagten untersagt, ab sofort und für die Dauer der Gehaltstarifvertragsverhandlungen bezüglich des Gehaltstarifvertrages im Bayerischen Großhandel Arbeitnehmer der Klägerin Betriebzur Arbeitsniederlegung aufzufordern.
- LAG Nürnberg, 08.04.2025 - 7 SLa 213/24
Schadensersatz wegen Streikmaßnahmen - Streikziel - gemeinsamer Antrag auf …
Rn. 9 Das Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 13.07.2023 - 9 Ga 5/23 - und das Arbeitsgericht Bayreuth, Urteil vom 17.07.2023 - 1 Ga 2/23 - wiesen die Unterlassungsanträge ab.
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| ArbG Dortmund, 02.02.2023 - 1 Ga 2/23 |
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