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Weitere Entscheidung unten: ArbG Dortmund, 02.02.2023

Rechtsprechung
   ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,21417
ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23 (https://dejure.org/2023,21417)
ArbG Bayreuth, Entscheidung vom 17.07.2023 - 1 Ga 2/23 (https://dejure.org/2023,21417)
ArbG Bayreuth, Entscheidung vom 17. Juli 2023 - 1 Ga 2/23 (https://dejure.org/2023,21417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 938, § 940; BGB § 823 Abs. 1, § 1004; GG Art. 9 Abs. 3, Art. 14; ArbGG § 62 Abs. 2; TVG § 5 Abs. 1 S. 1
    Untersagung einer Aufforderung zur Arbeitsniederlegung im Rahmen einer Verfügungsklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Auszug aus ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
    Rn. 44 Arbeitskämpfe dürfen sich nach der Rechtsprechung nur auf tariflich regelbare Inhalte beziehen (BAG 26.07.2016 - 1 AZR 160/14.) Ob sich dies nur auf normative Tarifvertragsregelungen (Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen) beziehen darf, oder ob auch schuldrechtliche Tarifvertragsregelungen, die die Beziehungen der Tarifvertragsparteien untereinander regeln, davon erfasst werden ist umstritten (…vgl. Giesen, Streikrecht 2022, § 6 Rn. 6 m.w.N.).

    Für die Unzulässigkeit der Arbeitskampfmaßnahme ist es ausreichend, wenn nur eines von mehreren Arbeitskampfzielen rechtswidrig ist (vgl. BAG 26.07.2016 - 1 AZR 160/14) und dieses Kampfziel (wie hier) eines der Hauptziele ist.

  • LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15

    Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist …

    Auszug aus ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
    Bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme ist ein strenger Maßstab zugrunde zu legen (vgl. LAG Hessen v. 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15).
  • LAG Hamm, 02.07.2017 - 12 Ta 373/17

    Warnstreik um Abfindungsregelungen in Sozialtarifverträgen

    Auszug aus ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
    Ist die Rechtswidrigkeit der Streikmaßnahme offensichtlich, wird regelmäßig angenommen, dass eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann (vgl. LAG Hamm vom 02.07.2017 - 12 Ta 373/17.).
  • ArbG Köln, 06.06.2023 - 17 Ga 27/23

    Keine einstweilige Verfügung auf Streikuntersagung beim REWE-Logistikstandort …

    Auszug aus ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
    Während das Arbeitsgericht Nürnberg das Streikziel für rechtswidrig erachtete und den Streik mit dieser Forderung untersagte (vgl. ArbG Nürnberg v. 13.07.2023 3 Ga 3/23), wiesen die Arbeitsgerichte Köln, Stuttgart und Würzburg die Anträge zurück, weil sie das Streikziel als nicht offensichtlich rechtswidrig erachteten (vgl. ArbG Köln v. 06.06.2023 17 Ga 27/23, ArbG Stuttgart v. 09.06.2023, 15 Ga 41/23, ArbG Würzburg v. 12.07.2023 9 Ga 5/23; a.A.).
  • ArbG Würzburg, 13.07.2023 - 9 Ga 5/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine Untersagung der Aufforderung zur …

    Auszug aus ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
    Während das Arbeitsgericht Nürnberg das Streikziel für rechtswidrig erachtete und den Streik mit dieser Forderung untersagte (vgl. ArbG Nürnberg v. 13.07.2023 3 Ga 3/23), wiesen die Arbeitsgerichte Köln, Stuttgart und Würzburg die Anträge zurück, weil sie das Streikziel als nicht offensichtlich rechtswidrig erachteten (vgl. ArbG Köln v. 06.06.2023 17 Ga 27/23, ArbG Stuttgart v. 09.06.2023, 15 Ga 41/23, ArbG Würzburg v. 12.07.2023 9 Ga 5/23; a.A.).
  • EGMR, 22.11.2005 - 458/03

    KANTOR v. HUNGARY

    Auszug aus ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
    Diese Mitteilung kann auch durch den Streikaufruf selbst erfolgen (Sächsisches LAG v. 02.12.2003 - 17 Sa 458/03) Grundsätzlich ist ein Streit dann das adäquate Mittel zur Erreichung des gewerkschaftlich verfolgten Zwecks.
  • LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 8/23

    Unbegründete einstweilige Verfügung hinsichtlich der Untersagung eines Streiks

    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth - Kammer Hofvom 17.07.2023, Az.: 1 Ga 2/23, wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Bayreuth -Kammer Hofvom 17. Juli 2024, Aktenzeichen 1 Ga 2/23, wird der Beklagten untersagt, ab sofort und für die Dauer der Gehaltstarifvertragsverhandlungen bezüglich des Gehaltstarifvertrages im Bayerischen Großhandel Arbeitnehmer der Klägerin Betriebzur Arbeitsniederlegung aufzufordern.

  • LAG Nürnberg, 08.04.2025 - 7 SLa 213/24

    Schadensersatz wegen Streikmaßnahmen - Streikziel - gemeinsamer Antrag auf …

    Rn. 9 Das Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 13.07.2023 - 9 Ga 5/23 - und das Arbeitsgericht Bayreuth, Urteil vom 17.07.2023 - 1 Ga 2/23 - wiesen die Unterlassungsanträge ab.
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   ArbG Dortmund, 02.02.2023 - 1 Ga 2/23   

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ArbG Dortmund, 02.02.2023 - 1 Ga 2/23 (https://dejure.org/2023,1587)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 02.02.2023 - 1 Ga 2/23 (https://dejure.org/2023,1587)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 02. Februar 2023 - 1 Ga 2/23 (https://dejure.org/2023,1587)
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