Rechtsprechung
| VG Gießen, 31.10.1997 - 1 J 1071/97 (3) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 98 VwGO, § 485 Abs 2 ZPO, § 485 Abs 2 S 2 ZPO, § 485 Abs 1 ZPO
(Zulässigkeit eines vorweg durchgeführten Beweisverfahrens; Unanwendbarkeit des ZPO § 485 Abs 2 in Fällen der Drittanfechtung eines Verwaltungsaktes) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätzliche Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens auch im Verwaltungsverfahren; Drittanfechtung eines Verwaltungsaktes ; Sachverhaltsaufklärung als Aufgabe der Behörde; Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 2 P 1/91
Auszug aus VG Gießen, 31.10.1997 - 1 J 1071/97
Damit ist gem. § 98 VwGO (nicht gem. § 173 VwGO - so aber OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 444; Kuhla-Hüttenbrink, Der Verwaltungsprozeß, S. 145) grundsätzlich ein vorweg durchgeführtes Beweisverfahren auch im Verwaltungsprozeß zulässig (…vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 96 Randnr. 11).Nach dem Gesetz gewordenen Wortlaut der Zivilprozeßordnung und der Verwaltungsgerichtsordnung ist aber keine ausdrückliche Beschränkung auf die Fälle des § 485 Abs. 1 ZPO erfolgt, so daß man damit von einer grundsätzlichen Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in der Variante des § 485 Abs. 2 ZPO auch im Verwaltungsprozeß auszugehen haben wird (vgl. OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 444).
Sie hält ein rechtliches Interesse jedenfalls dann nicht für glaubhaft gemacht, wenn das Beweisverfahren lediglich dazu dienen soll, die Erfolgsaussichten einer Klage zu erkunden (vgl. OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 444 mit Hinweis auf Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 51. Aufl., § 485 Anm. 2 C).
- OLG Zweibrücken, 10.09.1992 - 7 W 59/92
Rechtliches Interesse; Beweissicherungsverfahren; Eilverfahren; …
Auszug aus VG Gießen, 31.10.1997 - 1 J 1071/97
Wie dieses rechtliche Interesse beschaffen sein muß, ist in Rechtsprechung und Literatur insbesondere für den Zivilprozeß lebhaft umstritten (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1991, 989; KG Berlin, MDR 1992, 179; OLG Celle, BauR 1992, 404; OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1178; LG Ellwangen, WuM 1997, 299; Cuypers, NJW 1994, 1985; Thieme, MDR 1991, 938; Schreiber, NJW 1991, 2600). - OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 9 W 139/91
Auszug aus VG Gießen, 31.10.1997 - 1 J 1071/97
Dabei kann das Gericht offen lassen, ob die Feststellung der auf dem Nachbargrundstück ankommenden Geräuschimmissionen eines Gewerbebetriebes dann keine Feststellung des "Zustandes einer Sache" ist, wenn das Ausmaß der Immissionen davon abhängt, in welchem Umfang die geräuschverursachenden Maschinen betrieben werden (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, MDR 1992, S. 807).
- BVerwG, 15.01.1970 - II C 39.66
Die Grundsätze der Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren - Tragung der …
Auszug aus VG Gießen, 31.10.1997 - 1 J 1071/97
Hiermit korrespondiert § 68 Abs. 1 VwGO, der vor Erhebung der Anfechtungsklage die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes in einem Vorverfahren anordnet, in dem die Behörden von Amts wegen zu prüfen haben und innerhalb dieser Prüfung gegebenenfalls auch ein Gutachten einzuholen haben (vgl. BVerwGE 35, 12). - OLG Frankfurt, 19.06.1991 - 21 W 16/91
Erfordernis der Darlegung eines rechtlichen Interesses bei einem Antrag auf …
Auszug aus VG Gießen, 31.10.1997 - 1 J 1071/97
Wie dieses rechtliche Interesse beschaffen sein muß, ist in Rechtsprechung und Literatur insbesondere für den Zivilprozeß lebhaft umstritten (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1991, 989; KG Berlin, MDR 1992, 179; OLG Celle, BauR 1992, 404; OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1178; LG Ellwangen, WuM 1997, 299; Cuypers, NJW 1994, 1985; Thieme, MDR 1991, 938; Schreiber, NJW 1991, 2600). - KG, 06.12.1991 - 24 W 2604/91
Selbständiges Beweisverfahren; rechtliches Interesse an Begutachtung
Auszug aus VG Gießen, 31.10.1997 - 1 J 1071/97
Wie dieses rechtliche Interesse beschaffen sein muß, ist in Rechtsprechung und Literatur insbesondere für den Zivilprozeß lebhaft umstritten (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1991, 989; KG Berlin, MDR 1992, 179; OLG Celle, BauR 1992, 404; OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1178; LG Ellwangen, WuM 1997, 299; Cuypers, NJW 1994, 1985; Thieme, MDR 1991, 938; Schreiber, NJW 1991, 2600). - VGH Baden-Württemberg, 03.07.1995 - 8 S 1407/95
Zum rechtlichen Interesse für ein selbständiges Beweisverfahren
Auszug aus VG Gießen, 31.10.1997 - 1 J 1071/97
In der wenigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu diesem Problem hat etwa der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das gem. § 98 VwGO i.V.m. § 485 Abs. 2 ZPO erforderliche rechtliche Interesse an einer schriftlichen Begutachtung vor Einleitung eines Rechtsstreits erst dann verneint, wenn die von dem Sachverständigen zu treffenden Feststellungen für die rechtlichen Beziehungen der Beteiligten ersichtlich ohne Bedeutung sind (VGH Mannheim, NVwZ-RR 1996, 125).
- OLG Hamm, 14.11.2019 - 24 W 4/19
Selbstständiges Beweisverfahren; Geräuschimmissionen
Rn. 29 Zwar wird vertreten, dass unter dem Zustand einer Sache nur solche Eigenschaften zu verstehen seien, die einer Sache über einen gewissen Zeitraum unverändert anhafteten, denn nur die Feststellung derartiger Eigenschaften könne überhaupt geeignet sein, den Zweck der Beweissicherung, nämlich der Vermeidung eines Rechtsstreites zu dienen; Geräuschimmissionen oder -emissionen könnten demgemäß nur dann als Zustand einer Sache angesehen werden, wenn die Geräuschquelle bei gleichbleibenden, technisch definierbaren Bedingungen gleichbleibende, durch physikalische Messung erfaßbare Geräusche von sich gebe (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. September 2015 - 16 W 48/15 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 1991 - 9 W 139/91 - MDR 1992, 807: Gewerbebetrieb; LG Frankfurt, Beschluss vom 11. August 2015 - 2-08 OH 3/15 - zitiert nach juris; LG Hamburg, Beschluss vom 30. Juli 1999 - 307 T 74/99 - MDR 1999, 1344: Gaststätte;… Herget, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 485 ZPO Rn. 9;… Huber, in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Auflage 2019, § 485 ZPO Rn. 12; offengelassen von VG Gießen, Beschluss vom 31. Oktober 1997 - 1 J 1071/97 - zitiert nach juris). - VG Frankfurt/Main, 16.04.2012 - 9 O 925/12
Ein selbstständiges Beweisverfahren nach § 495 Abs. 2 ZPO kommt grundsätzlich …
In Bezug auf ein derart ausgestaltetes vorgerichtliches Verfahren fehlt es regelmäßig an einem rechtlichen Interesse für ein außerhalb dieses Verwaltungsverfahrens durchzuführendes weiteres Beweiserhebungsverfahrens (vgl. OVG RhlPf B. v. 22.9.2005 - 1 B 11311/05 - NVwZ-RR 2006, 653, 554; VG Gießen B. v. 31.10.1997 - 1 J 1071/97 - juris). - VG Braunschweig, 10.07.2003 - 2 E 245/03
Rechtliches Interesse; Sachverständigengutachten; selbstständiges Beweisverfahren
Abgesehen davon ist fraglich, ob die Sachverhaltsermittlung nicht gem. § 24 VwVfG auch hier nur den Behörden - im Widerspruchsverfahren - und nicht den Gerichten zu überlassen ist (vg. OVG Schl.-Holstein, B. v. 22.01.1996 - 2 M 36/97 - zit. nach Juris; VG Gießen, B.v. 31.10.1997 - 1 J 1071/97 - zit. nach Juris).
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