Rechtsprechung
| VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 A 10884/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2009 - 1 K 198/04
Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags, von …
Auszug aus VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04
Die Kammer wies die beiden Klagen mit Urteilen vom 1. April 2004 - 1 K 2311/04.KO und 1 K 198/04.KO - ab und führte zur Begründung u. a. aus, dass die Hilfsanträge unzulässig seien, da insoweit die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage nicht vorlägen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie die vorgelegten Verwaltungs-, Widerspruchs- und die Gerichtsakten 1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO verwiesen.
Zudem haben auch beide Klägerinnen das Verfahren gestützt auf diesen Antrag in der Folgezeit weiterbetrieben und in der mündlichen Verhandlung der beiden Gerichtsverfahren 1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO am 1. April 2004 die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids beantragt, so dass der Beklagte gerade vor dem Hintergrund der durchgeführten Baugenehmigungsverfahren klar sein musste, wer Antragsteller des Vorbescheides ist.
Zudem sind der Begründung des Antragsschreibens sowie den Erklärungen der Klägerinnen in den durchgeführten Gerichtsverfahren 1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO ausdrücklich zu entnehmen, dass Gegenstand des Antrags auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 BImSchG die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der vier Windenergieanlangen ist.
Dem stehen auch nicht die Urteile der Kammer vom 1. April 2004 (1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO) entgegen.
- FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2005 - 1 K 2311/03
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen einer Pizzeria
Auszug aus VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie die vorgelegten Verwaltungs-, Widerspruchs- und die Gerichtsakten 1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO verwiesen.Zudem haben auch beide Klägerinnen das Verfahren gestützt auf diesen Antrag in der Folgezeit weiterbetrieben und in der mündlichen Verhandlung der beiden Gerichtsverfahren 1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO am 1. April 2004 die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids beantragt, so dass der Beklagte gerade vor dem Hintergrund der durchgeführten Baugenehmigungsverfahren klar sein musste, wer Antragsteller des Vorbescheides ist.
Zudem sind der Begründung des Antragsschreibens sowie den Erklärungen der Klägerinnen in den durchgeführten Gerichtsverfahren 1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO ausdrücklich zu entnehmen, dass Gegenstand des Antrags auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 BImSchG die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der vier Windenergieanlangen ist.
Dem stehen auch nicht die Urteile der Kammer vom 1. April 2004 (1 K 2311/03.KO und 1 K 198/04.KO) entgegen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.2003 - 1 A 10371/02
Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der …
Auszug aus VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04
Unter Zugrundlegung dieser Maßstäbe ist zunächst festzustellen, dass eine Konzentration auf bestimmte Standorte im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB bisher nicht wirksam erfolgt ist, da die Festlegung von Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten für die Windenergie unter gleichzeitigem Ausschluss des übrigen Gebietes für die Nutzung der Windenergie im Regionalen Raumordnungsplan der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteile vom 20. Februar 2003 - 1 A 11406/01.OVG - und vom 24. Juli 2003 - 1 A 10371/02.OVG -, zitiert nach ESOVG) unwirksam ist.Eine solche liegt vor, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt und ein Vorhaben dem Landschaftsbild in ästhetischer Weise grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, NVwZ 1998, 58 und BauR 2004, 295; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2003 - 1 A 10371/02.OVG - OVG Münster, Urteil vom 30. November 2001, BauR 2002, 886 ff.).
- BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95
Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der …
Auszug aus VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04
Eine solche liegt vor, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt und ein Vorhaben dem Landschaftsbild in ästhetischer Weise grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, NVwZ 1998, 58 und BauR 2004, 295; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2003 - 1 A 10371/02.OVG - OVG Münster, Urteil vom 30. November 2001, BauR 2002, 886 ff.). - BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …
Auszug aus VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04
Nur Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne der europäischen Vogelschutzrichtlinie geeigneten Gebiete (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2004 - 4 B 101/03 -, zitiert nach juris, BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15/01 -, zitiert nach juris, und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2003 - 8 A 10481/02.OVG -, zitiert nach ESOVG). - BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03
Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S. …
Auszug aus VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04
Eine solche liegt vor, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt und ein Vorhaben dem Landschaftsbild in ästhetischer Weise grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, NVwZ 1998, 58 und BauR 2004, 295; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2003 - 1 A 10371/02.OVG - OVG Münster, Urteil vom 30. November 2001, BauR 2002, 886 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2001 - 7 A 4857/00
Gemeinden können die Errichtung von Windenergieanlagen restriktiv steuern
Auszug aus VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04
Eine solche liegt vor, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt und ein Vorhaben dem Landschaftsbild in ästhetischer Weise grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, NVwZ 1998, 58 und BauR 2004, 295; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2003 - 1 A 10371/02.OVG - OVG Münster, Urteil vom 30. November 2001, BauR 2002, 886 ff.). - BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer …
Auszug aus VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04
Nur Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne der europäischen Vogelschutzrichtlinie geeigneten Gebiete (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2004 - 4 B 101/03 -, zitiert nach juris, BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15/01 -, zitiert nach juris, und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2003 - 8 A 10481/02.OVG -, zitiert nach ESOVG). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10481/02
Windkraftanlage, Windenergieanlage, Privilegierung, Bebauung, öffentlicher …
Auszug aus VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04
Nur Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne der europäischen Vogelschutzrichtlinie geeigneten Gebiete (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2004 - 4 B 101/03 -, zitiert nach juris, BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15/01 -, zitiert nach juris, und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2003 - 8 A 10481/02.OVG -, zitiert nach ESOVG). - BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01
Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege; …
Auszug aus VG Koblenz, 06.01.2005 - 1 K 2012/04
Diese Frage ist aber nicht Gegenstand des vorliegenden Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Anlagen, da die bauplanungsrechtlichen und die naturschutzrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen für Vorhaben im Außenbereich einen eigenständigen Charakter haben und unabhängig voneinander zu prüfen sind (vgl. BVerwG, DÖV 2002, 574). - BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03
Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung; …
- BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen - …
- BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84
Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03
Windkraftplanung in der Region Trier - Klage auf zusätzlichen Standort abgewiesen
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01
Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der …
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Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 K 2012/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17
Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen; …
(vgl. OVG Reinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2006 - 1 K 2012/04 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 O 91/07
Streitwert bei Klage betreffend Windkraftanlagen
Sie ist auch vom Senat und anderen Obergerichten übernommen worden (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12.12.2002 - 2 L 456/00 - Beschl. v. 17.11.2006 - 2 L 278/03 - BayVGH, Beschl. v. 19.10.2005 - 14 ZB 05.1895 - OVG RP, Urt. v. 16.03.2006 - 1 K 2012/04 -, VGH BW, Urt. v. 16.05.2006 - 3 S 914/05 - jeweils JURIS). - VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810
Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde und Fragen des Einfügens
Die zugunsten der Gemeinde in § 36 Abs. 1 BauGB normierte Beteiligungsbefugnis und ihre damit anerkannte hoheitliche Mitverantwortung schließen es aus, ihre Stellung mit der eines privaten Nachbarn im Verhältnis zu einem privaten Bauherrn zu vergleichen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2008 - 1 Z. B. 08.1462 - juris; OVG RhPf, U.v. 16.3.2006 - 1 K 2012/04 - juris; NdsOVG, U.v. 10.1.2008 - 12 LB 22/07 - juris).
- VG Würzburg, 16.08.2016 - W 4 K 16.345
Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung nach Ersetzung des gemeindlichen …
Die zugunsten der Gemeinde in § 36 Abs. 1 BauGB normierte Beteiligungsbefugnis und ihre damit anerkannte hoheitliche Mitverantwortung schließen es aus, ihre Stellung mit der eines privaten Nachbarn im Verhältnis zu einem privaten Bauherrn zu vergleichen (vgl. BayVGH, B. v. 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462 - juris; OVG Rheinl.Pfalz, U. v. 16.3.2006 - 1 K 2012/04 - juris; OVG Nieders., U. v. 10.1.2008 - 12 LB 22/07 - juris). - VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.818
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei Einbau einer Lackieranlage
Die zugunsten der Gemeinde in § 36 Abs. 1 BauGB normierte Beteiligungsbefugnis und ihre damit anerkannte hoheitliche Mitverantwortung schließen es aus, ihre Stellung mit der eines privaten Nachbarn im Verhältnis zu einem privaten Bauherrn zu vergleichen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2008 - 1 Z. B. 08.1462 - juris; OVG RhPf, U.v. 16.3.2006 - 1 K 2012/04 - juris; NdsOVG, U.v. 10.1.2008 - 12 LB 22/07 - juris). - VG Würzburg, 16.08.2016 - W 4 K 16.344
Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens - Befreiung von den Festsetzungen eines …
Die zugunsten der Gemeinde in § 36 Abs. 1 BauGB normierte Beteiligungsbefugnis und ihre damit anerkannte hoheitliche Mitverantwortung schließen es aus, ihre Stellung mit der eines privaten Nachbarn im Verhältnis zu einem privaten Bauherrn zu vergleichen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462 - juris; OVG Rheinl.Pfalz, U.v. 16.3.2006 - 1 K 2012/04 - juris; OVG Nieders., U.v. 10.1.2008 - 12 LB 22/07 - juris). - VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293
Rechtswidrige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens ("faktische" Baugrenze)
Die zugunsten der Gemeinde in § 36 Abs. 1 BauGB normierte Beteiligungsbefugnis und ihre damit anerkannte hoheitliche Mitverantwortung schließen es aus, ihre Stellung mit der eines privaten Nachbarn im Verhältnis zu einem privaten Bauherrn zu vergleichen (vgl. BayVGH, B. v. 24.11.2008 - 1 Z. B. 08.1462 - juris; OVG Rheinl.Pfalz, U. v. 16.3.2006 - 1 K 2012/04 - juris; OVG Nieders., U. v. 10.1.2008 - 12 LB 22/07 - juris). - VG Augsburg, 22.03.2018 - Au 5 K 17.513
Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer heilpädagogischen …
Die zugunsten der Gemeinde in § 36 Abs. 1 BauGB normierte Beteiligungsbefugnis und ihre damit anerkannte hoheitliche Mitverantwortung schließen es aus, ihre Stellung mit der eines privaten Nachbarn im Verhältnis zu einem privaten Bauherrn zu vergleichen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462 - juris; OVG RhPf, U.v. 16.3.2006 - 1 K 2012/04 - juris; NdsOVG, U.v. 10.1.2008 - 12 LB 22/07 - juris).
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