Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 1 KN 78/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs 7 BauGB; § 9 Abs 1 Nr 10 BauGB
Abwägungsgebot; Freihalteplanung; Rechtsgrundlage; Rinderhaltung; Weihenstephan - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Können einzelne Vorhabentypen vom Bebauungsausschluss ausgenommen werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Normenkontrollantrag gegen Freihaltebebauungsplan für den Nortmoorer Hammrich erfolglos
Papierfundstellen
- BauR 2021, 190
- ZfBR 2021, 161
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (11)
- OVG Niedersachsen, 09.09.2020 - 1 KN 87/18
Auslegungsbekanntmachung; Freihalteplanung; Tierhaltungsanlage; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 1 KN 78/18
Eine Festsetzung, die den Ausschluss von Bebauung im Grundsatz uneingeschränkt vorsieht und davon lediglich einzelne Vorhabentypen ausnimmt, die wegen ihrer optisch untergeordneten Bedeutung die Zielrichtung der Freiraumsicherung nicht in Frage stellen, kann auf § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB gestützt werden (Fortführung von Senatsurt. v. 9.9.2020 - 1 KN 87/18 -, juris Rn. 26 ff).Der Senat vertritt zwar die Auffassung, dass Festsetzungen, mit denen bestimmte Flächen nur von Bebauung einer bestimmten Nutzungsart, etwa Tierhaltungsanlagen, freigehalten werden sollen, im Übrigen aber nach Maßgabe ergänzender Festsetzungen bzw. im Falle eines einfachen Bebauungsplans nach Maßgabe von §§ 34, 35 BauGB in beliebigem Umfang bebaubar sind, nicht auf § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB gestützt werden können (Senatsurt. v. 9.9.2020 - 1 KN 87/18 -, juris Rn. 26 ff.).
- BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16
Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 1 KN 78/18
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.6.2017 (- 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = juris Rn. 13), das die Landwirtschaftskammer bei der Beratung des Antragstellers hinsichtlich der Standortwahl für seine Erweiterungsvorhaben noch nicht berücksichtigen konnte und dem der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung beigetreten ist (…Urt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, ZfBR 2020, 779 = juris Rn. 35), sind bei der Bestimmung der Zumutbarkeit von Belästigungen Vorbelastungen schutzmindernd zu berücksichtigen, die eine schutzbedürftige Nutzung an einem Standort vorfindet, der durch eine schon vorhandene emittierende Nutzung vorgeprägt ist. - BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90
Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 1 KN 78/18
Das Interesse des Landwirts, sich alle Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten, reicht ebenso wenig aus wie unklare oder unverbindliche Absichtserklärungen (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 -, NVwZ-RR 1999, 423; Beschl. v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 -, NVwZ-RR 2001, 82 = BauR 2001, 83 = AgrarR 2001, 248; vgl. auch Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, NVwZ 1993, 1184 = DVBl 1993, 652 = BRS 55 Nr. 175).
- BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00
Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 1 KN 78/18
Das Interesse des Landwirts, sich alle Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten, reicht ebenso wenig aus wie unklare oder unverbindliche Absichtserklärungen (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 -, NVwZ-RR 1999, 423; Beschl. v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 -, NVwZ-RR 2001, 82 = BauR 2001, 83 = AgrarR 2001, 248;… vgl. auch Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, NVwZ 1993, 1184 = DVBl 1993, 652 = BRS 55 Nr. 175). - BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 44.98
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 1 KN 78/18
Das Interesse des Landwirts, sich alle Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten, reicht ebenso wenig aus wie unklare oder unverbindliche Absichtserklärungen (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 -, NVwZ-RR 1999, 423; Beschl. v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 -, NVwZ-RR 2001, 82 = BauR 2001, 83 = AgrarR 2001, 248;… vgl. auch Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, NVwZ 1993, 1184 = DVBl 1993, 652 = BRS 55 Nr. 175). - OVG Niedersachsen, 27.11.2019 - 1 KN 33/18
Abwägung; Bebauungsplan; CEF-Maßnahme; DIN-Vorschriften; landwirtschaftlicher …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 1 KN 78/18
Zeichnet der Landwirt im Zuge des Planaufstellungsverfahrens ein übertriebenes oder nicht schlüssiges Bild seiner Erweiterungsabsichten, so ist die planende Gemeinde auch nicht gehalten, dieses gedanklich auf ein gerade noch realistisches Maß zu reduzieren und in dieser Form in die Abwägung einzubeziehen (Senatsurt. v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 -, BauR 2020, 589 = juris Rn. 60). - OVG Niedersachsen, 11.02.2020 - 1 LC 63/18
Abluftreinigung; Abluftreinigungsanlage; Anlagenart; Außenklimastall; Geruch; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 1 KN 78/18
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.6.2017 (…- 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187 = juris Rn. 13), das die Landwirtschaftskammer bei der Beratung des Antragstellers hinsichtlich der Standortwahl für seine Erweiterungsvorhaben noch nicht berücksichtigen konnte und dem der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung beigetreten ist (Urt. v. 11.2.2020 - 1 LC 63/18 -, ZfBR 2020, 779 = juris Rn. 35), sind bei der Bestimmung der Zumutbarkeit von Belästigungen Vorbelastungen schutzmindernd zu berücksichtigen, die eine schutzbedürftige Nutzung an einem Standort vorfindet, der durch eine schon vorhandene emittierende Nutzung vorgeprägt ist. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.01.1983 - 1 C 2/81
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 1 KN 78/18
Voraussetzung ist, dass diese Entwicklung bereits konkret ins Auge gefasst ist oder bei realistischer Betrachtung der vom Landwirt aufzuzeigenden betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten naheliegt (vgl. Senatsurt. v. 4.1.1983 - 1 C 2/81 -, BRS 40 Nr. 34). - VGH Baden-Württemberg, 26.05.1994 - 5 S 2193/93
Nachbarschutz für Rinderzüchter?
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 1 KN 78/18
Eine Erweiterungsabsicht kann nicht losgelöst vom vorhandenen Baubestand und der bestehenden Betriebsgröße Beachtung verlangen (vgl. auch VGH BW, Urt. v. 26.5.1994 - 5 S 2193/93 -, UPR 1995, 110). - OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 1 KN 101/17
Begrenzung der Wohnungsgröße im Bebauungsplan
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 1 KN 78/18
Die Befreiung ist kein Institut, das eine Vielzahl von Grundstücken betreffende Anwendungsschwierigkeiten des Plans "heilen" oder glätten könnte (vgl. Senatsurt. v. 14.5.2019 - 1 KN 101/17 -, juris Rn. 93). - OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 1 LB 58/16
Erhebliche Überzeichnung des tatsächlich Wahrnehmbaren durch die mit dem …
- VGH Bayern, 01.08.2025 - 1 N 22.1308
Erforderlichkeit der Bauleitplanung, Heranrückende Wohnbebauung, Umfang der …
Das Interesse des Landwirts, sich alle Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten, reicht ebenso wenig aus wie unklare oder unverbindliche Absichtserklärungen (vgl. NdsOVG, U.v. 29.10.2020 - 1 KN 78/18 - BauR 2021, 190; VGH BW, U.v. 27.5.1994 - 5 S 2193/93 - UPR 1995, 110).Die Gemeinde muss ihrer Planung nicht die vorhandene Betriebsweise zugrunde legen, sondern darf eine Optimierungsmöglichkeit nach dem Stand der Technik berücksichtigen (vgl. NdsOVG, U.v. 29.10.2020 - 1 KN 78/18 - BauR 2021, 190).
Erweiterungsabsichten sind grundsätzlich nur berücksichtigungsfähig, soweit sie sich nicht als qualitative Neuordnung des Betriebes, sondern als Fortsetzung des bisherigen Betriebsschemas darstellen (vgl. NdsOVG, U.v. 29.10.2020 a.a.O.).
Unabhängig von der Frage, ob die Antragsgegnerin hier die angegebenen Entwicklungsabsichten gedanklich auf ein noch realistisches Maß reduzieren und in dieser Form in die Abwägung einbeziehen musste (vgl. NdsOVG, U.v. 29.10.2020 a.a.O.; U.v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 - BauR 2020, 589), lässt die Entscheidung der Antragsgegnerin, die Erweiterungsabsichten in verträglicher Form im Sinn eines allgemeinen Betriebserweiterungsinteresses, insbesondere hinsichtlich einer Weiterführung und Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs ohne unangemessene Einschränkungen, in die Abwägung einzubeziehen, auch im Hinblick auf die auf dem Grundstück der zweiten Hofstelle frei vermieteten Wohnungen eine unzulässige Einschränkung der Eigentumsrechte des Antragstellers nicht erkennen.
- VGH Bayern, 01.08.2025 - 1 N 22.1309
Erforderlichkeit der Bauleitplanung, Heranrückende Wohnbebauung, Umfang der …
Das Interesse des Landwirts, sich alle Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten, reicht ebenso wenig aus wie unklare oder unverbindliche Absichtserklärungen (vgl. NdsOVG, U.v. 29.10.2020 - 1 KN 78/18 - BauR 2021, 190; VGH BW, U.v. 27.5.1994 - 5 S 2193/93 - UPR 1995, 110).Die Gemeinde muss ihrer Planung nicht die vorhandene Betriebsweise zugrunde legen, sondern darf eine Optimierungsmöglichkeit nach dem Stand der Technik berücksichtigen (vgl. NdsOVG, U.v. 29.10.2020 - 1 KN 78/18 - BauR 2021, 190).
Erweiterungsabsichten sind grundsätzlich nur berücksichtigungsfähig, soweit sie sich nicht als qualitative Neuordnung des Betriebes, sondern als Fortsetzung des bisherigen Betriebsschemas darstellen (vgl. NdsOVG, U.v. 29.10.2020 a.a.O.).
Unabhängig von der Frage, ob die Antragsgegnerin hier die angegebenen Entwicklungsabsichten gedanklich auf ein noch realistisches Maß reduzieren und in dieser Form in die Abwägung einbeziehen musste (vgl. NdsOVG, U.v. 29.10.2020 a.a.O.; U.v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 - BauR 2020, 589), lässt die Entscheidung der Antragsgegnerin, die Erweiterungsabsichten in verträglicher Form im Sinn eines allgemeinen Betriebserweiterungsinteresses, insbesondere hinsichtlich einer Weiterführung und Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs ohne unangemessene Einschränkungen, in die Abwägung einzubeziehen, auch im Hinblick auf die auf dem Grundstück der zweiten Hofstelle frei vermieteten Wohnungen eine unzulässige Einschränkung der Eigentumsrechte des Antragstellers nicht erkennen.
- OVG Hamburg, 31.03.2022 - 2 E 18/20
Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 44 / …
Ob sie einer teleologischen Reduktion dergestalt zugänglich ist, dass auf ihrer Grundlage ein genereller Ausschluss von Bebauung bei gleichzeitiger Zulassung einzelner Vorhabentypen, die wegen ihrer optisch untergeordneten Bedeutung die Zielrichtung der vom Plangeber verfolgten Freiraumsicherung nicht in Frage stellen, erfolgen kann (so OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.2020, 1 KN 78/18, juris Rn. 48 ff.), bedarf hier keiner Entscheidung.Rn. 105 Neben dem schutzwürdigen, insbesondere genehmigten oder genehmigungsfähigen Bestand (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.1993, 4 B 170.93, UPR 1994, 72, juris Rn. 6 (zum Planfeststellungsrecht);… VGH Kassel, Urt. v. 12.11.2007, 4 N 3204/05, ESVGH 58, 139, juris Rn. 58;… VGH Mannheim, Urt. v. 9.7.2020, 5 S 1493/17, ZfBR 2020, 861, juris Rn. 69) hat der Plangeber auch ernsthafte und - regelhaft in bereits gestellten Bauanträgen - hinreichend konkretisierte Erweiterungsabsichten landwirtschaftlicher Betriebe zu berücksichtigen (vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.2020, 1 KN 87/18, ZfBR 2021, 161, juris Rn. 57;… Urt. v. 27.11.2019, 1 KN 33/18, BauR 2020, 589, juris Rn. 60;… VGH Mannheim, Urt. v. 9.7.2020, a.a.O., Rn. 69 m.w.N.).
- BVerwG, 01.07.2021 - 4 BN 64.20
Bebauungsplan; Freihalten; Freihalteplanung; bauliche Nutzung
Auch das Verb "freihalten" zeigt, dass mit einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB grundsätzlich die Bebauung einer Fläche überhaupt verhindert werden soll (…ebenso OVG Münster, Urteile vom 6. August 2003 - 7a D 100/01.NE - juris Rn. 98 …und vom 23. Mai 2019 - 2 D 39/18.NE - juris Rn. 42 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 1 KN 78/18 - BauR 2021, 190, 191; VGH Mannheim, Urteil vom 9. Dezember 2020 - 3 S 1749/16 - ZfBR 2021, 282 ;… Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 9 Rn. 55 f.;… Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Stand Oktober 2020, § 9 Rn. 435;… Spannowsky, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 3. Aufl. 2018, § 9 Rn. 36;… Schrödter/Möller, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 9 Rn. 66;… Spieß, in: Jäde/Dirnberger, BauGB/BauNVO, 9. Aufl. 2018, § 9 BauGB Rn. 38; a.A. VGH München…, Urteil vom 27. Dezember 2001 - 26 N 01.13 27 - juris Rn. 25;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2021, § 9 Rn. 97c).Rn. 8 Mangels Entscheidungserheblichkeit kann der Senat die Frage offenlassen, ob optisch untergeordnete, mit der Zielsetzung einer Freiraumplanung im Einklang stehende Anlagen von dem Freihaltegebot nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB ausgenommen werden dürfen (vgl. UA S. 8; bejahend OVG Lüneburg, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 1 KN 78/18 - BauR 2021, 190 ).
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2024 - 3 S 1074/22
Anwendbarkeit der Planerhaltungsvorschriften bei Bebauungsplänen; fristgemäße …
Unkonkrete Planungen oder bloße Absichten brauchen im Rahmen der Abwägungsentscheidung nicht berücksichtigt zu werden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.09.2000 - 4 B 56.00 -, juris Rn. 7 und v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 -, juris Rn. 3;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.10.2018 - 8 S 2368/16 -, juris Rn. 46 ;… Bay. VGH, Urt. v. 26.11.2020 - 9 N 17.2367 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Urt. v. 29.10.2020 - 1 KN 78/18 -, juris Rn. 57). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2024 - 2 K 32/23
Festsetzung eines urbanen Gebiets
Eine künftige Betriebsausweitung kann in der Abwägungsentscheidung nur dann von Belang sein, wenn diese Entwicklung bereits konkret ins Auge gefasst ist oder bei realistischer Betrachtung der vom Betriebsinhaber aufzuzeigenden betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten naheliegt (NdsOVG, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 1 KN 78/18 - juris Rn. 57). - OVG Sachsen, 04.10.2022 - 1 C 82/20
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; ergänzendes Verfahren; …
Gegen eine "reine" Verhinderungsplanung im Rechtssinn (§ 1 Abs, 3 Satz 1 BauGB) sprechen die zuvor in Bezug genommenen Zielvorstellungen in der Begründung zum Aufstellungsplan, aber auch die Hinweise auf die Anhörung der Landwirte im Planverfahren, die "Vegetation in ihrem Bestand" zu schützen (vgl. Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b und § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) und das Anliegen, dass bauliche Anlagen ausnahmsweise in Form von Gewächshäusern oder Gerätehäusern in der Zone II zulässig sein sollen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 1. Juli 2021 a. a. O., juris Rn. 8; NdsOVG, NK-Urt. 29. Oktober 2020 - 1 KN 78/18 -, juris Rn. 49). - VGH Bayern, 06.07.2022 - 9 NE 22.397
Erfolgloser Eilantrag gegen Bebauungsplan - an Landwirtschaftsbetrieb …
Das Interesse, sich alle Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten, ist ebenso wenig abwägungserheblich wie unklare oder unverbindliche Absichtserklärungen (…vgl. BVerwG, B.v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 - NVwZ-RR 1999, 423 = juris Rn. 3;… B.v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 - NVwZ-RR 2001, 82 = juris Rn. 7;… B.v. 18.7.2002 - 4 BN 17.02 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 8.7.2021 - 15 N 20.1811 - juris Rn. 30;… U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - BayVBl 2017, 413 = juris Rn. 25; NdsOVG, U.v. 29.10.2020 - 1 KN 78/18 - ZfBR 2021, 161 = juris Rn. 57;… B.v. 21.2.2020 - 1 MN 147/19 - NVwZ-RR 2020, 717 = juris Rn. 38).Zeichnet der Landwirt im Zuge des Planaufstellungsverfahrens ein übertriebenes oder nicht schlüssiges Bild seiner Erweiterungsabsichten, so ist die planende Gemeinde auch nicht gehalten, dieses gedanklich auf ein gerade noch realistisches Maß zu reduzieren und in dieser Form in die Abwägung einzubeziehen (NdsOVG, U.v. 29.10.2020, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 19.12.2025 - 1 ME 109/25
Auslegung; Bebauungsplan; Baugrenze; Freihaltefestsetzung; Von Bebauung …
Die Beigeladenen können sich auch nicht auf Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…Urt. v. 20.3.2025 - 9 N 24.1139 - juris Rn. 36; vgl. auch das dort zitierte Senatsurt. v. 29.10.2020 - 1 KN 78/18 -, BauR 2021, 190 = ZfBR 2021, 161 = BRS 88 Nr. 12 = juris Rn. 49) berufen, wonach selbst in einem Gebiet, das aufgrund einer Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB von Bebauung freizuhalten ist, kleinere Anlagen unter besonderen, - ihrer Ansicht nach im konkreten Fall vorliegenden - Voraussetzungen zulässig sein können. - VGH Bayern, 08.07.2021 - 15 N 20.1811
Fehlende Antragsbefugnis eines Plannachbarn
Das Interesse, sich alle Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten zu wollen, ist daher ebenso wenig abwägungserheblich wie unklare oder unverbindliche Absichtserklärungen (…BVerwG, B.v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 - NVwZ-RR 1999, 423 - juris Rn. 3;… B.v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 - NVwZ-RR 2001, 82 = juris Rn. 7;… B.v. 18.7.2002 - 4 BN 17.02 - juris Rn. 9;… BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - BayVBl 2017, 413 = juris Rn. 25;… NdsOVG, B.v. 21.2.2020 -1 MN 147/19 - NVwZ-RR 2020, 717 = juris Rn. 38; U.v. 29.10.2020 - 1 KN 78/18 - ZfBR 2021, 161 = juris Rn. 57;… OVG NW, U.v. 10a D 139/98.NE - BauR 2001, 84 = juris Rn. 22). - VGH Bayern, 20.03.2025 - 9 N 24.1139
Festsetzung von durch Bebauung freizuhaltenden Flächen
- VGH Bayern, 20.03.2025 - 9 N 24.113
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