Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Rücknahme eines wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz rechtswidrigen Zuwendungsbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Subventionsvergabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtswidrigkeit einer Subventionsvergabe aufgrund des Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz; Rechtfertigung einer Abweichung vom haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Auswahlermessen der Behörde hinsichtlich der vollständigen ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 29.09.2011 - 1 A 4/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 497
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (30)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11
Rn. 3 "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (…OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a. a. O.).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11
Ungeachtet dessen werden auch die Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Antragsschrift nicht - wie es erforderlich gewesen wäre - in der Weise unter Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literaturerläutert und aufgearbeitet, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt würde, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels wegen grundsätzlicher Bedeutung gerechtfertigt ist (…vgl. hierzu: OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 9 B 505.97 -, juris; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris).
- BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85
Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11
Rn. 17 Der Umfang der Ermittlungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird nämlich entscheidend durch das Klagebegehren im Sinne von § 88 VwGO, den Streitgegenstand und vor allem nach dem anzuwendenden materiellen Recht bestimmt (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1992 - 5 B 134.91 -, Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 246; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1987 - 7 C 4.85 -, DVBl. 1988, 148; Urteil vom 7. Oktober 1990 - 7 C 55 und 56.89 -, BVerwGE 85, 368 [379 f.]).Die Sachverhaltserforschungspflicht geht mithin nur soweit, als dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 1 B 103.98 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42; Urteil vom 22. Oktober 1987, a. a. O.; Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, 864), also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichtes (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 1 B 82.92 -, juris) - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.]; siehe auch Urteil vom 24. November 1982 - 6 C 64.82 -, juris) - hierauf entscheidungserheblich ankommt (siehe: BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 1984, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06
Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11
Rn. 12 "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 [m. w. N.]).Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386).
- BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11
Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386).Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 9 B 505.97 -, juris; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris).
- BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03
Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11
Dementsprechend muss angegeben werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichtes ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichtes auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher sonstigen Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 -, NVwZ 2004, 627;… OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]). - BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02
Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11
Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl.: Urteil vom 23. April 2003 - 3 C 25.02 -, Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 104) ist geklärt, dass derjenige Verwaltungsakt rechtswidrig ist, welcher durch unrichtige Anwendung bestehender Rechtssätze zustande gekommen ist, und dass Richtlinien keine Rechtsnormen darstellen. - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11
Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33). - BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02
Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11
Fehlt es an derartigen Umständen, so bedarf es grundsätzlich keiner Ermessenserwägungen (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22.02 -, NVwZ-RR 2004, 413; OVG LSA, Urteil vom 9. November 2006 - 1 L 293/05 -, juris). - BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87
ausreichende Ermittlungen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2012 - 1 L 154/11
Die Sachverhaltserforschungspflicht geht mithin nur soweit, als dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 1 B 103.98 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42;… Urteil vom 22. Oktober 1987, a. a. O.; Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, 864), also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichtes (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 1 B 82.92 -, juris) - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.]; siehe auch Urteil vom 24. November 1982 - 6 C 64.82 -, juris) - hierauf entscheidungserheblich ankommt (siehe: BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 1984, a. a. O.). - BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im …
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99
Zulassung der Berufung; Altlasten nach Rüstungsproduktion des deutschen Reichs
- BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92
Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung
- BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03
Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör - …
- BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
- BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision, …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 1 L 183/07
Zum Haftungsprivileg bei Beamten gemäß § 32 AO
- BVerwG, 28.08.2007 - 2 BN 3.07
Wirksamkeit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der …
- BVerwG, 31.05.2010 - 4 BN 15.10
Anforderungen an Verfahrensrüge bzgl. freier Beweiswürdigung und …
- BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97
Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtliche Aufklärungspflicht bei nur hilfsweise …
- BVerwG, 18.06.1993 - 1 B 82.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erteilung einer …
- BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des …
- BVerwG, 20.12.1996 - 3 B 42.96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegung einer Divergenz - …
- BVerwG, 29.10.1998 - 1 B 103.98
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97
Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe
- BVerwG, 23.07.1992 - 5 B 134.91
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 293/05
Widerruf eines Zuwendungsbescheides
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2011 - 1 O 119/11
Streitwertbeschwerde; Wirtschaftliche Identität bei objektiver und subjektiver …
- VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22
Subvention - Corona Soforthilfe; Rückforderung
Das Gleichbehandlungsgebot kann insofern auch zu Lasten von Subventionsbewerbern Bedeutung gewinnen: Wenn eine Behörde in Anwendung der einschlägigen Richtlinien unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig die Gewährung einer Zuwendung versagt, so verletzt sie das Gleichbehandlungsverbot in seiner objektiv-rechtlichen Funktion, wenn sie sich im Einzelfall über diese Praxis hinwegsetzt und trotz Fehlens der ansonsten geforderten Voraussetzungen die Leistung (rechtswidrig) gewährt (OVG LSA, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 1 L 154/11 - juris).Die haushaltsrechtlichen Gründe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auf die der Beklagte maßgeblich abstellt, zwingen bei Vorliegen von Rücknahmegründen im Regelfall zur Rücknahme einer Subvention, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen (vgl. z. B. OVG LSA, Urteil vom 9. November 2006 - 1 L 293/05 - Beschluss vom 21. Februar 2012 - 1 L 154/11 - jeweils in juris).
- VG Halle, 26.08.2025 - 4 A 367/23
Rücknahme der Novemberhilfe wegen fehlender Tätigkeit im Haupterwerb.
Das Gleichbehandlungsgebot kann insofern auch zu Lasten von Subventionsbewerbern Bedeutung gewinnen: Wenn eine Behörde in Anwendung der einschlägigen Richtlinien unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig die Gewährung einer Zuwendung versagt, so verletzt sie das Gleichbehandlungsverbot in seiner objektiv-rechtlichen Funktion, wenn sie sich im Einzelfall über diese Praxis hinwegsetzt und trotz Fehlens der ansonsten geforderten Voraussetzungen die Leistung (rechtswidrig) gewährt (OVG LSA, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 1 L 154/11 - juris).Die haushaltsrechtlichen Gründe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auf die die Beklagte maßgeblich abstellt, zwingen bei Vorliegen von Rücknahmegründen im Regelfall zur Rücknahme einer Subvention, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen (vgl. z. B. OVG LSA, Urteil vom 9. November 2006 - 1 L 293/05 - Beschluss vom 21. Februar 2012 - 1 L 154/11 - jeweils in juris).
- VG Köln, 18.03.2024 - 16 K 1840/23
Corona; Überbrückungshilfe; Rücknahme
Rn. 19 Vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 1 L 154/11 -, NVwZ-RR 2012, 497 = juris Rn. 9.
- VG Halle, 29.04.2024 - 4 A 272/22
Rückforderung einer Corona-Soforthilfe von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Das Gleichbehandlungsgebot kann insofern auch zu Lasten von Subventionsbewerbern Bedeutung gewinnen: Wenn eine Behörde in Anwendung der einschlägigen Richtlinien unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig die Gewährung einer Zuwendung versagt, so verletzt sie das Gleichbehandlungsverbot in seiner objektiv-rechtlichen Funktion, wenn sie sich im Einzelfall über diese Praxis hinwegsetzt und trotz Fehlens der ansonsten geforderten Voraussetzungen die Leistung (rechtswidrig) gewährt (OVG LSA, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 1 L 154/11 - juris). - VG Saarlouis, 17.09.2015 - 2 K 737/14
Urlaubsabgeltung für Beamte bei Altersteilzeit
Rn. 51 So auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.02.2012 -1 L 154/11-, zitiert nach juris, m.w.N. - VG Köln, 23.08.2024 - 16 K 1850/23 Rn. 23 Vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 1 L 154/11 -, NVwZ-RR 2012, 497 = juris Rn. 9.
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Rechtsprechung
| VG Trier, 09.03.2011 - 1 L 154/11.TR |
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage auch bei einem einmaligen Verkehrsverstoss
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auch beim ersten Verkehrsverstoß kann es eine Fahrtenbuchauflage geben!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrtenbuch nach dem ersten Verkehrsverstoß? - Zulässig, wenn die Behörde den Verkehrssünder nicht feststellen kann
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaligem Verkehrsverstoß möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage bereits bei erstem Verstoß möglich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrtenbuchauflage auch nach erstmaligem Verkehrsverstoß möglich
Wird zitiert von ... (2)
- VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15
Anforderungen an Geschwindigkeitsmessungen bei Auferlegung eines Fahrtenbuchs; …
Bereits die erstmalige Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes bietet hinreichenden Anlass für eine Fahrtenbuchauflage (…BVerwG, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2005, 12 ME 185/05 -, juris; VG Trier, Beschlüsse vom 20. Oktober 2010 - 1 L 1138/10.TR - 9. März 2011 - 1 L 154/11.TR; 28. März 2011 - 1 L 307/11.TR -). - VG Trier, 20.12.2011 - 1 L 1538/11
Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Ausübung eines Aussageverweigerungsrechtes
Bereits die erstmalige Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes bietet hinreichenden Anlass für eine Fahrtenbuchauflage (…BVerwG, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2005, 12 ME 185/05 -, juris; VG Trier, Beschlüsse vom 20. Oktober 2010 - 1 L 1138/10.TR; 9. März 2011 - 1 L 154/11.TR; 28. März 2011 - 1 L 307/11.TR).
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