Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 24/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. § 14 Abs. 4 BeamtVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Darlegung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung i.R.e. Berufungszulassung gem. § 124 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Bestimmung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 15.01.2009 - 5 A 216/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 24/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 24/09
Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 24/09
Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (…OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 24/09
Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 24/09
Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren folgt aus §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG (vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u. a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA…, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Az.: 1 L 169/07 -, JMBl. LSA 2008, S. 8 [m. w. N.]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 24/09
"Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (…OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5). - BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 24/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 23. Juni 2005 - Az.: 2 C 25.04 - BVerwGE 124, 19) ist rechtsgrundsätzlich geklärt, dass der Ruhegehaltssatz nach § 14a Abs. 1 BeamtVG (a. F.) entweder der nach § 14 Abs. 1 BeamtVG errechnete oder der in § 14 Abs. 4 Satz 1 oder Satz 2 BeamtVG bestimmte Bruchteil der jeweiligen Bemessungsgrundlage ist. - BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 24/09
Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren folgt aus §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG (vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u. a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA…, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Az.: 1 L 169/07 -, JMBl. LSA 2008, S. 8 [m. w. N.]). - BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92
Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 24/09
Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (…OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825). - BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87
Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 24/09
"Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 24/09
"Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 1 L 21/08
Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. § …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2007 - 1 L 169/07
Zur Berechnung der ortsbezogenen Ausbildungszeiten nach § 4 der 2. BesÜV …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - 1 L 27/09
Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. § …
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09
Zur Verfassungskonformität von § 14a BeamtVG in der Fassung des DNeuG vom 5. …
Aufgrund der Neufassung des § 14a Abs. 1 BeamtVG kann die zu § 14a Abs. 1 BeamtVG a. F. ergangene Rechtsprechung auf Antragsverfahren mit dem Ziel der Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a Abs. 1 BeamtVG n. F. nicht (mehr) zugrunde gelegt werden (siehe bereits: OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 24/09 -, veröffentlicht bei juris).Mit Recht weist der Kläger zwar darauf hin, dass es sich - entgegen der Ansicht der Beklagten - nach dem vorgenannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sowie der Senatsrechtsprechung im Falle des § 14a Abs. 1 BeamtVG in der bis zum In-Kraft-Treten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geltenden Fassung (a. F.) nicht nur bei dem das "erdiente Ruhegehalt" betreffenden Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 1 BeamtVG, sondern auch bei dem Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 BeamtVG um einen "berechneten" Ruhegehaltssatz gehandelt hat (siehe: BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2005 - Az.: 2 C 25.04 -, BVerwGE 124, 19; OVG LSA, Beschlüsse vom 27. September 2007 - Az.: 1 L 176/07 und 1 180/07 -, vom 25. März 2009 - Az.: 1 L 27/09 - und vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 24/09 und 1 L 25/09 -, jeweils veröffentlicht bei juris).
Aufgrund dieser Neufassung kann die zu § 14a Abs. 1 BeamtVG a. F. ergangene Rechtsprechung auf Antragsverfahren mit dem Ziel der Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a Abs. 1 BeamtVG n. F. nicht (mehr) zugrunde gelegt werden (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 24/09 -, a. a. O.).
- OVG Sachsen, 10.06.2009 - 2 A 100/08
Mindestruhegehalt; vorübergehende Erhöhung; Anrechnung gesetzlicher Rente
Die genannte Entscheidung ist im Übrigen - ohne dass es für den vorliegenden Fall darauf ankäme - zwischenzeitlich durch die Neuregelung des § 14a Abs. 1 BeamtVG mit Wirkung vom 12.2.2009 überholt (vgl. Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5.2.2009, BGBl. I, S. 160, Art. 4 Nr. 11 Buchst. a, aa): Gemäß § 14a Abs. 1 BeamtVG n. F. erfolgt eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a BeamtVG - mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Fälle der Vorschriften des § 36 Abs. 3 Satz 1, § 66 Abs. 2 und § 85 Abs. 4 BeamtVG - ausschließlich auf der Grundlage des nach § 14 Abs. 1 BeamtVG berechneten Ruhegehaltssatzes; eine Erstreckung auf das Mindestruhegehalt nach § 14 Abs. 4 BeamtVG scheidet damit aus (vgl. hierzu etwa OVG LSA, Beschl. v. 26.3.2009 - 1 L 24/09 - juris).
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